Protokoll der Sitzung vom 25.04.2024

(Abg. Hoffmann)

(Beifall CDU)

Dazu bedienen wir uns des Instruments der befristeten raumordnerischen Untersagung nach § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz. Wir kennen dieses Instrument in Thüringen sehr gut, bis zum Osterpaket wurde es regelmäßig genutzt, um außerhalb von Vorranggebieten die Ziele der Raumordnung zu sichern. Nun ist es jedoch notwendig geworden, dass wir eine landesrechtliche Rechtsgrundlage schaffen, damit es weiterhin genutzt werden kann.

Das Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung kann keine Wunder bewirken, sondern nur das erreichen, wofür es geschaffen worden ist: die Sicherung der Ziele des betreffenden Planentwurfs, also einen Wildwuchs von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten zu verhindern, solange ein Planentwurf noch nicht beschlossen und genehmigt ist.

Im angelsächsischen Raum gibt es ein schönes Sprichwort: Für den Mann mit dem Hammer ist jedes Problem ein Nagel. Dieses Sprichwort macht sehr deutlich, dass es wenig hilfreich ist, ein Instrument auf einen anderen Sachverhalt anzuwenden als den, für den es geschaffen wurde. Der Nagel des Hammers raumordnerische Untersagung sind Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb von im Planentwurf vorgesehenen Vorranggebieten. Eine Genehmigung solcher Anlagen wäre geeignet, die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich zu machen. In diesem Fall besteht das Ziel gerade darin, außerhalb von Vorranggebieten keine Windenergieanlagen zuzulassen. Und wenn eins hingestellt wird, ist das Ziel nicht mehr zu erreichen. Hingegen ist es sinnvoll, innerhalb von im Planentwurf vorgesehenen Vorranggebieten nach einem Nagel für den Hammer raumordnerische Untersagung zu suchen. Das Ziel von Vorranggebieten ist gerade, dass Windenergie sich dort durchsetzt. Eine Genehmigung von Windkraftanlagen ist also nicht geeignet, die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich zu machen, im Gegenteil, sie setzt sie um. Eine Untersagung innerhalb eines im Planentwurf vorgesehenen Vorranggebiets wäre daher schon aufgrund des Wortlauts der bundesrechtlichen Regelung in § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz rechtswidrig.

Ähnlich sieht es in den Fällen von gemeindlichen Vorranggebieten und Repowering-Maßnahmen aus. Dort

kann das Ziel eines Ausschlusses von Windenergie gar nicht erreicht werden. Damit ist es auch nicht zu sichern, auch nicht durch eine raumordnerische Untersagung.

Werte Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie suchen nach Nägeln, wo keine sind. Ihr Änderungsantrag verändert nichts am Regelungsgehalt, er ist vollständig redundant. Deswegen können wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Da unser Gesetzentwurf aber auch nicht eingeschränkt wird, werden wir uns bei der Abstimmung zu Ihrem Antrag enthalten.

Werte Kollegen, es bleibt dabei: Wir haben die Verantwortung, im Rahmen unserer Möglichkeiten Wildwuchs

von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten zu verhindern. Die Zeit drängt insbesondere in Mittelthüringen, da dort der bestehende Regionalplan unwirksam ist. Eine Lösung ist aber auch für Ostthüringen wichtig. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Abg. Gottweiss)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und auch am Livestream, was wäre so eine Plenarsitzung ohne Windkraftdebatte? –

(Heiterkeit DIE LINKE)

Halb so schön und halb so auch motivierend für alle, die sich mit dieser Form von Energie auseinandersetzen und beschäftigen. Und da fällt doch immer auf, dass die CDU bei alldem, was sie die letzten Jahre hier vorgelegt hat, meistens auf der Seite der Verhinderer und der Blockierer war.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na, na, na!)

