Protokoll der Sitzung vom 26.04.2024

Gewichtige Gründe für einen dringenden Reformbedarf der Krankenhäuser sind: Verbesserung der Behandlungsqualität durch mehr Spezialisierung, die bestehende überbordende Bürokratie, stetig steigende Betriebskosten, insbesondere aufgrund der desaströsen Wirtschafts- und Energiepolitik der Bundesregierung sowie die unzureichende Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Investitionsförderung der Krankenhäuser. Ob diese Reform allerdings geeignet ist, die finanziellen und strukturellen Probleme der Kliniken wie chronische Unterfinanzierung mit Investitionslücken zu lösen, darf bezweifelt werden.

(Beifall AfD)

Zu einem Bürokratieabbau in den Krankenhäusern trägt der vorliegende Reformentwurf wenig bei. Wir sehen weiterhin die Gefahr, dass die Einteilung der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen nicht die regionalen Besonderheiten berücksichtigt, ebenso wenig wie die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Wir befürchten, dass die aktuellen Reformvorschläge insbesondere den kleineren Kliniken die finanzielle Grundlage entziehen, wenn sie nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen. Wenn allerdings die Kliniken Institutsambulanzen errichten sollen, um zu überleben, schwächt das wiederum die ambulante Medizin.

(Abg. Zippel)

(Beifall AfD)

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen warnte am 27. März in einer Medieninformation zu Recht davor, dass die Krankenhausreform die ambulante Versorgung aushöhlt. Es gibt also von unserer Seite erhebliche Zweifel an der geplanten Krankenhausreform in Thüringen, aber vor allem durch die geplanten Reformmaßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums unter der Führung eines Karl Lauterbach. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Ich rufe Herrn Abgeordneten Plötner für die Fraktion Die Linke auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Anwesende! Herr Dr. Lauerwald, es ist nicht richtig, ambulante gegen stationäre Versorgung im Gesundheitswesen gegeneinander auszuspielen. Wir brauchen beides als wichtige Frage für gute Gesundheitsversorgung in Thüringen. Deswegen ist es immer auch Ziel der rot-rot-grünen Koalition, die Krankenhäuser zu stärken und die ambulante Versorgung. Das kann man immer nur im Gleichklang denken und tun. Ich freue mich, dass noch einige Menschen hier oben auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Wenn man den Ausführungen von Kollegen Zippel folgen würde, klingt das ja tatsächlich fast skandalös. Ich möchte darauf hinweisen, dass es der explizite Wunsch aller Krankenhäuser in Thüringen war, auf den 8. Krankenhausplan zunächst erst mal zu verzichten, weil wir nun alle diese schlimme und schwierige Coronapandemie durchgemacht hatten und die Krankenhäuser – Sie wissen das – keine elektiven Eingriffe mehr in der Form getan haben, deswegen die Planungszahlen überhaupt für eine gute Krankenhausplanung nicht seriös waren. Das war aller Grund, diese Planung erst mal zu schieben, was das Gesetz auch erlaubt. Das ist das eine. Das andere ist, dass sich der Bund nun endlich auf den Weg gemacht hat, die Finanzierung der Krankenhäuser noch mal auf neue Füße zu stellen und nicht nur ökonomischen Druck auszuüben. Deswegen beschäftigen wir uns hier auch mit dieser kleinen Gesetzesnovelle für die Krankenhäuser. Wir werden diese Leistungsgruppen, die aller Voraussicht nach im Bund definiert werden, hier schon abbilden und mit dem Krankenhausplan dann weiter das Tempo hochhalten, denn die Weichen dafür sind gestellt.

