Protokoll der Sitzung vom 25.04.2024

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Baum)

Zudem war die Anerkennung der Forschungsleistung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften lange überfällig. Das ist ja häufig durchaus kleingeredet worden, da gab es sicherlich auch Wettbewerbsstreit, aber aus unserer Sicht jedenfalls ist es völlig richtig. Acht Bundesländer verfügen aktuell über eine gesetzliche Regelung, die die Promotion an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen, das sind Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Allerdings sind die mitnichten überall gleich, wir haben also in Deutschland insgesamt vier unterschiedliche Szenarien.

Da gibt es zum einen eine Promotion von Fachhochschulabsolventinnen, die von der Fachhochschule an die Universität wechseln, dann gibt es die kooperative Promotion – das war eben Thema –, bei der die Fachhochschulabsolventinnen an einer Universität promovieren, dort aber von Professorinnen aus beiden kooperierenden Hochschulen betreut und geprüft werden – so war das in Thüringen ja auch, wie gesagt, mit allen Schwächen. Als Drittes gibt es die Möglichkeit einer Promotion von Hochschulabsolventinnen einer Fachhochschule in einem Promotionskolleg, also einem übergreifenden Verbund der staatlichen Fachhochschulen eines Landes, und das Vierte war die Promotion von Hochschulabsolventinnen von Fachhochschulen an der eigenen Hochschule in einer Kooperation mit mehreren anderen Fachhochschulen in Form eines fachlich oder thematisch ausgerichteten Promotionszentrums.

Und wenn wir jetzt gucken, wie es in den einzelnen Bundesländern praktiziert wird, dann sehen wir auch da eine sehr bunte Bandbreite. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein setzen auf das Promotionskollegmodell. Ein praktiziertes eigenständiges, selektives Promotionsrecht gibt es mittlerweile in Hessen und Sachsen-Anhalt. Rechtlich möglich ist es mittlerweile auch in Bayern, Berlin und Bremen, wird aber noch nicht angewandt.

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden dennoch immer beliebter. Wenn wir uns das noch mal anschauen und vergleichen: 1980 war rund ein Viertel der Erstsemester an Fachhochschulen eingeschrieben, 2022 war es die Hälfte aller. Die Modernisierung des Hochschulgesetzes wird deshalb also höchste Zeit, wir begrüßen die vorliegende Änderung, natürlich auch die Debatte und Anhörung dazu im Ausschuss – das muss man sich genau anschauen, das ist überhaupt gar keine Frage –, und alle

Akteurinnen mit einzubeziehen. Wir setzen deshalb auf eine Überweisung in den Wissenschaftsausschuss und dort auf eine gute Fortberatung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, bevor ich in Richtung Landesregierung schaue,

möchte ich einen Hinweis geben. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 vorzuziehen und jetzt nach dem Tagesordnungspunkt 21 zu behandeln. Sofern sich dagegen kein Widerspruch erhebt, würde ich so verfahren. Es erhebt sich kein Widerspruch, also machen wir das so.

Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Staatssekretär, Sie habe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mein besonderer Gruß an diesem Tag gilt den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die diese Debatte – ich vermute in großer Anzahl – am Livestream verfolgen.

(Abg. Rothe-Beinlich)

Heute ist ein großartiger Tag für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Thüringen, und das deswegen, weil lange Bemühungen jetzt ein Ziel und ein Ende gefunden haben, noch nicht ganz am Ende, aber immerhin erste Lesung in diesem Haus. Den Prozess will ich kurz schildern. Wir kommen bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften von Fachhochschulen, die ursprünglich hautsächlich Lehre betrieben haben, die aber in den letzten Jahrzehnten, in den letzten Jahren ihre Forschung in vielen Bereichen stärker, deutlicher ausgebaut haben, die – auch wenn das Verfahren der kooperativen Promotion manchmal etwas hakelig war – mit den kooperativen Promotionen geübt und Erfahrungen gesammelt haben, wie solche Promotionsverfahren durchgeführt werden können. Heute ist der Tag, an dem sich ein neues Kapitel öffnet, nämlich, dass fachlich abgegrenzte Bereiche an Fachhochschulen ein eigenständiges Promotionsrecht bekommen können.

