Nach der Abschaffung der wissenschaftlichen Grundlagen der Biologie erleben wir jetzt, dass zum vermeintlichen Wohl ungewollt schwangerer Frauen der vor mehr als 30 Jahren nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen gefundene Kompromiss zum § 218 Strafgesetzbuch beseitigt werden soll. Wieder einmal wird hier auf dem Rücken von Kindern, ungeborenen noch dazu, Minderheitenpolitik betrieben. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Kinder abgetrieben. Das bedeutet, dass etwa 100.000 Frauen jedes Jahr in einen Schwangerschaftskonflikt hineingeraten, der nach sorgfältiger Betrachtung der Gründe und einer Pflichtberatung in die Beendigung der Schwangerschaft mit ärztlicher Hilfe mündet. Keine der betroffenen Frauen wird eine solche Entscheidung leichtfertig fällen. Auch durch die umfangreiche Debatte zum Thema in den letzten Jahrzehnten ist den allermeisten Frauen bewusst, dass sie ein werdendes Leben beenden müssen, um weitreichende und unangenehme Folgen für ihr eigenes Leben abzuwenden. Es spricht für unsere hochentwickelte und humane Gesellschaft, dass diese Frauen sich nicht in der Dunkelheit und Anonymität gewissenloser und geldgieriger Engelmacherinnen grausamen Prozeduren unterziehen müssen, sondern die Hilfe sicherer und moderner Medizin in Anspruch nehmen dürfen.
Noch ein Wort an dieser Stelle zu Verantwortung und Pflichten: Nach Berichten aus den damit befassten Beratungsstellen kommen etwa 75 Prozent aller Frauen mit dem Wunsch nach dem Beratungsschein, weil die an der Zeugung des Kindes maßgeblich beteiligten Männer mit ihrer Vaterschaft nicht einverstanden sind und die Frauen mehr oder weniger zur Abtreibung gedrängt haben oder ihnen diesen Weg als einzig möglichen Ausweg nahegelegt hatten. So viel in aller Kürze zur Situation von Männern und Frauen in dem
in Rede stehenden Handlungsfeld. Aber es gibt ja hier noch eine dritte Person. Von der in der Regel bei den Befürwortern der Abschaffung des § 218 – und das aus leicht durchschaubaren Gründen – so gut wie nie die Rede ist. Es handelt sich um das im Wachstum und in der Reifung befindliche Kind, das von Anfang an ein Mensch ist.
Wenn auch ein sehr kleiner, hilfloser und völlig schutzloser Mensch. Auch hier im Thüringer Landtag wird bei jeder Gelegenheit die Menschenwürde bemüht, wenn es darum geht, Ansprüche von viel niedererem Rang als das reine Überleben zu rechtfertigen. Ich darf also davon ausgehen, dass die Menschenwürde eine zwar abstrakte, aber universell gültige Kategorie für jeden Menschen darstellt. Also haben nach meiner Überlegung auch die unfreiwilligen Eltern Vater und Mutter immer und in jedem Falle Menschenwürde. Dies ist ein nicht nur äußerliches und verliehenes Recht, sondern jeder Mensch trägt diese Würde gewissermaßen in jeder Zelle seines Körpers mit sich. Das gilt auch für die Keimzellen. Also folgere ich daraus, dass der Zellverband, der unmittelbar nach der Konzeption entsteht, ebenso Menschenwürde in sich trägt, im väterlichen und mütterlichen Anteil.
