Protokoll der Sitzung vom 24.04.2024

Kommen wir nun zum Gesetzentwurf von CDU und FDP. Auch an diesem gab es zahlreiche Änderungen und übrig geblieben sind im Wesentlichen zwei Punkte. Erstens: Kinder können auf Antrag der Eltern einmalig für ein Jahr auch aus pädagogischen Gründen von der Einschulung zurückgestellt werden. Zweitens: Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen können entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule am Unterricht teilnehmen soll. Dass nun das Entscheidungsrecht der Eltern gestärkt werden soll, ist dringend erforderlich. Herkömmliche Grund- und Regelschulen haben oftmals nicht die Voraussetzungen, Kinder mit Beeinträchtigungen angemessen zu beschulen. Die Voraussetzungen sind häufig nicht da, sei es das fehlende qualifizierte Personal oder die mangelnde sächliche Ausstattung in der Schule, beispielsweise die Treppenaufzüge für Menschen mit Gehbehinderung,

denken wir auch an den Sanierungsstau an den Thüringer Schulen von insgesamt 2 Milliarden Euro. Trotz allem hören wir auch immer wieder von den Eltern, dass sie jahrelang kämpfen müssen, damit ihr Kind eine Förderschule besuchen darf und dort auch die nötige Förderung, die es braucht, bekommt. Damit muss Schluss sein, denn wir wollen nicht, dass Kinder mit Förderbedarfen in überfüllte Klassen hineingestopft werden und überforderte Lehrer sich nicht um sie kümmern können und extra bestellte Sonderpädagogen von Schule zu Schule hetzen, um sich dann nur wenige Stunden in der Woche mit diesen Kindern beschäftigen zu können.

(Beifall AfD)

Das ist definitiv nicht im Sinne des Wohls der Kinder. Das Wohl der Kinder muss immer an erster Stelle stehen und deshalb sind für uns die Förderschulen für Kinder mit Beeinträchtigungen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen. Dort können sie anhand ihrer Interessen, Bedürfnisse und Begabungen entsprechend auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet werden, für ein erfolgreiches Lernen und für die soziale und berufliche Integration. Deswegen sagen wir auch ganz klar Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern und Ja zur freien Entscheidung der Eltern. Wir stimmen den Änderungen des Schulgesetzes zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an den Anfang auch meinen Dank stellen,

weil es hier schon zweifach erwähnt worden ist. Auch ich habe zugegebenermaßen lange nicht mehr damit gerechnet, dass wir uns doch noch einigen. Ich denke, es ist ein wichtiges und ein gutes Signal, dass wir zeigen, dass wir als Demokratinnen und Demokraten handlungsfähig sind, dass wir uns gemeinsam verständigen können, zugegebenermaßen teilweise auf Minimalkonsense, das ist so, ja. Wir hatten zwei sehr weit auseinanderliegende Gesetzentwürfe, über die wir hier in den letzten zweieinhalb Jahren diskutiert haben, aber wir haben deutlich gemacht, dass wir uns in den entscheidenden Fragen aufeinander zubewegen können und dass wir zu Einigungen kommen. Das finde ich gut und wichtig. Ich hätte zwar gern noch sehr viel weitgehender einen Schulfrieden erreicht, von dem Herr Tischner neulich auch mal wieder sprach. Das klang jetzt in seiner Rede wieder ein bisschen anders, aber wir sind ja auch im Wahlkampf und ihm scheint das an der Stelle wichtig. Ich würde mir das als Perspektive wünschen, aber das wird man sehen.

(Abg. Thrum)

Was wir allerdings jetzt mit der letzten Rede am Pult von Herrn Thrum, der wahrscheinlich den Beitrag von Herrn Jankowski vorgelesen hat, einmal mehr erleben durften, war das Lehrstück, wie ich mich mit fremden Federn schmücke, wenn ich selber überhaupt nichts auf die Reihe kriege,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn – das muss man ganz deutlich sagen – die AfD hat keinen einzigen Änderungsantrag, keine einzige Zeile, kein einziges Wort selbst zu Papier gebracht, zu keinem der beiden Gesetzentwürfe. Es ist mehr als wohlfeil, wie sie sich jetzt hier verhält. Sie hat überhaupt gar kein Interesse an der Diskussion gehabt, das muss man einfach auch noch mal so deutlich sagen.