Wofür ist das gut und wofür ist das wichtig: Es ist nicht so, wie gerade gesagt wurde, dass diese Forschungsstärke erst einmal aufgebaut werden müsste. Wir haben jetzt die Gelegenheit, diese Bereiche, die schon forschungsstark sind, mit der Promotionsmöglichkeit weiter zu stärken, auch im Wettbewerb mit Hochschulen aus anderen Bundesländern. Hier geht es auch um das Einwerben von kompetitiven Drittmitteln. Dafür braucht man in der Tat auch Personal, das diese Projekte bearbeitet. Das ist wichtig, weil die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in manchen Bereichen ihren wissenschaftlichen Nachwuchs selbst generieren können. Und das ist besonders wichtig, weil es in manchen Fachschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften Bereiche gibt, in denen es gar kein universitäres Pendent gibt, in denen es also gar keine Menschen gibt, die an Universitäten promovieren, habilitieren, um Professuren besetzen zu können. Beispielsweise in den nicht medizinischen Gesundheitsberufen ist das so, dass es einen eklatanten Nachwuchsmangel an Professorinnen und Professoren gibt. Hier öffnen wir also auch eine neue Tür.

Wie war der Prozess: Ich bin zunächst den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass sie diese Initiative jetzt ergriffen haben, um den Hochschulen für angewandte Wissenschaften dieses Recht einzuräumen. Damit greift man einen Prozess auf, den wir über zwei Jahre geführt haben, nämlich einen Strategieprozess, die Entwicklung der Leitlinien zur Hochschulentwicklung 2025 bis 2030. Im Rahmen dieses Prozesses haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften auseinandergesetzt. Wir haben uns dort – das ist mir wichtig – mit den Hochschulen, also mit den Fachhochschulen und den Universitäten darauf verständigt, dass wir diesen Weg gehen und eine AG einrichten wollen, die die Frage beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen die Fachhochschulen dieses Promotionsrecht erhalten können. Da gab es die ersten Sitzungen dieser AG, die aus meiner Sicht sehr konstruktiv verlaufen sind, wo es einen Konsens gab zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen. Deswegen verstehe ich das Argument nicht, dass es hier eine Abwehr der Universitäten gegeben hat. Die waren offen dafür, dies zu machen, es aber auch an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, die der Qualitätssicherung dieser

Verfahren dienen. Das sind im Wesentlichen folgende: dass es in einem definierten Forschungsgebiet eine relevante Anzahl von forschungsstarken Professoren und Professuren geben muss. „Forschungsstark“ heißt dann, dass sie über mehrere Jahre hinweg kompetitive Forschungsdrittmittel eingeworben haben müssen und dass sie entsprechend auch über mehrere Jahre hinweg Publikationen auf diesen Forschungsgebieten publiziert haben. Das sind also die inhaltlichen Voraussetzungen, wo wir dann sicher sein können, dass es nicht eine „Promotion light“, ein „Doktor FH“ wird, sondern ein den Universitäten wirklich gleichwertiger akademischer Grad wird. Die Voraussetzungen beschreiben schon, wie das praktisch funktionieren kann. Es ist, wenn man über eine relevante Anzahl von forschungsstarken Professuren in einem bestimmten definierten Bereich spricht, nicht so, dass das üblicherweise an einer unserer Fachhochschulen vorhanden ist. Das liegt daran, dass wir ein sehr kleinteiliges Hochschulsystem haben, und deswegen ist die Idee,

(Staatssekretär Feller)

die wir da verfolgen, tatsächlich, dass es dezentrale Promotionszentren geben soll, wo Professorinnen und Professoren einer Hochschule dieses Zentrum gründen, aber sich Professorinnen und Professoren aus anderen Hochschulen, die ebenfalls in diesem Forschungsgebieten tätig sind, dort kooptieren können, dort Mitglied werden können und dann gemeinsam diese Promotionen betreut werden und dieser Forschungsbereich weiter ausgebaut wird. Also es ist ein dezentrales Modell, das, glaube ich, unserem eher kleinteiligen Hochschulsystem sehr angemessen ist und in der Folge auch sehr gut funktionieren wird.

