Meine Damen und Herren, das 14. Mal in Folge – und da ist nicht nur die vorhergehende und vorvorhergehende, sondern die noch mal vorhergehende Regierung gemeint – hat uns der Stabilitätsrat bescheinigt, im Stabilitätsbericht 2021 bis 2023 auch nachzulesen, dass wir in keiner Kennziffer auffällig geworden sind. Und das ist, glaube ich, zunächst mal wichtig, um überhaupt die Dinge einordnen zu können. Ja, wir haben noch in der Verfassung diese goldene Regel stehen, die wir gar nicht anwenden, weil wir in der Landeshaushaltsordnung vernünftigerweise damals, als viele sich damit gebrüstet haben, dass sie in ihrer Verfassung diese Schuldenbremse aufnehmen, gesagt haben: Nein, wir machen das mit einer gesetzlichen Regelung. Falls sich doch irgendeiner noch mal daran erinnert, wie das damals zustande gekommen ist: Wir haben uns zum Beispiel mit den Hessen verglichen. Die haben es in der Verfassung drin, aber nichts, aber auch gar nichts ist anders als in Thüringen – nichts, absolut nichts. Wir haben seit 2012 bis auf das Thema „Corona“ und die Kreditaufnahme keine Kredite mehr aufgenommen, keine Kredite. Wir sind viel eher in die Tilgung gegangen als Freistaat Thüringen und haben das auch als rot-rot-grüne Regierung, die von Ihnen immer gescholten wird, durchgehalten. Im Gegenteil, wir haben das Geld genutzt, um auch Kredite in erheblichem Maße zu tilgen. Seit 2012 haben wir – bis auf die Corona-Krise – keine Kredite mehr aufgenommen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Im letzten Haushaltsbeschluss haben Sie die Til- gungszeitraum verlängert!)
Das sollte uns ein anderes Bundesland, gerade die westdeutschen Bundesländer, mal nachgemacht haben.
Da ist bis zur letzten Minute der Kreditrahmen ausgeschöpft worden, bis zum Jahr 2020. Wenn wir in den Ländervergleich schauen, dann sehen wir, dass wir mit Kreditaufnahmen wirklich außerordentlich sparsam umgegangen sind. Es ist ja auch erwähnt worden, selbst bei Ihnen in dem Antrag, dass wir – bis auf die Coronakrise – hier sehr erfolgreich gearbeitet haben. Auch wenn Sie sagen, dass diese Aufnahme in die Verfassung zu Rechtsklarheit führen kann. Diese Regelungen müssen, wie gesagt, auch gelebt werden. Gerade die Coronakrise hat doch bewiesen, was unsere Nachbarn gemacht haben: Tilgungszeiträume bis zu 50 Jahren, obwohl genau das in der Verfassung steht, was Sie jetzt hier wollen. Sie können sich an die Diskussion erinnern. Wir hatten, als die Landeshaushaltsordnung geändert wurde, einen Tilgungszeitraum von fünf Jahren aufgenommen. Da kann ich jetzt von „wir“ reden, weil die CDU mit der SPD in Regierungsverantwortung gewesen ist. Wir haben diesen Rahmen nach intensiver Diskussion jetzt auf 15 Jahre erweitert. Da liegen wir noch weit entfernt von 50 Jahren und übermäßigen Kreditaufnahmen, die ja auch von Landesverfassungsgerichten moniert wurden – auch von den Nachbarn, die das in der Verfassung stehen haben. Das heißt, es kommt auf die Ausnahmesituation an. Es ist ja gerade noch mal vorgelesen worden. Wir haben sie in der Landeshaushaltsordnung stehen, Sie wollen diese fast gleiche Formulierung in die Verfassung aufnehmen. Trotz alledem ist das eine Interpretation. Wir haben richtigerweise diese Ausnahmesituation. Das ist der Landesregierung und auch den regierungstragenden Fraktionen nicht leichtgefallen: Wie gestalten wir diese Ausnahmesituation aus? Was nutzen wir aus? Das Verfassungsgericht hat nun mittlerweile auch Rahmenbedingungen gesetzt, die es noch mal erschweren, diese Ausnahmeregelung tatsächlich weit auszulegen. Insofern denken wir, dass wir mit der jetzigen Regelung, die wir in der Landeshaushaltsordnung haben, wirklich gut auskommen, dass verantwortungsbewusstes Handeln da auch abgebildet ist und dass wir in der Verfassung diese Regelung nicht benötigen, weil das, was Sie sagen, eben nicht stimmt: Nur, wenn es in der Verfassung steht, wird es auch eingehalten. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und hoffentlich noch viele, die denen zuhören und zuschauen, wir debattieren um nicht weniger als um die Zukunft des Freistaats Thüringen.
