Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Maßregelvollzug“ begleitet uns jetzt schon länger, als es uns eigentlich lieb sein könnte. Das liegt schlichtweg auch einfach daran, dass wir es hier mit einem Thema zu tun haben, welches von der Landesregierung schlechtmöglich umgesetzt wurde. Wir hatten es mit einem Gerichtsurteil zu tun, welches die Landesregierung zu einem Handeln bewegt hat. Aber dieses Handeln war falsch, war überstürzt und hat eine Fehlinterpretation dieses Gerichtsurteils als Grundlage. So sehen wir, dass dieses Gerichtsurteil auch anders hätte umgesetzt werden können, indem wir zum Beispiel nicht den Maßregelvollzug vollkommen reverstaatlichen, sondern indem wir es zum Beispiel wie andere Bundesländer machen und sagen, wir reverstaatlichen einfach die Schlüsselfunktionen in diesem Bereich und nicht den gesamten Maßregelvollzug. Thüringen hat natürlich wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, wieder vollkommen übertrieben und dafür gesorgt, dass wir jetzt einen quasi dysfunktionalen Maßregelvollzug haben.
Es gibt verschiedenste Probleme, das habe ich in meinen letzten Reden hier schon offengelegt. Es wird berichtet von Problemen bei den Dienstplänen. Im Übergang von der einen Führung zur anderen hat das nicht funktioniert. Es gibt Probleme beim Personal, es gibt Probleme beim Datenschutz. All das wurde im Ausschuss von der Regierung in das Reich der Mythen verwiesen. Aber da gibt es ganz deutliche Gegenbeweise von Akteuren vor Ort, dass hier die Landesregierung ganz offensichtlich entweder nicht im Bilde ist oder den Ausschuss nicht entsprechend korrekt informiert hat.
Nichtsdestotrotz: Sie sind informiert worden über die Beschlusslage im Ausschuss. Aber demgegenüber – das will ich hier noch mal betonen – gibt es auch die Einschätzung des Rechnungshofs in dieser Causa; das wurde eben schon vom Kollegen Montag dargelegt. Ich möchte hier noch mal einige Zitate aus diesem Bericht des Rechnungshofs kundtun. So ist im Bericht des Rechnungshofs beim ganzen Thema „Maßregelvollzug und Reverstaatlichung“ vor allen Dingen von hoher Unsicherheit unter den Mitarbeitern
des Maßregelvollzugs die Rede. Das ist keine Einschätzung der Opposition, Frau Ministerin – weil Sie sich gerade so aufgeregt haben –, das hat der Landesrechnungshof gesagt.
Die gestiegenen Kosten für den Maßregelvollzug in Thüringen wurden kritisiert. Ich finde es spannend, dass sich gerade die Finanzministerin darüber aufregt, aber auch das hat der Landesrechnungshof entsprechend kritisiert. Zusätzlich wurden in diesem riesigen Prozess, den wir jetzt über Jahre begleitet haben, die zusätzlichen Beratungskosten moniert. Auch das ist ein Zustand, wo ich unter Umständen auch die Finanzministerin vielleicht positiv an der Seite erwartet hätte. Aber auch das ist offensichtlich nicht der Fall. Tut mir leid, Sie müssen es jetzt ertragen. Weil die zuständige Ministerin nicht da ist und Sie gerade den Zwischenruf getätigt haben, dürfen Sie das jetzt alles mitnehmen.
Laut des Berichts des Rechnungshofs war die Vorbereitung dieses gesamten Prozesses – und das sage ich Ihnen als jemand, der es jetzt seit fast zehn Jahren begleitet – sehr schlecht. Die Umsetzung war – wie Sie sehen – ein Versagen auf ganzer Linie und das Ergebnis ist so schlecht, dass es eben kaum in Worte zu fassen ist. Ihre mangelhafte Bearbeitung des Projekts und das verantwortungslose Weiterlaufen – und anders kann man eben diese ganze Tätigkeit, wie es jetzt auch im Ausschuss gelaufen ist, gar nicht bezeichnen – trotz aller Widerstände und des schlechten Zustands lassen die Frage aufkommen, ob am Ende des Tages der Maßregelvollzug in Thüringen überhaupt noch zu retten ist.
Die Sinnhaftigkeit eines Stopps der Reverstaatlichung, wie es lange Zeit auch diskutiert wurde und wie wir es als CDU-Fraktion lange Zeit auch überlegt haben, muss in der nächsten Legislaturperiode umgehend geprüft werden. Doch ich will ganz ehrlich sein: Nach dem Schaden, der inzwischen entstanden ist, sehe ich leider kaum noch große Hoffnungen.