Ich will kurz darauf eingehen, was nun in den geänderten Gesetzentwürfen steht, aber vorwegschicken, weil ich das schon spannend finde, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU: Manchmal kommt es offenkundig wirklich darauf an, wo man sich befindet. Die CDU in Berlin jedenfalls rühmt sich gerade damit, dass sie den Mittleren Schulabschluss mit einem Sofortprogramm an den Gymnasien abgeschafft hat. Da hieß es so schön: „Wir werden die Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium am Ende der Klasse 10 abschaffen.“ Das ist jetzt auch schon Realität in diesem Schuljahr. „Schülerinnen und Schüler sollen künftig mit Versetzung in Klasse 11 den Mittleren Schulabschluss erhalten. Damit gewinnen die Schulen Lernzeit in der Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe.“ Eines unserer Argumente, warum wir auch für die Abschaffung der BLF geworben haben, konnten wir leider nicht durchsetzen. In Berlin hat es die CDU durchgesetzt, gegen Rot-Rot-Grün vorher spannenderweise. So verschieden ist es dann manchmal, vielleicht auch Ironie der Geschichte, aber vielleicht hilft es ja auch in einer der nächsten Legislaturen.

Nun noch mal zu den Gesetzentwürfen: Ich komme zunächst zu unserem Gesetzentwurf, da ist die Rechtsgrundlage für pädagogische Assistenzen und Schulverwaltungsassistenzen enthalten und auch geeint. Warum betone ich das? Weil wir mit diesen zum einen Lehrkräfte und Schulleitungen bei Verwaltungsaufgaben entlasten. Das war ein Thema, das hier auch immer wieder eine Rolle gespielt hat. Beide Professionen leisten aber noch viel mehr, als das vielleicht jetzt der schnöde Begriff erst mal suggeriert. Pädagogische Assistenzen schaffen zusätzliche Lerngelegenheiten, das muss man ganz deutlich sagen, für Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch für Kinder nichtdeutscher Muttersprache oder für Kinder, die besondere Unterstützungsbedarfe haben. Sie geben auch Unterstützung bei digitalem und hybridem Unterricht. Verwaltungsassistenzen haben auch eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Schulqualität. Wir sehen da eine Schnittstelle für ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure von Schulträger/Schulamt bei der Datenaufbereitung und bei der Verwaltung beispielsweise vom Schulbudget. Das heißt, es ist eine echte praktische Erleichterung, die damit kommt.

Wir schaffen mit der Änderung auch Voraussetzungen für kommende Haushalte und erweitern das Arbeiten

verschiedener Berufsgruppen, pädagogisch und nicht pädagogisch. Das sind die sogenannten multiprofessionellen Teams an Thüringer Schulen. Das wurde von Expertinnen und Fachkräften lange schon gefordert, übrigens auch in der ausführlichen Anhörung am 3. März, wer das noch mal nachlesen möchte.

Die Regelung zum Distanzunterricht in Schulen war ein ganz wichtiges Anliegen. Hier wird eine Rechtsgrundlage eingeführt und auch Regelungen zur Verwendung von digitalen Endgeräten wie Smartphones im Unterricht. Damit erlauben wir den Schulen, digital gestützten Unterricht nicht nur im Ausnahmefall wie während der Coronapandemie, sondern wir machen den Weg frei für zeitgemäßen digitalen oder hybriden Unterricht – etwas, was die AfD absolut verteufelt –, aber natürlich auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts. Das war uns auch wichtig, damit das eben nicht im luftleeren Raum passiert.

Der Besuch der 10. Klasse wird an berufsbildenden Schulen jetzt auch ohne Hauptschulabschluss möglich. Dieser kann dort nachgeholt werden, auch ein wichtiger Punkt. Wir müssen zugeben – das schmerzt uns, glaube ich, alle –, dass wir immer noch sehr viele Schülerinnen und Schüler haben, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Jetzt geben wir eine Möglichkeit, den Hauptschulabschluss dort nachzuholen.

Außerdem ist ein Thema, das in der Debatte immer wieder eine Rolle gespielt hat, die erleichterte Aufnahme von Geschwisterkindern an der gleichen Schule und Regelungen zur eigenständigen Aufnahme von Kindern, wenn sich Familien für ein besonderes reformpädagogisches Konzept zum Beispiel einer Schule entschieden haben. Auch da schaffen wir die Sicherheit, die Möglichkeit, genau das umzusetzen, dass nicht das Kind zur Schule passen muss, sondern dass wir den Familien die Möglichkeit geben, die passende Schule für ihr Kind zu wählen.

