Ist Journalismus denn noch Journalismus, wenn sogenannte Faktenchecker eingesetzt werden, die staatlich finanziert werden? Ist es nicht Aufgabe des Journalismus als vierte Instanz – wir haben es ja heute schon gehört – in diesem Land die Regierung zu kritisieren und zu hinterfragen?
In Deutschland ist es inzwischen andersherum. Und die Staatskanzlei bewirbt AfD-kritische Bücher mit Steuermitteln.
Der Ausschluss von Oppositionsmeinungen aus dem öffentlichen Diskurs ist problematisch. Eine lebendige Demokratie benötigt die Vielfalt der Meinungen und den freien Austausch von Ideen. Jüngst tauchten im Netz immer wieder Fälle von vermeintlich zufällig interviewten Passanten im ÖRR auf, die parteipolitisch
aktiv waren, ohne dass das Publikum über die entsprechenden Einblendungen darüber informiert wurde. Der sogenannte ÖRR-Blog hat seit Jahresbeginn nach eigener Aussage über 100 solcher Fälle – hauptsächlich bei Anti-AfD-Demos – dokumentiert. Die NZZ hat stichprobenartig nachgeprüft und die Fälle wurden alle – wer möge es glauben – bestätigt.
Der Ausschluss politischer Meinungen, besonders wenn er von staatlichen Medien ausgeht, kann schwerwiegende, langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit der demokratischen Institutionen haben. Eine solche Praxis führt zu einer Echokammer, in der nur noch gleichgesinnte Meinungen zirkulieren, was die demokratische Debatte untergräbt und die Legitimität des politischen Systems schwächen.
Der Angriff auf Journalisten ist tatsächlich ein weiteres besorgniserregendes Thema. Auch meine Fraktion lehnt jede Art von Gewalt gegen Journalisten ab.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche gewaltsame Übergriffe gegen Journalisten erfasst. Im Jahr 2022 wurden 95 gewaltsame Übergriffe gegen Journalisten in Deutschland registriert – eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr. Laut MDR-Bericht vom 16.04.2024 finden Angriffe häufig bei israelfeindlichen palästinensischen Demonstrationen statt. Antisemitistische Angriffe werden in der Statistik stets als rechte Straftat geführt, deshalb auch der gestiegene Anteil vermeintlich rechter Straftaten. Die strukturellen Veränderungen in der Medienlandschaft sind vielfältig und tiefgreifend. Herr Montag hat es schon angesprochen: Die Digitalisierung hat die traditionellen Medienformate wie Zeitung und Rundfunk dramatisch verändert. Diese Medien konkurrieren jetzt mit digitalen Plattformen, was zu einem schnelleren Nachrichtenzyklus und einer Veränderung in der Art und Weise führt, wie Inhalte produziert und konsumiert werden. Diese Entwicklung kann bestehende Gesetze und Schutzmechanismen irrrelevant machen. In einigen Fällen versuchen politische und wirtschaftliche Akteure, die Medien zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Dies kann die Bedrohung der Pressefreiheit verstärken und Journalisten daran hindern, ihre Rolle als Wächter der Macht vollständig auszuüben.
Zusammenfassend ist meine Fraktion überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form nicht reformierbar und eine Kündigung der Medienstaatsverträge unabdingbar ist.
Was soll man davon halten, wenn ein Zukunftsrat, der für Einsparungen sorgen soll, im Ergebnis wieder zu mehr Zwangsbeiträgen führt? Tiefgreifende strukturelle Änderungen sind notwendig, um eine echte Medienfreiheit und -vielfalt zu gewährleisten, die sowohl den demokratischen Diskurs als auch die Wettbewerbsfähigkeit im Medienbereich fördern. Das bedeutet aber nicht, dass die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wird, nur grunderneuern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich frage die Landesregierung. Herr Minister Hoff, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es sind ja auf sehr unterschiedlichen Ebenen in der Aktuellen Stunde Themen aufgerufen worden, und das sind, glaube ich, auch die Themen, die uns hier im Thüringer Landtag beschäftigen. Das ist auf der einen Seite die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das ist auf der zweiten Ebene die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen einer sich ausdifferenzierenden Medienlandschaft, in der soziale Netzwerke und neue Formate eine zunehmend größere Rolle spielen und auch der Einfluss von KI-Instrumenten beispielsweise die Identifizierung von dem, was tatsächliche Bilder und Nachrichten sind und was in jeder Form manipulierfähige Nachrichten und Bilder sind, noch mal verstärkt. Es wurde gesprochen über die schwierigen Rahmenbedingungen von Journalistinnen und Journalisten, wenn die Tätigkeit journalistischer Arbeit aufgrund von gewaltsamen Ausschreitungen – mit
welchem Hintergrund auch immer – zunehmend schwerer wird. Ich glaube, alle drei Themen haben das Recht und den Anspruch, in einer Aktuellen Stunde diskutiert zu werden. Insofern wird uns nichts weiter übrigbleiben, als nur den einen oder anderen Punkt anzureißen.
