Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit bitten.
Wir trauern um eine ehemalige Abgeordnete des Thüringer Landtages. Bärbel Vopel ist am 28. März dieses Jahres verstorben. Sie wurde 1943 geboren und war nach einer Ausbildung als Hebamme als kirchliche Verwaltungsangestellte tätig. Einen ebenso großen Anteil ihrer Kraft und Liebe widmete sie ihrer Familie. Nach der Wiedervereinigung war sie die erste Vorsitzende des Kreistags im Landkreis Weimar. Für die CDU gehörte sie in der zweiten und in der dritten Wahlperiode dem Thüringer Landtag an. Hier widmete sie sich unter anderem den Themen Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gesundheit. Ihrem Wirken werden wir hier im Landtag ein ehrendes Andenken wahren. Unsere Gedanken sind bei ihren Familienangehörigen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Denny Möller, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Rudy und Frau Ministerin Werner zeitweise.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fühle mich aus gegebenem Anlass verpflichtet, Sie über folgenden Sachverhalt hier zu informieren. Die AfD-Fraktion hatte am 21. März 2024 angefragt, ob ein Videodreh der Fraktion im Plenarsaal oder in der Lobby im Plenarsaal am 11. April 2024 im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich sei. Der AfD-Fraktion wurde die Nutzung des Plenarsaals und der Lobby, verbunden mit dem Hinweis auf die geltenden Bestimmungen, gestattet. Die AfD-Fraktion veröffentlichte Videoaufnahmen und Fotos aus dem Plenarsaal dazu. Diese begründen die Annahme, dass sie den Plenarsaal in den Abendstunden des 11. April 2024 für eine parteipolitisch motivierte Wahlkampfveranstaltung zweckentfremdet und mich im Vorfeld zum Anlass der Nutzung getäuscht hat. Sie wissen, das ist nicht zulässig. Ich habe das zum Anlass genommen, es im Ältestenrat zu thematisieren und zu rügen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion hatte zugesagt, die entsprechenden Fotos aus dem Netz nehmen zu lassen, was meines Wissens bisher nicht erfolgte. Ich würde Sie sehr bitten, das nachzuholen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Plenarsaal ist ein besonderer Raum und Sie alle wissen das. Er ist wie kaum ein anderer Ort in unserem Freistaat der parlamentarische Raum der Demokratie. Mit Blick auf seine Bedeutung für den Landtag und Thüringen bitte ich um den dafür nötigen Respekt. Ich danke Ihnen.
Zu den Beschlussempfehlungen und zu den Wahlvorschlägen, die nicht bereits in der Tagesordnung genannt werden, wird jeweils bei Aufruf des betroffenen Tagesordnungspunkts entsprechend ausgeführt. Die
Tagesordnungspunkte 2 c, 2 d, 4, 8, 57, 59, 62, 63 a, 63 b, 65, 74, 79 a und 80 a werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben.
Zu den abgesetzten Tagesordnungspunkten 79 a und 80 a wurden Unterrichtungen in den Drucksachen 7/9918 und 7/9919 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Daraus geht hervor, dass der Haushaltsund Finanzausschuss von einer Beschlussfassung zu den Anträgen der Landesregierung auf Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 bis zum Vorliegen des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 7/4 absieht. Die Anträge der Landesregierung unterliegen aufgrund der Vorgabe in § 119 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung nicht der Diskontinuität, sodass sie auch vom Landtag der 8. Wahlperiode verhandelt werden können.
Zu den Tagesordnungspunkten 45, 46 und 47 liegen keine Wahlvorschläge vor. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Ich schaue ins Rund. Kein Widerspruch.
Zu dem Tagesordnungspunkt 2 a wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9938 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 2 b wird ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9944 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.
Die Fraktionen und die parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 9 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls in zweiter Beratung zu behandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung die zweite Beratung durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beantragt oder beschlossen wurde.
