Protokoll der Sitzung vom 26.04.2024

Dass uns das als Freie Demokraten, aber insgesamt als Parlament, vor der anstehenden Europawahl gelingt, ist besondere Ehre und Ansporn für unsere parlamentarische Arbeit und sollte das für uns alle sein. Insofern wünschen wir diesem gefundenen Kompromiss, der immer auch ein solcher bleiben muss, viel Erfolg. Wir werden unser Nötiges dazu beitragen. Insofern danke ich allen, und das möchte ich vor allen Dingen auch noch mal an die richten, die vielleicht aus Berlin zusehen und allzu oft den Stab am Ende über jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Parlament brechen, zurufen: Es gibt eine staatspolitische Verant

wortung, die jeden Tag in diesem Parlament wahrgenommen wird, weil Menschen aufstehen, aus ihrem Berufsleben herausgehen, in dieses Parlament gehen, sich streiten, aber in dieser besonderen Situation, die der Wähler uns als Auftrag mitgegeben hat, die staatspolitische Verantwortung jeden Tag leben. Deswegen ist das heute auch ein Tag, ein Zeichen, vor allen Dingen an die Berliner Blase: Schaut nach Thüringen, wie Kompromisse gelingen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Herr Montag, dass Sie am Ende einer Rede noch fast 20 Minuten Redezeit übrig haben, das haben wir wohl alle nicht geglaubt, dass wir das in dieser Legislatur noch mal miterleben. Ich habe Ihnen ein Foto von Ihren 35 Minuten Redezeit gemacht, ich lasse es Ihnen nachher noch zukommen.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sehr gut, danke!)

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Bei mir stehen erstaunlicherweise auch mal 40 Minuten. Wir schauen mal, ob bei Herrn Montag oder bei mir am Ende mehr übrig bleibt, das ist eine Freude für die kleinen Fraktionen und Gruppen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörende! Es ist wirklich großartig, dass wir hier nun endlich in zweiter und dritter Lesung über mehrere Verfassungsänderungen debattieren. Es überrascht sicherlich niemanden, wenn man zugibt, dass viele längst den Glauben fast daran verloren hatten, dass es noch zu dieser Verfassungsreform kommt, aber am vergangenen Montag hat der Verfassungsausschuss mit einem überparteilichen Konsens den Weg für diese Verfassungsänderungen freigemacht, und das ist gut so.

Spät, aber nicht zu spät, legen wir heute dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor. Vorausgegangen sind mehr als drei Jahre Arbeit. So haben wir zahlreiche Expertinnen und Experten zu den unterschiedlichen Thematiken angehört und über die Parteigrenzen hinweg, meist konstruktiv, miteinander die Argumente ausgetauscht. Die Beschlussempfehlung ist auch ein wichtiges Signal mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl. Linke, CDU, SPD, FDP und Grüne – wir als demokratische Fraktionen sind kompromissfähig, wenn es darauf ankommt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Wahrheit gehört aber genauso, dass der Weg extrem steinig war und die Reform mehr als einmal kurz vor dem Scheitern stand. Zwischenzeitlich wurde ich bei der CDU den Eindruck nicht los, es geht eher um parteipolitische Interessen oder persönliche Befindlichkeiten, aber nicht um staatspolitische Verantwortung für Thüringen und die Menschen. Einerseits konnten wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen mit der CDU-Fraktion über wichtige verfassungspolitische Themen einigen, sogar mit starken zukunftsgewandten Formulierungen, andererseits wurden geeinte Reformtexte immer wieder durch die gleiche CDU-Fraktion blockiert, weil man sich an anderer Stelle nicht auf unrealistisch große Pakete mit sachfremden Themen einigen konnte. Auch das wurde schon mehrmals angesprochen. Wir als Grüne haben auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir der Meinung sind, das Verbinden von bestimmten Verfassungsänderungen ist einer Verfassung nicht würdig. Jedes Thema muss einzeln für sich behandelt werden, und sogenannte