Ich möchte noch einen Aspekt ansprechen, der auch gerade schon mal angeklungen ist, nämlich die Frage: Wie verhalten sich Universitäten und Fachhochschulen an dieser Stelle? Es ist damit, mit diesem Schritt, nicht beabsichtigt, aus den Fachhochschulen kleine Universitäten zu machen. Die Abgrenzung zwischen beiden Hochschultypen ist ziemlich klar und eindeutig und soll aus meiner Sicht auch so beibehalten werden, nämlich dass die Universitäten zuständig sind für die erkenntnisgeleitete, die Grundlagenforschung, die häufig auch mit großen Forschungsinfrastrukturen verbunden ist, und die Kernkompetenz der Fachhochschulen nun gerade in der anwendungsorientierten Forschung liegt, und in diesem Bereich wollen wir diese Promotionszentren dann auch ansiedeln. Sie sollen explizit Transferaspekte mitberücksichtigen. Sie sollen explizit wirklich die anwendungsorientierte Forschung in den verschiedenen Bereichen in den Blickpunkt nehmen und jetzt nicht wie kleine Universitäten auch Grundlagenforschung mit entsprechenden Forschungsstrukturen vorhalten.

Das also ist insgesamt eine gute Idee. Ich glaube, wir bringen unsere Fachhochschulen im Land damit einen großen Schritt voran, auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und darauf, dass wir noch in dieser Legislatur dieses Gesetz verabschieden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Ausschussüberweisung stattgegeben. Ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 21

Thüringer Gesetz zur freiwilligen

Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9871 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin Merz.

(Staatssekretär Feller)

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir legen Ihnen heute ein Gesetz vor, durch das die Gemeinde Dobitschen in die benachbarte Stadt Schmölln eingegliedert werden soll. Schmölln ist bereits seit einigen Jahren erfüllende Gemeinde für Dobitschen. Die beiden Kommunen im Landkreis Altenburger Land sind also bereits seit Längerem miteinander verflochten und wollen nun den nächsten Schritt gehen.

Ich möchte Ihnen vier wesentliche Aspekte unseres Gesetzes kurz vorstellen:

Punkt 1: Dieses Gesetz ist keineswegs als Einzelmaßnahme zu betrachten. Es steht im engen Zusammenhang mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz 2024. Insoweit die maßgeblichen Regeln jenes Gesetzes passgenau auf die spezifische Situation von Dobitschen und Schmölln übertragen werden können, so gelten sie auch hier.

Punkt 2: Auch diese Neugliederung folgt dem Leitbild für freiwillige Neugliederungen, das der Landtag bereits im Jahr 2017 beschlossen hat. Wie bereits angerissen, es geht selbstverständlich nicht um eine Neugliederung nach irgendwelchen Sonderregeln, sondern, wie im Gesetzentwurf ausgeführt, folgt die Neugliederung dem Leitbild dieses Hohen Hauses. Da geht es maßgeblich um zwei Kriterien. Das Leitbild gibt vor, dass Gemeinden mit einer Größe ab 6.000 Einwohnern gebildet werden sollen. Genau in so eine tragfähige Struktur wird Dobitschen somit integriert. Das Leitbild zielt darauf ab, dass zentralörtliche Strukturen gestärkt werden. Unser Gesetz trägt dazu bei, dass das Mittelzentrum Schmölln-Gößnitz gut aufgestellt ist. Wie immer gilt: Die Gemeindeneugliederung muss nach unserer Auffassung aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgen. Diese Gründe werden in unserem Gesetzentwurf ausführlich dargelegt.

Ich möchte nur exemplarisch auf die demografische Entwicklung aufmerksam machen. 2020 lebten in Dobitschen noch 420 Menschen. 20 Jahre später werden es nach aktueller Prognose nur noch 250 Einwohner sein. Kaum eine der 605 Thüringer Gemeinden wird so stark an Bevölkerung verlieren wie Dobitschen.

Ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes ist es daher, dass für Dobitschen auf lange Sicht eine leistungsstarke Verwaltung zuständig ist, damit der Staat seinen Verpflichtungen gegenüber den Menschen im Dorf auch in Zukunft sicher nachkommen kann.

Der letzte Punkt: Wir haben dieses Gesetz natürlich nicht am grünen Tisch angestoßen, sondern wir haben die Wünsche aus der Region vernommen, eine neue Gemeindestruktur auf den Weg zu bringen. Sie können es dem Gesetzentwurf entnehmen, im Herbst 2023 haben sich der Gemeinderat von Dobitschen und der Stadtrat von Schmölln für die Neugliederung ausgesprochen, im Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 konnten sie aber der Zeit halber nicht mehr Berücksichtigung finden. Das heutige Gesetz verhindert deshalb,

dass die demokratischen Entscheidungen der Gemeinden und der Gremien vor Ort ins Leere laufen.

