Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

Zu den wichtigsten Erfolgen gehört, dass wir die Rechte der Eltern stärken und ihnen die Entscheidungsfreiheit zurückgeben, die sie verdienen – und das ist auch gut so. In den vergangenen Jahren hatten Eltern von Kindern mit Förderbedarf kaum Einfluss darauf, welche Schulart – Förderschule oder gemeinsamer Unterricht – ihr Kind besuchen konnte. Die Entscheidung lag beim Schulamt und nicht wenige Familien mussten unsägliche Gespräche über sich ergehen lassen, um das zu erreichen, was sie für ihr Kind am besten hielten. Mit der heutigen Novelle des Schulgesetzes ändern wir dies grundlegend und schaffen Klarheit. Nun können Eltern wieder selbst entscheiden, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Anerkennung der elterlichen Verantwortung.

Herr Wolf hat gerade wieder versucht, diesen Kompromiss zu unterlaufen. Dazu sage ich nur: Schon allein, dass wir diese Änderung vor zweieinhalb Jahren in den Landtag eingebracht haben, hat dazu geführt, dass das eine oder andere Schulamt in seinem Vorgehen und der eine oder andere Inklusionsfanatiker in den Schulämtern etwas vorsichtiger agiert hat – und das war auch gut so.

(Beifall CDU)

Um auch an dieser Stelle noch einmal der Umdeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzuräumen: Dort steht, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen und dass angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden sollen. Dort steht eben nicht, dass hoch spezialisierte Förderschulen und bestens qualifizierte Pädagogen Teufelszeug und

(Abg. Wolf)

Versager sind – im Gegenteil. Und woher sich der Staat und die Gesetzgeber in der Vergangenheit das Recht genommen haben über die Familien zu entscheiden, das erschließt sich mir bis heute nicht.

Meine Damen und Herren, Politik hat die Aufgabe, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Seit der Einführung des gemeinsamen Unterrichts haben sich aber die Voraussetzungen für diesen leider nicht verbessert, sondern im Gegenteil.

Was ist in den vergangenen 15 Jahren von 2009 bis 2014 passiert? An den Grundschulen haben wir inzwischen 7 Prozent mehr Schüler, aber 15 Prozent weniger Lehrer. An den Regelschulen, die die Hauptlast der Inklusion tragen, haben wir in den letzten 15 Jahren 8 Prozent mehr Schüler, aber 42 Prozent

weniger Lehrer. Die Leidtragenden sind nunmehr die überlasteten Lehrkräfte in den Klassen, aber vor allem die Schülerinnen und Schüler, die unter schlechten Rahmenbedingungen nicht gefördert werden können, so wie es eigentlich sein müsste. Und deshalb ist es gut, dass nun im Schulgesetz an mehreren Stellen die Schaffung der Ressourcen als Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht benannt wurden und klargestellt wird, dass der gemeinsame Unterricht die Ressourcen benötigt, die man für ihn braucht. Alles andere ist Inklusion, die genau das Gegenteil für die Kinder mit Förderbedarf bewirken wird.

(Beifall CDU)

Ein weiterer zentraler Punkt unserer Initiative zur Änderung des Schulgesetzes gemeinsam mit der FDP war der Erhalt von Grund- und Regelschulen auch im ländlichen Raum. Die Pläne der rot-rot-grünen Minderheitsregierung hätten durch die realitätsferne Erhöhung der Mindestschülerzahl und die Einführung der Zweizügigkeit vieler Schulen in Thüringen für diese Schulen das Aus bedeutet. Wir haben diese Maßnahmen in den Verhandlungen erfolgreich gekippt. Jede zweite Grundschule im ländlichen Raum stand vor dem Aus, stand vor der Schließung oder sollte zu einer Gemeinschaftsschule zwangsfusionieren. Das wurde verhindert und das ist eine gute Nachricht, vor allem für die kleinen Gemeinden, für die kleinen Städte in unserem Freistaat. Sie sind das Herz Thüringens und sie müssen gestärkt und nicht geschwächt werden.

Wir haben die Elternrechte auch an einem anderen Punkt gestärkt: bei der Frage des Zurückstellens von Kindern, sprich bei der Einschulung. Nun können Kinder auch aus pädagogischen Gründen ein Jahr länger

im Kindergarten bleiben und es ist nicht mehr nur an medizinische Gründe gebunden. Diese Flexibilität ist entscheidend für eine kindgerechte Entwicklung.

Die Gesetzesnovelle macht unser Schulsystem nicht nur gerechter, sie macht es auch flexibler und stärker. Sie befreien unsere Schulen von überholten Vorgaben und gibt ihnen die Freiheit zurück, die sie für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit benötigen. Gleichwohl braucht es mehr Ressourcen. Das ist allen bekannt und wird oft hier diskutiert.

