Protokoll der Sitzung vom 25.04.2024

Die Finanzministerin hat ja auch schon gesagt, dass im Vorfeld bereits verschiedene Verbände und Gewerkschaften angehört wurden. Das ist ein übliches Verfahren, dass dann auch schon Hinweise kommen. Ich möchte hier noch mal auf zwei Wortmeldungen eingehen. So äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen in seiner Stellungnahme an das Thüringer Finanzministerium folgendermaßen: Es ist bedauerlich, dass trotz unserer umfangreichen Stellungnahmen und verschiedener Gespräche auch auf politischer Ebene unsere Vorschläge und die Interessen unserer Mitglieder nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. – Der Beamtenbund Thüringen begrüßt zwar die Besoldungsverbesserung für Beamtinnen und Beamte mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, vermisst werde weiterhin eine insgesamt ausgewogene Gestaltung der Besoldungsstruktur, die nicht allein dem Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung, sondern auch dem besoldungsinternen Abstandsgebot hinreichend Rechnung trägt. Es geht vielmehr darum, so der Verband weiter, eine insgesamt system- und zukunftsgerechte Besoldungsstruktur zu schaffen, die besoldungsinterne Verwerfungen vermeidet und für alle Ämter der Besoldungsordnung sachgerechte Lösungen vorsieht. – Das zeigt auch schon die Probleme auf, die wir auch im Haushaltsund Finanzausschuss beraten werden.

Es wurde an dieser Stelle auch schon gesagt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter entsprechend der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 angepasst werden soll. Weiterhin haben wir eben an dieser Stelle die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf den Weg zu bringen, denn es ist zumindest aus unserer Sicht auch wichtig, dass auch hier die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die amtsangemessene und somit verfassungsgemäße Besoldung ist immer wieder herzustellen, das wissen Sie. Gerade mit Blick auf den Mindestabstand zur Grundsicherung besteht regelmäßiger Anpassungsbedarf und es sind immer wieder Reparaturleistungen vorzunehmen. Hier an der Stelle haben wir eben auch ein Beispiel gehört. Im Haushalts- und Finanzausschuss ist dann, denke ich, eben morgen auch die entsprechende Anhörung auf den Weg zu bringen.

An dieser Stelle muss ich mich aber leider wiederholen und an den 21. Oktober 2021 erinnern. An diesem Tag haben wir neben der Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von Rot-Rot-Grün und einen von der CDU und FDP. Auf letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt einmal wieder, wie die Landesregierung mit Beschlüssen des Landtags umgeht. Im Beschluss wurde Folgendes formuliert: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt, der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen.“ Wir hatten unter Punkt 2 formuliert: „zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts die Thüringer Interessenvertreter beziehungsweise -verbände wie zum Beispiel den Thüringer Beamtenbund, den Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“

Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden. Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 Bericht darüber zu erstatten. Wir müssen feststellen, die Landesregierung hat auch da wiederum ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Meine Damen und Herren, so wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert zu gestalten. Unser Besoldungsrecht, ich denke, da sind wir uns alle einig, gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich, doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Gewerkschaftsbund und den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige und attraktive, leistungsfähige Lösung zu erarbeiten.

Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestattet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft, Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fach- und Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Besondere Aufgabe im angestrebten Novellierungsprozess wird es sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen zu erzielen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt nicht zuletzt den Beamtinnen und Beamten im Freistaat, die an unterschiedlichsten Stellen für unsere Thüringerinnen und Thüringer wichtige Arbeit leisten, ein besonderer Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Deshalb ist es uns auch ein besonderes Anliegen, diesen Gesetzentwurf intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und noch mal intensiver auf die verschiedenen Argumente einzugehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Gesetz selbst hat die Ministerin ausführlich eingeführt. Auf die Debatte im Vorfeld, wenn ich das so sagen darf, und Stellungnahmen, die auch schon vorab, wie das so üblich ist, eingegangen sind, sind sowohl Herr Hande als auch Herr Kowalleck eingegangen und haben auch darauf verwiesen, dass bereits morgen – und das ist, glaube ich, auch wirklich ein wichtiges Signal an alle, die das betrifft und die natürlich auch auf diese Anpassung warten – in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Anhörung zu dem Gesetz beschlossen werden soll.

