Wirtschaftsausschuss –, was diese kleinteilige Nachprüfungsorgie, die da durchgeführt wird, was das zum Schluss auch bei der Wirtschaft und bei den Akteuren für einen Frust erzeugt, das sollte uns – glaube ich – Lehre genug sein, dass wir hier endlich auch umsteuern.
Regelungen zu erlassen, die mit Öffnungs- und Experimentierklauseln auch mal was Neues möglich machen, das ist auch was, was wir uns dringend mehr wünschen. Thüringen ist ein kleines kompaktes Bundesland. Warum laufen wir bei vielen Dingen immer nur hinterher? Digitalisierung zeigt es: Wir laufen hinterher. Innovationen haben wir da nur an wenigen Stellen. Wir sollten uns trauen, auch Innovationen zu probieren und dann auch mit einer anderen Fehlerkultur auszuwerten, ob was gut ist oder auch nicht gut ist, und das muss man zum Schluss dann hier auch in die Umsetzung bringen.
Dann komme ich zum vorletzten Punkt, die Förderprogrammlandschaft – ich habe sie eben schon angesprochen –: Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns diese kleinteilige Förderlandschaft in zehn Jahren so auch noch leisten können, sondern dass wir uns zum Schluss anschauen, was braucht die Wirtschaft, was brauchen die Menschen wirklich, um es hier auch zu konsolidieren und damit auch Verwaltungskosten zu sparen.
Der letzte Punkt, den ich anführen will, ist die Überführung von europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften. Ich habe den Eindruck, zum Beispiel, wenn man sich den Bereich der Hochschulen anschaut, die Nutzungsmöglichkeit von technischen Geräten, die man mit EU-Förderung angeschafft hat, die wird in Thüringen zum Beispiel sehr kompliziert geregelt. Wenn ich mal mit den sächsischen Kollegen spreche, dort ist es deutlich leichter möglich. Beide unterliegen dem gleichen Rahmen, also scheint mir die Auslegung in Thüringen eine besonders strenge zu sein. Sich hier anzuschauen, dass wir wirklich nur das machen, was uns aufgegeben ist von europäischer Seite, das halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt, weil auch das zum Schluss Frustration bei den Leuten erzeugt, ob das die DSGVO ist oder andere Punkte. Und das in einem Paket zusammen sich anzuschauen im Ausschuss – und dafür werbe ich heute, für die Überweisung –, das halte ich für dringend notwendig, um jetzt schon vorzuarbeiten, um das dann auch in Zukunft umsetzen zu können – je schneller, umso besser. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Ich rufe für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Schubert auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer – auch die Unternehmerinnen sind angesprochen –, „Wirtschaft und Bürger durchatmen lassen“: Herr Bühl, nach dem Lesen Ihres Antrags musste ich selbst erst mal durchatmen, denn der Antrag von Ihnen trägt das Datum vom 17. April dieses Jahres. Da wir wissen, wie lange dann die Legislaturperiode jetzt noch dauert – nämlich genau bis zur Sommerpause nach unserem Plan, was den Termin der Landtagssitzung anbelangt –, kann ich Ihnen das nicht ersparen, dass es sich hier ganz offensichtlich um einen reinen Wahlkampfantrag handelt, wo einfach nur mal „Wünsch dir was“ aufgeschrieben wurde, was die CDU schon immer mal wollte.
Dass das so ist, das kann man auch Ihrem Antragstext selbst entnehmen. Der ist offensichtlich mit so heißer Nadel gestrickt, dass noch nicht mal die grammatikalischen Grundkenntnisse hier Anwendung gefunden haben. Wenn Sie zum Beispiel mal lesen unter II., gleich der erste Anstrich: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse auflegen.“ – „Aufzulegen“ wäre doch wahrscheinlich die richtige Formulierung gewesen. Aber wahrscheinlich war die Zeit so knapp bei der CDU, dass das noch so schnell jetzt auf die Tagesordnung kommen musste – da gab es ja sogar einen Extraantrag, dass das auch noch priorisiert wurde –, dass also auch da die Qualität offensichtlich nicht gehalten werden konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist tatsächlich so: Die CDU zeigt mit diesem Antrag, dass sie den kalten Kaffee des Jahres 2021 nur wieder aufwärmen kann und mit dem Thema ausschließlich Stimmung machen möchte. Sie hegen keine ernsthaften Absichten, wirklich etwas für die Wirtschaft oder die Bürgerinnen tun zu wollen. Der Antrag ist – wie ausgeführt – mit heißer Nadel gestrickt und hat kaum aktuel
le Bezüge zum Bürokratieabbau. Sie haben noch nicht mal den Bericht des Thüringer Normenkontrollrats in Ihre Antragsformulierung oder gar in Ihre Begründung mit einbezogen.