Deshalb noch mal die nackten Zahlen und die Uneinsichtigkeit, insbesondere der Parteien, die immer noch die Regierung tragen. 2014 hatte der Freistaat noch ein Haushaltsvolumen von 9 Milliarden Euro. Dieses Haushaltsvolumen ist auf jetzt fast 14 Milliarden Euro angewachsen. Was Sie verschweigen ist, dass die fleißigen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen dem Freistaat Thüringen zuletzt ein Mehreinnahmenvolumen gegeben haben von über 3 Milliarden Euro pro Jahr.
Der Schuldenstand ist relativ gleich geblieben, mit 15,8 oder 15,7. Jetzt treten Sie hier vor das Hohe Haus und behaupten, dass Sie nicht in der Lage waren, in der letzten Zeit ausreichend für den Freistaat zu investieren. Wir haben das kritisiert auch anhand der Rücklagen, die sich am Ende des Jahres gebildet haben, weil Sie die Haushaltsreste nicht ausgegeben haben. Insofern liegt es nicht an den Investitionen, sondern an vielerlei anderen Dingen, dass die nicht durchgeführt worden sind. Und es liegt vor allem nicht an einem, dass zu wenig Geld da ist.
Sie treten allen Ernstes vor den Wähler am 1. September mit der Behauptung, wir brauchen mehr Schulden. Um denn was zu machen? Um die weiter feuchten Träumen aus Rot-Rot-Grün zu finanzieren. Denn das Ende dieses Haushalts schließt mit einem Defizit von ungefähr 700 Millionen ab, fortgeschrieben in die Jahre 2025 und 2026. Dafür reichen die Rücklagen nun mal nicht mehr aus. Also müsste man konsolidieren. Das
wird die nächste Regierung auf jeden Fall machen. Und jetzt will ich es denen auch noch mal erklären, die hier die Mehrheit haben und sagen, nur mit Schulden kann man investieren. Nein, man kann auch aus den vorhandenen eigenen Mitteln investieren. Nochmals: Wir haben einen Schuldenstand von 16 Milliarden, den haben wir nicht getilgt. Das führt in Ihren Haushaltsentwürfen und natürlich auch im Vollzug inzwischen zu deutlich höheren Zinsen, die natürlich auch bezahlt werden müssen.
Und jetzt bleiben wir mal bei dem Bild, was die grüne Vorrednerin gebildet hat. Treten Sie mal zum Kreditantrag vor einen Banker und sagen, ich möchte mir jetzt ein Haus kaufen. Da wird er Sie fragen: Was haben Sie denn für ein verfügbares Einkommen? Und da wird er genauso fragen: Wie sind denn Ihre konsumtiven Ausgaben, als was bleibt übrig? Und wenn der Saldo negativ ist, werden Sie keinen Kredit bekommen. Da sollte der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin genauso mitmachen, auch wenn das etwas indifferent ist, es darf keine weiteren Kredite geben für konsumtiven Ausgaben. Sie müssen einfach in den Haushalten umschichten und zu Lasten oder zugunsten vor allen Dingen von Zukunftsinvestitionen tatsächlich konsumtive Ausgaben runterfahren.
Das hat damit zu tun, dass wir nicht ausreichend digitalisiert sind, auch wenn Sie immer behaupten, Digitalisierung kostet Geld. Ja, sie kostet erst mal Geld, aber dann entlastet sie die Aufgabe. Wir sind bei Bitkom nun mal Bummelletzter bei der Frage „Digitalisierung“.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das liegt daran, dass wir zu wenig investieren, Sie Schlau- meier!)
Wir sind bei der Frage „Wirtschaftswachstum“, was Geld in die Kassen des Freistaats spielt, auch inzwischen weit nach hinten durchgereicht worden. Und das sind doch die wirklichen Strukturprobleme, die uns davon abhalten, die Zukunft des Freistaats zu gestalten.
Also, es ist keine Diskussion, die wir intellektuell jetzt um den letzten Buchstaben dieses Gesetzes führen. Es geht um eine Haltung, wie man mit dem Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen des Freistaates umgeht. Das hat diese Regierung nicht gewürdigt, sondern gar schlecht gemacht. Es ist eine katastrophale Bilanz
zum Ende dieser Regierung. Sie hinterlassen ein finanzielles Desaster, was die nächsten Regierungen und auch die Thüringer teuer zu bezahlen haben. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich würde vorschlagen, die Diskussion führen wir wirklich am Pult. Diese Diskussion hier so quer durch den Saal ist doch etwas anstrengend.