Weiter folgt für mich daraus, dass der Staat, also unser aller Gemeinwesen und Rechtsverbund, der den Schutz der Menschenwürde in sein Grundgesetz geschrieben hat, Garantiegeber dieser Menschenwürde sein muss. Folglich muss der Staat die Menschenwürde und das Recht des neu erzeugten Lebens vertreten und versuchen, nach Kräften zu schützen. Dieser Verpflichtung und Aufgabe kommt er nach, wenn er den betroffenen Frauen in ihrer Notlage Angebote machen kann, die ihnen vielleicht einen gangbaren Ausweg zeigen, der nicht mit der Tötung ihres Kindes endet. An dieser Stelle wünschen und fordern wir gesetzgeberisches Handeln, unsere Gesellschaft verfügt über genügend Ressourcen, um den Frauen und ihren Kindern den Start in ein gemeinsames Leben irgendwie zu erleichtern und zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur die Sicherung der materiellen Basis, sondern auch Aufmerksamkeit und menschliche Zuwendung: Netzwerke von ehrenamtlichen Großeltern, Hebammenhilfe, kinderärztliche Betreuung und auskömmliche Versorgung der Mütter im eigenen Krankheitsfall. Es gibt vieles, was den Frauen ein Ja zum eigenen Kind erleichtern kann. Daran mitzuwirken, erscheint mir lohnenswerter als die Streichung eines § 218 als Ausdruck staatlicher Verantwortungslosigkeit.
Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Wahl.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen/Kollegen und Zuhörer/-innen, die Rede vor mir hat mir noch mal deutlich gemacht, warum ich den § 218 eben nicht als einen gesellschaftlichen Kompromiss empfinde. Denn, wenn ich ungewollt schwanger werde, dann ist es schön, wenn es Unterstützungsangebote gibt oder finanzielle Unterstützung oder was notwendig ist, aber am Ende ist das eine ganz private, eine ganz persönliche Entscheidung, ob man als Mensch und Frau Mutter werden möchte und ein Kind gebären möchte oder nicht.
Wir reden hier über einen Paragraphen aus dem Jahr 1871, also einer Zeit, wo Frauen noch keinerlei Rechte hatten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bis heute steht der Schwangerschaftsabbruch damit grundsätzlich unter Strafe. Bis zu drei Jahren Gefängnis können aufgrund des § 218 theoretisch auch heute noch verhängt werden. Nur unter bestimmten Bedingungen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, nämlich, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt wurde und nach einer Zwangswartezeit und einer Zwangsberatung erfolgte. Und hier, finde ich, fängt auch das reale Problem an, von dem Herr Montag sprach, nämlich einerseits, dass man sich ohne Grund in einer ungewollt schwangeren Situation im Strafgesetzbuch wiederfindet, was ich erst mal sehr irrsinnig finde, und das zweite tatsächlich real existierende Problem ist ja die Unterversorgung, nämlich, dass in vielen Regionen Deutschlands ein Schwanger
schaftsabbruch gar nicht vor Ort durchgeführt werden kann, sondern man teilweise sehr lange Wege als Betroffene auf sich nehmen muss. Dieses Problem der Unterversorgung, würde ich sagen, ist schon auch – zumindest indirekt – eine Folge des § 218, nämlich der Straftatbestand, womit es eben nicht sozusagen als ein regelmäßiger medizinischer Eingriff gewertet wird, der standardmäßig angeboten werden sollte.
Der Geist und das Weltbild, die hinter dem § 218 stehen sind meiner Meinung nach offensichtlich. Frauen und ungewollt schwangere Menschen wird von Rechts wegen Strafmaßnahmen und Zwang angedroht, anstatt ihnen das zu geben, was sie in dem schwierigen Fall einer ungewollten Schwangerschaft wirklich brauchen, nämlich eine ergebnisoffene Beratung und Unterstützung. Deswegen sagen wir als Grüne ganz deutlich: Der § 218 gehört abgeschafft.
