Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

(Beifall DIE LINKE)

Wichtig ist, dass das Beratungsangebot auch bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erhalten bleibt. Zum einen, um eine ergebnisoffene Beratung in Anspruch nehmen zu können, und zum anderen, um Beratungs- und Unterstützungsleistungen niedrigschwellig und flächendeckend erhalten zu können. Eine selbstbestimmte Entscheidung in einer komplexen Situation zu fällen, darin müssen die Frauen gestärkt werden. Und noch mal, weil Sie, glaube ich, wegen der Beratungsstellen noch mal gefragt haben: Wir haben hier Beratungsstellen in Thüringen aufgebaut, weil sich die Menschen das eben wünschten, aber nicht, weil sie dazu gezwungen werden, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, sondern weil sie sich eben eine gute, unabhängige fachliche Beratung wünschen, und das soll ja auch weiter möglich sein.

Wie Sie wissen, habe ich mich gemeinsam mit dem Justizministerium auch für die Abschaffung des § 218 a im Strafgesetzbuch eingesetzt, auch im Bundesrat. Lassen Sie uns also weiterhin den § 218 Strafgesetzbuch in all seinen Facetten infrage stellen. Die Forderung nach seiner Abschaffung hat nichts mit einer grundsätzlich gesellschaftlichen Ablehnung von Kindern zu tun. Es wäre fatal, das miteinander

(Ministerin Werner)

zu vermischen. Nein, bei der Neuregelung des § 218 geht es um die Akzeptanz einer selbstbestimmten Lebensführung der Frauen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen

a) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Gute Bildung und Stärkung der Elternrechte Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5371 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9931 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9938 -

ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6573 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9878 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9944 -

(Ministerin Werner)

dazu: Qualitätsentwicklung für Unterricht und Lernort Schule stützen – Überarbeitung und Erweiterung des Referenzrahmens schulischer Qualitätsrahmen Thüringen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9945 -

ZWEITE BERATUNG

Die Tagesordnungspunkte 2 c und 2 d wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu den beiden Gesetzentwürfen. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe verbliebene Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Schon an den einführenden Worten des Präsidenten und auch an den vielen Drucksachen, die genannt wurden, merkt man, dass es ein sehr langer Prozess war, bis wir jetzt hier zum Ergebnis gekommen sind. Das sieht man auch an den Drucksachen, wir reden über den Gesetzentwurf der CDU und der parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5371 und den der rot-rot-grünen Fraktionen in der Drucksache 7/6573.

Im April 2022 haben die CDU-Fraktion und die parlamentarische Gruppe der FDP den Entwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes eingereicht. Die Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wir haben unseren am 2. November 2022 als eigenen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Nach der ersten Beratung zu den Gesetzentwürfen führte dann der Ausschuss am 3. März 2023 zu beiden Gesetzen – wir können uns sicherlich noch alle an die Debatten erinnern – eine ausführliche mündliche Anhörung durch, an der sich mehr als 40 Anzuhörende beteiligt haben, und die auch damals schon mehrfach anmahnten, dass sich die Fraktionen über das Trennende hinweg zu den wichtigen Vorhaben in beiden Gesetzen doch vereinbaren und dort auch zu einer Lösung kommen, die wir heute auch hier diskutieren.

Am 18.04., also in der vergangenen Woche, wurde dann die Beschlussempfehlung im Bildungsausschuss angenommen und die Annahme beider Entwürfe mit Änderungen empfohlen. Ich will allerdings nur noch mal, um es ins Gedächtnis zu rufen und jetzt nicht nur bei den Drucksachennummern zu bleiben, wenigstens die Berichterstattung kurz nutzen, um noch mal darzustellen, worum es geht. Schlaglichtartig, der Gesetzentwurf der CDU und FDP hatte drei Schwerpunkte: bei der Frage Stärkung des Elternrechts bei der Bestimmung des Schulalters für Kinder mit besonderem Förderbedarf, dem Stattfinden von gemeinsamem Unterricht und den dafür erforderlichen Voraussetzungen und der Ermöglichung von Rückstellungen vom Schulbesuch für Kinder.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hatte insgesamt neun verschiedene Schwerpunkte. Das betraf unter anderem, das praxisorientierte Lernen an Regel- und Gemeinschaftsschulen im Gesetz auch mit zu

