Nein, die Beratung erfüllt ergebnisoffen alle Qualitätskriterien. Und ich will darüber sagen: Es geht ja auch nicht nur um die Beratung im Hinblick auf einen Schwangerschaftsbruch. Die Beratung, die dort gemacht wird, hat so viele unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen in dieser Situation, die wirklich auch über einen Abbruch hinausgehen. Deswegen ist dieses Angebot wertvoll und wichtig und deswegen sollten wir es auch ausbauen, ohne in diesem Zusammenhang einen Verdacht der Kritik in den Raum zu stellen.
Ich sage es noch mal, es gibt zwei Rechtsgüter: Es gibt das Selbstbestimmungsrecht der Frau und es gibt das Existenzrecht des ungeborenen Kindes. Genau deswegen hat das Bundesverfassungsgericht damals auch gesagt, dass eine Straffreiheit wie gewünscht nicht möglich ist, denn es müssen entsprechend unseres Grundgesetzes alle menschlichen Lebensformen geschützt werden.
Für uns ist es eine Grundsatzfrage und eine Frage der Werte und wir fühlen uns zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. Und ganz ehrlich: Gerade dieses Leben braucht auch eine Stimme, weil es selbst keine Stimme deutlich machen kann. Deswegen kann ich an der Stelle nur sagen: Nein, wir müssen hier jetzt kein klares Zeichen setzen. Und nein, wir brauchen auch keine Änderung der jetzigen Regelung.
100.000 Abtreibungen und kein Strafverfahren zeigen, dass wir hier eine Situation haben, die allen Interessen gerecht wird. Ich möchte an dieser Stelle noch eins sagen: Ich warne davor, diesen Kompromiss jetzt aufzulösen, denn Sie wissen alle, was dieses sensible Thema für ein Verhetzungspotenzial hat. Schauen Sie nach Amerika, was da los ist.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch in Amerika gibt es eine Mehrheit, die gegen die Strafbarkeit einer Abtreibung ist!)
Deswegen bitte ich Sie einfach an dieser Stelle, nicht leichtfertig umzugehen, und möchte meinen Redebeitrag mit einem Zitat unseres Bundesjustizministers schließen. Der sagte – ich zitiere –: „Was wir nicht gebrauchen können, das sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen oder gar spalten.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist jetzt die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich danke der Fraktion Die Linke dafür, dass Sie im Rahmen der Aktuellen Stunde dieses Thema aufgerufen haben. Diese Diskussion ist durch das Gutachten einer Expertenkommission wieder auf die Tagesordnung gerufen worden. Ich stehe wie viele Frauen in unserem Land für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, und das gilt auch für eine Schwangerschaft. Jede Frau muss diese Entscheidung mit ihrem Gewissen ausmachen können. Es wird auch niemand durch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen. Wie grotesk ist denn unsere Gesetzgebung? Frau Klisch hat das ausführlich erläutert. Wir definieren eine Straftat und stellen diese Straftat straffrei unter bestimmten Bedingungen. Ja, damals, als das beschlossen wurde, habe ich gedacht, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich bin aber dafür, diesen Weg konsequent weiterzugehen, und zwar klar. Wir brauchen hier keine ewigen Diskussionen, wir brauchen keine weitere Spaltung der Gesellschaft. Wir könnten mit ganz einfachen demokratischen Mitteln, wie einem Volksentscheid der Betroffenen – sagen wir, der echten Frauen – Klarheit schaffen. Aber dieser simple Weg wurde leider durch das kürzlich verabschiedete unsägliche Transgendergesetz verbaut. Eine Schwangerschaftsunterbrechung bis zur 12. Woche ist aus biologischen Gründen eine sinnvolle Grenze, abgesehen von Missbildungen, die erst später erkennbar werden. Ich finde den Widerstand gegen die Legalisierung so entwürdigend in einer Gesellschaft, in der Politiker Kinder als potenzielle Gefährder des Allgemeinwohls bezeichnen können, in der Kinder sinnlos mit Masken gequält werden,
in der in den Mainstreammedien permanent zu hören ist, dass Kinder ein Armutsrisiko sind oder die Karriere behindern, in der Kinder sexuell missbraucht werden und man sich der ehrlichen Aufklärung und der wirklichen Bestrafung verweigert, in der Kinder an einer gesunden Entwicklung gehindert werden durch Frühsexualisierung in Kindergärten, Transgenderdiskussionen
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht werden die Kinder früh sexuali- siert, weil man stillt!)