Insofern sind, wenn die CDU so einen Antrag vorlegt, dann auch meistens bei uns schon die Alarmglocken relativ groß: Was kommt denn diesmal wieder? Insofern haben wir natürlich auch den Gesetzentwurf ganz genau angeschaut und haben aus den Gründen auch einen Änderungsantrag formuliert, der es uns dann möglich macht, wenn dieser hier durchgeht, dem auch zuzustimmen.

Aber noch mal zu den Konflikten zurück, die Herr Gottweiss auch beschrieben hat: Sie beschreiben ja immer Konflikte der Windkraft. Ihre Sichtweise ist ja immer ziemlich einseitig. Noch viel einseitiger ist es, was die AfD immer hier gibt. Und ich warte immer noch – und das sage ich jedes Mal – auf den Standortvorschlag der AfD, wahlweise aber auch von Herrn Voigt – er formuliert das ja auch immer –, wo denn in Thüringen das Atomkraftwerk gebaut werden soll,

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ich habe es Ihnen 10.000 Mal erklärt!)

wo eventuell wieder Braunkohle abgebaut werden kann – in Altenburg zum Beispiel war das ja auch schon mal der Fall – oder wo Schiefergas in großen Mengen gefördert werden soll. Was anderes haben Sie auch nicht in petto.

(Unruhe AfD)

Bei der Schiefergasförderung muss ich den geschichtlichen Vergleich noch mal bringen: Da sind ja Ihre Vorfahren 1944 schon gescheitert in Thüringen.

Aber zurück zur Windkraft und zu den Konflikten und auch zu dem Gesetz, das jetzt hier vorliegt: Wie gesagt, grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dieses Gesetz dann mit unserer Änderung auch zu beschließen, weil es eine Regelungslücke schließt.

Aber warum brauchen wir überhaupt dieses Gesetz? Da müssen wir eben auch mal erklären: Normalerweise ist es so, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften eine entsprechende Planung vorlegen, wo Vorranggebiete definiert sind. Und wenn die Planung funktioniert, dann haben wir einen Regionalplan. Dann ist klar, da ist Vorranggebiet, da darf eine Windkraftanlage gebaut werden und dort nicht. Wir haben jetzt aber den Fall, dass viele der von den Regionalen Planungsgemeinschaften vorgelegten Entwürfe eben der gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben. Gerichte haben dazu gesagt, nach den maßgeblichen Gesetzen ist dieser Plan nicht statthaft, weil er nicht genügend Raum gibt und nicht genügend abwägt. Da ist es egal, ob der Wirtschaftsminister Habeck oder Altmaier heißt oder hieß, das wäre auch gewesen, wenn die CDU weiterregiert hätte.

Wenn man sich anschaut, wie diese Regionalen Planungsgemeinschaften aufgebaut sind und wer dort mit dabei ist, dann wird es schon wieder ganz interessant, weil das führt nämlich dazu, dass man sich anschaut,

es sind vor allem Landrätinnen und Landräte dort drin, die ja in großen Teilen auch von der CDU gestellt werden. Es sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister drin, die auch von der CDU gestellt werden. Und dann kann der eine oder andere Landkreistag noch welche zuordnen, und das sind meistens – welch Wunder – auch CDU-Mitglieder. Die haben jetzt also eine Regionalplanung aufgestellt, der am Ende nicht stattgegeben wurde, weil sie ihre Anti-Windkrafthaltung schon in diesen Plan mit hineingegeben haben. Also – sind wir jetzt heute hier, um ein Gesetz von der CDU mit zu beschließen, was nur gemacht werden muss, weil die CDU auf kommunaler Ebene es nicht hinbekommen hat, richtige Pläne aufzustellen, die auch gerichtlich standhalten. Insofern ist das schon mal ganz interessant, wenn Sie sich dann immer darstellen als die, die hier im Land den sogenannten Wildwuchs verhindern. Eigentlich verhindern Sie ihn gar nicht, sondern Sie haben ja die Möglichkeit erstmal aufgemacht. Das muss man auch mal ganz deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir brauchen den Ausbau von Windkraft mit einer guten Planung. Ich bin mir sicher, dass wir den gemeinsam hinbekommen und auch unserer Verantwortung gerecht werden, zu sagen: Wir kriegen eine gesteuerte Planung hin und können die Interessen der Kommunen und Anwohnenden auch gemeinsam mit den Interessen des Ausbaus der erneuerbaren Energien zusammenführen. Ich glaube, das ist möglich, da wären wir auch eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, die das nicht hinbekommen. Wir brauchen aber vor allen Dingen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu gehört auch Windkraft, um eine stabile Eigenenergieversorgung hinzubekommen. Je mehr Kilowattstunden in Thüringen produziert werden, umso mehr Wertschöpfung bleibt bei uns und umso weniger sind wir angewiesen auf Importe aus dem Ausland.

