Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet. – Sie wirkten gerade etwas überrascht.
Insgesamt sind die Änderungen des vorliegenden Vertrags sinnvoll, schlicht und ergreifend notwendig. Ich betone das an dieser Stelle und würde deutlich trotzdem hervorheben, es wird natürlich noch folgende Staatsverträge geben, weil es nicht nur einfache Lösungen wie jetzt, sondern im Grunde genommen wichtige inhaltliche Debatten geben wird. Strukturreform oder Beitragsordnung – das wird auf alle Fälle noch kommen, wobei dies, habe ich die Vermutung, mein letzter Staatsvertrag sein wird, bei dem ich mit abstimme.
Ja, ich habe sie nicht gezählt, aber ich würde mal sagen, um die 20 sind es gewesen. Die haben ja immer laufende Nummern gehabt. Bevor man die Fünf abgestimmt hat, war die Sechs oder Sieben schon im Umlauf. Trotz alledem, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sollte die Zustimmung finden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Frenetischer Applaus war Ihnen gewiss. Jetzt rufe ich Abgeordneten Kellner für die CDU-Fraktion auf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich mich auch kurzfassen, André Blechschmidt hat das alles so schön eingebracht,
die Zahl, mit seiner langjährigen Erfahrung – wie viel waren es? –, 20 Medienstaatsverträge und es ist heute einer noch hier. Ich weiß nicht, ob wir noch mal einen haben in der Kürze – wahrscheinlich nicht.
Ich will es kurz machen, der Minister hat das ja alles sehr gut eingebracht. Es geht hier im Wesentlichen um eine Anpassung an das europäische Recht oder an die europäische Verordnung. Gestärkt werden sollen der Jugendschutz, aber auch die Regelung Online-Plattform. Zukünftig soll es mehr Transparenz geben, wenn es übernommen wird bzw. übernommen werden muss. Auch die Anbieter wie Ebay und Amazon sollen künftig genauer prüfen, was auf ihrer Plattform passiert; es soll nicht nur überprüft, sondern zukünftig auch gelöscht werden können, also nicht nur, dass es kritisiert wird, sondern es soll auch gelöscht werden. Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass die privaten Anbieter wie RTL, ProSieben, SAT 1 zukünftig auch Regionalfenster öffnen können. Das trifft zwar für Thüringen nicht zu, das ist mehr Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland. Und in Artikel 2 soll noch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag durch Anpassung an den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes geregelt werden. Nachdem das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes abgelöst wird, müssen nunmehr einzelne
Normen aus dem Telemediengesetz auch in den Jugendmedienschutzstaatsvertrag übertragen, übernommen werden. Vielen Dank.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach zwei alten Hasen sprechen zu dürfen in der Medienpolitik, die beide, so gehen wir mal davon aus, dem nächsten Landtag nicht wieder angehören werden – für uns kann ich das nicht versprechen, dass das für uns auch gilt –, möchte ich an der Stelle einfach mal Danke sagen, denn die Debatten waren immer intensiv mit euch und ich habe von beiden Debatten-Beitragenden viel gelernt. Dass tatsächlich Medienpolitik Spaß machen kann – habe ich am Anfang nicht geglaubt, aber erfahren, dass man sich darüber herrlich streiten kann –, ist Teil der Freude, die ich im Parlament empfinde. An der Stelle, glaube ich, darf ich sagen, dass ich mich gefreut hätte, hätten wir noch viele weitere Staatsverträge zusammen machen können. In dem Fall aber sei es drum, ich freue mich auf das dann, was für euch danach kommt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich rufe die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf. Sie zieht zurück. Damit rufe ich Abgeordneten Cotta für die AfD-Fraktion auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Medienschaffende und Zuschauer, heute haben wir also das Vergnügen, den inzwischen Fünften Medienänderungsstaatsvertrag zu behandeln. Aber wie das bei Vergnügen häufiger der Fall ist, der Kater folgt unmittelbar. Auch bei diesem Vertrag müssen wir feststellen, man will das Beste, schränkt aber letztendlich nur die Meinungsfreiheit und den Bewegungsspielraum im Internet ein. Wieder ist man auf der bizarren Mission, die digitale Welt regulieren zu wollen.
Beginnen wir mit den wesentlichen Änderungen. Da wäre zunächst die Anpassung an den Digital Services Act, DSA zu nennen. Dieser europäische Rechtsakt soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste schaffen, einschließlich Online-Plattform wie soziale Netzwerke und Online-Marktplätze. Die deutschen Regelungen sollen entsprechend angepasst werden, um eine Konformität mit den EU-DSA zu gewährleisten. Des Weiteren erfährt der Medienstaatsvertrag Anpassungen, die insbesondere darauf abzielen, die Vorschriften für Anbieter und Telemedien und digitale Dienste zu aktualisieren. Dies betrifft die Niederlassungspflicht in Deutschland sowie die Zuständigkeit und Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Für digitale Plattformen werden neue Verpflichtungen eingeführt. Dazu zählen Regelungen zur Meldung und Prüfung von Nutzerbeschwerden, die darauf abzielen, rechtswidrige Inhalte effektiver zu bekämpfen – so die Theorie.