Deswegen möchte ich Sie zum Beispiel daran erinnern, als wir damals schon im Jahr 2021 in der Debatte zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes beraten haben, wie Bürokratie abgebaut werden kann, und Zuschriften wie zum Beispiel die von Prof. Klaus Dörre bekommen haben, der uns im Rahmen dieser Anhörung Folgendes mitgeteilt hat, ich zitiere: „Die Einhaltung verbindlicher Dekarbonisierungsziele oder allgemeiner: sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien zu garantieren, muss jedoch für jeden Betrieb, für jedes Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Dieses als Bürokratisierung zu bezeichnen, ist grob fahrlässig. Weil Nachhaltigkeitsziele mehr und mehr auch rechtlich verbindlich werden, könnte die vermeintliche ,Entbürokratisierung‘ der Ausschreibungsverfahren alsbald in Form von Mehraufwendungen, Nachteilsausgleichen, Prozesskosten oder gar Entschädigungszahlungen wie ein Bumerang auf die Unternehmen zurückschlagen. […] Dabei könnte sich zeigen, dass die ,Bürokratisierung‘ eher ein Problem verkrusteter Behörden und ineffizienter Abläufe als das Ergebnis sozialer und ökologischer Standards ist. Dass Teile des Thüringer Staatsapparates ineffizient agieren, dass es den Zuständigen an industrie- und wirtschaftspolitischer Fantasie und Kreativität fehlt, […] [ist] jedoch in den Jahren von CDU-geführten Regierungen entstanden. Die amtierende Regierung muss sich mit diesen Apparaten auseinandersetzen
und arrangieren. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten haben es verdient, durch wissenschaftliche Expertise ans Tageslicht gebracht zu werden. Aus der Perspektive kleiner und mittlerer Unternehmen, die die Thüringer Wirtschaft prägen, könnte eine Untersuchung solcher Praktiken zu manch überraschender Erkenntnis führen.“ So weit das Zitat von Prof. Klaus Dörre in der Anhörung im Jahr 2021 zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes.
Gerade beim Vergabegesetz, Kollege Bühl, ist es auch Thema gewesen, wie wir tatsächlich Bürokratie vereinfachen, um das, was redundant ist, auch mithilfe der Digitalisierung in Zukunft eleganter und schlanker zu regeln. Da hatten wir auch eine ganze Reihe von Vorschlägen, wo wir uns gegenseitig befruchtet haben. Insofern glaube ich, dass gerade jetzt, mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes vor einem halben Jahr, umso weniger ein Anlass besteht, dieses noch mal zum Gegenstand der Debatte hier im Hohen Haus zu machen.
Aber ich will noch durchaus grundsätzlich hinzufügen: Regelungen, die allgemein als Bürokratie verschrien sind, sind durchaus ganz oft auch im Interesse von Unternehmen. Für einen fairen Wettbewerb ist es nämlich notwendig, dass es Regelungen gibt, die dann nicht zulasten der Qualität von Produkten oder auf dem Rücken von Mitarbeitern ausgetragen werden. Wenn wir zum Beispiel an das Ladenöffnungsgesetz denken oder wenn wir an Vorgaben zu bestimmten Kriterien in der Lebensmittelproduktion und Ähnliches denken, da sind wir doch als Verbraucherinnen und Verbraucher alle froh, dass es konkrete Vorschriften gibt, um die sich auch zum Beispiel ein Amt kümmert, dass sie eingehalten werden, damit am Ende des Tages tatsächlich auch jeder guten Gewissens zugreifen kann. Das sind auch bürokratische Regelungen, aber die sind, glaube ich, unersetzlich – erstens.
Zweitens ist ein Großteil der bürokratischen Regelungen, über die jetzt hier geklagt wird und die auch die Thüringer Wirtschaft bewältigen muss, durch Entscheidungen der EU-Ebene induziert. Falls ich Sie da noch mal ganz kurz darauf hinweisen oder erinnern darf, wer eigentlich die Vorsitzende der EU-Kommission ist: Das ist, glaube ich, die Spitzenkandidatin der CDU für die anstehenden Europawahlen, Frau von der Leyen. Die ist mit Sicherheit in den letzten Jahren ihrer Amtsführung als Kommissionspräsidentin nicht
dadurch bekannt geworden, dass sie sich verdient gemacht hätte, auf der europäischen Ebene für einen Bürokratieabbau einzutreten.
