Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9854 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne, mir aber keine Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die Aussprache deswegen wieder. Damit ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt? Richtig, wundervoll.
Dann schließe ich die erste Beratung und wir kommen direkt zur zweiten Beratung. Auch hier liegen mir keine Wortmeldungen vor und es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt. Damit schließe ich auch die zweite Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9854 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Parlamentarische Gruppe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich beides nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Parlamentarische Gruppe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich beides nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Neuordnung der Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel in Thüringen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9448 - ERSTE BERATUNG
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9449 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9861 - Neufassung -
Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf im Tagesordnungspunkt 10 a gewünscht? Nein. Und die Begründung zum Tagesordnungspunkt 10 b auch nicht? Und die Begründung zum Entschließungsantrag, Fraktion der AfD? Wollen Sie eine Begründung zum Entschließungsantrag machen? Nein. Okay. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Cotta das Wort, der nicht da ist. Dann tauschen wir jetzt ganz kurz im Präsidium.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst mal ganz technisch: Seit 2020 gelten in Thüringen auch die Vorgaben der Schuldenbremse. Die Thüringer Verfassung folgt jedoch nach wie vor der alten grundgesetzlichen Schuldenregel des Bundes aus Artikel 115 Abs. 1 des Grundgesetzes alte Fassung. Eine Anpassung der Thüringer Verfassung erfolgte bisher nicht. Insoweit ist die Regelung des Artikels 98 Abs. 2 Verfassung des Freistaats Thüringen verfassungswidrig und nach Artikel 31 des Grundgesetzes nichtig. Bereits aus Gründen der Rechtsklarheit ist eine Anpassung der Landesverfassung aus unserer Sicht geboten.
Dann mal ein kurzer Blick auf die Situation in Thüringen. Vor der Coronakrise konnte die Verschuldung stetig reduziert werden. Es sind und waren die goldenen Jahre. Doch Kredite in Höhe von 1,2 Milliarden Euro während der Pandemie führten zu einer signifikanten Neuverschuldung. Im Jahr 2016 betrug die
Pro-Kopf-Verschuldung 7.224 Euro, prognostiziert wird sie im Haushalt 2024 auf 7.262 Euro ansteigen. Bis 2019 verzeichneten die Haushalte einen positiven Finanzsaldo. Seither ist er im Haushaltsausgleich nur durch signifikante Entnahmen aus der Rücklage möglich. Trotz Rekordeinnahmen steigen die Ausgaben jährlich überproportional.
Nun – wie nicht anders zu erwarten von uns – ein Blick auf die Vernunft: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist gerade sehr in den Medien präsent. Wir kennen die Debatte aus dem Bund. Seit der verfassungsgerichtlichen Absage an die Umwidmung der Sondervermögen und der daraus folgenden haushalterischen Sparzwänge wird reflexhaft die Schuldenbremse ins Visier genommen. Für uns Freie Demokraten ist und bleibt aber klar, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein Gebot der Vernunft und der Generationengerechtigkeit. Sie trägt dazu bei, dass die öffentliche Hand mit soliden Finanzen und nicht mit Luftbuchungen auf Kosten zukünftiger Generationen – werter Kollege Schubert von der Linken – tatsächlich auch handlungsfähig bleibt. Handlungsfähig bleibt man, wenn man nicht überschuldet ist. Das gilt für Privathaushalte, das gilt für Unternehmen und – Sie wissen das auch, spätestens, wenn Sie die Ratingagenturen kritisieren – auch für öffentliche Haushalte.
Wir haben die Inflation natürlich mitverfolgt. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber eine hohe Verschuldung und hohe Schuldenaufnahme befördern Inflation, die wir ja alle hier im Hause auch vorgeben bekämpfen zu wollen. Sie trägt dazu bei, die Schuldenbremse, dass die öffentliche Hand mit soliden Finanzen auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Gerade in Zeiten hoher Inflation wären immer noch höhere Schulden fatal.
Die Schuldenbremse zwingt politische Entscheiderinnen – und jetzt kommen wir zu dem Grund, warum Sie das nicht mögen – nämlich zu einer wirklichen Verantwortung. Sie müssen priorisieren, keine KamellePolitik. Sie schützt die Handlungsfähigkeit des Staates, eine höhere Verschuldung engt zunehmend die Spielräume des Staates durch höhere Zinsausgaben und die von den Finanzmärkten bestimmten Grenzen der Verschuldung ein.
Unsere Gesellschaft altert und sie steht damit vor großen Herausforderungen, etwa durch geopolitische Veränderungen oder ambitionierten Klimaschutz. Angesichts dieser Entwicklungen ist es schwer, eben auch die Wertschöpfung hochzuhalten. In Zukunft liegt die Last der Staatsverschuldung auf den Schultern einer geringeren Zahl an wirtschaftlich aktiven Menschen, die gleichzeitig eben auch noch unsere Sozialsysteme finanzieren müssen. Sie wird schwerer wiegen als heute oder in der Vergangenheit. Wir Freien Demokraten stehen für eine nachhaltige, vernünftige Haushaltspolitik, die Gegenwart und Zukunft gleichermaßen im Blick hat.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Deswegen stimmt ihr dem Haushalt nicht zu, um 1 Milliarde einzusparen, ohne einen Vorschlag zu machen!)
Lieber Kollege Wolf, ich finde es wirklich gut, jetzt nach fünf Jahren haben Sie verstanden, warum wir bisher den Haushalten nicht zustimmen konnten.
