Allerdings will ich auch darauf hinweisen, weil auch die lange Bearbeitungszeit des Antrages im Innen- und Kommunalausschuss hier eine Rolle gespielt hat: Es ist erst mal gut, dass wir hier rechtzeitig vor der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am Samstag traditionsgemäß einen Feuerwehrantrag hier im Plenum beschließen. Aber es war auch wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen, so intensiv über den CDU-Antrag zu reden, weil eben der CDU-Antrag in seiner Ursprungsfassung durchaus Schwächen hatte.
Wir sind Ihnen dankbar für die Initiative, aber diese Initiative musste weiterqualifiziert werden, Herr Urbach. Dazu dient ja auch eine Ausschussberatung. Von daher ist es auch gar nicht schlimm. Ich will trotzdem
die Möglichkeit nutzen, auf das eine oder andere einzugehen, was wir jetzt gemeinsam im Innenausschuss herausgearbeitet haben.
Wir hatten mit der Katastrophe im Ahrtal, aber auch mit dem Krieg in der Ukraine die Situation, dass Thüringen natürlich sowohl innerhalb Deutschlands in anderen Katastrophenfällen, aber auch in der Ukraine im Krieg geholfen hat und zum Beispiel Notstromaggregate zur Verfügung gestellt hat. Das stand dann den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten nicht mehr zur Verfügung. Deswegen war es auch folgerichtig, dass die nachbeschafft werden. Das hat die rot-rot-grüne Landesregierung bereits gemacht. Wir haben schon Geräte gekauft und weitere werden auch gekauft. Von daher muss man die Landesregierung in dieser Frage gar nicht auffordern, handelnd tätig zu werden, sondern die Landesregierung handelt.
Ich will noch auf ein zweites Problem aufmerksam machen, wo auch eine Qualifizierung notwendig gewesen ist. Es ging um mobile Löschwasserbehälter, die angeschafft werden sollen. Seit 2022 werden die kontinuierlich, Jahr für Jahr wird eine bestimmte Anzahl von diesen mobilen Löschwasserbehältern beschafft. Es gab inzwischen schon mit der Polizei entsprechende Übungseinsätze, wo sich herausgestellt hat, dass die unterschiedlichen Systeme funktionieren. Aber wir brauchen nicht noch andere, ergänzende Systeme, sondern, wir müssen ehrlicherweise darüber reden, wie diese funktionierenden Systeme durch die entsprechenden mobilen Behälter an den Ort kommen, wo sie dann zum Einsatz kommen müssen, damit das auch wirklich funktionieren kann.
Ich will auch noch auf einen Punkt eingehen, wo aus unserer Sicht eine Schwäche bestanden hat, aber wir das auch gemeinsam im Ausschuss mit dem Feuerwehrverband und mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren diskutiert haben. Das war die Frage: Sie wollten, dass die Alarm- und Einsatzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte von der Landesregierung rigoros überwacht werden. Da haben die Fachleute darauf hingewiesen, dass dafür ja schon bereits fest das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde zuständig ist. Da ist also eine weitere Regulierung in dieser Frage gar nicht notwendig.
Und ich will darauf hinweisen, dass wir gerade im Bereich des Katastrophenschutzes im Vergleich zu den letzten Jahren der CDU-Regierung die Mittel für den Bereich um ein Vielfaches erhöht haben. Das ist eine qualitative Aussage, die sich auch abbilden lässt in den Haushalten. Da brauchen wir nicht noch eine weitere Aufforderung vonseiten der CDU.