(Vizepräsident Worm)

formulieren, zweitens das längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen durch die Entstehung von neuen Gemeinschaftsschulen und im nächsten Schritt Schulstandorten, wo Grund- und Regelschulen direkt nebeneinander bestehen in einem Zeitraum von fünf Jahren, ebenso die Regelung zur Anwendung digitaler Unterrichtsformen oder die Erweiterung der Lehrmittelfreiheit auf die Zurverfügungstellung eines Endgeräts für jede Schülerin oder jeden Schüler. Weiterhin gab es Vorschläge für den langfristigen Einsatz der pädagogischen und Verwaltungsassistentinnen und Assistenten, ebenso den Vorschlag zur Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10, ebenso den Vorschlag zur bedarfsgerechten Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit und darüber hinaus aber auch noch beispielsweise die Stärkung beim Thema der Schulkonzeption, indem Ziele, pädagogische Schwerpunkte in der Arbeit mit festgelegt werden und die Beteiligung der Eltern und Schüler regelmäßig mit fortzuschreiben ist.

In dem Ergebnis, was uns jetzt vorliegt, wurde zwischen den Fraktionen und der Gruppe der FDP ein entsprechender Kompromiss gefunden, der jetzt auch von der Mehrheit im Ausschuss mit der Beschlussempfehlung entsprechend getragen wurde. Dementsprechend wurden wesentliche Punkte aus den beiden Gesetzentwürfe noch mal beraten und letztlich im Bildungsausschuss mit einer großen Mehrheit eine zustimmende Beschlussempfehlung in Verbindung mit den vorliegenden Änderungsanträgen verabschiedet. Aus dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf werden jetzt die Praxisorientierungen, die geschärfte Definition der Grundlage für digitale Unterrichtsmethoden, die Verankerung des Einsatzes von pädagogischen und Verwaltungsassistentinnen in das Gesetz übernommen und aus dem Gesetzentwurf von CDU und FDP die Stärkung des Elternwillens bei der Wahl der Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Damit ist jetzt ein Kompromiss erreicht und ich denke, alle haben damit jetzt auch eine entsprechende Erwartung für die anstehende Diskussion.

Ich will nur noch auf die Tischvorlagen hinweisen, die jetzt noch ausliegen. Das eine ist die Änderung des Titels. Durch die Streichung des Lehrerinnenbildungsgesetzes, das die Umwandlung von der schulartzur schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung vorsah, ist ein Änderungsantrag notwendig, weil wir jetzt nicht mehr über ein Mantelgesetz, sondern über ein einfaches Änderungsgesetz zum Thüringer Schulgesetz reden. Deswegen jetzt die Änderung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP ergibt sich durch das bisherige gleichzeitige Inkrafttreten in den beiden Gesetzentwürfen am 1. August, sodass jetzt hier eine Änderung entsprechend vorgenommen wird; im Gesetzentwurf von CDU und FDP wird das entsprechend auf den Juni vorgezogen.

So weit zur Berichterstattung und damit freue ich mich jetzt auf die gemeinsame Debatte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat mir signalisiert, dass sie die Begründung des Entschließungsantrags zu Tagesordnungspunkt 2 b wünscht. Bitte.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das mache ich!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entschließungsantrag zu den Gesetzen ist neu. Ich darf ihn hier begründen. Da geht es um die Qualitätsentwicklung für den Unterricht und darum, den Lernort zu stützen, und die Überarbeitung und Erweiterung des Referenzrahmens schulischer Qualitäts

(Abg. Schaft)

rahmen in Thüringen. Ich will gleich vorwegschicken, dass ich hoffe, dass wir auch hier zu einer breiten Unterstützung und Verabschiedung kommen. Ich bin sehr froh, dass wir so weit nach der langen Debatte zusammengefunden haben.

Warum dieser Entschließungsantrag? Es ist in der Anhörung zum Gesetz aus unserer Sicht sehr deutlich geworden, dass die Qualitätsentwicklung ein ganz wichtiges Anliegen für alle demokratischen Fraktionen zumindest hier im Raum ist. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung liegen nun mal in der Verantwortung der Schulen und damit sollen sie auf regionale Besonderheiten und Bedarfe der Schülerinnen und auch der Lehrkräfte reagieren können. Die Schulen sollen aber auch die Möglichkeiten haben, eigene Schwerpunkte zu setzen – bei der Ausgestaltung des Unterrichts, von Teilhabe und Mitbestimmung, bei Personalführung und Entwicklung, aber auch bei der räumlichen Gestaltung des Lernorts Schule. Und man sieht schon an dieser nicht abschließenden Aufzählung, wie komplex Schulentwicklung ist und das dazu ganz unterschiedliche Qualitätskriterien gehören. Dabei unterstützt das Bildungsministerium bereits seit 2017 Thüringer Schulen mithilfe des Programms QThüS – „Qualitätsentwicklung Thüringer Schulen“ – als Verfahren der externen Evaluation und für diesen Einsatz – das will ich an der Stelle auch sagen – sind wir dem durchführenden Schulamt Nordthüringen ausgesprochen dankbar. Wir wollen darüber hinaus den Schulen einen zeitgemäßen Referenzrahmen zur Orientierung bei der Schulentwicklung und damit eine Erleichterung