Ein ganz wichtiger weiterer Punkt ist das praxisorientierte Lernen – mein Kollege Torsten Wolf hat schon darauf verwiesen –, auch die berufliche Orientierung als Unterrichtsprinzip in den Regelschulen. Ein Punkt betrifft die Spezialgymnasien, ist aber auch wichtig: die Streckung der Qualifikationsphase auf drei Jahre, auch etwas, was wir noch nicht regelhaft im Gesetz verankert hatten. Jetzt findet es sich wieder.

Ein Thema, was wir hier auch hatten – manche erinnern sich vielleicht, Frau Tasch ist jetzt nicht da, aber das hat zum Beispiel im Eichsfeld für einige eine Rolle gespielt –, ist der Gastschulbesuch in anderen Bundesländern. Auch das wird jetzt erleichtert. Es ist eine Lebensrealität. Herr König nickt. Wir wissen, das sind zwar vielleicht zahlenmäßig nicht viele, aber eine sehr entscheidende Frage für diejenigen Familien, die es betrifft. Darüber, dass hier endlich eine Sicherheit geschaffen wurde, sind wir sehr froh. Genauso auch die Regelungen zur Erhebung von Daten für die Schulstatistiken – all diese Einigungen finden sich in unserem Gesetzentwurf wieder.

Zum Gesetzentwurf der CDU und FDP: Wir haben heute die Besonderheit, über beide Gesetzentwürfe mit positiven Beschlussempfehlungen zu sprechen. Da haben wir einen Kompromiss zu den Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht gefunden. Ja, wir sind da CDU und FDP bei der Präzisierung des Elternwillens bei der Auswahl der Schule für Kinder mit Förderbedarf entgegengekommen. Ich sage ganz offen: Aus

unserer Sicht hat der Elternwille nie infrage gestanden, weil bereits im Schulgesetz in § 3 Abs. 1 stand – ich will nur noch mal daran erinnern – Zitat: „Die Eltern haben im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen nach Maßgabe der Befähigung und Leistung des Schülers die Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schularten, Schulformen, Bildungsgängen sowie deren jeweiligen Bildungsmöglichkeiten.“ Aber das ist jetzt so klar geregelt, dass, glaube ich, auch niemand mehr etwas böswillig hineininterpretieren kann. Das war und ist uns wichtig. Und die Rückstellung von Kindern vom Schulbesuch wird auf Wunsch der CDU klargestellt, dass diese auch möglich ist, wenn Voraussetzungen für erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind; die Entscheidung allerdings liegt hier weiterhin bei dem Schulleiter. Das ist auch wichtig und das, denken wir, ist auch eine vernünftige Klarstellung.

Ich will trotzdem noch mal kurz auf Punkte eingehen, die wir uns weitergehend wünschen würden und über die wir gern auch in der Zukunft noch diskutieren wollen. Das ist einmal das längere gemeinsame Lernen, der Ausbau entsprechender Schulstandorte und auch die Berücksichtigung bei der Schulnetzplanung, dann der Erhalt kleiner Schulstandorte, denn darum ging es uns immer, auch wenn manche uns etwas anderes glauben machen wollten. Wir wollten eben gerade kleinere Schulstandorte erhalten und Kooperationen ermöglichen, wenn die Mindestzügigkeit zum Beispiel nicht gegeben ist. Wir wollten die BLF abschaffen, die in Berlin ja, wie gesagt, jetzt auch nicht mehr existiert, auch wenn sie dort anders hieß. Uns war ganz wichtig der Ausbau der Schulsozialarbeit auch im Zusammenspiel mit dem Kinder

und Jugendhilfeausführungsgesetz, die Ganztagsbetreuung zu stärken, also Ganztagsangebote auch auf Antrag der Schulkonferenz zu ermöglichen, Klassensprecherinnen auch schon ab Klasse 1 verpflichtend zu wählen, um die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und Demokratieerfahrungen möglich zu machen. Die schulstufenbezogene Lehramtsausbildung ist ja schon thematisiert worden. Wir fänden das wichtig als Beitrag zur Unterrichtsabsicherung durch einen wesentlich flexibleren Einsatz von Lehrkräften und auch die Qualitätsentwicklung an Schulen ausgerichtet am Thüringer Orientierungsrahmen Schulqualität. Da bin ich froh, dass wir uns zumindest auf den Entschließungsantrag verständigen konnten, und hoffe da auf breite Unterstützung.