Aber schauen wir etwas genauer hin und beginnen mit der erweiterten Rolle der TLM. Die Thüringer Landesmedienanstalt, finanziert durch den Zwangsbeitrag, hat eigentlich folgende Aufgaben: die Lizenzierung
von Rundfunkanbietern, die Aufsicht über den Rundfunkmarkt, die Medienkompetenzförderung, also die Unterstützung von Projekten und Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz von Bürgern, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Es wäre eine logische Konsequenz, dass mit der Aufgabenerweiterung durch den DSA eine entsprechende Besserstellung der Thüringer Landesmedienanstalt einhergehen würde, aber weder das angewachsene Aufgabenspektrum noch das Mehr an Verantwortung sollen zu einer adäquaten Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen führen. Das ist, als würde man einen Gärtner bitten, einen Wald zu pflanzen, verweigert ihm aber Setzlinge und Spaten.
Kommen wir zum eigentlichen Kernthema, dem Digital Services Act, einem großen Schritt in die falsche Richtung: ein kolossaler Gesetzesakt, der versucht, digitale Dienste zu regulieren, doch statt Feinjustierung erleben wir eher den Einsatz einer Abrissbirne. Besonders kleine und mittlere Unternehmen der Medienbranche werden die Vorgaben zu spüren bekommen. Diese Firmen haben regelmäßig nicht die Ressourcen, um die mannigfaltigen regulatorischen Anforderungen dieser Gesetzgebung zu erfüllen. Große Konzerne hingegen verfügen über die notwendigen Mittel, die Vorschriften zu erfüllen. So könnte der DSA paradoxerweise dazu führen, dass wir am Ende wieder weniger Vielfalt und mehr amerikanische Monopolisierung in unserem digitalen Ökosystem haben. Wie so oft in der EU mit Kanonen auf Elefanten schießen und dann doch nur den Spatz treffen. Beim Datenschutz tritt der DSA nicht als Beschützer, sondern möglicherweise als Big Brother auf. Erhöhte Überwachungs- und Berichtspflichten könnten tief in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen. Die Konsequenz wäre eine Welt, in der Überwachungstechnologien nicht nur genutzt werden, um Recht und Ordnung zu wahren, sondern um jeden unserer Schritte zu verfolgen. Ein Szenario, dass mehr an Orwells Dystopie erinnert als ein demokratisches System, welches uns gern vorgegaukelt wird.
Ein weiteres gravierendes Problem ist das Risiko der Zensur durch Überregulierung. Die Anforderung an die Plattform, rechtswidrige Inhalte proaktiv zu bekämpfen, könnte dazu führen, dass diese aus Vorsicht legale Inhalte blockieren oder löschen. Wir riskieren damit, dass die Meinungsfreiheit, einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, unter dem Deckmantel der Sicherheit erodiert. Das ist ein Preis, der zu hoch ist. Schon Benjamin Franklin wusste: Wer Freiheit für Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren.
Den überarbeiteten Jugendmedienstaatsvertrag sehen wir ambivalent. Auch hier könnte der positive Ansatz,
die digitale Welt für unsere Kinder sicherer zu machen, zu skurrilen Ergebnissen führen. Die neuen Regelungen könnten zu einem sogenannten Overblocking führen, einem Verfahren, bei dem auch harmlose Inhalte aus Vorsicht gefiltert werden. Beispielsweise könnte ein Bildungsportal für Jugendliche, das anatomische Zeichnungen postet, von Algorithmen als nicht jugendfrei eingestuft und blockiert werden. Letztendlich werden solche Ansätze des Blockierens von Inhalten immer zum Scheitern verurteilt sein. Wer meint, in einem demokratischen System Netzinhalte blockieren zu können, ist entweder Kanzlerin von Neuland oder hat schlichtweg keine Ahnung oder beides.
Die zentralisierte Natur des DSA untergräbt unser föderales System. Indem legislative Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert werden, schwächen wir die Autonomie der Bundesländer und damit einen Kernaspekt der deutschen politischen Kultur. Wir müssen fragen: Sind wir bereit, diese Autonomie zu opfern für ein Stückchen mehr an vermeintlicher Sicherheit?
Zusammenfassend sehen wir die Umsetzung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags kritisch. Er wird in seiner aktuellen Form nicht nur die Freiheit im Internet beschneiden, sondern auch die Strukturen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, schwächen. Wir brauchen eine kritische thematische Auseinandersetzung mit diesem Vertrag, um sicherzustellen, dass wir Sicherheit nicht unserer Freiheit und die demokrati
schen Prinzipien opfern. Wir können diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Ein freies Land braucht keine Zensur und Bevormundung aus Brüssel, sondern eine gute Medienkompetenzförderung, eine der drei am Anfang genannten Kernaufgaben der TLM. Statt Überwachung sollte präventiv gebildet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Cotta. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt Aussprache in der ersten Beratung keine Wortmeldungen mehr. Dann stelle ich die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist erkennbar nicht der Fall.
Damit eröffne ich die Aussprache zur zweiten Beratung. Ich sehe keine Wortmeldungen zur zweiten Beratung. Dann schließe ich damit die zweite Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9817 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Vorher die Jastimmen waren die regierungstragenden Fraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion – noch mal für das Protokoll. Und jetzt die Enthaltungen. Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und bitte noch einmal kurz die Parlamentarischen Geschäftsführer – Herrn Blechschmidt – und Geschäftsführerinnen nach vorn.
Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind mit Blick auf die Tagesordnung und die Uhr übereingekommen, dass das jetzt der letzte Aufruf für heute war – soll heißen: Ich schließe die Sitzung für heute, wünsche Ihnen einen schönen Abend und freue mich auf gute Diskussionen morgen. Vielen Dank.