Mit Ihnen, werte Fraktionen von Rot-Rot-Grün, ist in dieser Thematik scheinbar keine Einigung zu erzielen. Sie verfolgen weiter stur Ihre offensichtlich gescheiterte Reverstaatlichung. Das ist mit Siegel des Landesrechnungshofs ja so bestätigt worden, wie ich dargelegt habe. Man könnte meinen, das ist wieder eins Ihrer großen Ideologieprojekte. Der Unterschied diesmal: Es sind halt keine Lastenräder, sondern es handelt sich diesmal um Menschen. Deswegen enttäuscht Ihre Sturheit bei dieser Thematik umso mehr.
Ich will an der Stelle abschließend noch mal an Sie appellieren, bitte diesem Antrag zuzustimmen und diesen Irrweg zu stoppen.
Wir haben schon viel Schaden angerichtet. Bitte lassen Sie uns nicht noch mehr Schaden anrichten. Wir haben hier große Verantwortung für die Menschen in Thüringen, die von dieser Thematik betroffen sind. Deswegen: Stimmen Sie diesem Antrag bitte zu! Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich werbe trotzdem nach wie vor dafür, die Diskussion hier am Pult zu führen und nicht immer so quer durch den Saal.
Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldung mehr, deswegen schaue ich in Richtung der Landesregierung. Frau Ministerin Karawanskij, ich habe schon vernommen, dass Sie heute dran sind. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn man den verfassungsrechtlichen Normalfall eines staatlichen Maßregelvollzugs als Ideologieprojekt bezeichnet, dann weiß ich nicht, was Sie für ein Rechtsverständnis haben bzw.
wie auch andere Bundesländer hier einen Maßregelvollzug in staatliche Hände bringen, weil das einfach das staatliche Gewaltmonopol ist. Und dass unser Maßregelvollzug dysfunktional sei: Also man kann ja viel Kritik üben – und wir haben das ja auch im Ausschuss diskutiert –, aber dysfunktional ist er nun wirklich nicht.
vorlegen, wird ja gefordert, dass zur Reverstaatlichung eine kritische Prüfung und Evaluation eingeleitet wird. Dabei geht ja jeder Prüfung und jeder Evaluation eine Betrachtung der Ausgangslage voraus. Insoweit möchte ich Sie heute mitnehmen und noch einmal zur Notwendigkeit der Reverstaatlichung des Maßregelvollzugs ausführen.
Ich kann erst mal vorab sagen, dass der Erwerb der dem Maßregelvollzug zugeordneten Wirtschaftsgüter zu den vereinbarten Konditionen des jeweiligen Übertragungsvertrags aus dem Jahr 2002 aus rechtlichen, aber auch aus fiskalischen Gründen unabweisbar war und auch unabweisbar bleibt.
Und da können wir das Verfassungsrecht dazu nehmen, da können wir das Vergaberecht dazu nehmen, da können wir aber auch genauso die Wirtschaftsgüter dazu nehmen, wenn wir beispielsweise den Erwerb gegenüberstellen, was tatsächlich dann teurer ist. Die staatliche Organisation des Maßregelvollzugs entspricht nämlich vorbehaltlos dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Funktionsvorbehalts, nach dem die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, zu übertragen ist. Das befindet sich in Artikel 33 Grundgesetz. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich dazu bekannt, nur im Ausnahmefall eine Abweichung von dem Gewaltmonopol des Staates zuzulassen. Von dieser Möglichkeit zur Abweichung vom staatlichen Normalfall hatten wir in Thüringen mit der Privatisierung in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Vor allen Dingen in einem hochsensiblen Bereich wie dem Maßregelvollzug, dem vor allen Dingen erhebliche Grundrechtseingriffe immanent sind, beispielsweise, wenn es um Fixierungen der Patientinnen und Patienten geht, soll aber das staatliche Gewaltmonopol ebenso wie im Strafvollzug künftig wieder unmittelbar gewahrt werden.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass das Bundesverfassungsgericht keine Zweifel daran gelassen hat, dass der staatliche Maßregelvollzug der verfassungsrechtliche Normalfall ist. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, Straftäterinnen und Straftätern, die aufgrund ihrer psychischen oder von Suchterkrankungen beispielsweise das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen und deshalb nicht oder vermindert schuldfähig verurteilt werden können, unter einen geringeren staatlichen Schutz zu stellen als voll schuldfähige Straftäterinnen und Straftäter.