(Abg. Montag)

„Deals“ darf es nicht geben. Umso froher bin ich, dass tatsächlich ja bei jeder einzelnen dieser Verfassungsänderungen heute genau das nun rausgekommen ist. Wir haben uns darauf geeinigt, es ist ein Paket dabei rausgekommen, aber, ich glaube, jeder in unserer Fraktion kann jeder einzelnen dieser Änderungen zustimmen und darüber bin ich froh, dass wir uns gemeinschaftlich dann doch auf diesen Weg und auf dieses Ziel auch noch einigen konnten.

Ganz besonders möchte auch ich in diesem Zusammenhang das große zivilgesellschaftliche Engagement hervorheben. Ich glaube, ohne den kontinuierlichen Druck von Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden und Vereinen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern auf uns im Landtag würden wir heute wohl keine Verfassungsreform im Landtag beschließen. Sie waren es, die den stockenden Prozess immer wieder ins Rollen gebracht haben. Ich erinnere nur an die öffentliche Podiumsdiskussion im März mit dem eindrücklichen Titel „Thüringen braucht die Verfassungsreform“. Und mit nichts weniger als dem klar definierten Ziel wurde diese abgehalten, herauszuarbeiten, welche der Punkte final noch zu klären sind, um eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Das haben sie tatsächlich geschafft. Ich möchte daher der Initiative „Verfassungsreform Thüringen“ mit den dahinterstehenden Umwelt- und Sozialverbänden, Kirchen, Unternehmensvertreterinnen und -vertretern und Gewerkschaften sowie namentlich dem Organisationsteam der Veranstaltung, Herrn Ahlke, Herrn Beck, Herrn Prof. Gather und Herrn Perschke, für ihren wirklich unermüdlichen Einsatz ganz herzlich danken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörende, seit dem der Landtag am 25. Oktober 1993 die Thüringer Verfassung feierlich auf der Wartburg beschlossen hat, sind über 30 Jahre vergangen. Jährlich erinnern wir uns am Tag der Verfassung an die hohe Verantwortung, die der Thüringer Landtag und damit wir Abgeordnete als Verfassungsgesetzgeber tragen, nämlich, einen gemeinsamen Rahmen für unser Zusammenleben in Thüringen zu bestimmen. Genau diese Verantwortung nehmen wir heute wahr. Mit dem Prädikat „historisch“ bin ich zurückhaltend. Zu Recht können wir aber heute sagen, heute ist ein ganz bedeutender Tag in der Thüringer Verfassungsgeschichte, mit dem wir die richtigen Weichen für die Zukunft stellen.

In den 30 Jahren, übrigens der Zeitraum einer ganzen Generation, hat sich die Welt stark verändert. So steckte etwa Anfang der 90er-Jahre die Digitalisierung noch in den Kinderschuhen. Ein echtes Bewusstsein für den Klimawandel war in weiten Teilen der Politik und Gesellschaft nicht vorhanden. Und die europäische Integration längst noch nicht da, wo sie heute steht. Darauf und auf viele weitere gesellschaftliche Veränderungen und neue Rahmenbedingen braucht es Antworten, damit Thüringen im wahrsten Sinne des Wortes in guter Verfassung bleibt.

Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen haben wir daher zu Beginn der Legislaturperiode

einen Verfassungsausschuss eingesetzt, einen eigenen Landtagsausschuss, um genau diese Fragen zu beraten. Wie können wir unsere Verfassung auf den neuesten Stand einer modernen Gesellschaft bringen? Wie schaffen wir es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Thüringen zu stärken? Was können wir tun, um unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen? Wie schaffen wir es, mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen genauso wie zwischen Stadt und Land zu schaffen?