Ich will auch den 3. Mai zum Anlass nehmen, deutlich zu machen, dass der Tag der Pressefreiheit international und hier in Deutschland sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen hat. International wissen wir, dass es eine große Zahl von Journalistinnen und Journalisten gibt, deren kritische journalistische Tätigkeit gegenüber herrschenden Gruppierungen – ob sie nun in einer staatlichen Institution/Regierung sind oder ob sie in Institutionen von defekten Demokratien etc. Macht ausüben – mit einem hohen Einsatz von Risiko für den eigenen Leib und Leben, aber auch für Freiheit und Sicherheit von Familienangehörigen und Freunden verbunden ist. Und wir wissen – ein Blick nach Russland beispielsweise –, was kritischer Journalismus eben bedeuten kann.
In Deutschland selbst – und darauf ist hingewiesen worden, die Zahl der Übergriffe gegenüber Journalistinnen und Journalisten hat zugenommen – ist diese Situation schwierig. Es macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, darauf zu verweisen, was der politische Hintergrund ist. Jeder Angriff auf eine Journalistin/auf einen Journalisten ist einer zu viel, weil er die Möglichkeit der kritischen Berichterstattung verhindert, erschwert.
Aus diesem Grunde muss es uns insgesamt ein Anliegen sein – darauf wird auch im morgigen ThüringenMonitor hinzuweisen sein –, dass – Johannes Rau, der 1987 seinen Kanzlerwahlkampf unter das Motto „Versöhnung statt Spaltung“ setzte – etwas getan werden muss, um gesellschaftlichen Spaltungsprozessen entgegenzuwirken, auch weil in einer immer stärker gespaltenen Gesellschaft die Möglichkeiten von aufklärerischem Diskurs – auch von aufklärerischem Diskurs von Journalistinnen und Journalisten – der kritischen Debatte zum Opfer fallen.
Der zweite Punkt: Wir werden morgen in der Regierungserklärung den Thüringen-Monitor diskutieren und stellen dort in diesem Thüringen-Monitor ja durchaus auch ein ambivalentes Befragungsergebnis fest. Ein absolut überwiegender Teil – unabhängig von der sozialen Schicht, unabhängig von der Altersschicht – sagt, ich bin hoch skeptisch gegenüber Informationen aus den sozialen Netzwerken. Das heißt also, Menschen gehen, egal welchen Alters, in die sozialen Netzwerke mit einer zurückhaltenden Haltung im Sinne von: Ich weiß nicht, ob die Informationen, die ich dort bekomme, tatsächlich stimmen. Gleichzeitig gibt es eine große Reserviertheit gegenüber Regulierungsinstrumenten gegenüber den sozialen Netzwerken unter dem Eindruck von möglicher Einschränkung von Meinungsfreiheit. Diese Ambivalenz erst mal zur Kenntnis zu nehmen, nicht sofort zu glauben, dass man die richtige Antwort darauf hat, sondern sich damit auseinander
zusetzen, ist etwas, was uns der Thüringen-Monitor als eine Denkaufgabe gibt – und nicht der ThüringenMonitor als Instrument, sondern die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats, die im Thüringen-Monitor befragt ihre Meinung sagen.
Das Dritte – Robert-Martin Montag hat es angesprochen, andere Kolleginnen und Kollegen haben es auch angesprochen – ist die Daueraufgabe der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Letzte Woche haben die Medientage Mitteldeutschlands stattgefunden – die/der eine oder andere Kollegin/Kollege war da. Ich habe dort deutlich gemacht, dass meine Erwartung ist, dass das, was der Zukunftsrat – eingesetzt von den Ländern – vorgelegt hat als Programm, auch tatsächlich umgesetzt wird. Das ist ein Maßnahmenpaket, das man quasi nach dem Motto „Gekauft wie gesehen“ umsetzen sollte, insbesondere, was die ARD betrifft,
insbesondere, was die Zusammenarbeit von Deutschlandradio und ZDF betrifft im Bereich von gemeinsamer Tochterstruktur, aber auch, was die Managementorganisation der öffentlich-rechtlichen Anstalten betrifft.
Und ich habe dort deutlich gemacht – und damit will ich abschließen –, dass die Debatte über den Rundfunkbeitrag auch bedeutet, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche rundfunkbeitragsfernen Elemente müssen eigentlich aus dem Rundfunkbeitrag raus, mit dem Ziel, auch den Rundfunkbeitrag abzusenken. Ich will hier nur drei Beispiele nennen.
