Und wer sich mit den Eltern und Lehrerinnen und Lehrern unterhält, die ich zum Beispiel gestern beim bildungspolitischen Abend der IHK Suhl getroffen habe, der merkt sehr deutlich, dass der Frust über Unterrichtsausfall, über fehlende Lehrkräfte sehr groß ist. Das heißt, diese Aufgabe liegt nach wie vor vor uns allen, denn in Zeiten größter Herausforderungen für die Schulen fehlt es trotz allem, was wir jetzt heute hier beschließen, nach wie vor an einer klaren Mission für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Schulsystems.
Ich begrüße den Entschließungsantrag zum Thema „Schulqualität“, denn dieses Thema hat es nicht ins Gesetz geschafft. Es ist aber wesentlich, dass es einen Rahmen für Schulqualität gibt und dass sich vor allem das Unterstützungssystem um Schule kümmert und nicht umgekehrt.
Ein kritischer Blick muss an dieser Stelle aber erlaubt sein: Sie haben es als rot-rot-grüne Regierung in den letzten zehn Jahren nicht vermocht, das Zuständigkeits- und Verwaltungswirrwarr im Schulbereich zu entflechten und die über die Jahre angestaute Bürokratie abzubauen. Vielmehr lassen wir sie jetzt durch neues Personal verwalten.
Sie haben keine überzeugende Lösung gegen den Lehrermangel vorgelegt, damit hier und jetzt von den Schulen Druck genommen werden kann und nicht erst in fünf, sechs oder sieben, acht Jahren. Sie haben die eigenverantwortliche Schule nicht strukturell mit Leben gefüllt. Themen wie das Schulbudget sind leidlich bürokratisch umgesetzt, Personalhoheit wurde gar nicht angefasst.
So haben Sie den Schulen nie eine Chance gegeben, auf eigene Faust und unter Einbindung aller Bildungsakteure modern, digital und resilient zu werden.
Es wird die Aufgabe des zukünftigen Landtags und der zukünftigen Landesregierung sein, den Schulen im Freistaat genau dieses Update zu verpassen, damit Schule wieder stattfindet, damit das, was Schule betrifft, auch in der Schule entschieden werden kann, damit Leistung gefördert und gefordert wird, kurzum: damit Schule wieder funktioniert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Interessenten am Livestream, wenn mich vor vier/sechs Wochen jemand gefragt hätte, kriegt ihr das noch hin mit dem Schulgesetz, hätte ich ihm oder ihr ehrlich antworten müssen: Ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht. Warum? Das kann ich hier kurz ausführen. Die Positionen der beiden eingebrachten Schulgesetze von CDU und FDP und von Rot-Rot-Grün waren so unterschiedlich, wie sie irgendwie nur sein konnten. Das ist auch nachvollziehbar, weil sich bei Rot-Rot-Grün ein ganz anderes Verständnis von Bildung, von Schule, auch von Kindergärten, von pädagogischer Arbeit wiederfindet als bei der CDU und bei der FDP. Dementsprechend unterschiedlich waren auch die eingebrachten Gesetzentwürfe.