Was bringt die Verfassungsreform also für Thüringen und die Menschen? Lassen Sie mich aufgrund der Tragweite der einzelnen Neuerungen auf die Änderungen eingehen. Wir machen Thüringen mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit zukunftsfest und generationengerecht. Und auf keinen Fall kann ich die hier geäußerte Aufnahme bestätigen, das sei richtungslos. Denn im Verfassungstext wird es künftig heißen: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben

die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“

Schon allein hier im Verfassungstext ist der Fokus ganz klar auf die Nachhaltigkeit gerichtet. Die Nachhaltigkeit wird als dieses Prinzip in der Verfassung verankert und damit auch erstmals das Prinzip der Generationengerechtigkeit. Verdanken tun wir dies einem Formulierungsvorschlag, der im Ausschuss vom Verein „Zukunftsfähiges Thüringen“ und dem Nachhaltigkeitszentrum Arnstadt eingebracht worden ist. Nachhaltigkeit ist hier als Leitprinzip globaler gesellschaftspolitischer Entwicklung zu verstehen, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten der Lebensgestaltung künftiger Generationen zu gefährden.

Was wir im Ausschuss auch lange diskutiert haben und sich nun in der Begründung wiederfindet, ist, dass eben handlungsleitend das Prinzip der sogenannten starken Nachhaltigkeit sein soll. Starke Nachhaltigkeit bedeutet, dass das übergeordnete Prinzip die Entwicklung innerhalb der planetaren Grenzen sein muss. Denn ganz klar ist, dass, wenn die natürlichen Lebensgrundlagen als Grundlage von allem nicht bewahrt werden, auch die anderen Nachhaltigkeitsgrundsätze gar nicht erfüllt werden. Die Verbindung dieses starken Nachhaltigkeitsprinzips und menschenwürdigen Lebens betont im Sinne eines umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses daher auch insbesondere die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Für uns Bündnisgrüne war und ist Nachhaltigkeit ein Grundgedanke von Politik, den wir nun endlich auch in der Thüringer Verfassung verankern können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Spätestens mit dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts ist zudem klar, die Aufträge und Gebote in der Verfassung sind nicht nur unverbindlicher Gesetzestext, sondern für die Politik bindend und im Zweifel vor dem Verfassungsgerichtshof auch einklagbar.

Was ich vor dem Hintergrund nicht verstehen kann, ist, dass die Freien Demokraten gerade bei dem Prinzip der Nachhaltigkeit nicht zustimmen können. Denn ich will kurz noch mal erläutern, wo das Prinzip der Nachhaltigkeit ganz ursprünglich herkommt. Wir alle wissen es: aus der Forstwirtschaft. Jeder Forstamtsleiter wird Ihnen das erzählen können, gerade im Wald muss man oft jahrzehntelang vorausschauend planen und handeln, welche Bäume sind sinnvoll zu pflanzen, wie gehe mit meinem Wald um, weil man die Früchte jedes Handelns im Wald erst viele, viele Jahre später erlebt. Und gerade Ihr Spitzenkandidat, Herr Kemmerich, hat doch gerade viele Plakate in ganz Thüringen hängen, wo draufsteht: Wald schützen – Wald muss Wald bleiben. In dem Sinne kann ich nur an Sie als Freie Demokraten appellieren: Wenn Sie das ernst meinen, den Wald zu schützen, dann stimmen Sie doch heute dem Nachhaltigkeitsprinzip als Grundlage jeden staatlichen Handelns zu.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und insbesondere, da Herr Montag meinte, das sei überflüssig, sehen Sie auch keinen Schaden darin. Wir – im Gegenteil – sagen ganz klar, das wird einen positiven Effekt haben, es wird sich auswirken. Ich glaube, Nachhaltigkeit in diesen vielfältigen Dimensionen ist ein großer Bonus für die Verfassung und gerade die Anhörung im Ausschuss hatte klargemacht, das Prinzip der Nachhaltigkeit lebt auch davon, dass diese vielen globalen Dimensionen da mit eingebracht werden, miteinander abgewogen werden und sind damit eigentlich auch so ein Grundsatz der komplexen Welt, in der wir uns befinden, wo man eben immer abwägen muss verschiedene Güter. Die Nachhaltigkeit hier als Leitprinzip zu verankern, ist ein guter Handlungsleitfaden. Ich hoffe, Sie als Freie Demokraten können dem zustimmen.