Was wir verhindern konnten, das will ich auch sagen, unter dem Deckmantel – muss ich leider so sagen – „Stärkung der Elternrechte“ wollten CDU und FDP ein Zurück bei der Inklusion von Kindern mit Förderbedarf, also eine Trennung von Kindern, statt gleiche Bildung für alle, übrigens auch in Regelschulen, und auch ein Sitzenbleiben von Kindern in der Grundschule, obwohl wir eine flexible Schuleingangsphase haben, die allen Kindern ja eine Förderung entsprechend ihres individuellen Lerntempos ermöglicht. Insofern sage ich nur, wie gesagt, wo Kompromisse sind, da finden sich immer Licht und Schatten. Wir werben um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen und natürlich auch zu unserem Entschließungsantrag. Ich hätte mir gewünscht, dass auch dieser Entschließungsantrag zur Qualitätsentwicklung hier gemeinsam hätte gestellt werden können. Aber ich sage mal, noch ist nicht aller Tage Abend und die Möglichkeit zur Zustimmung besteht jetzt immer noch. Ich hoffe auf breite Unterstützung.

Danke noch mal allen, auch und gerade dem Ministerium, allen Referentinnen, die sich beteiligt haben. Und noch mal: Lassen Sie sich nicht täuschen von der AfD, denn die interessiert weder das Thema noch der Gesetzentwurf noch die inhaltliche Arbeit in Ausschüssen, das muss man auch immer wieder konstatieren und muss man auch noch mal sagen, weil ich es nicht redlich finde, wenn man dann hier so tut, als ob man auch nur irgendetwas zu diesen Gesetzen oder zu einer Einigung beigetragen habe. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Für die Landesregierung hat sich Minister Holter zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe gute Laune, meine Stimmung ist sehr gut,

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Man sieht es Ihnen auch an!)

und da, lieber Christian Tischner, eure/deine Fraktion und, liebe Franziska Baum, deine Gruppe dazu beiträgt, dass ich glücklich bin, das hätte ich ja nie gedacht. Wer hätte das von Ihnen gedacht, also herzlichen Dank dafür. Sie sehen zumindest einen Glücklichen vor sich und ich hoffe, dass viele in Thüringen glücklich sind mit der Entscheidung, die heute das Parlament trifft. Eine wichtige und eine gute Entscheidung, und das 132 Tage vor der Landtagswahl. Wenn wir uns an den 1. September begeben, dann hätten wir jetzt 18.21 Uhr am 1. September, da gibt es Hochrechnungen, Ergebnisse, und dann haben auch die Wählerinnen und Wähler in Thüringen über die zukünftige Schulpolitik abgestimmt. Ganz klar, sie stimmen nicht nur über Zusammensetzung des Landtags ab, sondern auch über die politische Ausrichtung. Aber darüber kann man im Wahlkampf kräftig diskutieren, das will ich hier nicht tun.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Wir haben also heute einen bemerkenswerten Tag, wir haben ein gutes Ergebnis. Und wie das schon von Abgeordneten gesagt wurde, ich war bei dem Prozess dabei, das war mir wichtig, und ich habe durchaus Gespräche geführt, Brücken gebaut. Es ging immer darum, den Ball am Rollen zu lassen, den Faden nicht abreißen zu lassen. Der Prozess war wichtig. Er war wichtig, und wer die Debatte verfolgt hat, hat mitbekommen, der Prozess schien sehr spannend gewesen zu sein, weil die verschiedenen Argumente zu Recht aus den Fraktionen und aus der Gruppe der FDP aufeinandergetroffen sind. Das war kontrovers, aber es war ein demokratischer Prozess und das, was herausgekommen ist – und das war das Zweite, was mir wichtig ist –, das war ein Ergebnis. Und Politik ist nun mal immer die Kunst des Machbaren und wir haben gemeinsam, die demokratischen Fraktionen, sie haben gemeinsam bewiesen, dass das Machbare auch das Beste und das Gute für Thüringen sein kann. Und was das Ergebnis betrifft, ist es doch besser, eine Lösung zu haben, als gar keine Lösung zu haben. Denn wie würde Thüringen, das Parlament, das erlaube ich mir zu sagen als Minister, dastehen, wenn wir zu keiner Lösung gekommen wären. Ich glaube, nicht nur ich bin froh und glücklich über das Ergebnis, sondern auch die Thüringer Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, diejenigen, die an den Schulen arbeiten, insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler. Kant hat dieses Jahr, vor einigen Tagen, seinen 300. Geburtstag gehabt. Wir haben ihn gefeiert, in der Presse hoch und runter, und ich will ein Stück über Kant reden. Es geht nämlich um Moral und Politik. Einige fassen da die Moral mit spitzen Fingern an, andere sagen: Politik ist ohne Moral nicht denkbar. Das ist auch meine Position und Immanuel Kant hat uns wohl die langlebigste politische moralische Richtung hinterlassen, seinen kategorischen Imperativ und den darf ich kurz zitieren: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Und genau das, meine Damen und Herren, wird heute passieren. Wenn Sie dann abstimmen und den Änderungsanträgen zu den beiden Gesetzentwürfen, über die die Abgeordneten gesprochen haben, dann zustimmen, dann ist das durchaus ein Stück reine und praktische Vernunft. Dann entsteht aus gutem Willen ein allgemeines Gesetz, hätte Kant gesagt. Das ist genau das, was ich begrüßen kann.

