Zunächst noch mal zum Krankenhausplan, nur, damit das für alle noch mal transparent wird: Wir haben tatsächlich in der letzten Legislatur, nämlich 2017, den 7. Landeskrankenhausplan auf den Weg gebracht. Ich will dazu sagen, das ist eine Entscheidung, die wir dort beispielsweise getroffen haben, nämlich Strukturvorgaben, nämlich die Einführung der Facharztquote. Da haben Sie, Herr Zippel, muss ich sagen, mit den Geschäftsführern gemeinsam sich darüber beschwert, sie hätten, glaube ich, lieber Mengenvorgaben gehabt, wir haben gesagt, es braucht Strukturvorgaben, denn das Wichtigste in der medizinischen Versorgung sind genügend Ärztinnen und Ärzte, die für Patientinnen und Patienten, Angehörige da sein können. Also hier haben wir sehr wohl Entscheidungen getroffen, die den Krankenhäusern auch wehgetan haben, die auch zu Veränderungen geführt haben, nämlich in den Krankenhäusern, und
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Bei Dutzenden Ausnahmen, die Sie genehmigt haben! Sehr schmerz- haft!)
das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Natürlich, genau, da gab es auch Ausnahmen, das haben wir gemeinsam erarbeitet, weil natürlich in bestimmten Bereichen, im Bereich der Dermatologie oder beim Röntgen, diese Facharztquote augenscheinlich nicht unbedingt notwendig gewesen ist. Wir haben Ausnahmen eingeführt, um zu ermöglichen, wenn beispielsweise eine Ärztin schwanger geworden ist, und das deutet sich nicht immer lange an, oder wenn beispielsweise klar war, dass demnächst ein Arzt/eine Ärztin dann in das Krankenhaus auch kommen wird, das entsprechend begrenzte, befristete Ausnahmen auch möglich sind. Also wie gesagt, 2017 wurde dieser Krankenhausplan von uns, von mir auf den Weg gebracht und ein Krankenhausplan wird regulär alle sechs Jahre fortgeschrieben und die Fortschreibung hätte nach diesem Plan am 1. Januar 2023 erfolgen müssen. Aber schon 2021 hat die Landeskrankenhausgesellschaft sich mit der Bitte an uns gewandt, die Regel auf Zeit des Planes zu verlängern. Als Begründung wurden die außerordentlichen Belastungen der Kliniken durch die Coronapandemie angeführt und die außerordentlichen Belastungen werden Sie, denke ich, nicht leugnen.
Es war auch, das muss man noch mal sagen, im zweiten Halbjahr 2021 nicht absehbar, wie die Pandemie sich weiterentwickeln wird. Sie wissen, es gab da Mutationen, Veränderungen. Jede abgeschlossene Welle hat zu einer neuen Welle geführt. Das heißt, 2021 waren die Kliniken hier vor allem durch Krankheitsausfälle des eigenen Personals sehr betroffen. Wie 2020 war auch 2021 davon gekennzeichnet, dass es drastische Falleinbrüche in den Krankenhäusern gab, dass es eine unnormale Verschiebung des stationären Leistungsgeschehens gab. Von einer Regelversorgung konnte also nicht die Rede sein. Das heißt, schon vor einem Jahr, vor Verlängerung des Krankenhausplans, vor Ende der Regellaufzeit, hat sich der Krankenhauspla
nungsausschuss einvernehmlich darauf verständigt – mit allen Akteuren, Kassen, der Landesärztekammer, der Krankenhausgesellschaft, Kommunen –, diesen Krankenhausplan um ein weiteres Jahr zu verlängern in der Hoffnung, dass die pandemische Phase dann beendet ist und dass man dann eine verlässliche Datengrundlage hat, um in die Aufstellung des neuen Krankenhausplanes zu gehen, denn die letzte belastbare Datenbasis wäre 2019 gewesen.
Trotz dieser Verlängerung hat die Landesregierung bereits Anfang 2022 – also zwei Jahre vor Ablauf der Planlaufzeit – mit den Arbeiten am 8. Thüringer Krankenhausplan begonnen. Es wurde schon gesagt, es war ein neuartiges Beteiligungsformat: Werkstatt.ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030. Ja, Herr Zippel, Herr Montag, Sie waren mit eingeladen. Sie hätten sich beteiligen können. Ich kann Ihnen sagen, dass auch bedauert wurde, dass Sie sich dieser Beteiligung entzogen haben. Man kann von der Seitenlinie immer schön reinrufen. Aber, okay, das ist halt der Fall, damit muss man umgehen.