Das Erste: Im Rundfunkbeitrag enthalten sind die Ausgaben für diejenigen, die als Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger quasi vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Warum ist das ein Gegenstand des
Rundfunkbeitrags? Alle diejenigen, die sich derzeit über die Reform des Bürgergelds Gedanken machen, sollten sich mit der Frage befassen, ob man dieses rundfunkbeitragsfreie und rein sozialpolitische Instrument aus dem Rundfunkbeitrag rausnimmt und steuerfinanziert als Gegenstand des Bürgergelds betrachtet. Wer will, dass der Rundfunkbeitrag nicht steigt, sondern sinkt, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Elemente des Rundfunkbeitrags haben eigentlich nichts mit der Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun. Das ist ein Element davon.
Das Zweite ist die Frage der Altersversorgung. Es sind über lange Jahre nicht in den ostdeutschen Rundfunkanstalten oder in den westdeutschen Rundfunkanstalten Versorgungslasten entstanden, die dort definiert und enthalten sind, die über einen Rundfunkbeitrag finanziert sind. Man könnte auch dieses Element aus dem Rundfunkbeitrag herausnehmen und im Übrigen eine Deckelung bei den weiteren Versorgungsausgaben, also dem Anstieg in den Versorgungsausgaben mit hineingeben.
Letzter und abschließender Punkt: Da habe ich eine ganz andere Meinung, als das eben angesprochen worden ist. Die Landesmedienanstalten sind für die Aufsicht über die privaten Fernseh- und Rundfunkanstalten zuständig. Warum soll im Rundfunkbeitrag diese Aufgabe der Landesmedienanstalten finanziert werden? Wir haben andere Beispiele, wo die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen auch von den Unternehmen selbst finanziert wird. Warum sollen nicht ProSieben, RTL und andere diese Aufgabe der Landesmedienanstalt finanzieren? Sie können hier sofort den Rundfunkbeitrag entlasten und gleichzeitig wird die entspre
chende Aufgabe der Aufsicht finanziert und wahrgenommen und gleichzeitig die aufklärerische Funktion mitgemacht.
Diese drei Elemente können rundfunkbeitragsentlastend sein, ohne dass man auch nur an irgendeiner einzigen Stelle die Diskussion aufmachen müsste, wie sich die Struktur entwickelt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Ich habe deutlich gemacht, alle drei Elemente wären eine eigene Aktuelle Stunde wert. Insofern gehe ich davon aus, dass uns diese Debatte auch in den nächsten Plenarsitzungen bzw. der nächsten Wahlperiode erhalten bleiben wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe auf den vierten Teil der Aktuellen Stunde
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung set
zen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9863 -
Herr Präsident, sehr geehrte Damen, es geht um uns – es geht um uns, wenn wir über den § 218 reden oder es geht um Ihre Töchter, Enkeltöchter oder Ihre Urenkelinnen. Weil – es geht um Ihre Selbstbestimmung.
Seit 1871 und ich sage seit 1871 – diese Jahreszahl sollte man sich schon mal auf der Zunge zergehen lassen – steht im Strafgesetzbuch, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich ein Straftatbestand ist. Ich sage, es ist ein Skandal!
Seit mehr als 150 Jahren schränkt damit ein – und ich denke, ich kann es so sagen – von Männern gemachter Paragraf die Selbstbestimmung von Frauen ein. Seit Jahrzehnten wird dieser Paragraf heftigst kritisiert, und wir als Linke sagen: zu Recht! Meine Fraktion und ich haben deshalb diesen Antrag heute hier in das Plenum als Aktuelle Stunde eingebracht, um noch mal klare Position zu beziehen.
Gerade vor dem Hintergrund der ostdeutschen Frauen, die nach der Wende eine böse Überraschung erlebt haben, ist es noch einmal ein wichtiges Thema. Wir in der ehemaligen DDR konnten bis zur zwölften Woche allein entscheiden, ob wir die Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht. Das wurde nach den Wendejahren geändert. Ich lasse Sie auch nicht raus, wenn ich noch mal ein paar Auswirkungen zu diesem
Paragrafen deutlich machen werde. Es geht also nicht nur darum, dass den Frauen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung über den Körper einfach beschränkt worden ist, sondern es geht auch um eine absolute Rechtsunsicherheit. Es ist diskriminierend.
Die Folgen sind Angst, ja Angst – nicht nur bei den Schwangeren, sondern auch bei den Ärztinnen und Ärzten und bei den Beraterinnen und Beratern. Ja – und ich sage auch, wer sich für ein Kind entscheidet, weiß, dass er damit ausdrücklich auch ein Armutsrisiko hat, und ich will auch noch einmal sagen,