Aber vielleicht auch noch zur Frage, warum diese Diskussion verglichen mit anderen Verfassungsänderungsvorschlägen deutlich später kommt. Weil wir die Diskussion um den Begriff der Nachhaltigkeit lange geführt haben. Man hat natürlich durchaus auch diskutiert, was denn Nachhaltigkeit bedeutet. Man hat dabei auch versucht, uns mit dem Argument zu überzeugen, dass damit natürlich auch ökonomische Nachhaltigkeit gemeint sei.
Es ist schön, dass das überhaupt ein Punkt der Debatte gewesen ist. Noch viel schöner ist es, wenn man es tatsächlich auch in der Verfassung regelt. Und insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich mich sehr freuen, wenn wir die doch scheinbar gedeihlichen, guten Debatten im Verfassungsausschuss fortsetzen können an etwas, wofür unsere Kinder und unsere Enkel uns dankbar sein werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werbe doch sehr dafür, die Auseinandersetzung hier am Pult zu führen. Selbst Kollege Montag hat noch Redezeit übrig, sodass das also auch ginge.
Jetzt mache ich noch darauf aufmerksam, dass zur Drucksache 7/9861, das ist der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, soeben eine Neufassung verteilt wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die FDP und die Schuldenbremse – ein schwieriges Thema. Ich finde so ein bisschen, dass das, was Sie da vorgelegt haben, ein bisschen zur Unzeit kommt, wo das ganze Land gerade über etwas anderes diskutiert, zumindest was die Richtung angeht. Sie wollen die bisher einfachgesetzliche Regelung in der Landeshaushaltsordnung, die da geregelte Schuldenbremse, in die Landesverfassung packen. Darin vorgesehen ist, dass die Haushalte grundsätzlich ohne Schulden ausgeglichen sein sollen. Ausnahmen sind nur möglich bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen und das muss mit einer Zweidrittelmehrheit festgestellt werden.
Dementsprechend soll die Landeshaushaltsordnung angepasst werden. Darüber hinaus wird in einem neuen § 18a ein Kontrollkonto eingeführt – ich hätte mir gewünscht, dass Sie uns noch mal erklären, was Sie damit eigentlich wollen, wir sind daraus nicht ganz schlau geworden. Laut der Begründung soll in diesem Konto der jeweilige Schuldenstand im Haushaltsvollzug transparent dokumentiert werden und so soll sichergestellt werden, dass im Vollzug möglicherweise vorübergehend entstehende Defizite wieder zurückgeführt werden. Der Bund und einige Länder haben ein solches Kontrollkonto, das soll gewährleisten, dass aus im Haushaltsvollzug notwendigen Kreditaufnahmen kein strukturelles Defizit entsteht. Bisher ist Thüringen aber
auch ohne so ein Konto ausgekommen. Das ist eigentlich der kleine Teil etwas am Rande, das kann man machen, muss man aber nicht.
Der AfD-Antrag ist aus unserer Perspektive komplett überflüssig. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, von der Kreditermächtigung im § 2 des Haushaltsgesetzes nur im erforderlichen Maß Gebrauch zu machen. Diese Ermächtigung dient dazu, Kredite aufzunehmen, um auslaufende Kredite zu erneuern. Außerdem sollen keine neuen Kredite aufgenommen werden, wenn ungeplant Einnahmen aus Rückführungen aus Sondervermögen erzielt werden. Die Begründung für die AfD ist unter anderem die Entwicklung der Rücklagen und der Tilgungsbeträge seit 2014. Alles Zahlen, die zeigen, dass die Landesregierung gut gewirtschaftet hat – danke noch mal dafür.
So wurde das bis auf 2022 und 2021 eigentlich immer getilgt, 2020 und 2021 waren Coronajahre – aber gut. Das erstmal zum Inhalt. Ich wollte das noch mal klarstellen, weil mir zumindest aus dem Redebeitrag jetzt noch nicht ganz so klar wurde, was Sie eigentlich genau einbringen. Deswegen ist das zumindest das, was ich verstanden habe, was Sie einbringen.
Warum kommt das zur Unzeit? Die Diskussion über eine Reform der Schuldenbremse geht ja nun schon seit einigen Wochen, spätestens seit der letzten Diskussion zum Bundeshaushalt ist sie auch virulent. Ich finde, da ist der Antrag eigentlich schon ein bisschen als anachronistisch zu bezeichnen, wenn man sich das anguckt. Vereinzelt wird ja die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert, also Teile der SPD, der Linken,
der Grünen wollen die Schuldenbremse lieber abschaffen, als sie permanent auszusetzen. Denn das war ja der momentane Zustand. Und nahezu alle namhaften Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland haben Vorschläge zu einer Reform der Schuldenbremse gemacht. Die Vorschläge sehen überwiegend vor, Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen, und dabei werden Investitionen überwiegend als Investition in Sachwerte angesehen, also Verkehrsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen, Digitalisierung, Transformation hin zu erneuerbaren Energien sowohl bei der Versorgungsinfrastruktur als auch in der Wirtschaft.
Ich will mal ganz ehrlich sagen – weil dieser Vergleich, er langweilt mich auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist er komplett schräg von der FDP, die immer sagt, jedes Unternehmen würde dies und das machen –: Also ich weiß nicht, mit welchen Unternehmen Sie so reden, aber ich kenne kaum Unternehmen, gerade in Thüringen, den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht Kredite brauchen, um beispielsweise in Transformationsprozesse, in Investitionen, in ihre
eigenen Unternehmen zu investieren. Jetzt müssen Sie mir mal erklären, erstens, warum Sie der Meinung sind, dass man eine staatliche Institution genauso vergleicht wie Unternehmen. Das finde ich ja schon mal in erster Linie schräg. Und selbst wenn man das machen würde, ist es ein schräger Vergleich, weil auch ein Staat und staatliche Institutionen
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wir haben doch Kredite im Freistaat Thüringen, oder nicht?)