Leider haben wir uns bei einer Sache nicht durchsetzen können – das ist vorhin auch schon angesprochen worden, das war auch ein schwerer Kompromiss, den wir aber im Großen und Ganzen zunächst eingegangen sind –: Das ist die Frage der Versetzungsentscheidung in Thüringen. Während die Linke, insbesondere die Bundesvorsitzende der Linken, Hausaufgaben und Noten abschaffen will und auch unser Bildungsminister sich leider oftmals da mit Vorschlägen in diese Richtung an der Debatte beteiligt, sagen uns die Eltern, sagen uns die Unternehmen, erst gestern wieder in Suhl bei der Veranstaltung: Wir brauchen neben dem Fördern an unseren Schulen eben auch das Fordern und wir brauchen auch die Versetzungsentscheidung in jeder Klasse. Viele von uns Bildungspolitikern besuchen regelmäßig die Schulen. In den vergangenen Jahren kam es bei mir regelmäßig vor, dass Schulleiter oder Klassenleiter mir mal unaufgefordert einen Blick

in die Notenbücher gegeben haben und mir zeigen wollten, wie krass sich die Noten der Schülerinnen und Schüler insbesondere in der 8. Klasse verändert haben.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Datenschutz!)

In der 8. Klasse, weil die Schüler in den Jahren vorher nur selten wiederholen können. Deswegen bleibt gerade die Forderung, dass wir das Sitzenbleiben, also die Versetzungsentscheidung, auch in jedem Jahrgang ab der 2. Klasse einführen wollen. Eine Verdreifachung des Sitzenbleibens – das ist auch das Ergebnis dieser schlechten Noten in der 8. Klasse – in der 8. Klasse ist das Ergebnis der rot-rot-grünen Bildungspolitik in den letzten zehn Jahren. Wir werden dies nach der Landtagswahl endlich im Interesse unserer Kinder

korrigieren. Diese Politik von Rot-Rot-Grün produziert nämlich leider Bildungsverlierer am laufenden Band.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte nun zum Änderungsvorschlag für das Thüringer Schulgesetz von Rot-Rot-Grün kommen. Was war da nicht alles an Angriffen auf unsere Schulen drin. Festlegungen von Schulmindestgrößen, die 40 bis 45 Prozent der Grund- und Regelschulen in Existenzängste gebracht haben, Zwangsfusionen von Grund- und Regelschulen, die Entwertung des Regelschulabschlusses durch das angestrebte Verschenken des Abschlusses, also des Regelschulabschlusses ohne Prüfung am Gymnasium oder auch die Frage der Einheitslehrer in der Lehrerbildung. Und wir haben auch die Schulordnung – das gehört zu diesem Paket dazu, da bin ich Minister Holter sehr dankbar – in wesentlichen Punkten im Rahmen dieser Diskussion zum Schulgesetz als Parlament korrigieren können. Insbesondere bei der vorgeschlagenen Kürzung der Physik, Chemie und Biologie in den 10. Klassen am Gymnasium, was erhebliche Auswirkungen auf die Oberstufen gehabt hätte, aber auch bei den Kürzungen von Geografie, Wirtschaft, Recht und Sozialkunde hat Minister Holter jetzt einen neuen Weg eingeschlagen, der zu begrüßen ist. Aber auch bei der Schulordnung – kann ich für meine Fraktion ankündigen – werden wir nach der Landtagswahl noch einmal sehr genau draufschauen und Fehlentwicklungen zügig rückgängig machen. Ein Beispiel: Das ist die geplante Kürzung von Geschichte in der 10. Klasse, wo an der Regelschule, am Gymnasium in Gemeinschaftsschulen zukünftig eben nur noch eine Stunde Geschichte in der 10. Klasse unterrichtet werden soll. Das ist zu wenig für die Zeitgeschichte, das werden wir rückgängig machen.