Die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind darauf eingegangen, worauf sich die Parlamentarier geeinigt haben. Ich will nicht auf alle Punkte eingehen. Ich will auf einen, zwei Punkte eingehen und als Erstes den Praxisbezug herausstellen. Es haben schon Torsten Wolf und Christian Tischner, Franziska Baum – sie waren dabei, ich auch – auf das Forum, auf die Diskussion gestern Abend in Suhl abgestellt. Was ist da deutlich geworden? Die Unternehmerinnen und Unternehmer sagen, das mit der Ausbildungsreife, mit dem Niveau der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ist nicht das, was wir brauchen. Da sage ich, ja, das nehme ich zur Kenntnis und wir müssen also mehr dafür tun, dass Schülerinnen und Schüler gerade an den Regelschulen und Gemeinschaftsschulen motiviert sind, gut zu lernen und gerade auch das zu lernen, was sie dann für ihre Ausbildung brauchen. Gut zu lernen und Motivation zu erzielen, funktioniert über den Praxisbezug und deswegen, das will ich hier noch mal dick unterstreichen, geht Thüringen hier

einen innovativen Weg. Auch wenn einige sich an alte Zeiten erinnern, das ist auch gut so, aber auf der anderen Seite gehen wir einen innovativen Weg, indem wir das, was in Nordthüringen begonnen wurde, jetzt verpflichtend in ganz Thüringen machen, dass also gerade in den Regel- und Gemeinschaftsschulen in der 8. und 9. Klasse nicht nur die Berufspraktika stattfinden, sondern dass tatsächlich ein Jahr lang ein Tag in der Woche ein betrieblicher Praxisbezug hergestellt wird. Das ist etwas Neues und das ist gut so und das fördert die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Ich habe mit vielen darüber gesprochen und sie haben mir gesagt, ich kann jetzt genau bestimmen, welchen Beruf ich erlernen will. Ich bin motiviert, weil ich weiß, ich muss die und die Fächer gut beherrschen, damit ich dann diesen Beruf ergreifen kann. Das ist genau das, was mit dem Tag in der Praxis und anderen Modellen ganz konkret umgesetzt wird. Und was machen

(Minister Holter)

wir? Sie als Parlamentarier entscheiden etwas, was in Thüringen schon Usus ist, was wir ausbreiten wollen, und geben damit diesem Praxisbezug eine rechtliche Grundlage.