Drittens: Ihre vorgeschlagene Regelung One-in, two-out – also für eine neue gesetzliche Norm, für eine neue Richtlinie zwei zu entsorgen – ist auch eine Strategie, die mich überhaupt nicht überzeugt. Nach meinen mathematischen Kenntnissen ist das schon rein zahlentechnisch eine sehr begrenzte Frist, wie man diese Strategie durchhalten kann. Und dann ist immer noch die Frage, wie Sie das eigentlich administrieren wollen. Wollen Sie das pro Themenbereich sehen oder wollen Sie für eine Regelung, die im Forstbereich eingeführt wird, zwei dann im Bereich der Gesundheit rausnehmen? Das ist überhaupt nicht klar, wie Sie das administrieren wollen, und auch zahlentechnisch, wie gesagt, eine Strategie, die mit Sicherheit sehr übersichtlich wirken kann, weil am Ende fehlen Ihnen dann mal die zwei Regelungen, die Sie rausnehmen wollen, wenn Sie eine neue einführen werden.
Insofern bleibt festzustellen, dass wir durchaus bei der einen oder anderen Regelung, die zum Beispiel jetzt auch der Thüringer Normenkontrollrat in seinen Empfehlungen – die, würde ich Sie bitten, sich noch einmal anzuschauen – für den Bürokratieabbau herausgegeben hat, die Diskussion aus unserer Sicht gerechtfertigt ist. Man kann sicherlich auch über die Fragen einer Experimentierklausel nachdenken mit einem richtig definierten Anwendungsbereich, wenn es um die Erprobung neuer Formen auf Landesebene geht, aber wir sind der Meinung, dass das überhaupt gar keine Debatte ist, die wir jetzt noch am Ende dieser Legislatur konstruktiv führen und gar zu einem verantwortbaren Ziel treiben werden können. Deswegen sage ich hier ganz klar für die Linksfraktion, der ich nicht empfehlen kann, diesen Antrag auch an den Ausschuss zur Beratung mit zu überweisen, diesen Antrag braucht es nicht. Der ist einfach offensichtlich nur in Ihrer Wahlkampfaktivität entstanden, und deswegen nehmen Sie den einfach noch mal mit – auch gern in die nächste Legislaturperiode –, damit wir dann fundiert darüber reden können. Das ist jedenfalls nicht der Wurf, um den es hier wirklich geht, tatsächlich was für die Bürgerinnen und die Unternehmen in unserem Land zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Gäste auf der Tribüne! Bürokratieabbau – jeder, der es hört, mag es kaum glauben bzw. hat den Glauben daran verloren, dass tatsächlich dieser Hydra mal irgendwann nur der eine Kopf abgeschlagen wird, und wenn es
dann passiert, wachsen sieben neue nach. Das ist jedenfalls das, was wir Unternehmer antworten, wenn wir vollmundig die Vision in den Raum stellen, endlich mal Bürokratie wirklich Einhalt zu gebieten. Ich gebe zu, wenn ich das als Unternehmer höre, bin ich ähnlich desillusioniert, aber als Politiker werde ich nicht müde werden, hier weiter zu insistieren, ja dranzubleiben, weil, es ist tatsächlich das Konjunkturprogramm Nummer 1.