Kollege Zippel, ich möchte das auch noch mal hier gern sagen: Es ist nicht Aufgabe des Thüringer Landtags, diese Krankenhausplanung aufzustellen. Ich würde mich freuen, wenn Sie das anerkennen, dass das wirklich auch ein Kernmerkmal rot-rot-grüner Politik ist, von einem linksgeführten Gesundheitsministerium eine hohe Form der Beteiligung bei solchen wichtigen Planungsprozessen anzustreben, die auch zu gewährleisten, dass am Ende etwas dabei rauskommt, auch von vielen Menschen akzeptiert wird und dementsprechend auf Zustimmung stößt.

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Herr Präsident!)

Herr Kollege Plötner, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?

Ja.

(Abg. Dr. Lauerwald)

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege, stimmen Sie mit mir überein, dass ich gar nicht gefordert habe, dass der Thüringer Landtag die Krankenhausplanung übernimmt, sondern dass ich nur im Rahmen der Kontrollpflichten des Landtags darauf hingewiesen habe, dass die Landesregierung ihren Aufgaben nicht in ausreichendem Maße nachkommt, und dass ich darauf hingewiesen habe, dass die vom Thüringer Landtag beschlossene Beteiligung des Thüringer Landtags im Sinne einer Information nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat?

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich nehme diese merkwürdige Wortmeldung erst mal zur Kenntnis und möchte darauf hinweisen, dass ein ganz ausgiebiger Beteiligungsprozess mit der Zukunftswerkstatt Thüringen Gesundheit 2030 gemacht worden ist, wo wirklich mit allen Menschen, die das im Gesundheitswesen betrifft, und natürlich auch mit den Krankenhäusern, ein hervorragender Dialog für die zukünftige Gestaltung geführt worden ist. Wer gefehlt hat, Herr Zippel, waren Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Den Ball kann man Ihnen dann einfach nur zurückwerfen.

(Unruhe DIE LINKE, CDU)

Jetzt hat erst mal Abgeordneter Plötner das Wort.

Ich will tatsächlich auch auf den ersten Teil Ihrer Rede noch einmal kommen. Lassen Sie uns gemeinsam dieses wichtige Gesetzesvorhaben hier gestalten. Das ist ja bei allen kontroversen Auffassungen auch Qualität von uns allen hier im Gesundheitswesen, dass, wenn es darauf ankommt, wir tatsächlich zusammenstehen und die gemeinsamen Gesetze da auf den Weg bringen. Deswegen lassen Sie uns diese kleine Novelle hier machen, damit wir eine gute Krankenhausplanung machen können, die dann Bundesgesetzvorgaben berücksichtigt. Ich möchte noch mal ausdrücklich loben, dass die Landesregierung jetzt zu diesem Mittel gegriffen hat und einen Schutzschirm über 100 Millionen Euro thüringenweit für die Kliniken gespannt hat, weil – und das muss man auch noch mal deutlich adressieren – der Bund sich hier nicht in der Lage gesehen hatte und nicht wollte,

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ist auch nicht die Aufgabe des Bundes!)

die Zwischenphase zwischen den aktuellen Finanzierungsgrundlagen und den zukünftigen,

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Doch, doch!)

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: § 1 Thüringer Krankenhausgesetz!)

diese Zwischensituation, Herr Kollege Montag, so zu gestalten, dass die Kliniken Planungssicherheit haben, deswegen bräuchten sie eigentlich mehr Geld vom Bund. Ich bin froh, dass wir so eine verantwortungsvolle Landesregierung haben, die hier dann die Kliniken nicht im Regen stehen lässt und diesen Schutzschirm gespannt hat. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Lassen Sie uns das Gesetz beschließen!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Jetzt hat Herr Kollege Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, ich kann sagen, wir tragen das mit, weil es hier in Thüringen – medizinisch würden wir sagen – minimalinvasiv dafür sorgt, dass wir einen halben Schritt weiterkommen, weil wir hier die Regelungskompetenzen so gestalten, dass das, was geboten ist, was demnächst vom Bund kommt, was andere Bundesländer schon längst tun, siehe NRW, dann auch in Thüringen möglich wird.

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Ja, NRW, ge- nau!)