Am Ende, glaube ich, war der Antrag und auch die intensive Beratung im Innen- und Kommunalausschuss gut, weil parallel zu dieser Beratung zu diesem Antrag auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorangetrieben wurde. Da war die Debatte im Ausschuss hilfreich, weil wir da noch mal die Argumente schärfen konnten. Deswegen ist es richtig, was Frau Henfling eben gesagt hat: Den Antrag beschließen wir jetzt in geänderter Form, der weiter von Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde. Aber hier ist nicht Schluss, sondern im Hinblick auf die anstehende Novelle im Innenausschuss – die schriftliche Anhörung läuft gerade, die mündliche werden wir dann auch bald durchführen – sollten wir gemeinsam, Herr Urbach, an diesem guten Strang im Sinne der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes in Thüringen ziehen und auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzes noch im Sommer beschließen, damit wir auch hier ein gutes Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben, wo wir bundesweit beispielgebend sind, wo auch jetzt schon viele Länder nach Thüringen schauen und einfach mal gucken, was habt ihr denn da formuliert, unabhängig davon, ob das schon vom Landtag beschlossen wurde oder nicht. Insofern danke ich auch tatsächlich noch mal der CDU für die Initiative, für die gemeinsame Zusammenarbeit, für das, was am Ende rauskommt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen und – soweit im Netz vorhanden – Zuschauer, mittlerweile ist ja weithin bekannt, dass die Mitglieder des Innenausschusses beim Thema Katastrophenschutz immer gewillt sind, gemeinsame Lösungen zu finden. Daher freut es uns, dass
Wir als FDP haben uns dafür eingesetzt, dass die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe eine stärkere Rolle spielt. Manch einer mag vielleicht mit den Augen rollen, wenn die FDP immer wieder mit den Begriffen „Eigenverantwortung“ und „Eigeninitiative“ um die Ecke kommt, aber gerade im Bereich des Katastrophenschutzes sind diese essenziell. Das wurde in den Anhörungen im Bundestag zu dem Thema in den letzten Jahren mehr als einmal sehr deutlich gesagt. Wir hören ja auch aus dem Bereich des Rettungsdienstes, dass die Fähigkeit, sich selbst zu helfen, in der Bevölkerung immer weiter abnimmt. Das beginnt damit, dass die Menschen wieder lernen, was verschiedene Warntöne bedeuten. Es wurde auch in der Anhörung zu
diesem Antrag deutlich, die schönste Katastrophenschutzstruktur der Welt nützt eben nichts, wenn sie nicht regelmäßig geübt wird und die Bevölkerung nicht weiß, was sie zu tun hat.
Daher haben wir uns dafür eingesetzt zu prüfen, wie das Wissen im Bereich des Katastrophenschutzes mehr in die diversen Bildungseinrichtungen gebracht werden kann. Denn wir alle wissen, was man in der Kindheit und Jugend konsequent genug übt, bleibt oft ein ganzes Leben lang hängen. Die Idee zur Einrichtung von Selbsthilfestützpunkten finden wir ebenfalls gut. Weitere Themen in dem Antrag sind eine angemessene Vorratshaltung sowie eine Verbesserung der Bekämpfung von Waldbränden, die wir ebenfalls unterstützen.
Ich denke, alles in allem ist es uns gelungen, ein gutes Gesamtpaket zu schnüren, um durch konkrete Maßnahmen den Katastrophenschutz in Thüringen zu stärken. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal die Akteure der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes aufrufen, sich an der aktuellen Anhörung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu beteiligen und bei Bedarf auch gern auf uns persönlich zuzukommen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen und die verbliebenen Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Wir verabschieden heute eine überarbeitete Fassung eines Papiers, das die CDU schon Ende 2022 in den Landtag eingebracht hatte. Damals hieß es, nachdem andere Bundesländer neue Katastrophenschutzkonzepte angestoßen hätten, sollte nun auch in Thüringen keine weitere wertvolle Zeit verlorengehen – so war das in dem Antrag genannt. Nach dem Motto „Vorher wäre nichts passiert“, allerdings so war es dann doch nicht, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch die Anhörung hat schon ergeben, dass das ja so nicht gestimmt hat, denn in der Anhörung haben uns