Bürokratieabbau ist Konjunkturprogramm ohne Kosten. Ich muss zugeben, Kollege Bühl, die Kollegen von der CDU, was Sie hier aufgeschrieben haben, sind überwiegend Allgemeinsätze. Was es ja nicht schlimm macht, aber wir sollten doch lieber, insbesondere mit Blick auf den Wahltermin am 1. September, klar sagen,
was haben wir konkret vor, wo können wir sie entlasten. Was wir jetzt gerade wieder gehört haben, ist, dass die Linkspartei, die Träger der Minderheitsregierung hier in Thüringen ist, sich schützend über die Bürokratie schmeißt und sagt, es muss alles so bleiben, weil – es sind ja die bösen Unternehmer, es sind die bösen Bürger,
Weil der Staat – hören Sie mal zu, was Herr Habeck gesagt, vielleicht haben Sie es gehört und vergessen, der vergisst ja auch einiges – wir können ja auch die Frage von Cicero aufwerfen – Herr Habeck hat Folgendes gesagt: Bürokratie entsteht deshalb, weil die Bürger dem Staat misstrauen, der Staat macht alles richtig. Und das ist ein völlig falscher Ansatz, das kehrt sich wirklich ins Perverse. Nein – erst mal und das ist, wo wir wirklich anfangen sollen,
ich habe es gerade bei Herrn Schubert von den Linken wieder gehört. Wir sollten dem Bürger erst mal vertrauen und dem Unternehmer zutrauen, dass er die Gesetze per se einhält. Insofern, eine Sache ist hier sehr richtig an dem Antrag: Wir sollten wegkommen zu einer flächendeckenden Kontrolle, zu einer Stichprobenkontrolle und vor allen Dingen zu einer, wo wir wirklich die schwarzen Schafe ermitteln. Normaler Reflex in dem politischen Bereich ist, dass irgendwo etwas schiefläuft, zugebenermaßen, aber die Bürokratie dann dermaßen angezogen wird, dass alle darunter zu leiden haben.
Das hat auch was mit Inflation zu tun, mit Dingen, die einfach für alle das Leben nicht nur komplizierter, sondern auch teurer machen. Ein paar Sachen so aktuell aus der letzten Periode: Wir haben darüber diskutiert, Schriftformerfordernis in einer Sollvorschrift zu erledigen. Schriftform soll nur noch dazu dienen, tatsächlich in einer Art Folkloreveranstaltung mal etwas Besonderes hervorzuheben, aber ansonsten haben eigentlich fast alle Menschen in diesem Freistaat einen lesbaren Pass, und an vielen Stellen dieser Welt kann ich inzwischen mit meinem Personalausweis – auch ohne inzwischen Videoerkennung – zum Beispiel mich legitimieren für Bankvorgänge und andere Dinge. Das könnten wir auch vielfach einsetzen – Frau Finanzministerin weiß das – und Bürokratie wirklich erleichtern, selbst wenn wir sie nicht abgebaut bekommen, können wir sie erleichtern.
Ich selber musste mir eine Wählbarkeitsbescheinigung einholen. Das werden alle machen, die wieder für den Thüringer Landtag kandidieren. Den Irrsinn muss man sich mal wegtun. Ich gehe zum Einwohnermeldeamt meiner Stadt, lasse mir dort ein analoges Papier ausfüllen, wo bescheinigt wird, dass das, was in meinem Pass steht, der Richtigkeit entspricht, um dann dieses Papier dem Landeswahlleiter vorzulegen.
Nur mit einer einfachen Datenabfrage könnte man diesen Prozess ziemlich beschleunigen und vereinfachen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Siehe Stadtrat Erfurt! Sie verwechseln das gerade! Ganz falsches Beispiel, was Sie gerade bringen!)
Vergabegesetz, § 8: Dort haben Sie uns in das Gesetz reingeschrieben – für jeden Unternehmer –, der Unternehmen soll immer bescheinigen, wenn er an einer Vergabe teilnimmt, dass er die Gesetzgebung der Vergabe einhält. Was für ein Irrsinn! Das ist, wie wenn wir jeden Morgen, bevor wir ins Auto steigen, per schriftlicher Erklärung beim zuständigen Straßenverkehrsamt erklären: Ja, wir werden heute die Regeln der Straßenverkehrsordnung einhalten. Das ist all der Irrsinn.
Ladenöffnung, nochmals: Die Einzelhändler – gehen Sie mal in die Innenstadt von Erfurt, Weimar, Ilmenau und auch Kleinkleckersdorf –, die Innenstadthändler sind am Ende, weil sie eben nicht 24/7 mit dem Internet konkurrieren können. Und da geht es nicht – nochmals – um eine Ladenöffnungspflicht, sondern die Möglichkeit, das tatsächlich zu machen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir können da eine Menge machen. Wir haben an anderer Stelle beantragt, mal wieder einen sogenannten Subventionsbericht zu erstellen. Der ist mehr als zehn Jahre alt. Ich glaube, der stammt aus dem Jahre 2012 und geht auf Daten aus den Jahren davor zurück. Es ist doch eine Perversion, dass wir inzwischen teilweise 70 Cent für einen Subventionseuro ausgeben. Heute Morgen haben wir noch über das Familienförderprogramm diskutiert, damit sich junge Familien ein Haus kaufen können in Thüringen.