So, jetzt noch einmal: Es war also so abgesprochen. Ich bin immer ein Verfechter dessen, dass die Landesregierung möglichst zahlreich anwesend ist, aber wir sollten auch gemeinsame Absprachen miteinander respektieren.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss mich tatsächlich noch mal zu Wort melden, weil das ja wirklich ein ungeheuerlicher Vorwurf ist, dem Maßregelvollzug Dysfunktionalität zu unterstellen. Um es noch mal klarzustellen: Es geht hier um Menschen in Haft oder Untersuchungshaft, die eine psychische schwere Erkrankung haben, deswegen stationär auch behandelt werden müssen. Was Sie am Ende gemacht haben, fand ich so heuchlerisch, Kollege Zippel, wirklich unverschämt. Es ist richtig, sich bei den Menschen zu bedanken, weil die wirklich eine aufopferungsvolle gute Arbeit dort leisten.
Wissen Sie, wem Sie ins Gesicht schlagen mit Ihrem Begriff der Dysfunktionalität? Diesen Menschen, die den Maßregelvollzug garantieren, dass er ordnungsgemäß vollzogen wird und gut läuft,
Vielleicht noch mal zur Einordnung hier, worum es dann auch geht. Natürlich geht es um politisch-grundsätzliche Fragen. In Hildburghausen ist Helios der Träger des Maßregelvollzugs. Helios ist Fresenius-Angehöriger, Mitglied sozusagen.
Da sind wir bei einem aktiendotierten Unternehmen, was ständig Gewinne steigert und mit steigenden Dividenden Aktionärinnen und Aktionären gerecht werden will. Das hat bei so einer hoheitlichen Aufgabe nichts zu suchen. Deswegen lassen Sie uns den Weg der Re-Verstaatlichung weitergehen und diesen wirklich dusseligen Antrag zurückweisen. Danke!
So, vielen Dank! Jetzt sehe ich wirklich keine Redemeldungen mehr, und damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6815 – Neufassung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen. Dann müssten wir jetzt mal auszählen.
Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen! Antrag der Fraktion der CDU, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6817 - dazu:
Das Wort erhält der Abgeordnete Urbach aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute – endlich, darf ich sagen – über den Antrag: „Gewappnet für den Ernstfall?“ Dieser wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 108. Sitzung am 27. April, also im Prinzip vor einem Jahr, an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dort wurde er am 25.05. behandelt. Am 29.06.23 wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Des Weiteren fanden Beratungen hierzu am 29.10.2023, am 30.11.2023, am 07.03.2024 statt. Es ist ein Änderungsantrag durch die Regierungskoalition erfolgt, in der Vorlage 7/6463, und dieser wurde angenommen, einstimmig. Des Weiteren ist der Gesamtantrag am 18.04.2024 einstimmig angenommen und zur Überweisung ins Plenum geschickt worden. Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Damit eröffne ich die Aussprache, und das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich will es zu diesem Tagesordnungspunkt tatsächlich kurz machen. Ich möchte mich zunächst ganz herzlich, insbesondere bei Jonas Urbach, bedanken, dass wir es geschafft haben, diesen Antrag entsprechend auch noch mal gemeinsam zu bearbeiten, dort auch noch Sachen aufzunehmen. Ich glaube, wichtig ist, hier zu zeigen, dass wir auf der einen Seite das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, was wir ja gerade mit sehr vielen wichtigen
Änderungen in der Anhörung haben, auf dem Tisch liegen haben. Wir sind uns – glaube ich – darin einig, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist. Das sieht man ja auch insbesondere an Fragen, die wir noch weiter diskutiert haben. Wir haben unter anderem jetzt in diesen Antrag auch noch mal das Thema, was uns sehr wichtig war, zum Bereich der klimaresilienten Kommunen mit aufgenommen und uns dafür ausgesprochen, an diesem Antrag mit den Kommunen gemeinsam auch einen Aktionsplan zu erarbeiten, wie wir gerade im Katastrophenschutz dafür sorgen können, präventiv an diese Frage heranzugehen und mit den Kommunen und Gemeinden gemeinsam darüber zu sprechen, welche Maßnahmen tatsächlich auf den Weg gebracht werden. Das bezieht sich natürlich auf Hochwasserschutzmaßnahmen genauso wie auf die Frage der Waldbrandvermeidung. Wir müssen uns aber auch zunehmend, wenn Sie sich im Thüringer Wald umschauen und die teilweise abgeholzten Hänge anschauen, beispielsweise über Hangsicherungsmaßnahmen Gedanken machen. Wir müssen uns, glaube ich, da auch tatsächlich über ganz andere Maßnahmen Gedanken machen, die bisher auch beispielsweise in der Finanzierung der Kommunen und auch in der Finanzierung beispielsweise im Forst keine Rolle gespielt haben. Auch das sind wichtige Punkte, die wir gemeinsam angehen wollen.