mit auf den Weg geben, also allen, die Sorge haben, es ginge hier um mehr Bürokratie: Darum geht es eben genau nicht. Von daher bitten wir das Bildungsministerium auch den schulischen Qualitätsrahmen Thüringen anhand aktueller Erkenntnisse der Bildungsforschung und der Ergebnisse des Dialogprozesses „Dialog Schule 2030“ entsprechend zu überarbeiten. Dabei sollen auch bisher nicht enthaltene Qualitätsbereiche mit aufgenommen werden. Besonders hervorzuheben sind dabei zum einen die Zusammenarbeit, Führung, Personalentwicklung und das Management, dann die datengestützte Qualitätsentwicklung und Sicherung, die Schulkultur, aber auch zukunftsorientierte Querschnittsthemen wie Demokratiebildung, Leben in der digitalen Welt und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Wir wollen zudem schulinterne Prozesse vor Ort unterstützen, indem wir für neue Fachkräfte der Schulaufsicht in den Schulämtern ein Einarbeitungskonzept anhand des aktualisierten Orientierungsrahmens erstellen und etablieren werden. Und es muss darum gehen, Schulentwicklungsteams ebenfalls in die Schulen zu bringen, um Qualitätsentwicklungsprozesse innerhalb der Schulen zu begleiten. Noch mal ganz wichtig: Es geht uns nicht darum, Schulen zu überfordern, da sind wir uns – denke ich – alle einig, sondern bereits Erarbeitetes zu würdigen, das bedeutet, die weitere Qualitätsentwicklung möglichst unbürokratisch zu gestalten und dabei bereits erarbeitete Schulkonzepte zu berücksichtigen. In diesem Sinne hoffe ich – wie gesagt – auch hier auf eine breite Unterstützung und will ausdrücklich allen Referentinnen, insbesondere der demokratischen Fraktionen, danken, die zum Gelingen auch dieses Antrags mit beitragen haben. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Baum für die Parlamentarische Gruppe der FDP auf.

Ich habe 10 Minuten, damit ist man gar nicht mehr so klein,

(Abg. Rothe-Beinlich)

(Beifall Gruppe der FDP)

der Herr Präsident weiß offensichtlich, dass ich danach noch Dienst dahinten habe. Deswegen, vielen Dank, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen, Zuschauer, Zuschauerinnen, wo auch immer Sie dieser Debatte folgen. Es ist ja eine kleine Binsenweisheit, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Und wir sprechen hier bei dieser Einigung auch ein bisschen über eine Einigung, die sehr deutlich macht, wie schmerzhaft Politik manchmal sein kann. Denn wir reden über zwei Gesetzentwürfe, die von ziemlich unterschiedlichen Seiten zusammengekommen sind, und dementsprechend schwierig war auch eine Einigung und ich glaube, wenn wir ganz ehrlich sind, dann sind wir auch alle nicht so wirklich am Ende zufrieden mit dem, was man so als Kompromiss an dieser Stelle bezeichnen kann. Aber das gehört einfach zur Wahrheit und zur politischen Konstellation dazu.