Wo ist denn da die Stimme dieser moralischen Menschen? Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, unser gesellschaftliches Klima zu verändern und die Mütter zu Wort kommen zu lassen, die aus tiefstem Inneren bestätigen, dass es das schönste Glücksgefühl einer Frau ist, ein Kind entbunden zu haben und dieses
in den Armen halten zu können. Es ist höchste Zeit, dass Familie wieder in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft rückt und Eltern zeigen, wie stolz sie sind, wenn ihre Kinder ihr Leben selbstständig meistern. Wir brauchen ein Klima für Lust auf Kinder. Dazu gehört auch, dass Kinder gern gesehen sind und nicht stören, dass Kinderlärm wieder Musik in den Ohren wird und dass es überall einladende Kinderspielplätze gibt, wie ich es zum Beispiel letzthin in Chile erlebt habe. Wenn wir solche Rahmenbedingungen haben, werden wir freiwillig mehr Wunschkinder haben und nicht über Abtreibungen im großen Stil debattieren müssen.
Frau Herold, ich kenne viele Frauen, die sich für ihr Kind entschieden haben und sich von den Erzeugern der Kinder getrennt haben, weil sie einen Abbruch gefordert haben – und das in Zeiten, wo es legal war, die Schwangerschaft zu unterbrechen. Ich wünsche mir tatsächlich ein anderes Klima in unserer Gesellschaft für Kinder. Allerdings, wenn ich hier die Debatten so verfolge, habe ich Zweifel, ob unsere Gesellschaft dazu überhaupt fähig ist. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich gehe jetzt davon aus, dass Frau Ministerin Werner für die Landesregierung sprechen wird. Das ist der Fall.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst, Frau Bergner, Sie haben in Ihrer Rede skandalisiert, dass in der Öffentlichkeit darüber gesprochen wird, dass Kinder zu bekommen zum Armutsrisiko werden kann, dass es für Frauen einen Karriereknick bedeutet, dass Männer keine Verantwortung übernehmen, und haben das als populistisch gekennzeichnet. Selber aber haben Sie gerade gesagt, keiner guckt nach Kindern, niemand kümmert sich um Spielplätze, keiner hat irgendwie den Blick auf die Kinder, das ist selber Populismus. Ich glaube, was das aber zeigt, ist, dass es darum geht, endlich ehrlich zu sein. Das ist der Grund und darüber bin ich sehr froh, dass diese Kommission beauftragt wurde durch die Koalition, ein entsprechendes Papier zu erarbeiten, in dem es um Ehrlichkeit gehen soll und nicht darum, dass auf der einen Seite etwas gesagt wird, aber eben auf der anderen Seite dann unter Strafbarkeit gestellt wird.
Es wurde schon gesagt, dieser § 218 ist 150 Jahre alt, er war damals im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen worden und hat damals schon die Kriminalität der Abtreibung strafrechtlich bewährt. Darauf ist heute schon einige Male eingegangen worden. Was man aber hier an dieser Stelle noch mal sagen muss: In diesen 150 Jahren sind auch zahllose Frauen an unsachgemäß durchgeführten Abbrüchen gestorben oder für immer unfruchtbar geworden. In diesen 150 Jahren sind unzählige Frauen in dem Umstand, dass das Recht am eigenen Körper kriminalisiert ist, verzweifelt, Herr Montag. Und das ist der Gegenstand, über den wir heute reden, dass der Körper der Frau kriminalisiert wird und dass man daran verzweifelt. Herr Montag, wenn zumindest das für Sie kein Argument ist, dann müsste ja eigentlich zumindest ein Argument sein, dass es hier um das Selbstbestimmungsrecht geht, denn die Gruppe der FDP stellt sich hier ja immer auch als die Rechtspartei dar.
Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird eben gerade an der Stelle eingeschränkt, wenn es um Geburt und Familiengründung geht. Eine Frau, die sich gegen ein Kind entscheidet, muss entweder teure Verhütungsmittel bezahlen, findet kaum einen Arzt oder eine Ärztin, die vor ihrem 30. Lebensjahr, nicht sogar selten erst vor dem 35. Geburtstag eine Sterilisation durchführen würde, oder unterliegt bei einer Abtreibung dem Risiko der Strafbarkeit.
Übrigens sind die Männer an der Stelle nicht betroffen, da sehen Sie, dass auch da ein Ungleichgewicht ist.
Natürlich ist es so, die Strafe wird nach der vorgeschriebenen Beratung nicht verhängt, aber nach wie vor steht der § 218 im Strafgesetzbuch und manifestiert damit die grundsätzliche Strafbarkeit dieser Handlungen.