Als erstes möchte ich tatsächlich auch der CDU, möchte ich Kollegen Tischner auch mal danken, denn als er seinen Gesetzentwurf zusammen mit der FDP eingebracht hat, gab es eine Verabredung, und die hat gehalten, nämlich, dass wenn wir etwas machen hier in dem Hohen Haus, dann machen wir es im demokratischen Spektrum. Wir reden miteinander, wir versuchen Lösungen zu finden und wenn wir Lösungen gefunden haben, mit denen alle auch leben können, dann ist es eben dieser Kompromiss. Das kann man jetzt als kleinste Menge bezeichnen. Ich finde, das ist ein Kompromiss, der zeitgemäß ist, der vor allen Dingen Sicherheit und Orientierung in schwierigen Zeiten für die Schulen, für die Schulverwaltung gibt, und von daher ist es ein guter Kompromiss. Und dass die Verabredung gehalten hat, zeigt ganz klar, dass dieser Landtag auch in schwierigen Zeiten kurz vor der Landtagswahl – und daran hat natürlich auch Minister Holter seinen Anteil, der immer wieder mit Gesprächen mitgeholfen hat, dass wir nicht auseinandergegangen sind – heute hier dieses Gesetz in der zweiten Lesung hat und heute sicherlich auch gemeinsam verabschiedet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zur Unterschiedlichkeit: Kollegin Baum hat ja eben schon ausgeführt, worum es vor allem CDU und FDP ging. Das war auf der einen Seite die Stärkung des Elternwillens – dazu sage ich nachher noch etwas – im Bereich „Gemeinsamer Unterricht“, aber eben auch die ganze Frage der Einschulung, auf der anderen Seite – und das habe ich auch zu Beginn bei der ersten Lesung gesagt, das ist Vollgas mit Blick in den Rückspiegel – findet sich in dem Gesetz wieder, dass man zum Beispiel die Versetzungsentscheidung komplett wieder zurückdrehen wollte, also Doppeljahrgangsstufen. Und in diesen Doppeljahrgangsstufen, wo es auch Lehr- und Entwicklungspläne gibt, die kompetenzorientiert für unsere Schülerinnen und Schüler sind, dort trotz alledem die Frage zu stellen: Muss in dieser Doppeljahrgangsstufe ein Kind versetzt werden, ja oder nein? Das haben die CDU und die FDP anders beantwortet als wir – völlig zulässig. Es ist gut, dass das so nicht gekommen.
Was haben wir als Rot-Rot-Grün eingebracht? Ich will nur mal die grundsätzlichen Fragen aufwerfen, die wir uns gestellt haben, nämlich: Was lernen wir denn eigentlich aus der Pandemie? Wo stehen wir nach kürzester Zeit – 2019 ist ja unser Schulgesetze erst mal in Kraft getreten – denn heute und was müssen wir den Schulen mitgeben, damit sie sich weiterentwickeln können? Wir haben darauf folgende Antwort gefunden:
Erstens, durch stärkere Praxisorientierung im Unterricht tatsächlich als Schulentwicklungsinstrument für die Regel- und Gemeinschaftsschulen den Schulen die Möglichkeit zu geben, nicht nur Berufsorientierung stärker zu implementieren, sondern vor allen Dingen den – für mich unerträglich – hohen Anteil – trotz pädagogischer Instrumente wie zum Beispiel der individuellen Abschlussphase – von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss zu verringern.
Zweitens, wir wollen längeres gemeinsames Lernen und wir wollen das weiter befördern. Deswegen haben wir einen Vorschlag gemacht, dass, wenn Grund- und Regelschule an einem Standort sind, sich dort die Schulen auch in einer angemessenen Zeit zu einer Gemeinschaftsschule weiterentwickeln können.
Drittens, der gesamte Bereich der Digitalität: Was haben wir diskutiert während der Coronazeit, wo wir da stehen. Jetzt braucht es einen Rechtsrahmen, die Schulen brauchen das zwingend. Ich sage jetzt mal, die
zweite Stufe der Digitalität ist das, was derzeit schon in den Schulen gelebt werden muss, weil es gar nicht anders geht, nämlich der Umgang mit künstlicher Intelligenz, ein ganz wichtiges Thema.
Viertens: Multiprofessionalität stärken durch Assistenzkräfte, pädagogische Assistenz, aber auch Schulverwaltungsassistenz, aber natürlich auch durch die deutlichere bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulsozialarbeit. Des Weiteren – ein großer Streitpunkt – Wegfall der Besonderen Leistungsfeststellung. Warum sehen wir das als entbehrlich? Nicht nur, weil Thüringen eines der wenigen Länder ist, die das hat, das wäre nur das Geringste. Es bringt überhaupt keinen Lernfortschritt etc. pp. Hier konnten wir uns nicht einigen, wir haben es als wichtig angesehen und sind da auch in der Anhörung zum Beispiel von dem Philologenverband, also dem Verband der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, unterstützt worden.
