Protokoll der Sitzung vom 26.04.2024

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Aus der Landesregierung auch nicht?

(Zwischenruf Beer, Staatssekretärin: Doch!)

Doch, Entschuldigung. Frau Staatssekretärin, entschuldigen Sie bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Auch wenn wir sozusagen festgestellt haben, dass es sich vor allen Dingen um einen Wahlkampfantrag handelt, ist das Thema trotzdem wichtig genug, dass wir uns als Landesregierung dazu zu Wort melden. Der Minister hatte ja gestern schon im Rahmen des Thüringen-Monitors in seiner Regierungserklärung für die Landesregierung den Kommunen, den Kammern und den Verbänden, aber natürlich auch den Fraktionen hier im Thüringer Landtag und der Parlamentarischen Gruppe das Angebot eines Thüringer Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung angeboten und auch angeboten, dies zu vereinbaren.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist kein Wahlkampfmanöver, oder was?)

Der Minister schlug im Konkreten in seiner Regierungserklärung vor, die Vorschläge des Thüringer Normenkontrollrats zum Abbau kommunal belastender Standards unverzüglich zu prüfen und vor allen Dingen schnell umzusetzen. Beim Bürokratieentlastungspaket Nr. IV der Bundesregierung wollen wir im Bundesrat in Abstimmung mit den Kammern konkrete und weitergehende Vorschläge, insbesondere zum Abbau von Dokumentations- und Statistikpflichten, unterbreiten. Er erinnerte auch an die Vorschläge der Expertenkommission in der Thüringer Staatskanzlei zur Verwaltungsmodernisierung, die der Ministerpräsident Ramelow berufen hatte. In diesem Sinne werden wir natürlich auch die Vorschläge der CDU prüfen. Diese Vorschläge enthalten, wenn wir ehrlich sind – und das hatten auch die Abgeordneten ja schon deutlich gemacht – bereits eine Reihe von Aufträgen, die seitens der Landesregierung schon umgesetzt werden. Ob dem Bürokratieabbau also damit gedient ist, dass wir noch mal darüber reden, statt ihn einfach mal zu machen, das muss die CDU für sich selbst entscheiden. Deshalb sollten wir auch in den Blick nehmen, was denn bereits eigentlich passiert und was bereits möglich ist. Soweit Sie in Ihrem Antrag fordern, dass wir einen vollständigen digitalen Prozess zur Unternehmensgründung etablieren sollten, kann ich Ihnen mitteilen, dass das bereits heute möglich ist, ein Gewerbe rein elektronisch anzumelden über die Thüringer Basissysteme Zuständigkeitsfinder, und auch über ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen, können Gründer und Unternehmer Informationen zu Verwaltungsleistungen erlangen und das Verfahren bereits elektronisch abwickeln. Durch die Möglichkeit der elektronischen Abwicklung werden Antragsverfahren natürlich beschleunigt und auch für die Unternehmen vereinfacht. Die Antragstellungen können quasi rund

(Abg. Henfling)

um die Uhr erfolgen und sind nicht mehr an die Öffnungszeiten von Behörden gebunden. Hier ist also die Realität wesentlich weiter als die entsprechende Forderung.

In diesem Sinne gehe ich auch noch mal kurz auf die aus meiner Sicht wesentlichen Aspekte Ihres Antrags ein. Erstens: Der Normenkontrollrat des Bundes hat in einem früheren Jahresbericht aus dem Jahr 2019 festgehalten, dass die deutsche Wirtschaft durch die One-in-one-out-Regel – die hatten Sie bereits erwähnt – seit dem Jahr 2015 um 1,9 Milliarden entlastet wurde, weil der bürokratische Erfüllungsaufwand reduziert werden konnte. Diesen Aspekt sollten wir natürlich auch auf Landesebene aufgreifen und entsprechend prüfen, aber auch anhand der von Abgeordneten Henfling bereits erwähnten klaren Kriterien, statt eben nur nach Phrasen. Deshalb ist für uns als Landesregierung fraglich, inwieweit diese starre Regelung, wonach quasi immer „eins rein, eins raus muss“ etabliert werden sollte oder ob wir hier nicht eher den Ressorts in der Frage der Entbürokratisierung mehr Freiraum bieten, und die besagte Regel ansonsten wieder nur mehr Bürokratie verursachen würde.

