Protokoll der Sitzung vom 25.04.2024

trotzdem nach Gegenstimmen, Enthaltungen. Sind nicht erkennbar. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen als Drittes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9392 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte, sich dazu von den Plätzen zu erheben, wer dafür ist. Das sind alle Fraktionen und Abgeordneten des Hohen Hauses.

Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 42

Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9857 -

Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofs auf Vorschlag der Rechnungshofspräsidentin bzw. des Rechnungshofspräsidenten mit Zustimmung des Landtags von der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten ernannt.

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs hat als weiteres Mitglied Herrn Ministerialrat Mario Lerch vorgeschlagen. Die von der Landesrechnungshofspräsidentin übermittelten Unterlagen zu dem Personalvorschlag werden für die Mitglieder des Landtags in den Räumlichkeiten der Abteilung A zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Aussprache. Wir haben keine Rednerliste. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Aussprache damit nicht gewünscht ist? Das ist wahrscheinlich so. Dann frage ich in die Runde: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall.

Damit würden wir direkt über den Antrag abstimmen. Ich frage: Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hohen Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das kann ich nicht feststellen. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts

(Vizepräsident Worm)

Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9638 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Wer möchte begründen? Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht übertragen bekommen und seitdem gilt das damalige Versammlungsgesetz des Bundes fort. Das Bundesversammlungsgesetz galt damals schon als veraltet, aber solange sich der Freistaat Thüringen kein eigenes Versammlungsgesetz gibt, können wir es halt auch nicht modernisieren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Daher freut es mich, heute den Entwurf der Freien Demokraten für ein neues Thüringer Versammlungsge

setz vorlegen zu können.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wenn man die Überschriften der Kleinen Anfragen mal überfliegt, dann kann man schon erahnen, welche Bedeutung Versammlungen und damit auch das Versammlungsrecht für die Thüringer Bürger haben. Sehr viele der Kleinen Anfragen handeln von verschiedenen Versammlungen, die im ganzen Freistaat stattfinden. Wir als Freie Demokraten finden es verantwortungslos, dass der Freistaat sein Recht, sich ein eigenes Versammlungsgesetz zu geben, bisher nicht genutzt hat.

(Beifall Gruppe der FDP)

Daher haben Sie unseren Vorschlag vorliegen, wie sich die Thüringer FDP ein Versammlungsgesetz

vorstellt. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den Mitgliedern meiner Partei bedanken, die eine ganze Menge Zeit und Energie in die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs auch basisdemokratisch gesteckt haben und ihn dann in der Parlamentarischen Gruppe zur Verfügung gestellt haben.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das ist auch ein Grund, warum wir ihn relativ spät in dieser Legislatur noch als so einen umfangreichen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen aber eben, dass das dahinterstehende ehrenamtliche Engagement

angemessen gewürdigt wird und der Entwurf nicht in der Schublade verschwindet.

(Beifall Gruppe der FDP)

Der Gesetzentwurf basiert auf dem allseits bekannten Musterentwurf für ein Versammlungsgesetz von 2010 und hat viele Anleihen am Versammlungsgesetz aus NRW genommen, das von der damaligen schwarzgelben Landesregierung verabschiedet wurde. Auch in Sachsen liegt derzeit ein Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz im Landtag, vorgelegt von der Kenia-Koalition. Dort haben wir uns die Beiträge zur öffentlichen Anhörung angeschaut und diese im Rahmen einer Neufassung des Gesetzentwurfs verarbeitet.

Was in der Anhörung in Sachsen besonders positiv hervorgehoben wurde, war der verbesserte Schutz der Presse. Da die Pressefreiheit auch für uns als FDP ein Herzensanliegen ist, haben wir einige dieser

(Vizepräsident Worm)

Regelungen auch in unseren Gesetzentwurf übernommen. Da die CDU an den Versammlungsgesetzen, die uns als Vorlage dienten, beteiligt war und am Ende der 6. Legislatur selbst einen Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz vorgelegt hatte – wenn auch mit einer anderen Zielrichtung – setzen wir da auf einen gemeinsamen Willen, sich für ein modernes Versammlungsrecht in Thüringen einzusetzen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sie haben damals in der Plenarberatung selbst sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie den dringenden Bedarf sehen, das Bundesversammlungsgesetz in Thüringen abzulösen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante, hoffentlich sachliche und kollegiale Debatte. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bergner, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Föderalismusreform I – das ist ja jetzt schon fast 20 Jahre her – hier die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übertragen hat. Aber Sie haben auch erwähnt: Mustervorschläge stammen bereits aus dem Jahr 2010. Von daher ist schon die Frage, warum Sie in Ihrer Partei mit Ihren Ehrenamtlichen 14 Jahre gebraucht haben, das jetzt zu erarbeiten. Wir als Linke hatten da einen Vorschlag gemacht. Der war auch schon in der letzten Legislaturperiode in der Diskussion. Es gab aber am Ende keine mehrheitsfähige Einigung, weil in der Frage des Versammlungsrechts auch tatsächlich – und Sie haben das eben erwähnt – unterschiedliche Wege gegangen werden sollten oder Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wenn Sie darauf hinweisen, dass es ein Landesgesetz in NRW gibt, will ich auch schon deutlich sagen, dass wir das, was NRW an restriktiven Maßnahmen in das Gesetz geschrieben hatte, als Linke nicht mittragen können.