Mein Dank geht noch mal an die Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Antrag gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Der wichtige Punkt wird aber – und ich hoffe, dass wir daran genauso konstruktiv auch in den nächsten Wochen arbeiten werden – das jetzt auf dem Tisch liegende novellierte Brand- und Katastrophenschutzgesetz sein. Da möchte ich auch noch mal in Richtung der CDU sagen, dass ich mir wünsche, dass Sie insbesondere zu dem Paragrafen, der sich mit der Frage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für Feuerwehrleute beschäftigt, ein bisschen abrüsten. Ich will da ehrlich sagen, dass ich etwas erschüttert war über die Tatsache, dass insbesondere die CDU da so hart reingegangen ist und der Kollege Bühl da ein bisschen Stimmung gegen diesen Paragrafen gemacht hat. Das ergibt aus meiner Sicht wenig Sinn, weil wir unter anderem in den Brandschutzordnungen vor Ort solche Klauseln schon längst drinstehen haben, wir nicht das erste Bundesland sind, das so was aufnimmt. Ich glaube, dass es auch in diesem Bereich wichtig ist, für eine resiliente und wehrhafte Demokratie zu sorgen. Dafür ist dieser Paragraf da. Deswegen – da mit Blick auch auf die folgenden Debatten – würde ich mir wünschen, dass wir da zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen.
Ich finde, dieser Antrag ist, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, gelungen, und ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.
Herr Präsident, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, ich muss das von Herrn Urbach Gesagte noch mal wiederholen, damit uns das noch mal allen bewusst wird, wie lange das mit diesem Antrag gedauert hat. Dieser Antrag wurde am 7. Dezember 2022 hier ins Parlament eingebracht, wurde zum ersten Mal am 27. April 2023 behandelt, ist dann ein Jahr im Innen- und Kommunalausschuss versenkt worden und ist heute wieder zur abschließenden Beratung hier im Plenum. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig Ihnen der Katastrophenschutz in Thüringen ist. Er verkommt bei Ihnen zum Wahlkampfthema – leider.
Seit Jahren ist es überfällig, den Katastrophenschutz in Thüringen den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dies haben die Antworten der Thüringer Landesregierung auf zahlreiche Kleine Anfragen meiner Fraktion hierzu leider gezeigt. Die Landesregierung hat dabei versucht, ihre Verantwortung für unser Thüringen auf Bund und Kommunen abzuwälzen, was aber nicht redlich ist.