Die Privatisierung soll deshalb wie der Kernbereich des Justizvollzugs künftig auch im Thüringer Maßregelvollzug keinen Platz mehr haben. Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, nämlich diese zu sichern, aber auch gegenüber den Täterinnen und Tätern, die im Maßregelvollzug darüber hinaus auch psychiatrische Patientinnen und Patienten sind. Er sollte diese Aufgabe nicht an Private delegieren, auch wenn nur ansatzweise die Gefahr von Interessenskonflikten besteht. Diese Gefahr lässt sich aber gera
de immer dann nicht gänzlich ausschließen, wenn wirtschaftliche Anreize und Gewinnerzielungsabsichten eine Rolle spielen. Daher war und bleibt es auch noch folgerichtig, wenn wir als Landesregierung wieder zu unmittelbarer staatlicher Verantwortung für diese hoheitliche Kernaufgabe zurückkehren wollen.
Deshalb haben wir als Landesregierung mit dem Beschluss vom 19. November 2019 eine wichtige Weichenstellung vorgenommen und ein klares Bekenntnis zur Wiederherstellung des – und ich möchte es noch mal sagen, weil es wirklich wichtig ist – verfassungsmäßig rechtlichen Regelfalls statuiert. Dieser verfassungsrechtliche Regelfall ist der staatliche Maßregelvollzug.
Bedenken mal beiseite nehmen würde und sagt, man betrachtet jetzt die reine wirtschaftliche Basis, dann würden sich daraus für Thüringen wirtschaftliche Nachteile ergeben. Derzeit besteht ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückübertragung der im Maßregelvollzug zugeordneten Wirtschaftsgüter zum Buchwert, der bei Verzicht auf einen Rückübertragungsanspruch unwiderruflich entfällt, was vor allen Dingen in Bezug auf die Immobilien zu enormen, aber auch vor allen Dingen zu unnötigen Kostensteigerungen führt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von diesen zentralen Schwerpunkten wurde auch immer wieder diese Reverstaatlichung als Irrweg dargestellt und die Wirtschaftlichkeit der Reverstaatlichung oder auch deren Qualität hinterfragt. Insofern möchte ich hier nur beispielhaft auf die Frage des Personalbestands des Maßregelvollzugs in Mühlhausen im Rahmen des Antrags in der 67. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 25. Januar dieses Jahres eingehen. Die Personalstruktur vor und nach der Reverstaatlichung zeigt bei einer Gegenüberstellung der Stichtage 31. Dezember 2022 und des Folgejahres 2023, dass es in diesem Zeitraum zu einem Personalaufwuchs von kumuliert sieben Stellen kam. Hinsichtlich der Personalausstattung des TZFP am Standort Erfurt wird nochmals betont, dass es im Haushalt 2024 weder zu einer Stellenmehrung noch zu Stellenhebungen kam. Dass die CDU bereits durch die Neufassung ihres Antrags auf die Forderung einer umgehenden Rückabwicklung der Reverstaatlichung verzichtet hat und dass stattdessen die geforderte Evaluation abgelehnt wurde, zeigt, dass der verfassungsrechtliche Regelfall – also der staatliche Maßregelvollzug – auch immer mehr Anerkennung und Verständnis erfährt. Insofern möchte ich hier an dieser Stelle noch mal Herrn Klaus-Peter Fiege, Geschäftsführer des Ökumenischen Hainich Klinikums Mühlausen, aus der gemeinsamen Pressemitteilung vom Dezember 2022 mit den Worten zitieren: Ich bin zuversichtlich, dass wir den Maßregelvollzug in verantwortliche Hände geben. – und sagen: Ja, haben Sie. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, es ist immer schwierig, wenn eine Ministerin zu einem Thema spricht, zu dem sie eigentlich – sage ich mal – sonst fachlich nicht zugeordnet ist. Aber ich respektiere das, sie hat das gut vorgetragen. Ich habe deswegen keine Nachfragen stellen können, aber will jetzt vom Pult aus noch kurz reagieren zu ein/zwei Punkten, die gesagt wurden, von denen ich sage, da habe ich schon ein bisschen Bauchschmerzen.
Zum einen haben Sie in der ganzen Genese noch mal dargelegt, wie es zum Maßregelvollzug gekommen ist bzw. zur Reverstaatlichung, dass wir als Freistaat Thüringen da auch fiskalische Vorteile gesehen haben.