(Beifall CDU)

Was sind Punkte, die wir ohne Diskussion mittragen, wo es großen Konsens gibt? Das ist die Verankerung des Tages in der Praxis, ein gutes Modell, das im Schulamt Nordthüringen entwickelt wurde und sich jetzt über das ganze Land ausrollt. Wir tragen die Verankerung der pädagogischen Assistenten und der Schulverwaltungsassistenten mit, eine Forderung, die wir vor vielen Jahren auch schon – ich glaube, parteiübergreifend – hier im Landtag beschlossen haben, hin ein Schritt zu den multiprofessionellen Teams, und wir tragen natürlich auch die sogenannten technischen Sachen mit Blick auf Datenschutz mit, Gastschulanträge usw. Gut ist auch, dass zukünftig – es ist schon benannt worden – die Schulkonferenz, also Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam über die Qualität des Distanzunterrichts und den Umfang des Distanzunterrichts bestimmen können. Das gibt Freiräume vor Ort und schafft auch Akzeptanz des Distanzlernens innerhalb und außerhalb der Schule in den verschiedenen Situationen, die es dann vielleicht gibt, und das ist gut so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und nun noch ein paar kurze allgemeine Worte, die mit Blick auf Schulgesetzdebatten sicherlich auch notwendig sind. Zentrales Element unserer Bildungspolitik ist das Prinzip des lebenslangen Lernens. Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik will, dass jeder gut und mit Freude ein Leben lang lernen kann, und wir wollen als CDU, dass alle bestmöglich gebildet und selbstständig

werden, um ihre Zukunft erfolgreich gestalten zu können. Bildung ist da der Schlüssel, das ist auch gut so. Bildung erstreckt sich entlang der individuellen Bildungslaufbahn jedes Einzelnen und fokussiert darauf, von Beginn an hervorragende Bildungschancen dann auch zu schaffen, um Talente optimal zu entfalten und diese auch zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die individuellen Stärken jeder Person während ihrer gesamten Bildungsbiografie zu fördern, und wir setzen deshalb auf Fördern und Fordern und nicht auf Unruhe durch Strukturreformen, die unsere Schulen mehr und mehr überfordern. Das lebenslange Lernen von der frühkindlichen Bildung bis hinein in das hohe Erwachsenenalter bilden das Fundament für eine leistungsstarke und sozialgerechte Gesellschaft, und an diesem Grundprinzip sollten sich die zukünftigen Schulgesetznovellen orientieren. Da bin ich nicht ganz bei Kollegen Wolf, der nach zehn Jahren hier im Parlament sagt, jetzt muss aber endlich mal Ruhe sein an den Schulen, das sage ich schon seit zehn Jahren, dass wir eigentlich Unterricht entwickeln sollen und nicht ständig das Schulsystem durcheinanderschütteln. Aber schön, lieber Torsten, dass wir da jetzt auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Und trotzdem brauchen wir Schulgesetznovellen, die sich genau daran orientieren, was ich gerade gesagt habe, nämlich, dass wir Schülerinnen und Schüler befähigen, lebenslang in unserer Gesellschaft gut und erfolgreich zu bestehen. Daran müssen sich kommende Schulgesetznovellen, die es sicherlich auch in der nächsten Wahlperiode geben wird, dringend orientieren.

Ich möchte abschließend auch allen danken, die zu diesem Kompromiss beigetragen haben, insbesondere – es ist schon gefallen – unseren Referenten in den Fraktionen. Ich möchte aber auch an der Stelle Bildungsminister Holter herzlich danken, der in einer großen Offenheit und Zusammenarbeit mit der Opposition, auch mit seinem Haus, zur Verfügung stand. Das war ein gutes Miteinander, und so, glaube ich, haben wir heute einen Kompromiss für die Thüringer Schulen vorliegen, der notwendig, wichtig und gut ist, wenn es auch nicht der allergrößte Wurf ist. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist jetzt Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier schon verschiedentlich angeklungen: Heute finden lange, harte Verhandlungen ihren Abschluss und um ganz ehrlich zu sein – das hat Torsten Wolf schon angesprochen –, hätte ich zeitweilig nicht gedacht, dass wir uns einigen. Trotzdem bin ich dankbar, dass wir uns geeinigt haben. Mit dem einen oder anderen Punkt bin ich zufriedener als mit anderen, die da drinstehen, aber prinzipiell ist es ein gutes Signal, dass Demokraten untereinander in der Lage sind, sich über alle trennenden Dinge hinweg zu Kompromissen zu verständigen und dann am Ende Gesetze auf den Weg zu bringen, die durchaus vernünftig sind. Irgendwo habe ich mal gelesen: Ein guter Kompromiss zeichnet sich dadurch aus, dass alle unzufrieden sind. Ich denke, so richtig zufrieden sind wir alle nicht, also gibt es noch viel zu tun für nach der Wahl, das ist von fast jedem angeklungen. Offensichtlich ist dieser Kompromiss nach diesen Kriterien ganz gut.