Ich komme zum Schluss: Das Gesetz folgt dem Leitbild des Landes, bezweckt eine starke bürgernahe Verwaltung und ist von den Gemeindevertretern vor Ort gewollt. Ich freue mich auf eine gute Anhörung der Betroffenen im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Ich habe jetzt die Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Walk für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurzmachen, die Rahmenbedingungen hat ja Frau Kollegin Merz schon beschrieben. Das ist unbestritten. Die CDU – das ist bekannt – steht ja seit jeher für freiwillige Neugliederungen, insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Es klang auch schon an, dass Schmölln bereits erfüllende Gemeinde ist. Insofern sind die Strukturen und Verbindungen schon vorhanden und somit auch gute Voraussetzungen gegeben, dass das dann auch funktionieren wird. Mein Kritikpunkt ist eher anderer Natur: Warum erst jetzt kurz vor Toresschluss? Es war lange genug bekannt, dass es 2024 umfangreiche Gemeindeneugliederungen gibt. Wir haben vor Kurzem auch erst das Gesetz verabschiedet. Wir haben genau aus diesem Grunde, dass wir schon hörten, dass es möglicherweise Bestrebungen in Ostthüringen auf weitere Gemeindeneugliederungen gibt, auch

noch die Kommune Dobitschen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Da war es aber alles andere als klar, dass der Wille zur Fusion mit Schmölln so umgesetzt wird, wie wir das gerade gehört haben. Aber sei es drum. Wir sind natürlich bereit, dort mitzumachen, müssen jetzt schauen, dass wir das zeitlich auf die Reihe bekommen. Wir haben uns ja schon darauf verständigt, dass wir morgen in der Sondersitzung des Innen- und Kommunalausschusses noch die Anhörungsliste beschließen und zum Wohle der Bürger vor Ort diese Gemeindeneugliederung dann auch auf den Weg bringen bzw. beschließen können. Besten Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Ich schaue noch einmal in Richtung Landesregierung. Auch nicht. Beantragt oder nur genannt? Also wird Ausschussüberweisung beantragt? Natürlich Innen- und Kommunalausschuss. Ich war mir nicht ganz sicher. Gut, danke schön. Also Innen- und Kommunalausschuss ist beantragt. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist diese Überweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9865 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Wieder Frau Kollegin Merz, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der von den Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/9865 vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes dient schlichtweg der Umsetzung der bereits gefassten Beschlüsse des Landtags. Bereits am 28. April 2023 hat der Landtag in seiner 109. Sitzung auf Initiative der Koalitionsfraktionen den Antrag „Nachhaltigkeitsinvesti

tionen in Thüringen beschleunigen“ in der Drucksache 7/7916 beschlossen. Darin ist in Ziffer III.1 die Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank mit 50 Millionen Euro vorgesehen. Weiterhin hat der Thüringer Landtag im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung am 20. Dezember 2023 den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/9321 beschlossen. Darin wird ebenfalls die Notwendigkeit einer Ausweitung des Eigenkapitals der TAB betont.

Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Zuführung von Banken aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro sollen die Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank ausgeweitet werden. Infolge einer Aufstockung des Eigenkapitals könnte ein Vielfaches an Kreditvolumen durch unsere landeseigene Förderbank ermöglicht werden. Prognosen der TAB gehen von bis zu 500 Millionen Euro aus. Die daraus erwachsenen Möglichkeiten zur Förderung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen liegen aus unserer Sicht auf der Hand. Investitionsbedarfe von Unternehmen im Rahmen der Transformation, Wohnraumförderungen oder die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur können durch entsprechende Darlehen der TAB leichter und schneller auf den Weg gebracht werden. Entsprechende Erweiterungen im gesetzlichen Aufgabenkatalog wurden daher im Gesetzentwurf vorgenommen – aus unserer Sicht insgesamt ein guter und richtiger wirtschafts-, finanz- und auch gesellschaftspolitischer Ansatz. Seitens der Koalitionsfraktionen beantrage ich daher die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)