Der Gesundheitsausschuss – und das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen – wurde über die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt immer wieder informiert. Wir haben im Ausschuss gemeinsam mit den Akteuren des Zielbildes – also der Landesärztekammer, den Vertretern der Kassen, der Landeskrankenhausgesellschaft – die Ergebnisse des Werkstattprozesses vorgestellt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, dort zu diskutieren und ins Gespräch zu kommen. Und Herr Plötner, ich habe düster in Erinnerung, dass es kaum Diskussionen gegeben hat. Das war nämlich auch etwas enttäuschend für die Akteure. Aber auch die Jacke müssen Sie sich anziehen, nicht ich.
Wenn es jetzt um die Veränderung auf Bundesebene geht. Herr Montag und auch Herr Zippel, wenn Sie sagen: Das Problem der Krankenhäuser hier in Thüringen, dass jetzt ein Schutzschirm aufgespannt werden muss, liegt an den Ländern. Das liegt eben nicht an den Ländern. Denn das Problem der Insolvenzen haben Krankenhäuser deutschlandweit.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ja, das habe ich doch gesagt, dass das an den Ländern liegt!)
Das liegt an den gestiegenen Energiekosten. Diese Energiekosten wurden zum Teil – aber eben nur zum Teil – von der Bundesregierung kompensiert. Es liegt an erhöhten Tarifen, die nur für das Pflegepersonal refinanziert wird. Ich muss das hier mal sagen, weil das vielen auch nicht bekannt ist: Für die Betriebskostenrefinanzierung sind die Kassen zuständig und was dann Grundlage dafür ist, das beschließt die Bundesregierung. Deswegen gab es auch – weil die Frage gestellt wurde – im Bundesrat einen Antrag, der von allen Ländern unterstützt wurde und
mit dem die Bundesregierung aufgerufen wurde, den Landesbasisfallwert anzupassen und auch die entsprechenden Erhöhungen im Bereich der Betriebskosten rückwirkend und nicht nur für 2024 für einen kleinen Teil zu refinanzieren. Es ist so, dass die erhöhten Tarife für Pflege für 2024 refinanziert werden, aber zum Beispiel für die Tariferhöhungen bei Ärztinnen und bei Ärzten, beim Funktionspersonal, bei technischem Verwaltungspersonal nicht. Das sind Kosten, auf denen die Krankenhäuser sitzenbleiben. Die bezahlt niemand und dafür hat das Land auch keine Verantwortung. Wir sind für Investitionen zuständig. Da sind wir den letzten Jahren – denke ich – unserer Rolle und unserer Aufgabe gerecht geworden. Aber diese Probleme,
die die Krankenhäuser jetzt haben, liegen an der verfehlten Finanzierung der Krankenhäuser. Das muss auf Bundesebene geändert werden.
Zum Glück passiert da etwas. Und ich muss sagen, die SPD – es ist nicht immer friedlich zwischen mir und Karl Lauterbach, aber er hat zumindest das Problem nicht nur erkannt, sondern hat auch begonnen, eine Lösung zu finden. Das haben die Regierungen davor nicht getan. Dass wir jetzt die Probleme haben, liegt an der verfehlten Finanzierung.
Ein Problem ist auch, dass – ich habe es eben beschrieben – die Fälle in den letzten Jahren aufgrund der Coronapandemie zurückgegangen sind.
Das Problem ist, dass die Krankenhäuser nur nach Fällen finanziert werden. Trotz alledem muss jedes Krankenhaus OP-Säle vorhalten, es muss Energie vorhalten, es muss das Personal vorgehalten werden, es müssen die technischen Voraussetzungen vorgehalten werden.
Und wenn nur nach Fall finanziert wird, dann wird diese Vorhaltevergütung eben nicht ausreichend refinanziert. Das ist das Ziel des Gesetzes auf Bundesebene. Die FDP ist auf Bundesebene zumindest dabei und bestätigt auch, dass hier eine Veränderung der Finanzierung notwendig ist. Das soll auf Bundesebene passieren, dass es eine Vorhaltevergütung gibt – zumindest 60 Prozent –, damit die Krankenhäuser dann eine bessere Finanzierung haben. Wie gesagt, für Investitionen, die Länder, da haben wir in den letzten Jahren viel getan. Aber für die Betriebskosten, das ist die Aufgabe des Bundes, und das können sie nicht einfach so wegschieben.