Das will ich noch mal klar in Abrede stellen. In der Ursprungsargumentation war es tatsächlich so, dass uns im Ausschuss ganz am Anfang gesagt wurde: Die Reverstaatlichung wird Gelder einsparen. In der weiteren Diskussion wurde uns dann gesagt: Na ja, es wird eventuell kostenneutral sein. Und am Ende der ganzen Debatte sind wir jetzt bei einem Punkt, dass wir sehen, dass diese gesamte Reverstaatlichung teurer ist als es eben vorher die ganze Zeit war. Von daher kann man nicht davon reden, dass es fiskalpolitisch eine sinnvolle Entscheidung war. Wenn man jetzt sagen würde, okay, wenn das zumindest nicht gegriffen hat, aber vielleicht war es verfassungsrechtlich notwendig aufgrund des Gerichtsurteils, dann ist auch das nicht ganz korrekt. Das habe ich vorhin in meiner Rede versucht darzulegen, dass wir eben auch die Situation haben, dass zum Beispiel das Bundesland Niedersachsen das anders gelöst hat. Die haben eben auch auf dieses Urteil reagieren müssen, haben aber eben nicht eine komplette Reverstaatlichung durchgeführt, sondern haben die Schlüsselfunktionen im Maßregelvollzug mit entsprechenden Staatsbediensteten aufgefüllt, um eben dort nicht in die Situation zu kommen, zu sagen, wir haben hier nicht den Staat in der Vorderhand, sondern dort, wo es notwendig war, wurde es weiter privat durchgeführt. Das wäre genau dieser Mittelweg gewesen, der sich auch für Thüringen angeboten hätte. Aber nein, wie ich es vorhin gesagt habe, wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, es musste wieder alles umgeschüttet werden, es musste alles rückgängig gemacht werden, natürlich, weil es meine CDU-Regierung gemacht hat und Rot-Rot-Grün alles anders und besser machen wollte, aber das ist eben nicht gelungen, es ist jetzt teurer und es ist deswegen jetzt auch nicht verfassungsrechtlich sauberer, sondern es ist einfach alles nur chaotisch.
Um das zum Schluss klarzustellen: Dass wir einen dysfunktionalen Maßregelvollzug haben, war vorher nicht der Fall. Wir steuern jetzt auf diese Situation zu. Ich habe tatsächlich große Bedenken und große Sorgen bei allen Alarmrufen, die wir aus den Einrichtungen bekommen, dass wir in eine schwierige Situation diesbezüglich hinauslaufen. Ich hoffe nur, dass wir nicht in die Extremsituation laufen, tatsächlich irgendwann mal den Maßregelvollzug in Thüringen nicht mehr aufrechterhalten zu können. Aber ich danke jedem von allen Akteurinnen und Akteuren, die jeden Tag den Maßregelvollzug in Thüringen in dieser schwierigen Situation aufrechterhalten, dass sie diese Arbeit noch leisten unter den schwierigen Rahmenbedingungen, die Sie als Rot-Rot-Grün jetzt zu verantworten haben.
Vorher hat der Maßregelvollzug funktioniert. Sie hätten es leicht und unkompliziert ändern können, das haben Sie nicht getan. Sie haben den Bediensteten die Aufgabe schwergemacht, Sie haben den Betreibern das Leben schwergemacht. Das ist das, was Sie jeden Tag in Thüringen jetzt zu hören bekommen, wenn Sie in Hildburghausen, Mühlhausen, Stadtroda vor Ort sind. Das ist genau das, was Ihnen die Bediensteten sagen. Deswegen müssen Sie mit dem Vorwurf leben, dass der Maßregelvollzug jetzt quasi dysfunktional ist. Tut mir leid, das ist der Fakt.
Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Bevor ich zum nächsten Aufruf komme, erlauben Sie mir bitte eine Bemerkung. Vor etwa einer halben Stunde haben wir hier vorn gemeinsam mit den Parlamentarischen Geschäftsführern beraten, welche Tagesordnungspunkte noch aufgerufen werden. Dabei ist zur Kenntnis genommen worden, welche Ministerinnen nicht anwesend sein können, insofern möchte ich also diejenigen, die die Aufgabe übernommen haben, jetzt an dieser Stelle auch etwas in Schutz nehmen.
Ich bin immer jemand … – Herr Abgeordneter Zippel, jetzt rede ich! Herr Abgeordneter Zippel, ich erteile Ihnen gleich einen Ordnungsruf, wenn Sie jetzt nicht …