So, meine Damen und Herren, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen hier zu diesem Tagesordnungspunkt. Oder gibt es bei der Aufregung doch noch Wortmeldungen? Nein, das ist nicht der Fall. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Ich gucke mal in Richtung von Herrn Kollegen Montag, durch den Wechsel muss ich jetzt noch mal kurz nachfragen: Es war also einmal HuFA und einmal Verfassungsausschuss. So ist es.
Dann kommen wir zur Überweisung erst einmal an den Verfassungsausschuss. Wer der Überweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen und auch der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Meine Damen und Herren, bitte mal ein bisschen Ruhe, das ist ganz schwierig, das hier zu verfolgen. Also auch keine Enthaltungen.
Jetzt kommen wir – jetzt muss ich doch mal ein bisschen lauter werden, das ist ja nervig – zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Gruppen und Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Erwartungsgemäß keine. Gibt es Enthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist beiden Überweisungen stattgegeben.
Ich schließe diesen Tagespunkt – ach so, halt, die Federführung. Danke. Das ist mir auch gerade noch aufund eingefallen. Was war noch? Die Federführung ist mir klar, aber da war noch irgendwie ein Antrag, den ich vorhin selber noch mit angekündigt habe.
Punkt b müssten wir noch überweisen – a ist Verfassungsänderung und b ist Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das würden wir gern ausschließlich an den HuFA überweisen.
Wir machen jetzt erst mal die Federführung. Herr Abgeordneter Montag, die Federführung war wo vorgesehen?
Wer der Federführung im Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP. Teile der CDU-Fraktion Federführung HuFA?
Dann der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen die Federführung im Haushalts- und Finanzausschuss? Das ist niemand. Enthaltungen? Das sind demzufolge die regierungstragenden Fraktionen. Damit ist der federführende Ausschuss der Haushalts- und Finanzausschuss.
Jetzt haben wir die Abstimmung noch zu Tagesordnungspunkt 10 b. Wird dort Ausschussüberweisung beantragt?
Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aller Fraktionen und Gruppen und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen.
Beim Antrag der Fraktion der AfD ist ebenfalls Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Dann stelle ich das jetzt zur Abstimmung. Wer die Überweisung des Entschließungsantrags der AfD-Fraktion an den Haushalts- und Finanzausschuss befürwortet, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, zwei weitere Stimmen gibt es. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den regierungstragenden Fraktionen und Teile der CDU-Fraktion. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Der Ordnung halber noch Enthaltungen? Das sind weitere 3 Stimmen. Es bleibt dabei, dass es abgelehnt ist.
Damit trifft also auch hier heute der Landtag zu diesem Tagesordnungspunkt keine abschließende Entscheidung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.
Entsprechend der Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführer kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 14.
Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9817 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Thüringer Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag soll die Transformation der entsprechenden Regelungen in Landesrecht erfolgen. Der zuständige Ausschuss für Europa, Kultur und Medien stellte die Unterrichtung in seiner 52. Sitzung im Januar dieses Jahres fest und nahm die Inhalte zur Kenntnis. Mit dem Staatsvertrag erfolgen Anpassungen an den europäischen Digital Services Act und an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Für alle Betreiber gilt der Digital Services Act seit dem 17. Februar 2024. Die Einhaltung der Regeln soll in Deutschland vor allem durch die Bundesnetzagentur kontrolliert werden. Der Bundestag hat dem Digitale-Dienste-Gesetz am 21. März dieses Jahres zugestimmt. Damit sind auch die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europäischen Vorgaben angepasst. Es gilt: Was offline verboten ist, muss auch online sein. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland, regelt aber auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße. Die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten werden um die Überwachung der Einhaltung der Jugendmedienschutzregelungen bei den Plattformanbietern erweitert. Deshalb werden die Landesmedienanstalten verpflichtet, einen gemeinsamen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen und Behörden nach dem Digitale-Dienste-Gesetz und dem DSA zu benennen. Für den Fall, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von solchen Maßnahmen betroffen sein sollte, werden die Landesmedienanstalten zudem verpflichtet, die betroffene Rundfunkanstalt in das Verfahren einzubeziehen. Damit soll insbesondere auch sichergestellt werden, dass Vorgänge, die die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betreffen, zur Bearbeitung auch an den zuständigen Rundfunk-, Fernseh- bzw. Hörfunkrat weitergeleitet werden. Das heißt, mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag erfolgt eine europaweite Harmonisierung des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienstaatsvertrags mit den von mir genannten bereits DDG und DSA des Bundes. Aber auch die Regelungen für die Regionalfenster im Privatfernsehen werden entsprechend nachjustiert.
Der Staatsvertrag soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu dem Staatsvertrag, um die Weiterentwicklung im Medienbereich zu intensivieren, aber auch die Anpassung an die EU-Vorgaben vornehmen zu können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.