Aber wie sieht jetzt dieser Konsens/dieser Kompromiss aus unserer Sicht, aus Sicht der SPD, aus? Ich möchte hier erst mal einige Worte zur Habenseite nennen. Das eine ist die Entlastung der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer durch die Schulverwaltungsassistenten und die Pädagogischen Assistenzkräfte. Das waren bislang sich so im Graubereich der Regelung bewegende Mitarbeiter, für die es Modellprojekte gab, für die es mögliche Einsatzgebiete gab, aber wo es auf Dauer keine gesetzlich verpflichtenden, keine

(Abg. Tischner)

gesetzlich verbindlichen Lösungen und Regelungen gab. Das haben wir jetzt in diesem Gesetz etabliert und das ist, glaube ich, ein großer Erfolgt für unsere modernen Schulen.

Zweitens sind auf der Habenseite verschiedene technische Änderungen, das ist hier auch schon angesprochen worden. Das eine ist die Rechtssicherheit im Bereich der Digitalisierung und des digitalen Unterrichts. Da gab es Verordnungen, da gab es verschiedene Handlungspraxen, da gab es eingeschliffene Möglichkeiten, die jede Schule für sich ausgelotet hat. Jetzt haben wir im Gesetz dazu Regelungen stehen. Weitere gesetzlich verbindliche Regelungen gibt es jetzt bei der Aufnahme von Geschwisterkindern, beim Schulbesuch außerhalb Thüringens, bei der Schulzeitstreckung an Spezialgymnasien oder bei der Weitergabe statistischer Daten an die Kultusministerkonferenz. Zu diesen Punkten gab es die Notwendigkeit von Klärungen und die haben wir in der sogenannten technischen Liste im Gesetz etabliert und wir sind in der Lage, hier moderne gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.

Bei allem Konsens muss man allerdings auch die Sollseite kurz erwähnen. Größtes Manko in diesem Gesetz ist die Tatsache, dass wir die Schulsozialarbeit praktisch fallen gelassen haben, obwohl die Angehörten wirklich durchweg ein positives Echo dazu gegeben haben. Es gibt keine Kritik an der Schulsozialarbeit und an der angestrebten Regelung, trotzdem haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Das wird etwas sein, was wir in der nächsten Legislaturperiode wieder aufrufen, und das ist etwas, was uns an diesem Gesetz besonders schmerzt: Dass wir bei der flächendeckenden Schulsozialarbeit, die während der Coronapandemie, aber auch bei der Frage der Senkung der Schulabbrecherquoten deutliche Erfolge gezeigt hat, keine Einigung herbeiführen konnten. Aber das ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Ein zweiter Punkt, bei dem wir mit Sicherheit nachbessern müssen, ist die schulstufenbezogene Lehrerausbildung, denn eine glaubwürdige Antwort auf das Problem, wie wir den Lehrermangel beheben, wenn wir uns weiterhin leisten, dass ein Großteil der angehenden Lehrer für die Sekundarstufe auf das Gymnasium möchte und sich dafür ausbilden lässt, sucht man bei FDP und CDU bislang vergebens. Wir werden es also wieder aufrufen müssen, denn wir werden nicht darum herumkommen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das personelle Ausbluten der Regelschule zu verhindern.

Als Letztes möchte ich bei der To-do-Liste auf der Sollseite noch erwähnen, dass das längere gemeinsame Lernen in diesem Kompromiss ebenfalls quasi nicht vorkommt, obwohl die aktuelle Pisa-Studie ganz klar sagt, dass der Weg raus aus den sozioökonomischen Scheiterbedingungen, also Bedingungen für schlechte Schulabschlüsse, für die Problematik, dass immer noch Kinder aus sozioökonomisch schlechtergestellten Familien Schwierigkeiten haben, gleichwertige Schulabschlüsse zu erreichen, das längere gemeinsame Lernen ist. Das hat sich in den Verhandlungen nicht durchgesetzt und hat sich nicht in unserem Schulgesetz niedergeschlagen. Das ist etwas, was wir auch wieder aufrufen werden.

Und als letzten Punkt möchte ich an dieser Stelle die BLF nennen. Alle Schülergruppen, die wir hier im Landtag haben, die in der 9. Klasse sind, fragen: Was wird aus der BLF? Wir konnten lange keine Antwort geben. Jetzt können wir sie geben: Wir werden sie noch ein, zwei Jahre haben. Aber auch die wird nach der Wahl abgeschafft werden müssen, denn wir sind eines der wenigen Bundesländer, die das überhaupt noch haben. Und unser Realschulabschluss, wenn man ein Gymnasium besucht hat, ist deutlich schwieriger zu erlangen als in den allermeisten Bundesländern. Das ist eine Ungleichheit. Da werden wir nachbessern müssen.

