Für uns ist vor allem eines klar: Schulden gibt es nicht zum Nulltarif. Die aktuelle Zinswende wird erbarmungslos zuschlagen. Angesicht der Steuerschätzung für das Jahr 2025, die von Steuereinnahmen im Bund von mehr als 1 Billion Euro ausgeht, wird zudem klar, wir haben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem, und das zeigt sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene.
Die Einnahmen aus Steuern, EU- sowie Bundesmitteln steigen stetig an und befinden sich seit Jahren auf einem Höchstniveau. Trotzdem gelingt es auch hier im Land der rot-rot-grünen Landesregierung seit Jahren nicht, einen ausgeglichenen Haushalt ohne den Griff in die Rücklage vorzulegen.
Ich erinnere da nur an die Debatten zum letzten Haushalt. Mit Blick auf den Konsolidierungsbedarf von über 1 Milliarde Euro für die kommenden Jahre bleibt noch offen, wie die künftigen Haushalte abgesichert werden sollen. Deshalb war es uns als CDU-Fraktion auch so wichtig, für den Haushalt 2024 darauf zu drängen, den Konsolidierungspfad einzuleiten und die Rücklagen des Landes entsprechend zu schonen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eben genau das bedeutet für uns Zukunft. Die Schuldenbremse steht für die CDU-Fraktion im Wesentlichen für fünf Zukunftsthemen. Das ist Erstens: Die Schuldenbremse sorgt für finanzielle Stabilität, indem sie verhindert, dass die öffentliche Verschuldung außer Kontrolle gerät. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die Vertrauenswürdigkeit auf den internationalen Finanzmärkten aufrechtzuerhalten.
Zweitens: Die Schuldenbremse fördert eine verantwortungsvolle Haushaltsführung und zwingt die Regierung, die Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu planen und zu überwachen. Dies schützt vor leichtfertigem und verschwenderischem Handeln.
Drittens: Die Schuldenbremse dient auch der Generationengerechtigkeit, indem sie sicherstellt, dass die heutige Generation nicht auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Eine übermäßige Verschuldung würde die finanzielle Belastung auf diejenigen abwälzen, die noch kommen werden. Da haben wir eben auch dieses Beispiel, Frau Merz, das Sie hier angebracht haben, vom Häuslebauer, der sein Haus finanzieren muss, aber der eben auch versucht, das Haus zu Lebzeiten abzuzahlen und nicht an die kommenden Generationen die Schulden weiterzugeben,
denn das ist nämlich auch unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Das sollten Sie an dieser Stelle auch noch mal bedenken und da in sich gehen.
Viertens ist für uns der Punkt: Die Schuldenbremse steht für wirtschaftliche Stabilität. In wirtschaftlich guten Zeiten schreibt die Schuldenbremse vor, dass Überschüsse erzielt werden, um die öffentliche Verschuldung weiter abzubauen. Dies schafft einen Puffer für schlechtere Zeiten und ermöglicht es der Regierung, in Krisenzeiten gezielte Investitionen zu tätigen und die Wirtschaft anzukurbeln. Eben das haben ja auch in den vergangenen Jahren gesehen und es wurde hier auch schon angesprochen, die verschiedenen Krisenszenarien, die wir auch die letzten Jahre hatten.
Fünftens: Die Schuldenbremse steht für uns für Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung und ihre Fähigkeit, die öffentlichen Finanzen zu verwalten. Dieses Vertrauen ist eben entscheidend für die Stabilität und das Wohl einer Gesellschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger schauen sehr wohl ganz genau darauf, welche Entscheidungen wir hier treffen, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr gutes Gespür dafür, ob das richtige Entscheidungen sind gerade im Hinblick auf die finanzielle Seriosität. Da sollte sich der eine oder andere, der hier gesprochen hat, auch noch mal überlegen, wie man zukunftsfähig Finanzpolitik gestaltet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der Punkt der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens ist für uns in der aktuellen Situation besonders wichtig. Wir müssen eben auch daran denken, wie gerade diese Menschen in Thüringen Monat für Monat mit dem auskommen müssen, was sie verdienen. Hier haben wir die Vorbildwirkung, die ich auch eben erwähnt habe.
Inwieweit die Schuldenbremse nun auch in unserer Thüringer Verfassung Einzug halten soll, ist im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch im Verfassungsausschuss nach unserer Meinung zu behandeln. Deshalb beantragen wir die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Verfassungsänderung auch an beide Ausschüsse. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung soll aus unserer Sicht nur an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Der Entschließungsantrag der AfD kam jetzt eben erst auf den Tisch. Die Neufassung wurde jetzt erst verteilt, habe ich gesehen. Ansonsten, wie gesagt, wollen wir uns mit den Initiativen der FDP intensiver im Haushalts- und Finanzausschuss und im Verfassungsausschuss beschäftigen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines vielleicht zu Beginn: Dieser Gesetzentwurf ist mitnichten einfach nur eine technische Änderung. Dieser Gesetzentwurf ist einmal mehr der Versuch, über das Thema der Schuldenbremse Klientelpolitik zu machen. Aber dazu würde ich dann gern später ausführen.
Im Gesetzentwurf findet sich der Versuch, mit viel Text ein Regelungsbedürfnis darzustellen, zu konstruieren, was es gar nicht gibt. Aber schauen wir mal in die Problemdarstellungen in Ihrem Gesetzentwurf rein. Nach einer Darstellung zur Geschichte der Schuldenbremse führen Sie aus, dass Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung verfassungswidrig sei, aber – ich verweise wie schon einige Vorredner darauf – wir haben bereits in Thüringen eine inhaltsgleiche gesetzliche Regelung, auf die in Artikel 98 der Thüringer Verfassung auch verwiesen wird, nämlich Landeshaushaltsordnung – schreiben Sie auch an späterer Stelle in Ihren Gesetzentwurf in der Begründung rein. Sie führen weiterhin aus, dass sich der Schuldenstand seit 2016 nahezu nicht verändert hat – fast. Dazu sage ich später auch noch etwas. Sie schreiben weiter, vor der Coronakrise konnte die Verschuldung stetig reduziert werden. Ja.