Die Frage nach dem Gutachten: Ich habe Ihnen im letzten Ausschuss, Herr Zippel, versprochen, dass wir im Ausschuss natürlich das Gutachten vorstellen werden. Und dass wir das gemeinsam auch diskutieren. Ich weiß gar nicht, wie Sie jetzt darauf kommen, dass das nicht
der Fall wäre. Welche Fragen wir dem Gutachter stellen werden, das haben wir im Ausschuss vorgestellt. Das war nämlich ein Ergebnis des Werkstattprozesses. Ich weiß nicht, ob Sie sich das angeschaut oder angehört haben, aber Sie hätten da auch Fragen formulieren können. Das haben Sie aber nicht gemacht.
Und, die letzte Frage, jetzt zur Krankenhausnovelle. Wichtig wird sein, mit der neuen Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene wird nach neuen Strukturen geplant werden. Das heißt, momentan ist es ja sehr unterschiedlich, wie die Planungen vorangehen: Manche machen mit Betten, manche ohne Betten. Viele mit Fachbereichen. Und bisher ist es nur Nordrhein-Westfalen, das den Krankenhausplan nach Leistungsgruppen aufgestellt hat. Und Sie wissen auch, dass Nordrhein-Westfalen dadurch auch seine Probleme hat, nämlich diesen Prozess der Konzentration auch umzusetzen. Das hängt mit der fehlenden Finanzierung zusammen.
Natürlich sagt auch der Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen, ich kann in einem Krankenhaus nicht die einzige Abteilung wegnehmen, die einigermaßen Profit, Dividende – nennen Sie es, wie Sie wollen – bringt, weil sonst das Krankenhaus wirtschaftlich nicht tragbar ist. Deswegen braucht es diese Veränderung
der Finanzierung, damit eben diese Kooperation funktionieren kann, damit die Konzentration gelingen kann und damit eben auch kleine Krankenhausstandorte in ländlichen Räumen eine Zukunft haben.
Und nicht nur unser Planer, sondern auch die Kommission auf Bundesebene sagt, die ostdeutschen Bundesländer haben ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben kaum Krankenhäuser, die unter 100 Patientinnen und Patienten sind. Die können beispielsweise sektorenübergreifende Versorgung gewähren. Dafür gibt es aber noch keine Gesetzesgrundlage. Deswegen scheuen sich die Häuser, diesen Weg zu gehen. Wir haben die Konzentrationsprozesse zum Großteil hier auch in Thüringen schon vorgenommen. Also für uns wird vor allem die neue Finanzierung wichtig sein. Dazu braucht es die Leistungsgruppen. Wenn wir den Prozess jetzt schnell angehen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen, dann wird Thüringen eines der ersten Länder sein, das tatsächlich von der neuen Vergütung profitieren kann.
Jetzt steht natürlich noch einiges auf Bundesebene aus. Auswirkungsanalyse, Kosten-Folgen-Abschätzung usw. Ich glaube aber, dass wir mit der Novelle in einem guten Prozess sind und bedanke mich trotz alledem für die konstruktive Diskussion im Ausschuss und hoffe jetzt sehr, dass Sie zustimmen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin, weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Es hätte sich jetzt die Redezeit noch um – Wenn Sie sich untereinander unterhalten wollen, können wir gern machen. Ich kann erst mal rausgehen. Aber mein Vorschlag ist, wir machen jetzt hier weiter. Oder soll ich jetzt noch kurz die Sitzung unterbrechen?
Also, es hätte sich jetzt noch eine Redezeit von 35 Sekunden ergeben. Möchte davon jemand Gebrauch machen? Das ist nicht der Fall. Und damit kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9380 in Zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um jetzt um das Handzeichen.
Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, FDP-Gruppe, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Jetzt müssten Sie sich schon entscheiden, ob Sie dagegen stimmen oder sich enthalten. Sie wollten zustimmen. Das sind das auch noch die Zustimmungen der AfD-Fraktion. Sie kamen nur etwas unter Zeitverzögerung.
Damit ist der Gesetzentwurf – Leute versucht es mal bitte etwas ruhiger hier. Damit ist der Gesetzentwurf in Zweiter Beratung angenommen. Und wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, der möge sich bitte von den Plätzen erheben.
Vielen Dank. Der guten Form halber noch Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen keine. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfakten durch die Bildung eines Herzinfaktnetzwerks in Thüringen
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9921 -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.
Jetzt fehlt uns erst mal die Berichterstatterin. Ich unterbreche mal die Sitzung für fünf Minuten zur Klärung der Berichterstattung.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir können fortfahren und steigen wieder in die Sitzung ein. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben die Gelegenheit zur Berichterstattung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, der Antrag wurde in der 131. Plenarsitzung am 15. März 2024 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 69. Sitzung am 18. April 2024 beraten und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9921 empfohlen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Eger. Ich eröffne die Aussprache, habe aber keine Wortmeldungen vorliegen. Bitte schön, Herr Dr. Lauerwald.