Das Zweite, was ich ansprechen will, ist die Digitalität. Wir haben die Digitalisierung in Thüringen vorangetrieben. Da muss noch mehr getan werden, ich will jetzt gar nicht die kritischen Momente hier ansprechen. Und wir haben darüber gesprochen, dass Digitalität, digitaler Unterricht in den Schulen Einzug gehalten hat – richtig. Aber wir haben auch ein paar Dinge dabei zu beachten. Denn der Erwachsene genau wie das Kind hat ein Recht an seinem Bild. Wenn also tatsächlich Videoübertragungen erfolgen, dann muss man sich fragen, was ist denn nun mit meinen Bildrechten. Das ist eine der Fragen, die in dem Zusammenhang gestanden hat. Es ging darum, um an dem Beispiel das deutlich zu machen, tatsächlich den digitalen Unterricht und nicht nur die Videoübertragung, den Distanzunterricht, sondern insgesamt den digitalen Unterricht auf eine rechtliche stabile Basis zu stellen, damit Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern sicher sind, dass das in einem guten rechtlichen Rahmen erfolgt. Das wird mit diesem Gesetz dann entsprechend realisiert. Da geht es auf der einen Seite um die digitale Arbeit innerhalb der Schule, auf der anderen Seite um die Zusammenarbeit zwischen Schulen, es geht aber auch um bestimmte Situationen wie Schulausfall. Es schneit so in Thüringen, das kein Schulbus mehr fährt und niemand zur Schule kommt, weder der Lehrer noch die Lehrerin noch die Schülerinnen und Schüler. Es kann aber auch sein, dass

gestreikt wird – gutes Recht. Da streiken die Busfahrer und wie kommen die Schülerinnen und Schüler in die Schule? Da kann man also auch Distanzunterricht organisieren und nicht die Schüler allein zu Hause sitzen lassen, dass sie im Homeschooling, das ist zwar der falsche Begriff, aber zu Hause selbstständig lernen. Auch das funktioniert. Und auch wenn ich das nicht will, aber es kann auch sein, dass uns auch mal wieder eine Infektion erwischt und dass wir dann unter ganz bestimmten Bedingungen den Schulbetrieb aufrechterhalten müssen, wobei ich nicht will, dass Schulen in Zukunft geschlossen werden, um das hier an dieser Stelle auch noch mal deutlich zu machen.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht aber auch darum, innovative Konzepte umzusetzen. Ich glaube, Torsten Wolf war es, der hat es angesprochen und andere auch: KI, die künstliche Intelligenz, lässt grüßen. Also, es ist richtig, dass wir hier die moderne Schule vorantreiben – auch darüber haben wir gestern Abend gesprochen. Es kann kein Zurück geben vor Corona, was den Schulbetrieb betrifft, sondern wir müssen mit der Digitalität auch eine moderne Schule umsetzen und natürlichen diesen Weg auch weitergehen.

Ein weiteres Novum in Thüringen – das wird hier so mit Selbstverständlichkeit auch dargestellt – sind pädagogische Assistenzen und Verwaltungsassistenzen. Wir haben jetzt mit den Änderungsanträgen für diese beiden Gesetzentwürfe deutlich gemacht, dass diese Personengruppe zu dem Team in der Schule dazugehört – selbstverständlich. Das wird jetzt gesetzlich verankert. Da sind wir uns ja alle einig und ich halte das auch für wichtig. Die pädagogischen Assistenzen sind ja nicht irgendwo hergekommen oder diese Idee. Wie hat sie sich denn entwickelt? Sie hat mit dem Ukraine-Krieg zu tun. Februar 2022: Putin lässt die Ukraine überfallen und es kommen die vielen Geflüchteten hierher. Urplötzlich waren viele ukrainische Flüchtlinge da und damit auch Schülerinnen und Schülern, die an unseren Schulen waren. Und wir haben überlegt: Wie können wir es denn absichern, dass diese Schülerinnen und Schüler, die ja nicht alle Deutsch beherrschten, auch am Unterricht teilnehmen können? Da sind wir auf diese pädagogischen Assistenzen gekommen, Frauen und Männern, die möglicherweise auch deren Sprache sprechen, nicht nur eben Ukrainisch oder Russisch, sondern auch die anderer Flüchtlinge, um sie zu unterstützen, in unseren Schulen tatsächlich einen guten Platz zu finden und auch am Lernen teilhaben zu können, und so auch Lehrerinnen

(Minister Holter)

und Lehrer zu unterstützen. Elternarbeit ist auch wichtig. Es ging aber auch darum, Betreuungsaufgaben abzusichern oder auch die Klassenfahrt zu begleiten, vorzubereiten und den digitalen Unterricht zu beaufsichtigen. Das ist wichtig und das werden wir auch fortsetzen. Wir haben mit dem Haushalt 2024 ja auch die Bedingungen geschaffen, dass wir die Anzahl der Assistentinnen und Assistenten auf 350 in Thüringen insgesamt entwickeln können. Und mit dem Startchancen-Programm werden wir noch weitere pädagogische Assistenzen, die wir Startchancen-Assistenzen nennen, haben.