Ich will ankündigen, weil wir eben wissen, dass es morgen bereits eine Sondersitzung geben wird, dass wir morgen schon einen Änderungsantrag zum Gesetz einbringen werden. Ich hoffe für diesen auf breite Unterstützung. Da geht es um den Inflationsausgleich für die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische Personal an unseren freien Schulen. Diese sind nämlich bislang nicht bedacht, erhalten den Inflationsausgleich noch nicht. Aus unserer Sicht gibt es da durchaus ein Gleichstellungsgebot. Wir jedenfalls fühlen uns allen Lehrerinnen und Lehrern gleichermaßen verpflichtet, auch wenn sie an den freien Schulen arbeiten.

Deswegen wollen wir für einen Artikel 13, der angefügt werden soll, morgen im Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend einen Vorschlag unterbreiten, der auch bereits formuliert ist und der eine Erstattungsregelung für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie enthält. Alle, die sich Sorgen machen: Hier ist jedenfalls sichergestellt – so ist auch die Formulierung gewählt, Sie können sich das dann auch anschauen, wir werden das unmittelbar nach der erfolgreichen Überweisung an den Ausschuss, von der ich ausgehe, natürlich einreichen, sodass Sie das nachlesen können –, dass dieses Geld auch direkt bei den Lehrerinnen

und Lehrern, den Erzieherinnen und sonderpädagogischen Fachkräften ankommt. Also es geht nicht darum, den Trägern eine zusätzliche Zahlung zu geben, wohl aber, dass die Lehrerinnen und Lehrer für deren zusätzliche Kosten, die bei ihnen genauso anfallen, wenn sie an freien Schulen unterrichten, in ihrem alltäglichen Leben, diese Zahlung auch erhalten.

In diesem Sinne möchte ich einfach nur schon dafür sensibilisieren, weil wir alle wissen, die Zeit drängt ein Stück weit. Das hat auch was damit zu tun, wie lange die Regularien für die Steuerbefreiung solcher Zahlungen gelten. Ich hoffe auf Ihre wohlwollende Unterstützung morgen im Ausschuss, damit wir diesen Änderungsantrag dann auch gleich mit in das Verfahren der Anhörung geben können. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Parlamentarische Gruppe der FDP spricht jetzt Frau Abgeordnete Baum.

(Abg. Kowalleck)

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich springe hier ein, bin deswegen auch froh, dass Frau Ministerin schon zu den Einzelheiten ausgeführt hat. Ich habe auch eine Aufschlüsselung hier gehabt, was alles in dem Gesetz passiert. Das kann ich mir jetzt sparen, denn besser kann ich es am Ende sehr sicher auch nicht.

Frau Ministerin hat auch schon ausgeführt, dass wir schon 2023 an dem Gesetz rumgearbeitet haben, sage ich mal ein bisschen salopp, um da die verfassungsgemäße Alimentation auf die Wege zu bringen. Wir haben in der Debatte damals schon kritisiert, dass das mit dem Reparieren von solchen Strukturen immer schwierig ist. Insofern kann ich mich eigentlich der Kritik von Maik Kowalleck und auch der Beamtinnen und Beamten, die sich in ihrer Zuschrift dazu geäußert haben, nur anschließen, dass eine amtsangemessene Besoldung aus unserer Sicht eine aufgabenbezogene Besoldung ist und nicht, der Verfassungsmäßigkeit hinterherzurennen und die verfassungsgemäße Alimentation immer wieder sicherzustellen, wenn sich herausstellt, dass irgendwie offensichtlich unten die irgendwelche Strukturen verändert haben.