Weiterhin: Mitwirkung und Demokratie stärken an der Schule und durch Kooperation den Unterrichtsausfall begrenzen.
Wie schon gesagt, wir haben eine große Anhörung dazu gemacht, es haben sich viele beteiligt. Mein Dank dafür. Wir haben auch intensiv diskutiert dazu im Bildungsausschuss und schlussendlich muss man sich auch auf etwas einigen. Es ist verständlich, dass wir uns vor allen Dingen auf Fragen geeinigt haben, die der Schulpraxis und weniger dem, was jeder Partei und jeder Fraktion besonders wichtig ist, dienlich ist, da, wo wir Ansatzpunkte hatten zur Weiterentwicklung, wenn auch nicht in dem ganz großen Umfeld, wie wir es uns
vorstellen. Wir haben uns unter anderem, und das ist meiner Fraktion besonders wichtig gewesen, auf das praxisorientierte Lernen geeinigt. Ich will es mal deutlich sagen: Polytechnik ist in den Thüringen Schulen auch zukünftig wieder aktuell.
Wir saßen gestern, die Kollegin Baum hat es schon erwähnt, auf dem Podium bei der Wirtschaft zusammen mit Minister Holter in Südthüringen. Das ist genau die Forderung, die die Wirtschaft an uns gestellt hat: Übertragt das bitte flächendeckend oder in der gesamten Fläche. Minister Holter hat dann noch einmal ausgeführt, wie es in Südthüringen diesbezüglich derzeit aussieht. Mit diesem klaren gesetzlichen Auftrag
haben die Schulen die Orientierung, die Regelschulen, und die Stärkung auch in ihrem Auftrag, wohin die Reise geht.
Warum ist aber auch die gesetzliche Verankerung so wichtig? Als im Schulamtsbereich Nordthüringen die ersten Schulen sich da auf den Weg gemacht haben vor gut zwei Jahren, da war für viele Schulen die Frage: Wie ist das denn überhaupt vom rechtlichen Rahmen her? Das ist ja Lernen am anderen Ort. Wir haben ja hier eigentlich gar keinen gesetzlichen Rahmen, um das genauso auszugestalten. Das haben wir jetzt nachvollzogen. Und ich lade alle Schulen dazu ein und ich weiß – auch da mein Dank noch einmal an die Schulämter für die Arbeit, die da schon in den letzten zwei Jahren geleistet worden ist –, dass dort alle Regelschulen, Gemeinschaftsschulen jetzt schon wissen, wie sie es machen können, weil sie gelernt haben von dem guten Modell, welches in Nordthüringen entwickelt worden ist, damit sie nicht bei null anfangen müssen, sondern dass, was tatsächlich für alle Schulen wesentlich ist, wie kann ich meine eigene Schulentwicklung bestmöglich betreiben, auch in schwierigen Zeiten, dass das abgesichert ist.
Die Reaktion gestern bei der Wirtschaft, aber auch von den anwesenden Schulleitungen war nur positiv, auch in der Anhörung zum praxisorientierten Lernen nur positive Reaktionen, ein ganz wichtiges Instrument, damit wir – ich hatte es schon erwähnt – von dem zu hohen Anteil der jungen Menschen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen derzeit, herunterkommen. Ich denke auch, es ist zeitgemäß. Ich sage es mal so: Ich habe mittlerweile Anrufe aus Sachsen, die mich bitten: Können Sie das mal bei uns vorstellen?
Elternvertretungen, Wirtschaft etc., was machen Sie da in Thüringen? Das zeigt also, das Thüringer Modell strahlt jetzt schon. Gut, dass wir es haben. Gut, dass wir es jetzt ins Gesetz bekommen.
Wir werden zukünftig – und das ist auch aus meinem Wahlkreis in Jena ein wichtiges Instrument – bei den Schulträgern, die keine Schulbezirke haben und mit einem hohen Anteil an Schulen mit einer besonderen pädagogischen Entwicklung gesegnet sind, die Möglichkeit haben, 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar in dem Einzugsbereich sind, auch an die Schule aufzunehmen. Das ist eine ganz wichtige Forderung. Wir übernehmen das, was in Jena jetzt schon Praxis ist, aber jetzt eben auf dem gesetzlichen Rahmen, geben da auch Sicherheit. Auch hier, wichtige Entwicklung.