Innerhalb der Kategorie zwingend aufzurufender Verhandlungsgegenstände aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Regelungen und weiterer Verständigungen im Ältestenrat haben die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe im Ältestenrat Übereinkunft zu folgender spezifischer Abarbeitung der Tagesordnung erzielt:
Die Tagesordnungspunkte 5, 7, 14, 16, 17, 20, 21 und 41 sollen in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden.
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 bis 53 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließen sich die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 54 und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 42 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden.
Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden.
Die Tagesordnungspunkte 19 und 18 sollen in dieser Reihenfolge am Nachmittag der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden.
Um die Möglichkeit der Abarbeitung der Tagesordnung zu unterstützen, wurde im Ältestenrat vereinbart, in der heutigen und in der morgigen Plenarsitzung ausnahmsweise jeweils nach 21.00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen – also 21.00 Uhr letzter Aufruf.
Darüber hinaus wurde die Festlegung getroffen, Plenarsitzungen am 12., 13. und 14. Juni 2024 durchzuführen. Infolgedessen wird der Landtag im Juni in zwei aufeinanderfolgenden Plenarsitzungswochen zusammenkommen.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 26, 34, 82 und 88 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, dass der Tagesordnungspunkt 44, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, am Freitag als TOP 1 abgearbeitet wird, und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt 48, Wahl eines Mitglieds der ParlKK, Freitag als TOP 2 aufzurufen. Das kann also gemeinsam abgearbeitet werden, da es zwei Wahlen sind.
Die Verfassungsänderung, ich nenne nur das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und folgende, die im Verfassungsausschuss geeint worden sind, beantragen wir zur Behandlung auf die Tagesordnung am Freitag als dritter Tagesordnungspunkt.
Das soll in die Tagesordnung aufgenommen werden und dann als TOP 3 und gleichzeitig zweite und dritte Beratung am Freitag.
Dann beantrage ich noch den TOP 14, Medienänderungsstaatsvertrag, in erster und zweiter Beratung abzuarbeiten, wenn es keine Ausschussüberweisung gibt. Danke.
Dann fange ich zunächst erst mal mit den Tagesordnungspunkten 44, 48, das sind jeweils zwei Wahlen, an. Das ist der Antrag, diese beiden gemeinsam als Tagesordnungspunkt 1 bzw. 2 am Freitag aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall.
Dann gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt aus dem Verfassungsausschuss am Freitag als dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Der wird neu in die Tagesordnung aufgenommen. Wird widersprochen, das zu tun? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend mit einfacher Mehrheit abstimmen. Wer dafür ist, den im Verfassungsausschuss beratenen Tagesordnungspunkt als dritten Tagesordnungspunkt am Freitag aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit, also die Koalition, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das mit Mehrheit beschlossen.
Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass wir noch über die Fristverkürzung abstimmen müssen. Die Aufnahme in die Tagesordnung zur Verfassungsänderung ist erfolgt.
Über die Fristverkürzung ist ebenfalls abzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme zur Fristverkürzung? Das sind ebenfalls die Stimmen aus der AfD-Fraktion und von den fraktionslosen Abgeordneten.
Wir sind uns gerade unsicher, ob wir auch über die zweite und dritte Lesung zu dem Verfassungsbereich abgestimmt haben.
Dann rufe ich das noch mal auf. Wer dafür ist, die Verfassungsänderung in zweiter und dritter Lesung aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Enthaltungen der AfD-Fraktion und den fraktionslosen Abgeordneten ist das ebenfalls abgestimmt. Danke für den Hinweis.
Auf der Tagesordnung steht ja TOP 41 als in jedem Fall aufzurufen. Ich würde das gern noch konkretisieren für die Tagesordnung, dass der am Freitag als erster Punkt nach der Fragestunde und den Wahlergebnissen gegebenenfalls aufgerufen wird.
Der Antrag lautet, Tagesordnungspunkt 41 am Freitag nach der Fragestunde aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Sehe ich nicht. Dann soll das so sein.