Und weiter: Ohne die coronabedingte Neuverschuldung wäre ein kontinuierlicher Abbau der Schulden möglich gewesen. Ja. Und dann sagen Sie auch noch, jede weitere Krise könnte die Versuchung neuer Schuldenaufnahmen verstärken. Ja.
Nun stellt sich mir aber die Frage: Was haben Sie für ein Verständnis von Hilfe gegenüber Menschen, die Unterstützungsleistungen brauchen, die Kosten abfedern müssen, die explodiert sind und die auch die Wirtschaft mächtig belastet haben in der Vergangenheit? Da muss ich ganz ehrlich sagen: Zum Glück haben wir hier in Thüringen alle nicht miterlebt nach diesen vergangenen Krisen in den letzten Jahren, wie ein AfD-gestützter MP von der FDP dies gehandhabt hätte.
Rot-Rot-Grün hat mit der Schaffung des Sondervermögens zu Corona und Energiehilfen den Menschen, Verbänden und auch der Wirtschaft effektiv, schnell und nachhaltig geholfen und – ja – auch mit Kreditmitteln. Das war zu dem Zeitpunkt angezeigt und es war wirkungsvoll an der Stelle, mit diesen Mitteln zu helfen. Trotz dieser 1,2-Milliarden-Kreditaufnahme konnte der Schuldenstand unter Rot-Rot-Grün von 2014 bis Ende 2023 sogar leicht reduziert werden von 15,8 auf 15,7 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum sind die Rücklagen von rund 300 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Das ist ein positiver Saldo von über 1 Milliarde Euro.
Und, Herr Kowalleck, ich muss jetzt mal sagen, Sie halten hier die Schuldenbremse hoch, aber ich frage mich dann tatsächlich, die rund 16 Milliarden Euro Schulden, die wir 2014 übernommen hatten, wo kamen die denn her?
Mir ist natürlich klar, dass Sie vor dem Hintergrund dieser Thüringer Erfolgsgeschichte mit dieser zusammengeklöppelten Begründung in Ihrem Gesetzentwurf nur einen Vorwand suchen, um einen weiteren Schritt in Ihrer Klientelpolitik zu gehen, und dazu komme ich jetzt. Denn der Kern der Frage der Schuldenbremse ist ja eigentlich die Absicherung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, also die Fähigkeit des Staates, Finanzen langfristig stabil zu halten und allen Verpflichtungen entsprechend nachzukommen und diese zu leisten. Das sage nicht ich, sondern das sagen die Wirtschaftsweisen, die auch schon angesprochen wurden, also der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Nebenbei gesagt, diese langfristige Stabilität gewährleistet Rot-Rot-Grün seit knapp zehn Jahren,
und das nicht zuletzt durch solide, ausgeglichene Haushalte, Herr Kemmerich, und das trotz einer wenig konstruktiven Opposition.
Eine solche Tragfähigkeit der Staatsfinanzen kann natürlich ausgabenseitig sichergestellt werden. Unter anderem deshalb wurde die Schuldenbremse etabliert, um durch den zu erbringenden Kapitaldienst in der Zukunft diese künftige Tragfähigkeit nicht zu gefährden. Genau diesen einseitigen Blick auf die Ausgaben
seite wollen Sie direkt in der Thüringer Verfassung verankern, obwohl das, wie eingangs gesagt, nicht notwendig ist. Sie wollen das auch, obwohl die Wirtschaftsweisen darauf hinweisen, dass die Schuldenbremse reformiert werden sollte. Das wurde auch schon angesprochen. Übrigens, auch die Linke im Bundestag hat eine solche Reform bereits mehrfach gefordert, zuletzt unter anderem mit der Schaffung einer Übergangsregelung für die Jahre nach der festgestellten Ausnahmeregelung oder auch einer Konjunkturbereinigung. Das fordern auch die Wirtschaftsweisen, das fordern auch andere Akteure, denn das zentrale Problem der Schuldenbremse ist ja der sich verschärfende Investitionsstau. Und gerade Zukunftsinvestitionen werden dadurch ausgebremst. Sie sprachen von Handlungsmöglichkeiten, Herr Montag. Die gibt es dann nicht mehr.
Aber zeitgleich soll der Staat mehr unternehmerisch handeln. Ja, was denn nun? Das passt beides nicht zusammen. Nein, zeigen Sie mir in der Wirtschaft vergleichbar große Investitionen, die ohne Fremdkapital gestemmt werden.
Wie soll die Wirtschaft und wie soll die Gesellschaft denn da weiterentwickelt werden? Vorfinanzierungen sind nun mal üblich und sinnvoll, um positive Effekte schon jetzt zu erzielen, und aus Staatssicht heißt das, einen Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen.
Nein, das ist auch gar nicht Ihre Intention. Das weiß ich ja, ich sagte es ja bereits. Die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen kann ausgabenseitig sichergestellt werden, sie kann aber eben auch einnahmenseitig abgesichert werden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Wiedereinführung der Vermögensteuer?
Wenn Sie so gerne auf das Grundgesetz schauen – steht ja auch ausführlich in Ihrer Gesetzesbegründung jetzt drin, schauen Sie mal rein –, schauen Sie mal auf Artikel 14 – kennen Sie, kennen wir alle –: „Eigentum