zum Beispiel der Feuerwehrverband, der Gemeinde- und Städtebund sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren eines vor Augen geführt: dass doch sehr viel, gerade in den letzten Jahren, für einen besseren Katastrophenschutz unternommen wurde und wird. Um ein paar Beispiele zu nennen: Wir sind schon länger dabei, Notstromaggregate werden beschafft, das Sirenennetz der Kommunen wird ausgebaut, der Katastrophenschutz wird besser mit mobilen Einsatzleitwagen ausgestattet, die Katastrophenschutzlager des Landes wurden aufgefüllt – es wurde schon genannt, dass wir dort sehr viele Sachen ins Ausland abgegeben hatten – und die Bevölkerung wird im Ernstfall besser gewarnt, Stichwort „MoWaS“. All das wurde oder wird bereits umgesetzt, und damit waren sozusagen die Unkenrufe etwas übertrieben, und ich könnte über zahlreiche weitere Ansätze in den unterschiedlichsten Bereichen reden. Ganz grundsätzlich zum Beispiel, dass uns ein effektiver Katastrophenschutz zwangsläufig auch etwas kosten muss, und da muss ich schon mal die Zahlen, die Haushaltssteigerung nennen, die ist nämlich wirklich immens: 2014 hat der Freistaat nur 600.000 Euro für den Katastrophenschutz in die Hand genommen, 600.000 Euro. 10 Jahre später sind es knappe 25 Millionen. Das ist eine irre, immense Steigerung von 600.000 auf 25 Millionen unter Rot-Rot-Grün für wichtige Investitionen und einen starken Schutz unserer Bevölkerung, und ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, diese Haushaltsmittel bereitzustellen und diese wichtigen Ausgaben zu stemmen. Das ist wirklich eine großartige Sache. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir teilen mit ihnen als CDU wirklich die Auffassung, dass wir im Katastrophenschutz natürlich auch durch die unterschiedlichs
ten Entwicklungen weiter herausgefordert werden. Wir erleben zum Beispiel einen digitalen Strukturwandel, auch im Katastrophenschutz. Digitaler Strukturwandel heißt zum Beispiel auch, den Bereich „Cyberangriffe“ ernst zu nehmen und auch als Bevölkerungsschutzaufgabe zu begreifen. Denn Cyberattacken, gerade auch auf Kommunalverwaltungen, sind ein bundesweites Problem, das auch uns treffen kann. Ein Blick über den Tellerrand nach Nordrhein-Westfalen zeigt die Tragweite: Durch einen Angriff auf Südwestfalen-IT wurde in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehr als 100 Kommunen und Organisationen in ihrer Arbeit massiver Schaden zugefügt. Deswegen ist es gut, dass auch dieses drängende Problem, anders als in der ursprünglichen Fassung, auch in unserem – gemeinsamen Antrag wollte ich jetzt fast sagen, aber es ist nach wie vor Ihrer, wir haben ihn nur verbessert – Antrag auftaucht. Wir haben jetzt einen sachlichen, konstruktiven Antrag vorliegen, der breite Zustimmung in den demokratischen Fraktionen findet. Also bei der AfD ist leider auch die Sachkenntnis immer nicht wirklich vorhanden, und die profunde Unkenntnis von Herrn Czuppon hat auch bei dem parlamentarischen Abend, ja, der weißen Verbände, der Katastrophenschutzverbände schon für gewisse Aufmerksamkeit gesorgt.
Entscheidend für einen effektiven Bevölkerungsschutz wird sein, dass wir die Bibel des Katastrophenschutzes, das Thüringer Katastrophenschutzgesetz, im Juni auch noch auf den Weg bringen wollen und werden. Gerade durch dieses Gesetz können wir die Basis für so viele wichtige Dinge schaffen, dafür das Brandund Katastrophenschutzgesetz, das künftig entscheidende Einheiten des Bevölkerungsschutzes wie Logistik und Co. berücksichtigt, dafür, dass wir auch die Chance der Digitalisierung nutzen, wie das bereits durch eine bessere digitale Vernetzung der Katastrophenschutzstäbe gerade besteht und vieles mehr. Es ist von Kollege Bilay schon gesagt worden, wir sind gerade in der umfangreichen Anhörung.
Fazit: Wir beschießen heute eine solide Vorspeise und die Hauptspeise dann zusammen im Juni. Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit auf diesem Feld im Haus. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir nun heute endlich unseren Antrag „Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!“ behandeln können. Ich möchte noch einmal daran erinnern, wie wir als CDU überhaupt zu diesem Antrag gekommen sind. Einer der Ausgangspunkte unserer Überlegungen war die verheerende Flut im Ahrtal im Juli 2021. Hierbei sind innerhalb weniger Stunden fast 200 Menschen ums Leben gekommen und diese Katastrophe hat viele Schwächen offenbart.