Seit den 1970er-Jahren haben sich in der DDR und BRD sehr unterschiedliche Rechtsnormen und Lebensrealitäten herausgebildet. In der DDR wurde der Schwangerschaftsabbruch schon 1972 per Gesetz legalisiert, in der Bundesrepublik blieb er grundsätzlich illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Einigungsvertrag 1990 ließ die Abtreibungsfrage dann offen. Drei Jahre lang stritten Frauenbewegungen, Kirchen und Politiker/-innen erbittert, welches Gesetz im vereinten Deutschland gelten soll, nachdem
dann 1992 im Bundestag entschieden worden ist, dass die sogenannte Fristenlösung gilt. Seitdem gab es – wie ich finde, auch zu Recht – weiterhin von der Frauenbewegung viele Demonstrationen und Proteste, die deutlich machen, dass ein Paragraph, der Frauen und Menschen, die gebären können, unter Generalverdacht stellt, abgeschafft gehört. Ein großer und wichtiger Fortschritt ist, dass halt die Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP das Werbeverbot in § 219a endlich gestrichen hat. Familienministerin Lisa Paus hat nach dieser wichtigen Entscheidung gleich auch den nächsten richtigen Schritt auf den Weg gebracht, sie hat nämlich eine Expertinnen-/Experten-Kommission berufen, in der sich 18 Juristinnen, Medizinerinnen und Sozialwissenschaftlerinnen umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Das Ergebnis heißt: Abtreibungen sollten in Deutschland nicht mehr grundsätzlich strafbar seien. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar, sagt die Expertenkommission. Und weiter: Damit es gar nicht dazu kommen muss, soll es mehr Aufklärung und Prävention geben, zum Beispiel kostenlose Verhütungsmittel, so lautet die wichtigste Empfehlung der Kommission. Das ist ein Ansatz, den ich absolut mittragen kann, nämlich im Vorfeld bestmögliche Prävention, Beratung und dann aber, wenn es dazu kommt, eben keinen Druck, sondern Beratung.
Wir appellieren daher an den Bundestag und die Bundesregierung, diese Empfehlungen ernst zu nehmen und die Neuregelung auf den Weg zu bringen. Denn man muss ganz deutlich sagen: Die restriktiven
Verbotsregelungen haben zu keiner Zeit geholfen, Schwangerschaften zu schützen, sondern sie haben oft Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen gebracht. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen.
Deswegen ist das Ansinnen der Aktuellen Stunde richtig: Der Freistaat muss sich für eine sofortige ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch einsetzen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist jetzt Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, vielleicht müsste ich sogar das ungeborene Leben ansprechen, nachdem ich die Rede von Frau Stange gehört habe, aber das spare ich mir jetzt. Sie haben jetzt gerade wunderbar gehört, wie unterschiedlich die Positionen zu dem Thema sind: die einen, die am liebsten eine Abtreibung abschaffen würden, und die anderen, die Abtreibung ermöglichen wollen ohne jegliche Beratung bzw. Bedingung.
Wir als CDU-Fraktion sehen deswegen an dieser Stelle den 1995 gefundenen Kompromiss als gute Lösung für alle Interessen.
Und liebe Frau Stange, ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie in dieses sensible Thema eine Schärfe reinbringen – auch jetzt während meiner Rede –, die es gar nicht zulässt,
sich auch wirklich mit den unterschiedlichen Sichtweisen zu beschäftigen. Und die sind damals wie heute nämlich die gleichen: Es geht hier nicht nur um das Rechtsgut der freien Entscheidung bzw. das Selbstbestimmungsrecht der Frau.
Das ist die Keimzelle von Leben und wichtiger Bestandteil dieser Gesellschaft. Und dass Sie das ignorieren, ist ein Skandal.
Das ist ein Skandal, denn es geht hier einfach nur darum, dass wir einen Kompromiss, der in jahrelanger Verhandlung geschaffen wurde, einfach auch wertschätzen. Ich will das an dieser Stelle noch mal sagen: Keine Frau wird durch diesen Kompromiss zu einer Schwangerschaft gezwungen – keine Frau. Im Gegen
teil: Jede Frau kann auch mit dieser aktuellen Regelung frei über ihren Körper und über eine Schwangerschaft entscheiden. Das Einzige, was jetzt in dem Kompromiss – in der Regelung – beinhaltet ist, ist die Fristenlösung und die Beratungspflicht.
Und dann sind wir doch mal ganz ehrlich: Wir haben in Thüringen 33 Beratungsstellen flächendeckend in einer Trägervielfalt, die eine qualitativ hochwertige Beratung ermöglichen.
2022 – 4.071 Beratungen. Und das, was Sie hier tun, das ist einfach ein Generalverdacht gegen jede Beraterin/jeden Berater,