Also wir hätten uns auch gewünscht, dass wir bei der Frage nach der Evaluation der Besoldungsstruktur und der Frage, wie wir die auf die Füße stellen können, damit wir nicht jedes Jahr die verfassungsgemäße Alimentation irgendwie gesetzmäßig nachziehen müssen. Es hätte uns auch gefreut, wenn wir da einen Schritt weitergekommen wären. Das hat auch nichts damit zu tun, dass man niemandem irgendwie ein gutes Gehalt gönnt, das ist auf keinen Fall die Frage, das gönnen wir unseren Beamtinnen und Beamten auf jeden Fall. Die Frage ist nur, ob es nicht sinnvoller wäre, das grundsätzlich auf vernünftige Füße zu stellen und dann auch eine Struktur zu haben, mit der alle rechnen können, denn wir reden nicht über Peanuts. Also wenn wir uns den Kernhaushalt angucken, dann reden wir bei der Erhöhung dieser Besoldung für das Jahr 2024 von 43 Millionen Euro, 2025 sind es dann 140 Millionen Euro und ab 2026 werden es 149 Millionen Euro jährlich. Für die Kommunen kommen auch noch zusätzliche Kosten hinzu. Also es geht hier um richtig viel Geld. Ja, die Anpassung ist aufgrund von Bundes- und Landesgesetzgebung notwendig, aber wenn ich nach wiederholten Besoldungserhöhungen mittlerweile schon von Beamtinnen und Beamten gefragt werde, warum es denn jetzt eigentlich schon wieder mehr Geld gibt, dann sollten wir uns vielleicht Gedanken machen, ob wir an der Stelle in der Art und Weise, wie wir zu dieser Besoldung kommen, irgendwas falsch machen.

Die Kosten, die auf jeden Fall damit verbunden sind, und auch die Frage nach der Evaluation, die nach wie vor offen ist, zeigen uns auf jeden Fall, dass wir immer noch die allgemeine Verwaltungsreform nötiger denn je haben. Da bleiben wir bei unserer Position, dass wir lieber mit weniger Verwaltungskräften, die im Zweifel besser bezahlt sind, auskommen, als dass wir den Verwaltungsapparat aufrechterhalten, bei dem wir viele Stellen erstens gar nicht mehr besetzen können und zweitens immer in den Bezahlungen hinterherrennen.

Also es ist dringend eine Aufgabenkritik geboten und die Besoldungsstruktur gehört nach wie vor auf einen vernünftigen Prüfstand, der dann mit einem Ergebnis rauskommt, dass wir nicht jedes Jahr neu anpassen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Aber Frau Ministerin Taubert möchte gern für die Landesregierung sprechen.

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren, auch allen Rednerinnen und Rednern, für das Verständnis, dass wir das jetzt vorlegen, weil wir tatsächlich einen langen Vorlauf hatten, auch gerade mit dem Thüringer Beamtenbund und mit dem DGB.

Frau Baum, ich würde es gern so machen, wie Sie es sagen. Und auch, was Herr Kowalleck gesagt hat: Das Thema, dass wir da säumig sind, haben Sie angesprochen. Für mich ist das insofern kein Problem, weil wir uns umgehend zusammengesetzt haben, gerade mit dem tbb und auch mit dem DGB. Aber es gibt keine einfache Lösung. Wir können in keinem anderen Bundesland – so schön, wie das wäre – einfach abschreiben und sagen, die machen es besser. Das gibt es nicht. Wir können/müssen etwas Neues machen. Wir schließen jetzt schon und werden das in Zukunft in hohem Maße noch weitermachen, wenn wir die unteren Besoldungsgruppen kappen und streichen, dass wir einer Bevölkerungsgruppe die Verbeamtung nicht mehr ermöglichen können, weil das, was sie zu leisten haben, was dort an Leistungen eingestuft wird, gegenüber den anderen geringfügig ist und wir damit diese unendlich vielen Gerichtsentscheidungen, die in den letzten 100 Jahren zur Besoldung getroffen wurden, eben sonst nicht umsetzen können.

Das Verfassungsgericht ist nun mal das letzte Gericht, das uns diese Aufgaben gegeben hat. Wir haben fünf Parameter, wir sprechen heute – auch Herr Kowalleck hat das angesprochen – von zwei Parametern. Der eine Parameter ist die Alimentation, ist das Mindestabstandsgebot von der Grundsicherung, die uns vorgegeben wurde. Der zweite Parameter, der eben genau unmittelbar damit zusammenhängt und uns deswegen sehr schwer handeln lässt, anders handeln lässt, ist eben genau dieses Abstandsgebot, das Sie, Herr Kowalleck, erwähnt haben. Abstandsgebot zwischen den Besoldungen, zwischen A7 und A8, zwischen A11 und A12 und zwischen A7 und A15, das wird ja alles eingestuft, nicht umsonst gibt es diese Dinge. Die sind gerichtlich ausgeurteilt bis ins letzte kleine i-Tüpfelchen.