Wir stärken die Schulkonferenz in dem Auftrag. Nämlich genau in dem Auftrag, was heißt es, mit digitalen Lernmedien umzugehen? Die Schulkonferenzen sind jetzt beauftragt, dort eigene Konzepte zu entwickeln und sie auch abzustimmen und sie mit dem Schulamt im Genehmigungsverfahren zu implementieren. Das ist auf Kompromissbasis entstanden. Kollegin Baum hat schon darauf hingewiesen, ein guter Kompromiss. Mit der pädagogischen Assistenz und der Verwaltungsassistenz haben wir zwei neue Beschäftigtengruppen ins Schulgesetz aufgenommen. Ich sage mal, jede Schule in einem besonderen Umfeld hat es auch verdient, mit der multiprofessionellen Unterstützung auch weiter voranzukommen.
Jetzt zu dem, was uns naturgemäß nicht so entsprochen hat, nicht nur, weil es aus einem anderen Gesetz kam, sondern weil es auch meiner Meinung nach eigentlich schon gut verfasst war. Wir haben uns trotzdem mit CDU und FDP darauf geeinigt. Nämlich die Frage, inwiefern der gemeinsame Unterricht Gelingensbedingungen braucht. Das hatten wir schon verfasst. Im selben Paragraphen, nur nicht in Absatz 1, sondern in Absatz 3 hatten wir die Gelingensbedingungen schon formuliert. Seitdem haben wir festgestellt – und ich habe das mit einer Mündlichen Anfrage auch im Plenum noch mal deutlich machen können –, dass die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule zum gemeinsamen Unterricht leider nicht mehr die Entwicklung hatte, weil die Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht eben nicht überall gegeben waren. Es steht jetzt woanders. Es ist noch mal deutlicher formuliert. Wir können damit gut leben, weil es – wie gesagt – unserem Anspruch entspricht, dass der gemeinsame Unterricht Voraussetzungen braucht, nämlich Gelingensbedingungen.
Das zweite – und da wird es besonders heikel – die Frage „Steht es den Eltern frei oder soll es den Eltern freistehen, die Schule zu wählen?“. Das ist aber auch hier an eine Bedingung geknüpft. Nämlich, wir haben eine Kaskade. Zuerst gibt es ein sonderpädagogisches Gutachten. Dann schauen der Schulträger und das Schulamt nach einer geeigneten Schule und schlagen die vor. Und dann steht es den Eltern frei, diese Schule auch zu wählen. Ist das jetzt besonders anders als das, was wir bisher hatten? Ich sage, es ist anders, aber es ist nichts Neues.
Denn auch bei uns im Gesetz steht bisher „unter Berücksichtigung des Elternwillens“. Und genau das haben die Schulämter gemacht.
Genau das haben sie gemacht, Kollege Tischner. Also von daher konnten wir auch bei dem ganz gut mitgehen. Es war nicht leicht, wir haben auch lange diskutiert. Trotz alledem, und das habe ich im Ausschuss auch gesagt: Jedes Gesetz, was den Landtag verlässt, muss erst einmal seine Praxistauglichkeit beweisen. Ich wünsche den Schulen von ganzem Herzen, dass jetzt Ruhe einkehrt. Dass jetzt wirklich mal über die nächsten Jahre nicht wieder irgendwelche Diskussionen geführt werden, wohin die Reise gehen soll, sondern die Schulen jetzt mit diesem Gesetz Verlässlichkeit haben, Sicherheit und sich auf Grundlage dieses Gesetzes auf den Weg machen können, auch ihre eigenen Wege zu finden und bestmöglichst ihrer pädagogischen Aufgabe nachzugehen, Unterricht abzuhalten, Kinder zu fördern und zu einem Abschluss zu bringen.