Was die Verwaltungsassistenzen betrifft, möchte ich mich ausdrücklich auch namentlich bei der Landrätin Peggy Greiser und bei der Landrätin Antje Hochwind-Schneider bedanken. Das sind nämlich die beiden Landrätinnen, die mit uns gemeinsam diesen Weg gegangen sind und gesagt haben, ja, wir sind bereit mit euch als Bildungsministerium diesen Modellversuch Schulverwaltungsassistenzen umzusetzen – erfolgreich. Ich habe mich in Meiningen beispielsweise bei einer Präsentation mit den Assistenzen, mit den Kolleginnen – das sind nur Frauen – unterhalten. Die Frage nach dem Schulbudget besteht in Schmalkalden-Meiningen nicht mehr. Das sind Bürofachfrauen und Bankfachfrauen, die genau verstehen, wie man solche Dinge umsetzt. Und dort in den Schulen wird das Schulbudget zu 100 Prozent und mehr als 100 Prozent umgesetzt, da schießen wir sogar richtig mehr Geld nach. Also Lehrerinnen und Lehrer sind mit diesen bürokratischen Dingen überfordert, weil sie auch nicht die Zeit dazu haben. Aber mit der Unterstützung von Verwaltungsassistenzen bei der Bestellung des Busses für die Klassenfahrt oder für die Fahrt zum Lernen am anderen Ort, einer Gedenkstätte beispielsweise, werden gute Ergebnisse erzielt. Das ist eine Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitungen. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und den auch in weiteren Kreisen umsetzen.

Mit der gesetzlichen Entscheidung schaffen wir die Bedingungen und hoffentlich lässt der Freistaat das auch nie wieder los, dass sowohl die pädagogischen Assistenzkräfte als auch die Verwaltungsassistentinnen und ‑assistenten einen dauerhaften Platz in der Schule haben. Und das am heutigen Tag, dem Tag der Bürofachkräfte und der Sekretärinnen und Sekretäre. Dann gratulieren wir doch mal diesen Kolleginnen und Kollegen, die in den Schulen genau diese Aufgaben erfüllen, und gratulieren natürlich auch allen anderen, die in den Büros tätig sind. Also herzlichen Glückwunsch zum Ehrentag!

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren – Beifall für die Sekretärinnen und Sekretäre, für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter –, Sie haben gemerkt, dass natürlich auch Unterschiede zwischen den Fraktionen und der FDP-Gruppe bestehen. Das ist auch ganz natürlich. Diese Fragen müssen auch weiter diskutiert werden. Ich halte es auch für wichtig, dass wir uns in bestimmten Fragen geeinigt haben, und die haben nach meiner Auffassung mit Ideologie und Parteipolitik gar nichts zu tun. Hier ging es um die Frage der Spezialgymnasien, dass dort die Schülerinnen und Schüler 13 Jahre bis zum Abitur bekommen. Thadäus König wurde erwähnt, aber es geht nicht nur um das Eichsfeld, es geht auch um andere Grenzregionen, dass Schülerinnen und Schüler selbstverständlich auch bei den Nachbarn die Schule besuchen können. Es geht um die Regelung über die Elternentscheidung, darüber ist hier ausführlich gesprochen worden. Ich habe das eindeutig auch mit unterstützt, bis hin auch, was die Rückstellung betrifft – Christian Tischner ist darauf eingegangen. Ich halte es für richtig und für notwendig, dass wir hier einen gemeinsamen Weg gehen. Das stimmt mich optimistisch, dass wir auch in anderen Fragen über Parteigrenzen hinweg solche Dinge hinbekommen und dass wir deutlich machen können: Demokratinnen und Demokraten stehen zusammen – zuerst das Land, dann die Partei, dann die Person. Ich glaube, dieser Spruch wird an dieser Stelle sehr deutlich. Es geht um die Schulen, es geht um moderne Schule, es geht um Schulentwicklung. Es geht

(Minister Holter)

darum, gute Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler und gute Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer und für das weitere Personal an unseren Schulen zu schaffen.