Bei einem Arbeitsbesuch mit meinen Kollegen Walk und Kellner im vergangenen Jahr wurde uns in einer Reihe von Gesprächen vor Ort, insbesondere mit Feuerwehren und Kommunalverwaltungen, aber auch der dort ansässigen Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung das Ausmaß der Katastrophe offenbart. Die Wehren vor Ort haben die Ereignisse minutiös rekonstruiert und einer akribischen Aufarbeitung unterzogen. Dabei wurde eine Reihe von Schwachstellen identifiziert. Fehlendes Verantwortungsbewusstsein, aber vielleicht auch mangelnde Kenntnis und daraus erwachsend gravierende Organisationsmängel gepaart mit einer bis dato nicht gekannten Naturgewalt haben viele Menschen das Leben
gekostet. Des Weiteren wurden Werte an öffentlicher Infrastruktur und privatem Vermögen von wohl mehr als 30 Milliarden Euro vernichtet.
Im Nachgang des besagten Besuchs im Ahrtal haben wir als CDU-Fraktion hier im Landtag ein Katastrophenschutzforum abgehalten und sind intensiv mit Katastrophenschützern ins Gespräch gekommen, dabei auch mit dem heutigen Sächsischen Innenmister, dem früheren Präsidenten des Amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Auch die Ergebnisse dieses Gesprächsforums sind in die Erarbeitung des vorliegenden Papiers eingeflossen. Ganz offensichtlich war menschliches Versagen auch der lokalen Behördenleitungen mitverantwortlich für das große Ausmaß der Verluste. In einem langen Prozess unter anderem gegen den Landrat konnte – erst in diesen Tagen – zwar kein strafrechtliches Vergehen festgestellt werden, wohl aber eine Reihe gravierender, sehr folgenschwerer Fehler. Insbesondere diese Erfahrungen haben uns zu Punkt 13 des vorliegenden Entwurfs gebracht. Hier geht es uns darum, den lokalen Verantwortungsträgern, also Landräten und Oberbürgermeistern, aber auch Bürgermeistern, ihre Aufgaben und Pflichten in diesem Bereich intensiv vor Augen zu führen. Denn insbesondere bei großflächigen Schadenslagen sind auch die Gewählten in kleineren Strukturen die Ansprechpartner und Entscheidungsträger für wichtige Maßnahmen.
Auch Punkt 6 des vorliegenden Antrags, der sich mit der Warnung der Bevölkerung befasst, ist eine Folge der Ahrkatastrophe. Diese hat klargemacht, dass es neue und effektivere Dinge geben muss, die Bewohner auf drohende Gefahren aufmerksam zu machen. So ist es gut und richtig, dass das Cell Broadcast-System bundesweit eingeführt wurde und dass Nachrichten eben auf jedes Handy im entsprechenden Bereich verschickt werden. Die bundesweiten Warntage sind ebenfalls zu begrüßen, haben sie doch auch hierzulande einige Schwächen offenbart. So muss die begonnene Wiederaufrüstung von Sirenen inklusive der Sendeund Empfangstechnik weitergeführt werden. Es ist noch längst nicht so, dass in allen Landkreisen, Dörfern und Städten die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Mancherorts gibt es keine Sirenen mehr, anderenorts können diese nur die Alarmierung für die Feuerwehren empfangen. Und wenn dann die Technik funktioniert – und das hat der Kollege Bergner schon gesagt –, muss die Bevölkerung auch lernen, was bestimmte Alarmtöne eigentlich bedeuten. Erste Schritte sind gemacht. Aber ein Großteil des Weges liegt noch vor uns. Hier fordern wir eben auch einen thüringenweiten Alarmtag, der zusätzlich dazu das Thema präsent hält und vielleicht dazu dienen kann, dass wir der Bevölkerung die konkreten Warntöne näherbringen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie zu erwarten hat auch der Ukraine-Krieg zu einer veränderten Sichtweise auf hiesige Vorsorgemechanismen geführt. Insbesondere die zeitweise gefühlt schon greifbare Energiemangellage zeigt uns die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft. Fragen wie Kraftstoffversorgung von Rettungs- und Sicherheitskräften oder auch die der Energieversorgung von Verwaltungseinrichtungen zur Koordinierung von Hilfsmaßnahmen kamen auf die Tagesordnung. Notstromaggregate – sie sind angesprochen worden – wurden zum begehrten Gut und die Nachfrage schoss in die Höhe.