Als FDP haben wir uns ja gemeinsam mit der CDU hauptsächlich mit dem Thema des gemeinsamen Lernens und der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschäftigt, mit dem Elternwahlrecht der inklusiven Beschulung und dem automatischen Aufrücken, während die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf wiederum teilweise wieder Korrekturen zur letzten Novelle des Schulgesetzes vorgenommen haben und Regelungsbedarfe abgedeckt haben, die sich aus aktuellen Entwicklungen in der Thüringer Bildungslandschaft ergaben. Die rot-rot-grünen Fraktionen wollten darüber hinaus auch die Themen wie schulstufenbezogene Lehrerausbildung oder die Frage nach der Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Schularten zum Beispiel an den Gemeinschaftsschulen regeln. Am Ende liegt jetzt ein Gesetz aus der Opposition und eins aus der Regierung vor, die das Wesentliche und am Ende auch das technisch Mögliche regeln. Da geht es um die regelhafte Einführung der 13. Klassenstufe an den Sportgymnasien, das ergibt sich aus einem Modellprojekt, das positiv erörtert hat, dass das notwendig ist, um sowohl der sportlichen Talentförderung als eben auch der Schulpflicht zu genügen. Es klärt einige Berichtspflichten gegenüber dem Bund, es klärt die Beschulung von Thüringer Schülerinnen und Schülern in den angrenzenden Bundesländern, da ist jetzt nur noch eine nachgewiesene Anmeldung notwendig und keine Genehmigung durch das Schulamt mehr. Es klärt auch eine Praxisorientierung an der Regelschule, die war uns auch sehr wichtig, und wir haben erst neulich wieder über die Wichtigkeit der Praxisorientierung gerade an der Regelschule diskutiert und gehört. Und es geht um die gesetzliche Festschreibung von Schulverwaltungsassistentinnen und Schulassistenten. Ich möchte jetzt aber hier in meiner Rede hauptsächlich auf ein paar Punkte eingehen, die uns jetzt in dieser Beschlussfassung besonders wichtig sind. Da sind zwei dabei, die sich aus dem Gesetzentwurf von FDP und CDU ergeben und einer, den wir im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Kompromisses im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün mitbearbeiten durften. Im Schulgesetz wird nun dank FDP und CDU verankert, dass für das gemeinsame Lernen zukünftig die personellen und sächlichen Voraussetzungen bei inklusiver Beschulung stärker beachtet werden. Dabei geht

es uns nicht – wie fälschlicherweise manchmal dargestellt wird – darum, Schüler zu exkludieren oder ihnen Chancen zu verwehren, sondern wir nehmen schlicht die Hinweise aus der Lehrpraxis ernst. Im erst heute deutschlandweit veröffentlichen Schulbarometer 2024 geben 77 Prozent der befragten Lehrkräfte an, dass die inklusive Beschulung derzeit nicht ausreichend auf die spezielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass dieser gemeinsame Unterricht aber für alle funktioniert und dass jede Schülerin und jeder Schüler die Chance hat, die eigenen Potenziale zu entwickeln. Wir hätten gerne noch besonders transparent gemacht, welche Schule für welche Förderbedarfe besonders gut ausgerüstet

ist; das ist nicht erfolgreich gelungen. Gemeinsames Lernen und inklusive Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können aber nur gelingen, wenn die Bedingungen an der Schule vor Ort stimmen. Deswegen freuen wir uns, dass das hier an der Stelle noch mal sehr deutlich im Gesetz angesprochen wird.

Genauso wird in diesem Zusammenhang auch die Frage geklärt, wer denn nun am Ende rechtlich entscheidet, auf welche Schule das Kind gehen soll. Wir stärken an dieser Stelle den Elternwillen, das heißt, es wird rechtlich klargestellt, dass die Eltern des Kindes mit Behinderung entscheiden, ob ihr Kind den gemeinsamen Unterricht oder eben eine Förderschule besuchen soll. Was nach einem kleinen Punkt klingen mag, sorgt für rechtliche Klarheit, die gerade in einem für die Betroffenen und am Verfahren Beteiligten wichtig ist und die vor allem Unsicherheit bei den Eltern abbaut.

Auch bei der Rückstellung, also bei der Frage, wann die Einschulung für das Kind beginnt, stärkt der heutige Beschluss die Eltern. Es ist jetzt nicht mehr eine medizinische Indikation notwendig, wenn das Kind später zur Schule gehen möchte. Zukünftig können Eltern also deutlich freier einen Antrag auf Rückstellung stellen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihr Kind noch nicht bereit ist für die Schule. Wir stärken und präzisieren also an entscheidenden Stellen den Elternwillen im Schulgesetz.

Und mein dritter Punkt: Wir wären nicht die Freien Demokraten, wenn wir dann nicht doch noch zum Thema „Digitalisierung“ sprechen würden. Hier waren wir mit die Ersten. Sie erinnern sich möglicherweise an die erste Debatte dazu. Da waren wir mit dem Entwurf von Rot-Rot-Grün eher unzufrieden, weil dieser aus unserer Sicht sehr restriktiv und nicht mit ausreichender Klarheit darauf eingeht, welche Voraussetzungen wir gesetzlich für eine gelingende Digitalisierung der Schulen schaffen müssen. Auch der Kompromiss zeigt aus unserer Sicht immer noch nicht das Potenzial, was die Digitalisierung für den Bildungsbereich hat.

(Beifall Gruppe der FDP)

Immerhin sind wir froh, dass den Schulen jetzt ein Rechtsrahmen geboten wird, digitale Formate für den Unterricht, zum Beispiel als Distanzunterricht, zu nutzen, denn eins muss klar sein: Unterricht muss stattfinden.

(Beifall Gruppe der FDP)