Jetzt müssen wir uns in diesem Korsett bewegen und deswegen, so schön es wäre, dass wir nicht, wie Sie gesagt haben, daran rumfrickeln – das machen wir natürlich nicht –, sondern wir berechnen es. Wenn uns das Verfassungsgericht vorgibt, du musst alle Vorzüge und Vergünstigungen, die zum Beispiel die Stadt Erfurt und die Stadt Jena – das sind ja die größten – den Kindern von SGB-II-Empfängern geben –

kostenloser Eintritt im Zoo –, all das berechnen wir und deswegen ist das Ding so dick. Das nehmen wir auf und schreiben es in eine Tabelle und berechnen, welchen geldwerten Vorteil diese Situation hat. Wir haben uns das nicht ausgedacht, sondern wir müssen dieses Gerichtsurteil umsetzen. Das bündeln wir und deswegen haben wir schon die hohen Familienzuschläge. Die Ursache sind Kinder und beim Vergleich muss ich natürlich das auch bei den Kindern wieder machen.

Das ist die Problemlage. Also es gibt keine einfache Evaluation, es gibt keine einfache Idee von den Verbänden, die haben wir abgefragt und haben gesagt: Alles, was ihr uns vorschlagt, wollen wir gern diskutieren. Wie kommen wir zu einer besseren Besoldung? Wir müssen so und so bei jeder Tarifeinigung das Besoldungsgesetz anpassen. Das haben wir in den letzten Jahren getan, meistens war das alle zwei Jahre.

Jetzt habe ich eine Frage mit den Gewerkschaften diskutiert und möchte die heute auch kundtun, damit Sie wissen, worüber wir nachdenken und warum wir so handeln. Eine von den vielen Richtervereinigungen hat uns geschrieben: Frau Taubert, sind Sie doch mal mutig, geben Sie ein bisschen mehr Geld aus und dann haben wir es für dieses Jahr geschafft. Da sage ich: Ja, gut, wir können ja noch 100 Millionen Euro drauflegen, kein Problem, dann sind wir drüber, dann brauchen wir diese ganzen Dinge nicht so zu tun. Was machen wir denn aber bei der nächsten Tariferhöhung? Geben wir die obendrauf oder rechnen wir sie

wieder an? Dann kommen wir wieder zu der Frage, die wir jetzt schon mit dieser Anrechnung beantwortet haben.

Und dass natürlich alle Vertreterinnen und Vertreter der Beamtinnen und Beamten in den Vereinigungen und Verbänden sagen: „Es ist zu wenig Geld, es muss mehr sein, es muss ein großer Sprung sein.“, das ist doch verständlich, es ist eine Interessenvertretung. Das heißt doch aber nicht, dass die Landesregierung nicht die Aufgabe hat, diese Forderung zu bewerten und am Ende umzusetzen und das ist die Schwierigkeit, die wir auch in den nächsten Jahren haben. Die Alternative wäre, wir machen nichts, wir lassen uns verklagen bei der Alimentation und nehmen dann die Tariferhöhung und gleichen an. Dann haben wir das Problem nicht, dass die Tarifbeschäftigten weit hinterherhinken und immer weiter hinterherhinken, sondern dann müssen wir eben in Kauf nehmen, dass die Verwaltung mit Gerichtsurteilen oder zumindest mit Klagen belastet wird, weil wir dann sagen müssen, immer nur, wenn Tarifvereinbarungen getroffen wurden und wir das zeitgleich und systemgerecht umsetzen, dann machen wir auch eine Anpassung der Besoldung.

Das ist die Alternative und die haben wir für uns ausgeschlossen, weil wir gesagt haben, wir haben einen Gesetzesauftrag und unser Auftrag ist es ja nicht, sich immer vor Gericht zu treffen, sondern es anders zu machen. Das heißt, wir haben einen Paradigmenwechsel, der wird nicht so leicht verstanden, der ist auch kompliziert, aber wir haben nach wie zwei Systeme, die aber schwieriger vereinbar geworden sind. Wir haben das Tarifsystem, da gibt es Tarifverhandlungen, da gibt es Erhöhungen. Das andere ist das Besoldungsrecht, da gibt es die Alimentation und die Alimentation folgt anderen Dingen. Wenn wir nicht wollen, dass es noch teurer wird, dass wir das, was wir in der Alimentation gemacht haben, dann auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen – also, die würden sich freuen –, dann müssen wir tatsächlich in den sauren Apfel beißen und uns jedes Jahr mit dieser Alimentation beschäftigen. Ich wünsche gute Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich weiß, dass es schwierig ist, aber ich hoffe, dass wir eine gute Lösung hinbekommen. Danke.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe die Aussprache. Es wurde Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GouvernementGesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9855 - ERSTE BERATUNG

Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Keiner möchte das Wort zur Begründung. Dann eröffne ich die Aussprache und als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Weltzien, Fraktion Die Linke, auf.