Bei der Landesregierung – der eingerichtete Normenkontrollrat hat unlängst seinen Bericht über die kommunal belastenden Standards veröffentlicht. Darin zeigt er noch mal auf, dass der grundlegende Schlüssel zum Abbau der Bürokratie in der Digitalisierung der Verwaltung liegt, und im Rahmen seiner Prüfung wurde deutlich, dass sich viele Kommunen hier eben mehr Vorgaben und Musterlösungen vom Land wünschen. Insbesondere kleinen Kommunen fehlen hier schlichtweg die personellen Ressourcen, um eigene digitale Lösungen und Prozesse zu erarbeiten. An dieser Stelle gilt es, in den nächsten Jahren gemeinsam mit der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH anzusetzen und die Kommunen in die Lage zu versetzen, hochwertige digitale Lösungen für Bürgerinnen und Bürger anzubieten.

Überdies fordert der Normenkontrollrat in seiner Studie, die Bürokratiebelastung für kommunale Gebietskörperschaften aufgrund von Statistikpflichten zu senken. Die umfangreichen Anforderungen an die Datenerhebung und Berichterstattung stellen nach entsprechender Befragung für die Kommunen einen hohen bürokratischen Aufwand dar, und auch hier werden wir uns entsprechend der Sache widmen.

Was Ihr Lieblingsthema, die Genehmigungsfiktion, angeht, nur so viel: Grundsätzlich, und das hatten Sie ja bereits auch erkannt, gibt es bereits Genehmigungsfiktionen nach § 42 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist von drei Monaten als erteilt, wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist, und eine entsprechende gesetzliche Anordnung gibt es ja beispielsweise in der Bauordnung.

Wir stehen dennoch natürlich dem Ausbau von Genehmigungsfiktionen aufgeschlossen gegenüber und werden insbesondere die Kommunen um konkrete Vorschläge bitten, wo dies in Thüringen besser umgesetzt werden könnte.

Zu den im Antrag angesprochenen Regelungen zur Standardöffnung und Experimentierklausel noch so viel: Dazu hatte sich der Landtag in der Legislaturperiode bereits im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der FDP zum Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften in der Drucksache 7/645 vom 17.04.2020 befasst. Der Landtag hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlussempfehlung an den Innen- und Kommunalausschuss gegeben und enthalten hat sich natürlich da die CDU bei der Abstimmung und stellte damals den Sinn des Standarderprobungsgesetzes grundsätzlich in Frage.

Ihre Forderung nach einem Sofortprogramm zum Abbau überflüssiger bürokratischer Belastungen und Hemmnisse entspricht unserem Angebot, das der Minister gestern auch noch mal erneuert hatte, zum

(Staatssekretärin Beer)

Thüringer Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umschlagsbeschleunigung. Insofern ist unsere Hand ausgestreckt, gemeinsam endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, aber ohne den Ausschuss näher zu benennen. Herr Kollege Bühl, wenn Sie das noch präzisieren würden.

An den Wirtschaftsausschuss.

An den Wirtschaftsausschuss. Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion. Gegenstimmen?

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo sind wir? Entschuldigung!)

Bei der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sind wir gerade.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir sind jetzt bei den Gegenstimmen?)

Jetzt wollte ich erst mal die Gegenstimmen hören. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Der Rest des Hauses Enthaltungen. Damit ist es an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 66

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9380 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9896 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Der Titel ist so lang, dass der Kollege schon vorn ist.

Herzlichen Dank, Herr Präsident, das mache ich gern. Durch Beschluss des Landtags in seiner 127. Sitzung am 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und

(Staatssekretärin Beer)

Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 und in seiner 69. Sitzung am 18. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet, dass der Gesetzentwurf angenommen wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die kleine Krankenhausreform kommt. Das ist wahrscheinlich am Ende dieses Tagesordnungspunkts die wichtigste Essenz, die es festzuhalten gilt. Wir haben hier eine Diskussion, die wir doch schon auch wieder eine ganze Weile mit uns umhertragen und wo ich aber auch dankbar bin, dass wir am Ende des Tages im Fachausschuss doch zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Es liegt ein schlanker Gesetzentwurf vor, der die nötigen Änderungen mit einbindet und trotzdem noch genügend Gestaltungsspielraum bietet. Wir schaffen hier die Grundlage für wichtige Entscheidungen, die anstehen und die auch noch in den nächsten Jahren anstehen werden.

Verschiedenste Akteure, die angehört wurden – ich fasse es mal kurz und knapp zusammen –, sind zufrieden. Kassen und Ärzte sind dabei genauso gemeint wie auch die Landeskrankenhausgesellschaft, die diesem Gesetzentwurf mit Änderungshinweisen in Summe dann auch zustimmt. Der Landkreistag hat ebenfalls unter kleinen Änderungen zugestimmt.