Apropos Importe, ich weiß, das ist ja das Hauptargument der AfD. Sie wollen ja weiter die teuren und mittlerweile ja auch schwer verfügbaren Importe aus Russland fortführen. Das sieht man auch in den Verbindungen der AfD nach Russland. Das Problem ist aber, da kommt gerade kein Gas und wenn Ihre Politik sich durchgesetzt hätte, hat sie glücklicherweise nicht, da wären wir aber hier sehr im Dunklen und unsere Industrie wäre auch am Ende. Insofern ist es wichtig, dass wir diesen Pfad des Ausbaus der Erneuerbaren fortführen, um unabhängig zu sein, um da eine regionale Energieversorgung herzustellen, eine dezentrale und eine regenerative.

Das ist am Ende unsere Forderung, dass wir nichts unternehmen wollen, was an diesen Zielen insofern Zweifel sät, wie ja einige Zuschriften vermuten ließen, dass dieses Gesetz, was die CDU vorgelegt hat, den Ausbau von Windenergie komplett verhindert, quasi ein Komplettmoratorium ist. Sie sagen, das ist nicht so, aber wie das immer bei Gesetzen ist, gibt es unterschiedliche Ausprägungen, deswegen haben wir eben diesen Änderungsantrag eingebracht. Der ist am Ende Ergebnis eines Abwägungsprozesses der Stellungnahmen und präzisiert dieses Gesetz, was Sie vorgelegt haben auch noch einmal.

Insofern werben wir da sehr für die Zustimmung und dass das heute auch durch das Hohe Haus geht. Dann können wir uns diesem Gesetzentwurf auch durchaus anschließen, aber nochmal mit der Bemerkung, dass wir dieses Gesetz gerade nur brauchen, weil die CDU auf kommunaler Ebene eine Anti-Windkraft-Strategie fährt und den Menschen immer in Wahlkämpfen auch erzählt: Windkraft ist schlecht, Windkraft ist böse. Ihre Kandidatinnen auf kommunaler Ebene treten auch mit dubiosen Vereinigungen auf – das haben viele mediale Doku-Ersteller auch schon aufgezeigt – oder auch mit Ihrem ehemaligen Mitglied Herrn Maaßen, der ja auch den Klimawandel komplett leugnet. Das halte ich schon für sehr gefährlich. Insofern lassen Sie uns in eine konstruktive Diskussion kommen, lassen Sie uns konstruktiv die Zukunft in Thüringen sichern. Energiesicherheit bringt auch wirtschaftliche Sicherheit. Je mehr wir öffentlich darüber diskutieren, wie schlimm alles ist und wie gefährlich der Ausbau der Erneuerbaren ist, umso mehr verunsichern wir auch

unsere Unternehmen, die hier im Land sind – aber auch die, die nach Thüringen kommen wollen und hier investieren wollen. Die sagen sich: Es gibt auch anderswo in Deutschland oder im Umfeld gute Flecken.