Auch die dauerhafte Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen ist ein Thema geworden und diese Punkte sind in den Nummern 1 und 3 des Antrags angesprochen. Die Energiemangellage in Bezug auf die Gasversorgung führte zu der Frage, ob man der Bevölkerung im Krisenfall ausreichend helfen kann bzw. ist diese durch staatliche Stellen ausreichend in die Lage versetzt, sich eigenständig zu helfen, wie in Punkt 8 angesprochen.
Ein weiterer Anlass für diesen Antrag sind die vielfältigen Erfahrungen der Coronazeit. In dieser Zeit wurde deutlich, dass beispielsweise die Arzneimittelversorgung nicht in allen Punkten den damaligen Erfordernis
sen entsprochen hat. Daher sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, den Landtag zeitnah über eine zu erarbeitende Landeskonzeption zur Sanitätsmittelbevorratung zu informieren.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage der Cybersicherheit. Eben ist es erwähnt worden: Viele öffentliche Stellen wurden in den vergangenen Jahren angegriffen und das ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen so, das beginnt schon bei kleineren Kommunen, ich kann das auch aus eigener Erfahrung als Bürgermeister berichten, aber auch Städte wie Suhl, Bad Langensalza oder Kaltennordheim waren intensiv betroffen und wie man lesen konnte, auch verschiedene Landesbehörden.
Ging es in der vergangenen Zeit oft darum, Geld zu erpressen, müssen wir uns heute aber auch darüber
klar sein, dass viele Einrichtungen mit kritischer Infrastruktur auch Ziel von solchen Attacken werden können, um terroristische Vorhaben umzusetzen. Energie- und Wasserversorgung, Transport, Verkehrseinrichtungen – all das ist im Fokus.
Thüringen ist hier nicht untätig gewesen, jedoch stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen angesichts gestiegener Sicherheitsanforderungen ausreichend sind. So bleibt beispielsweise zu überprüfen, ob das Land nicht auch den Kommunen und deren Zweckverbänden helfen kann, sich zu schützen bzw. durch eine Erweiterung des Arbeitsauftrages des Computernotfallteams ThüringenCERT das auf die kommunale Ebene zu erweitern und nicht nur für die Landesverwaltung dazustehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich unstrittig, dass in den vergangenen Monaten einiges passiert ist in diesem Themenbereich. Ich möchte auch an die Initiative der CDU erinnern, dass wir hier 20 Millionen Euro durch unsere Anträge in diesen Bereich hineingeben konnten,
und zwar durch die 300 Euro pro Kamerad der Einsatzabteilung pro Jahr, eine Maßnahme, die, denke ich, sehr viel bewirkt hat in den Wehren vor Ort.
Es ist so, dass wir natürlich mit diesem umfangreichen Antrag noch Punkte ansprechen wollten, die vielleicht bislang nicht oder eben nicht im ausreichenden Maße im Fokus gewesen sind. Es ging uns auch darum, als Parlament noch einmal ein Signal an die Landesregierung zu senden, dass wir bestimmte Punkte noch mal nachgeschärft haben möchten.
Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die in diesem Bereich tätig sind und die tagtäglich ihr Leben für andere aufs Spiel setzen. Ich freue mich über eine große und breite Zustimmung zu diesem Antrag, die zeigt, dass das Thema „Feuerwehr“ – Herr Czuppon – nicht unbedingt ein Wahlkampfthema sein muss, sondern ein Zeichen der Geschlossenheit sendet, um die Kameradinnen und Kameraden wirklich in einem guten Licht dastehen zu lassen. Vielen Dank.