Dem entspricht auch der Antrag von Rot-Rot-Grün, den Kollegin Rothe-Beinlich dankenswerterweise schon vorgestellt hat. Von daher kann ich mich da kurzfassen. Wir wissen, dass die Landesregierung hier schon
intensiv daran arbeitet, dass sie mit eigenen Fachkräften dort die Schulen unterstützt. Das ist eine wichtige Aufgabe. Wir geben diesen Antrag mit bei, weil wir uns – Kollegin Rothe-Beinlich hat es, glaube ich, schon erwähnt, oder Kollegin Baum war es – in den Verhandlungen leider nicht einigen konnten, wir die Schulentwicklung mit den entsprechenden Komponenten aber trotz alledem für eine so herausragende Aufgabe halten, dass wir es mit diesem Antrag noch mal deutlich klarstellen und der Landesregierung als Auftrag auch noch mal mitgeben wollten.
Ich denke abschließend, hier liegt etwas vor, wo jeder, der an guter Schulentwicklung, guter Unterrichtsentwicklung interessiert ist, gut zustimmen kann. Dementsprechend werbe ich auch nicht nur in meiner Fraktion,
sondern insgesamt hier im Hohen Haus: Lassen Sie uns den Schulen größtmöglichste Sicherheit und Orientierung geben. Mit diesem Gesetz, mit diesem Kompromiss ist das möglich. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, es war vor zweieinhalb Jahren, als ich für meine Fraktion den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP hier in den Landtag einbringen durfte, ein Gesetzentwurf, der klar die Rechte der Eltern und die Förderschulen in Thüringen in den Mittelpunkt stellte und diese wieder stärken wollte. Seit Jahren haben wir alle die Rückmeldungen erhalten, wie schwer es Eltern gemacht wurde, ihre Kinder in einer Förderschule beschulen zu lassen. Wir alle kennen die Berichte aus den Schulen, dass Kinder nicht im gemeinsamen Unterricht bedarfsgerecht gefördert werden können, weil der Freistaat die Ressourcen für die Schulen nicht zur Verfügung stellt. Ich habe damals meine Rede beendet mit den Worten des Ministerpräsidenten, ich darf noch mal zitieren: Wer etwas ausdenkt, kann falsch liegen, wer handelt, kann Fehler machen, es kommt auf das Erkennen an, auf die Fähigkeit zum Korrigieren, um das Gemeinsame in der Gesellschaft zusammenzuführen. – Die heftigen Zwischenrufe, die es damals bei dem Zitat gab, nehme ich heute nicht mehr wahr, das ist auch gut so.
Es ist auch gut, dass das heute ein guter Tag für die Bildung in Thüringen wird. Der Landtag wird gleich zwei Schulgesetzänderungen beschließen, die wesentlich durch die Vorschläge unserer Fraktion geprägt sind. Dieser Erfolg zeigt, dass sich Praxisnähe in der Bildungspolitik, Einsatz und Hartnäckigkeit für unsere Schüler und Lehrer auch auszahlen können. Wir werden am Ende des heutigen Tages ein Schulgesetz haben, das etwas weniger von Ideologie geprägt ist und mehr praxistauglich sein wird.
Zu den wichtigsten Erfolgen gehört, dass wir die Rechte der Eltern stärken und ihnen die Entscheidungsfreiheit zurückgeben, die sie verdienen – und das ist auch gut so. In den vergangenen Jahren hatten Eltern von Kindern mit Förderbedarf kaum Einfluss darauf, welche Schulart – Förderschule oder gemeinsamer Unterricht – ihr Kind besuchen konnte. Die Entscheidung lag beim Schulamt und nicht wenige Familien mussten unsägliche Gespräche über sich ergehen lassen, um das zu erreichen, was sie für ihr Kind am besten hielten. Mit der heutigen Novelle des Schulgesetzes ändern wir dies grundlegend und schaffen Klarheit. Nun können Eltern wieder selbst entscheiden, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Anerkennung der elterlichen Verantwortung.