Der Protest gegen die Verankerungen des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch ist ein zentrales und in Anbetracht der langen zeitlichen Dauer dieses Protestes ein beinahe historisches Anliegen der Frauenbewegung und der feministischen Bewegung. Wenn Sie sagen, es war ein Kompromiss, Frau Meißner: Das war ein Kompromiss, der für eine Seite gut gewesen ist, aber viele andere haben eben darunter gelitten und leiden bis heute darunter.
Zum vorgelegten Bericht der Kommission: Herr Montag, wenn ich es richtig verstanden habe, waren es ja die Koalitionsfraktionen, die diesen Bericht beauftragt haben. Ich nehme an, dass man, wenn man so einen Bericht beauftragt hat, natürlich auch mit dem Ergebnis umgeht. Dieser vorgelegte Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin bekräftigt eben die seit Jahrzehnten benannte Forderung, dass es eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs braucht. Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Vorgaben sprechen dafür, einen Abbruch in der Frühphase der Schwangerschaft mit Einwilligung der Frau zu erlauben, und zwar rechtmäßig und straffrei. Wichtig ist nun, dass diesem Bericht auch Taten folgen. Der nun vorgebrachte Vorwand, dass eine zügige Umsetzung ob der Brisanz des Themas nicht möglich sei, ist aus meiner Sicht Hohn, betrachtet man die ausgewiesene Fachexpertise der Kommission, welche eine neutrale wissenschaftliche und juristische Abhandlung anfertigte, die absolut
Zeitnah zum Kommissionsbericht – und darauf möchte ich kurz eingehen – wurden auch die Ergebnisse der Studie „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ – kurz: ELSA – veröffentlicht. Diese ELSA-Studie zeigt unter anderem die Versorgungslage hinsichtlich der Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in den Bundesländern auf. Als unzureichend wird dabei etwa eine Fahrtdauer von mehr als 40 Minuten in eine Praxis, welche Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, bewertet. Thüringen weist im Vergleich zu Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zwar einen hohen Versorgungsgrund auf, aber eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist auch für die Ärztinnen und Ärzte relevant, die heute hier noch gar keine Rolle gespielt haben. Viele fürchten Stigmatisierung und Anfeindungen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen anbieten. Radikale Abtreibungsgegner wähnen sich auch unter Berufung auf das Strafgesetzbuch auf der sicheren Seite, wenn sie Frauen und Ärztinnen und Ärzte vor den Praxen tyrannisieren. Um also die Versorgungslage in bestimmten Regionen zu verbessern und ansonsten zu sichern, brauchen Ärztinnen und Ärzte ein Bekenntnis zum Verfassungsrecht, zum Europarecht und zum Völkerrecht durch eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.
Und an der Stelle sei noch mal ganz deutlich gesagt, hier hat niemand gesagt, dass es hier einen Generalverdacht gegen die Beratenden in den Beratungsstellen gibt – also ganz im Gegenteil.
Aber wenn Sie mit den Beratenden reden, dann werden Sie hören, dass die beispielsweise sagen, wir brauchen ganz dringend kostenlose Verhütung. Das wäre ein Mittel, um tatsächlich Frauen
zu unterstützen und eben nicht die Verantwortung nur auf die Frau zu schieben, sondern hier eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, weil da natürlich Männer auch Steuermittel mit einzahlen müssten.
Wir hatten ein Modellprojekt in Thüringen. Die Ergebnisse wurden auf Bundesebene vorgestellt und wir haben uns daran beteiligt, auch zu sagen, dass es diese entsprechenden kostenlosen Verhütungsmittel braucht. Denn Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie grundsätzlich ein Leben mit oder ohne Kind oder mit wie vielen Kindern führen wollen. Dazu brauchen sie den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Auch das empfiehlt im Übrigen die Kommission: Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sollen gestärkt und der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres ermöglicht werden.
Die Kommission widmet sich ebenfalls den Beratungsangeboten für Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch. In Thüringen existiert – und da sind wir froh – ein tragfähiges Netz von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an 33 Standorten, in denen Frauen Zugang zu Beratung und Unterstützung finden. Auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes des Bundes und des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden Frauen zu allen Fragen einer Schwangerschaft, einschließlich zu Fragen in Konfliktsituationen, natürlich umfänglich beraten. Es wurde schon gesagt: Im Jahr 2022 beispielsweise fanden 4.000 Beratungen statt. Aber – und das ist das Entscheidende – sie fanden eben statt, weil die Frauen dazu gezwungen wurden. Ich bin mir ganz sicher, jede Frau würde sich auch beraten lassen, wenn kein Zwang da wäre. Aber es geht eben darum, hier endlich die Straffreiheit herzustellen.