Aber nicht nur eine Anpassung der Thüringer Katastrophenschutzvorschriften ist wichtig, wichtiger vielmehr ist, die Anwendung für die kreisfreien Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden zu vereinfachen. Das haben Sie leider in den fünf Jahren, wo Sie dafür Zeit und Verantwortung hatten, nicht geschafft. Wie kann es denn sein, dass in Thüringen in den letzten Haushaltsjahren der Thüringer Katastrophenfonds in der nach § 2 Abs. 4 der Thüringer Katastrophenschutzfondsverordnung geregelten Höhe von 2,3 Millionen Euro immer noch stagniert und sowohl das Land als auch die kreisfreien Städte und Landkreise seit Jahren keinen Beitrag hierfür entrichtet haben? Dies sagt uns doch, dass kein Geld aus dem Katastrophenschutzfonds abgeflossen ist, und das, obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche Unwetterereignisse – so durch Starkregen im Wartburgkreis und Landkreis Gotha – in Thüringen aufgetreten sind. Wir brauchen deshalb in erster Linie eine verlässliche Regelung zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenschutzfalles durch Oberbürgermeister und Landräte. Es ist wichtig, das zu ermöglichen.
Das lässt Ihr Antrag aber offen. Was aus dem CDU-Antrag aufgrund der in der letzten Ausschusssitzung von Rot-Rot-Grün zusammengestammelten Änderungen geworden ist, das liegt uns jetzt heute hier vor. Ich möchte das mal kurz zusammenfassen. Im Feststellungsteil gibt es einen gravierenden Unterschied. Die CDU stellt fest, „dass der Freistaat Thüringen nicht in der notwendigen Art und Weise auf komplexe Katastrophen- und Krisenfälle vorbereitet ist.“ In diesem Änderungsantrag von R2G hört sich das natürlich anders an. Da steht: Thüringen hat sich weiterentwickelt und man muss Vorbereitungen treffen für komplexe Krisensituationen. Das ist zwar beides im Grunde richtig, aber hat natürlich einen grundsätzlich anderen Tenor.
Was wird nun von der Landesregierung erwartet? Ich will das hier nur stichpunktartig aufzählen. Das kann
ja nicht im Einzelnen diskutiert werden. Also, es soll die Kommunikationstechnik erneuert werden, Digitalisierung, Alarmierung und Sirenentechnik, Sanitätsbevorratung, Kraftstoffbevorratung, Verpflegung und Logistik, Aufbewahrungsmöglichkeiten zum Löschwassertransport, Cybersicherheit soll gewährleistet werden und es sollen verschiedene Konzeptionen zur Aus- und Fortbildung und verschiedene Unterrichtungs- und Berichtsersuchen ermöglicht und erfüllt werden. Alles wichtige Faktoren, die besprochen und organisiert werden müssen, deren Diskussion hier im Einzelnen aber zu weit führen würde.
Im Forderungsteil heißt es dann, die Landesregierung soll auch in den nächsten Haushalten Haushaltsmittel bereitstellen, den Katastrophenschutzfonds auskömmlich bedienen, das hatten wir schon gesagt, Krisenmanagementkonzepte vorlegen, auf Bundesebene für Bevölkerung und Zivilschutz aktiv werden, sich für Logistikzentren einsetzen und ein Gemeinsames Kompetenzzentrum aufbauen. So weit, so gut und zustimmungsfähig unsererseits. In diesem Sinne: alles für Thüringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nach der Rede der AfD nur auf eines hinweisen: Wenn sich die AfD jetzt als Retterin der Feuerwehren in diesem Land hinstellt, ist das schon sehr dreist. Sie wollten im Haushalt für dieses Jahr zweckgebundene Zuweisungen für die Feuerwehren in Höhe von 15 Millionen Euro streichen, direkt für die Feuerwehren, die die Kommunen zur Verfügung gehabt hatten. Die wollten Sie als allgemeine Pauschale steuerkraftabhängig
in den KFA packen, was bedeutet hätte, dass gerade Kommunen im Einzelfall gar kein Geld mehr davon abbekommen hätten und ihre Feuerwehren nicht mehr zukunftsfähig hätten ausstatten können. Das wollten Sie. Sie wollten 15 Millionen Euro bei den Kommunen im Feuerwehrbereich streichen.
Das haben Sie mit einem Antrag dokumentiert. Das können Sie auch noch mal selbst nachlesen, was Sie da für einen Blödsinn fabriziert haben.