Da, wo die FDP mitregiert, hat es funktioniert, da wurde nämlich frühzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben, da wurden die Leistungsgruppensystematik frühzeitig eingespannt. Sie wissen, die 64 Leistungsgruppen, die es in NRW gibt, waren am Ende ja Ausfluss der CDU-FDP-Regierung – ich meine 2019 kam das Gutachten zurück, dann wurde sogar das Krankenhausgesetz entsprechend geändert. Also sehen Sie, Frau Ministerin, da waren Sie schon längst Ministerin hier in Thüringen, das hätten Sie auch machen können, aber wir sehen eben, dass das nicht passiert ist.

Trotzdem ist es heute richtig, dass wir uns auf den Weg machen, mehr ist es ja nicht. Wir schaffen die formale Voraussetzung. Dass es dringend notwendig ist, haben wir, glaube ich, auch in allen Debatten schon mehrfach hier deutlich gemacht. Es ist ja nicht so, dass Ihnen keine Vorschläge auf dem Tisch gelegen hätten. Ich erinnere an den Antrag der Freien Demokraten aus dem November 2020, wo wir gefordert haben, theoretisch eine Modellregion nach Leistungsgruppensystematik in Planungsfragen mal durchzuspielen – das ist am Ende nichts anderes als ein Gutachten gewesen. Das haben Sie abgelehnt.

2021 wollten wir einen konkreten Auslöseauftrag hier im Landtag beschlossen haben, nämlich auch ausdifferenziert nach den Leistungsgruppen. Auch das ist abgelehnt worden. Er hat es noch nicht mal in den Ausschuss geschafft. Insofern war die Bereitschaft nicht besonders groß, tatsächlich den Schritt zu gehen,

den andere Länder bereit waren zu gehen.

Jetzt will ich noch mal auf das kommen, was Kollege Plötner gesagt hat, alle zeigen immer auf den Bund. Ich will nur mal sagen: Die Finanzierungsverpflichtungen bei den Krankenhäusern liegen gar nicht beim Bund.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Vom Finanzministerium!)

Ich weiß nicht, ob Sie schon jemals mal was von der dualen Krankenhausfinanzierung gehört haben. Alle Betriebskosten sind durch GKV-Gelder und teilweise PKV zu tragen und alle investiven Gelder und Strukturerhaltungsgelder sind durch die Länder zu tragen. Und hier liegt leider neben dem Planungsversagen der Länder der Hase im Pfeffer.

(Abg. Plötner)

Ich will Ihnen das auch noch mal kurz deutlich machen. Wenn wir mal gucken, wie sich die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gestaltet hat: 1993 gaben die Länder 3,9 Milliarden Euro dafür aus. Im Jahr 2020 – eingedenk der Kostensteigerung, die wir natürlich über 20, fast 30 Jahre hatten – waren es 3,3 Milliarden Euro. Also haben die Länder 2020 sogar weniger in ihre Krankenhäuser investiert als 1993. Ich glaube, der Fingerzeig reicht aus, um zu erklären, warum wir zumindest in eine Schieflage gekommen sind.

Kollege Montag, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Plötner?

Aber mit allergrößtem Vergnügen.

Herzlichen Dank, Herr Kollege. Ich will noch mal kurz die Finanzierungsfrage ansprechen und die Frage formulieren, ob Sie der Meinung sind, dass der Deutsche Bundestag über Gesetzgebung die Grundlagen dafür regelt, dass die GKV und die Krankenkassen dort die Finanzierung der Krankenhäuser machen.

Das ist falsch, das wissen Sie auch. Es gab 1994 eine Bund-Länder-Kommission, die festgelegt hat, dass der Bund die Rahmengesetzgebung macht und die Länder auf eigenen Wunsch der Länder die Finanzierung abzusichern haben, aber Freiheiten in der Gestaltung bekommen. Das war der Deal damals, der gilt übrigens bis heute. Wenn Ihnen das nicht gefällt, müssen Sie einen Antrag auf eine Bundesstrukturkommission oder was auch immer stellen, aber davon habe ich jetzt noch nichts gelesen.