Das in Summe sind schon erst mal wichtige Punkte. Man könnte glatt von einer Zeitenwende im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sprechen. Gesetzentwürfe, die vom Ministerium kommen – das hatten wir auch nicht immer in dieser Legislaturperiode – und die dann auch noch zu einer großen bzw. – ich will es nicht gleich übertreiben – zu einem Erfolg im Ausschuss, vielleicht auch heute im

Plenum werden, das hat es so auch nicht immer gegeben. Von daher will ich an der Stelle das auch mal so betonen. Wie gesagt, der Entwurf hat durchaus die Qualität, die ich gerade auch beschrieben habe. Also Frau Ministerin: Hut ab dafür.

Aber leider – und dafür kennen Sie mich zu gut – gehört es auch dazu, die andere Seite zu beleuchten. Wenn man dann doch mal die Lupe zur Hand nimmt, sich noch mal anschaut, wie die Gesamtsituation ist, komme ich einfach nicht umhin, das altbekannte Lied zu singen: Ja, diese kleine Krankenhausreform ist wichtig für den Freistaat Thüringen. Aber noch wichtiger wäre es tatsächlich, wenn wir endlich zu einer Krankenhausplanung kommen würden. Ich weiß, Sie rollen dann schon mit den Augen, aber wir sind hier längst überfällig. Es ist auch müßig, Sie darauf hinzuweisen. Ich hätte im Fachausschuss schon gern auch mal das Gutachten bekommen. Die Fristen dafür sind schon längst alle abgelaufen. Die Vorgaben, die der Ausschuss dem Ministerium gegeben hat – auch bei der Teilnahme, dass wir gern auch an diesem gesamten Prozess der Krankenhausplanung beteiligt werden wollen –, das hat alles so nicht funktioniert. Stattdessen gab es einen langen und zähen Prozess, diesen Werkstattprozess.

Aber das alles sind Lieder, die ich hier von diesem Ort schon mehrfach gesungen habe, die aber an der Stelle einfach dazugehören. Der Krankenhausplan wurde verschlafen und nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ soll es dann doch der Nachfolger im Amt lösen. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Wir haben einen Wild

(Abg. Plötner)

wuchs und Klinikinsolvenzen, die sich am Horizont abzeichnen. Da musste dann die Landesregierung mit dem entsprechenden Schutzschirm gegenhalten, was natürlich wichtig und auch eine richtige Entscheidung ist. Aber wir hätten es erst an dieser Stelle gar nicht so weit kommen lassen dürfen, wenn wir frühzeitig Entscheidungen getroffen hätten, die den Häusern Planungssicherheit gegeben hätten.

Hoffen wir also mal, dass dieser Gesetzentwurf der Anfang der Zeitenwende im Ministerium ist und nicht nur ein Ausreißer in einer langen Linie von Misserfolgen. Ich habe es schon angedeutet: Wir werden natürlich diesem Gesetzentwurf heute hier zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich rufe Abgeordneten Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream! „Was lange währt, wird gut.“, so möchte man hoffen. Die Thüringer Krankenhausplanung schleppt sich wie so viele andere Themen im Gesundheitsministerium seit Jahren dahin, verhindert die sichere Planung der Krankenhäuser und frustriert das Personal.

(Beifall AfD)

Jetzt ist die Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes notwendig, um die vom Bundesgesetzgeber avisierte Umstellung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser mit der Einführung einer an Leistungsgruppen orientierten Vorhaltevergütung zu ermöglichen. Einer wichtigen Empfehlung der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft in der schriftlichen Anhörung ist zwingend Folge zu leisten. Konkret wird gefordert: Bevor Festlegungen und Beschreibungen von Leistungsgruppen in Thüringen erfolgen, muss dringend das Inkrafttreten bundesgesetzlicher Regelungen abgewartet werden.

Das Universitätsklinikum Jena mahnt an, im Gesetz einen Passus einzufügen, welcher es ermöglicht, die vorgesehenen Gelder aus dem Transformationsfonds auch an das Universitätsklinikum ausreichen zu können.

Gewichtige Gründe für einen dringenden Reformbedarf der Krankenhäuser sind: Verbesserung der Behandlungsqualität durch mehr Spezialisierung, die bestehende überbordende Bürokratie, stetig steigende Betriebskosten, insbesondere aufgrund der desaströsen Wirtschafts- und Energiepolitik der Bundesregierung sowie die unzureichende Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Investitionsförderung der Krankenhäuser. Ob diese Reform allerdings geeignet ist, die finanziellen und strukturellen Probleme der Kliniken wie chronische Unterfinanzierung mit Investitionslücken zu lösen, darf bezweifelt werden.