Also wenn ich Bilanz ziehe: Es gibt Licht und Schatten. Am Ende überwiegt das Licht. Aus diesem Grund werbe ich um Zustimmung für beide Gesetzentwürfe und ausdrücklich auch um Zustimmung für den Entschließungsantrag, der ebenfalls ein Thema aufgreift, das es nicht in den Kompromiss geschafft hat, aber

trotzdem wichtig ist: die Qualitätsentwicklung an Schulen. Ich werbe ausdrücklich auch um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Thrum für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, zwei Vorhaben zur Änderung des Schulgesetzes, dem Herzstück des Bildungssystems, stehen heute zur Abstimmung. Unzählige Male wurde die Beratung im Ausschuss verschoben, man konnte sich nicht einigen. Nun hat man sich doch irgendwie zusammengerauft, wobei vom von Rot-Rot-Grün angekündigten großen Wurf nicht mehr viel übrig geblieben ist, was wir allerdings auch ausdrücklich begrüßen. So wurde der komplette Teil zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes herausgenommen. Vorgesehen war die Umwandlung der Lehrerbildung von der schulartbezogenen hin zur schulstufenbezogenen Ausbildung. Dieser große Einschnitt in das Bildungssystem hätte den Weg für den von Rot-Rot-Grün angestrebten Einheitslehrer der Einheitsschule freigemacht. Wir sind froh, dass dieses Bildungsexperiment abgewendet werden konnte, denn es würde einen weiteren Qualitätsverlust bedeuten.

(Beifall AfD)

Die Forderung, dass Grundschulen zukünftig mindestens zweizügig sein müssen, ist weggefallen. Das ist auch gut so, denn damit würden viele Grundschulstandorte vor allem im ländlichen Raum infrage gestellt werden. Ebenfalls positiv bewerten wir, dass die BLF-Prüfungen an den Gymnasien bleiben und der praxisorientierte Unterricht mit reinkommt.

Was gibt es nun Neues? Für Schüler in den Grenzregionen wird der Schulbesuch außerhalb Thüringens erleichtert. Die bisherige Formulierung, dass nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts in ein anderes Bundesland gegangen werden kann, ist zu steif, hat immer wieder für sehr viel Ärger gesorgt. Es wird jetzt höchste Zeit, dass hier mehr Flexibilität reinkommt. Auch der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten soll nun endlich im Schulgesetz verankert werden. Die AfD-Fraktion hatte das bereits 2017 gefordert, einen Antrag dazu eingebracht. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Teil der Gesetzesänderung. Flächendeckend müssen nun die Schulleiter durch Schulverwaltungsassistenten entlastet werden.

(Beifall AfD)

Im Weiteren geht es darum, die Möglichkeit des Distanzunterrichts zu verankern. Ließ der ursprüngliche Entwurf noch befürchten, dass der Distanzunterricht dazu missbraucht werden könnte, den Lehrermangel zu kaschieren oder gar Distanzunterricht zur Regel werden zu lassen, so ist jetzt die Formulierung deutlich konkreter. Distanzunterricht soll nur im äußersten Ausnahmefall, wie zum Beispiel bei außergewöhnlicher Witterung oder im Fall, dass Schüler die Schule nicht besuchen können, möglich sein. Damit können wir leben und das zeigt auch, dass Sie es doch verstanden haben, dass sich der Distanzunterricht nicht bewährt hat und nur im besten Fall eine Notlösung sein kann.

Alles in allem erkennen wir mehrere kleine Änderungen im neuen Schulgesetz, die den Praxisalltag erleichtern. Der große Wurf für die Modernisierung des Schulwesens bleibt allerdings aus, es ist ein Minimalkonsens, mehr ist ja auch von einer Minderheitsregierung nicht zu erwarten.

(Abg. Dr. Hartung)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann haben Sie es aber nicht richtig gelesen!)

Kommen wir nun zum Gesetzentwurf von CDU und FDP. Auch an diesem gab es zahlreiche Änderungen und übrig geblieben sind im Wesentlichen zwei Punkte. Erstens: Kinder können auf Antrag der Eltern einmalig für ein Jahr auch aus pädagogischen Gründen von der Einschulung zurückgestellt werden. Zweitens: Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen können entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule am Unterricht teilnehmen soll. Dass nun das Entscheidungsrecht der Eltern gestärkt werden soll, ist dringend erforderlich. Herkömmliche Grund- und Regelschulen haben oftmals nicht die Voraussetzungen, Kinder mit Beeinträchtigungen angemessen zu beschulen. Die Voraussetzungen sind häufig nicht da, sei es das fehlende qualifizierte Personal oder die mangelnde sächliche Ausstattung in der Schule, beispielsweise die Treppenaufzüge für Menschen mit Gehbehinderung,