Aber kommen wir mal darauf hin, denn der Bund tut ja was. Das ist ja das Spannende, dass der Bund Geld gibt. Wir haben 2021 88,9 Milliarden Euro GKV, 10,8 Milliarden Euro PKV in die Krankenhäuser gegeben. Hinzu kamen an Bundesunterstützung 5,2 Milliarden Euro Unterstützungszahlungen, 1,2 Milliarden Euro Unterstützung bei Unfallversicherung. Das sind 105 Milliarden Euro. Da sind wir noch nicht bei den Coronajahren. Da gab es 22 Milliarden Euro über die ganzen Jahre, allein in Thüringen rund 780 Millionen Euro. Ausgleich für Steigerung der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom 6 Milliarden Euro, Krankenhauszukunftsfonds 3 Milliarden Euro, Digitalisierungsfonds für die Krankenhäuser 6 Milliarden Euro. Das sind alles Gelder des Bundes, die er gar nicht geben müsste, die er aus einem einzigen Grund gegeben hat: wirtschaftliche Sicherung und bei der Digitalisierung Strukturänderungen. Jetzt brauche ich Ihnen nicht sagen, was nicht eingehalten worden ist bei dem Deal: dass sich die Länder auf den Weg gemacht haben, ihre Strukturen zu ändern anhand der bereits vorhandenen Planungskriterien. Insofern, muss man leider sagen, hat sich die Landespolitik, Ausnahme NRW, bisher einen schlanken Fuß gemacht. Wir haben das anders eingefordert mit konkreten Vorschlägen. Deswegen ist es dennoch gut, dass jetzt diese Novelle vorliegt, aber sie kommt meines Erachtens viel zu spät.

Ich will Ihnen nur eines sagen: Mit dem heutigen Beschluss kann sich das Ministerium sofort auf den Weg machen, die Krankenhausstrukturen selbstständig zu ändern, ohne auf den Bund zu warten. Nehmen Sie sich das Beispiel NRW. Der Bund hat länger diskutiert über die Anzahl der Leistungsgruppen. Man bleibt bei den 64, ich glaube, 69 ist aktuell in der Diskussion, also die Strukturplanungen, die sind jetzt möglich. Also

meine Forderung an Sie: Machen Sie sich jetzt auf den Weg, denn wir können keinen Tag länger darauf warten. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich sehe Frau Ministerin Werner schon in den Startlöchern, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich nur zur kleinen Krankenhausnovelle reden, aber nun hat Herr Zippel wieder das alte Lied angestimmt und Sie werden erlauben, dass ich zumindest an der einen oder anderen Stelle darauf und auch auf die Wortbeiträge des Abgeordneten Montag eingehen möchte.

Zunächst noch mal zum Krankenhausplan, nur, damit das für alle noch mal transparent wird: Wir haben tatsächlich in der letzten Legislatur, nämlich 2017, den 7. Landeskrankenhausplan auf den Weg gebracht. Ich will dazu sagen, das ist eine Entscheidung, die wir dort beispielsweise getroffen haben, nämlich Strukturvorgaben, nämlich die Einführung der Facharztquote. Da haben Sie, Herr Zippel, muss ich sagen, mit den Geschäftsführern gemeinsam sich darüber beschwert, sie hätten, glaube ich, lieber Mengenvorgaben gehabt, wir haben gesagt, es braucht Strukturvorgaben, denn das Wichtigste in der medizinischen Versorgung sind genügend Ärztinnen und Ärzte, die für Patientinnen und Patienten, Angehörige da sein können. Also hier haben wir sehr wohl Entscheidungen getroffen, die den Krankenhäusern auch wehgetan haben, die auch zu Veränderungen geführt haben, nämlich in den Krankenhäusern, und