Das wollen wir nicht, wir wollen die Wertschöpfung hier haben, wir wollen die guten Arbeitsplätze hier haben. Wir wollen damit auch Facharbeiter hier haben und eine gute Zukunft für uns und unsere jungen Generationen. Insofern – ich habe es gesagt – bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und dann schauen wir mal, wie die Abstimmung des gesamten Gesetzentwurfs läuft. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Gleichmann, ich stimme Ihnen zu, das hätte ich auch so gesagt: Was ist schon eine Plenarsitzung ohne Diskussion um Windkraft? Aber Sie müssen sich schon auch bekennen. Drücken Sie sich so windelweich aus wie als Landratskandidat, wo das dann alles doch etwas weichgespült klingt, oder wollen Sie weiterhin allen anderen unterstellen, generell gegen alternative Energien zu sein?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Genau!)

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die unterstellen das nicht, die machen es!)

Wir beraten heute hier den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes zur Sicherung der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus. Wir als Freie Demokraten sehen ebenso wie die Anzuhörenden, die sich am Anhörungsverfahren beteiligt haben, diese rechtliche Klarstellung als richtig, notwendig und sinnvoll an. In meiner Arbeit im Wahlkreis, in den Gesprächen mit den Bürgern dieses Landes kommt immer wieder die Sprache auf das Thema „Windkraft“ und Ängste vieler Thüringer Bürger, die einen ungesteuerten Wildwuchs von Windenergieanlagen vor ihrer Haustür befürchten.

Diese Ängste, meine Damen und Herren, müssen wir als Politiker ernstnehmen. Denn diese Ängste sind insoweit real, als dass in der Planungsregion Mittelthüringen der Teilplan Windenergie erfolgreich beklagt wurde und eben keine Rechtsgültigkeit besitzt. Damit entfallen die Windvorranggebiete und deren steuernde Wirkung für den Ausbau von Windenergieanlagen.

Der Gesetzentwurf hier wird mit dem Instrument der befristeten raumordnerischen Untersagung den befürchteten Wildwuchs verhindern. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz klar unsere grundlegende Position als Thüringer FDP betonen. Wir stehen nicht auf der Seite der Klimaleugner und fundamentalen Gegner der erneuerbaren Energien, aber wir wollen einen bürgernahen Entscheidungsprozess mit Augenmaß. Windenergie, Solar, Agri-PV, Wasserkraft und Biomasse und auch Biogas, das sind die für die jeweils lokale Anwendbarkeit zu prüfenden Erzeugungsmethoden, untersetzt mit Wasserstoff als Speichermedium und Gaskraftwerken vorzugsweise betrieben mit Gas aus heimischer Förderung als Rückfallebene.

Meine Damen und Herren, wir wollen prüfen, welche Energieerzeugungsart eignet sich in welchem Planungsraum am besten für eine dezentrale und umweltfreundliche Stromerzeugung.

Noch ein paar Worte zum Antrag der Koalition hier auf der linken Seite des Hauses. Der Änderungsantrag von R2G ist aus der Kategorie „hilft nicht, aber schadet auch nicht“. Er schreibt im Prinzip nur noch einmal

(Abg. Gleichmann)

die bestehenden Rechtsregularien mit in die hier vorliegenden Änderungen hinein. Und weil er nicht schadet, werden wir den Änderungsantrag auch nicht ablehnen, sondern uns dazu enthalten, wenn es dazu dient, eine demokratische Mehrheit für die Schaffung der nötigen Rechtssicherheit zu finden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als Abgeordnete der FDP sind für erneuerbare Energien, aber eben mit Sinn und Verstand und vor allem mit einem klaren Votum für den Erhalt der Wälder, für den Erhalt der Biotope sowie für den Schutz wichtiger Landschaftsbestandteile. Und deswegen, finden wir, ist es hier ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf, den wir vorliegen haben, der die weitere Planung auf eine vernünftige Schiene setzt, und wir stimmen ihm gern zu. Danke schön.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, zur zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde im zuständigen Umweltausschuss am Mittwoch in der letzten Woche abschließend beraten. Die Beratung war für mich sehr aufschlussreich. Vordergründig geht es darum, planerischen Wildwuchs außerhalb der angemessenen Windvorranggebiete zu verhindern, der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar drohen könnte.