(Ministerin Taubert)

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete – Gäste auf der Tribüne leider keine mehr, aber dafür bestimmt am Livestream! Um eine einfachere elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie für elektronische und medienbruchfreie Kommunikationsund Bearbeitungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, ist im Mai 2018 das Thüringer E-Gouvernement-Gesetz in Kraft getreten und im Sommer 2022 zum ersten Mal verändert worden. Nun gibt es in einigen Punkten Veränderungs- bzw. Verlängerungsbedarf, der vor allem auf der Wirkungsebene digitale Prozesse vereinfachen und voranbringen soll.

Ein Blick in das Dashboard zur OZG-Umsetzung beispielsweise zeigt, dass wir mit Hamburg, Bayern und Hessen weit vorn vertreten sind, was die Umsetzung anbelangt – und ja, ich weiß, Vertreterinnen und Vertreter der Opposition werden jetzt sagen, aber die Bitkom-Studie hat andere Ergebnisse gezeigt. Nein, wir sind da auf Platz 4 vertreten bei der OZG-Umsetzung im engen Abstand zu Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Aber mit Blick auf Platz 11 im Bereich digitale Verwaltung erkennen wir auch an, dass wir noch mal einen deutlichen Push brauchen. Da der Bund aber weiterhin die groß angekündigte OZG-2.0-Novelle schuldig bleibt – wir haben erst heute Morgen wieder davon gehört und darüber gesprochen –, vor allem wegen der Verweigerungshaltung der CDU-geführten Bundesländer im Bundesrat, muss eben weiterhin jeder selber sehen, wo er bleibt. Es bleibt bitter festzustellen, dass gerade die Bundes-FDP außer markigen Worten bisher produktiv nichts beizutragen gehabt hat.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei so vielen Themen!)

Sagen wir es, wie es ist, die Hauptlast des E-Governments liegt am Ende – nicht nur in Thüringen, sondern überall – in den Kommunen. Von daher sei von hier aus noch mal die dringliche Empfehlung an die Kommunen erneuert, sich bei der Einführung der Fachverfahren und im Leben, dem echten Leben, von digitaler Datenverarbeitung vom extra dafür gegründeten kommunalen IT-Dienstleister KIV unterstützen zu lassen.

Aber zum E-Government-Gesetz: Welche Änderungen stehen eigentlich genau drin, worum geht es, was haben wir vor? Im Rahmen der Experimentierklausel können Formen der elektronischen Kommunikation zugelassen werden, also die sogenannte Schriftformersetzung, beispielsweise in Form einer E-Mail. Das ist geregelt in § 12 Abs. 2. Aber diese Klausel endet eben 2026, diese Experimentierklausel. Und in realistischer Betrachtung brauchen wir hier eine Fristverlängerung bis Ende 2029, weshalb das auch so im Gesetzentwurf steht.

Zudem sollen Kommunen landkreisübergreifend im Bereich IT und E-Government besser zusammenarbeiten können, so geregelt in § 27 Thüringer E-Government-Gesetz. Was heißt das? Gemeinsame kommunale Rechenzentren sorgen für einen effizienteren Mittel- und Personaleinsatz bei der Betreuung der IT-Infrastruktur und können dabei helfen, gleichartige Fachanwendungen auch gemeinsam zentral zu hosten und zu administrieren.

Die Förderung kommunaler Vorhaben für einheitliche E-Government- und IT-Infrastrukturinitiativen bleibt eine Daueraufgabe, wie zuletzt festgestellt, und muss weiterhin finanzielle Unterstützung erfahren.

Als direkte Repräsentanten einer erlebbaren Verwaltungsdigitalisierung stehen die Thüringer Kommunen an der ersten Stelle und in der ersten Reihe und verdienen jede leistbare Unterstützung.