Deswegen können wir im Innenausschuss gern darüber diskutieren, aber ich glaube, dass die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nicht ausreicht, um diese Punkte so umfassend und intensiv zu diskutieren, dass es am Ende auch zu einer Lösung kommen könnte. Ich will Ihnen auch noch eines deutlich sagen: Neben dem, was an Verschlechterungen im Vergleich zum Bundesgesetz auch in anderen Bundesländern ins Versammlungsgesetz hineingeschrieben wurde – was wir nicht wollen, sondern wir wollen ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht –, haben Sie natürlich auch Entwicklungen der letzten Jahre seit 2010 völlig unberücksichtigt gelassen. Sie haben Entscheidungen von Oberlandesgerichten überhaupt nicht mit in Ihrem Gesetzentwurf abgebildet. Was Sie auch nicht oder nur unzureichend abgebildet haben, waren die Entwicklungen im Versammlungsgeschehen der letzten Jahre, Stichwort „Corona-Demonstrationen“, sogenannte Spaziergänge usw. usf.

Da haben Sie keine Antwort auf die Fragen der aktuellen Entwicklung geliefert. Insofern freue ich mich auf die Debatte, auf den fachlichen Austausch im Ausschuss. Wir können uns in den wenigen Sitzungen, die uns noch zur Verfügung stehen, auch mit dieser Thematik noch einmal beschäftigen. Aber ich glaube, Sie haben auch ganz bewusst darauf gespielt, das zu einem Wahlkampfthema zu machen, weil Sie – meine Einschätzung – ehrlicherweise davon ausgehen müssen, dass dieser Gesetzentwurf in der zweiten Lesung

(Abg. Bergner)

in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden kann. Darüber können wir aber dann gern im Ausschuss reden.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Artikel 8 unseres Grundgesetzes regelt den Schutz des Versammlungsrechts. Im Kern geht es um die Versammlungsfreiheit als Ausdruck einer gelebten Demokratie. In diesem Jahr, genau am 23. Mai, feiert unser Grundgesetz sein 75-jähriges Bestehen seit 1949. Eine der wichtigen und tragenden Säulen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist nach wie vor die Versammlungsfreiheit. In der Tat hat sich das Versammlungsgeschehen gerade in den letzten Monaten stark verändert – der Kollege hat es gerade angesprochen –, auch aufgrund völlig neuer Protestformen, Stichwort sogenannte „Klimakleber“ oder auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das gilt nicht nur für die Bundesrepublik, das gilt auch für Thüringen.

Ob Versammlungslagen anlässlich des brutalen Überfalls der Hamas auf Israel, den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine, Sternfahrten mit Traktoren oder LKW oder Demonstrationen gegen Hass, Gewalt und Rassismus, die Zahl der Menschen, die zu Beginn dieses Jahres 2024 auf die Straße gehen, sich in positivem Sinne, das will ich nochmal betonen, auch einmischen, ihre Meinung äußern, die Zahl ist sehr groß und zeigt, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit so aktuell ist wie eh und je.

Vielleicht noch mal ein Blick zurück: Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes unseres Landes 1949 uns die Verfassung gaben, schauten sie dabei auch und gerade zumindest hier in Thüringen auf die Weimarer Verfassung von 1919. Bereits dort war das Recht auf Freiheit zur Versammlung verankert.

Derzeit ermöglicht das Grundgesetz Millionen von Menschen in ganz Deutschland, ihre Meinung offen und öffentlichkeitswirksam im Wortsinn auf die Straße zu tragen, und damit demonstrieren sie auch Stärke und Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Das unterstreicht noch mal die Bedeutung dieses wichtigen Grundgesetzes. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Versammlungsfreiheit ausdrücklich auch für unbequeme Formen der Meinungsäußerung gilt, und sie gilt damit eben auch selbst für Demokratiegegner oder Extremisten von rechts und links, allerdings nur dann – das ist die Grundbedingung –, wenn nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen wird. Und damit wird die Intention des Artikels 8 Grundgesetz deutlich: Eine funktionierende und eine wehrhafte Demokratie muss unterschiedliche Auffassungen und kontroverse Diskurse auch aushalten können.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Parlamentarische Gruppe der FDP will mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass das Versammlungsgesetz des Bundes durch eine landeseigene Regelung ersetzt wird. Damit soll es dem Land ermöglicht werden, künftig eigene, landeseigene Regelungen vorzunehmen. Ich erspare jetzt die Ausführungen zu Föderalismusreform, das haben wir eben schon gehört. Aber unter dem Strich ist es so, wie Kollege Bergner gesagt hat: Solange wir kein eigenes Gesetz beschließen, gilt die Bundesregelung weiter. Auf die Bundesregelung haben wir hier in Thüringen, das ist auch richtig, keinen Einfluss.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit, so gut. Lassen Sie mich abschließend aber noch auf zwei spannende Aspekte bzw. Fragestellungen eingehen. Erstens die Frage, die eben auch schon anklang

(Abg. Bilay)