Mit dem neuen Staatsziel Ehrenamt würdigen wir das unermüdliche freiwillige Engagement vieler Thüringer/-innen. Ohne das Ehrenamt wären Thüringen und seine Menschen um ein Vielfaches ärmer. Erst am vergangenen Wochenende durfte ich als Schirmpatin der 72-Stunden-Aktion des Bundes der Katholischen Jugend viele junge Leute erleben, die ganz in Thüringen innerhalb dieser 72 Stunden Bäume gepflanzt haben, Blumenwiesen angelegt oder ein Familienfest organisiert haben. Dort wurde es wieder ganz klar spürbar, wie dieses Ehrenamt Menschen zusammenbringt, Gutes für den Umweltschutz tut. Ich glaube, gerade davon lebt Thüringen. Daher freue ich mich, dass es künftig wörtlich heißen wird: „Das Land und seine Gebietskörperschaften schützen und fördern den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft.“ Das neue Staatsziel will damit zum Ausdruck bringen, dass das freiwillige bürgerschaftlich geprägte Engagement für die Gesellschaft wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt ist, der sozialen und kulturellen Verarmung vorbeugt und das demokratische Gemeinwesen festigt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit diesem neuen Staatsziel ist ein klarer Handlungsauftrag an Land, an Kreise und die Städte und Gemeinden verbunden, das Ehrenamt verstärkt zu fördern, was etwa auch heißt, die Freiwilligen vor der Übernahme hauptamtlicher Strukturen zu schützen.

Außerdem verankern wir das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Thüringen. Ob Stadt oder Land, mit der neuen Verfassungsbestimmung heißt es: „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land.“ Damit fördern und sichern wir die gleichwertige Verteilung von Ressourcen und eröffnen Lebenschancen und gesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten. Land und Kommunen sind künftig verpflichtet, auf diese Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse hinzuwirken, die trotzdem als Verfassungsformulierung die Unterschiede, die zwischen Land und Stadt bestehen, natürlich achtet und es nicht heißt, dass auf gleichartige, aber doch auf gleichwertige Lebensverhältnisse hingewirkt werden soll.

Die Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Zukünftig binden wir Thüringen noch stärker an den europäischen Gedanken – gerade anlässlich der bevorstehenden Europawahl ein

ganz besonders wichtiges Signal. Hier blieb die Thüringer Verfassung – das wurde schon ausgeführt – bislang weit hinter den Standards nahezu aller anderen Landesverfassungen sowie des Grundgesetzes zurück. Für uns Bündnisgrüne – und deshalb haben wir auch immer und immer wieder mit Nachdruck auf dieser Verfassungsänderung beharrt – ist die Europäische Union die Antwort auf zwei Weltkriege und den Holocaust. Sie ist Angriff für Multilateralismus, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und demokratische Souveränität in einer globalisierten Welt. Sie muss weiterhin als politisches Projekt mit Nachdruck fortentwickelt werden, und auch dies in der klaren Verantwortung Thüringens. Deshalb steht künftig unverrückbar und auch für alle künftigen Landesregierungen bindend in unserer Verfassung: Der Freistaat Thüringen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und damit Teil der Europäischen Union. Der Freistaat Thüringen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das den Grundsätzen der Demokratie, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des Föderalismus sowie der Subsidiarität verpflichtet ist. Er fördert die europäische Kooperation und Verständigung und tritt für die Mitwirkung der Regionen und ihrer Bürger in europäischen Entscheidungen ein. Zugleich sorgen wir neben diesen wichtigen Prinzipien mit der Verfassungsänderung dafür, dass der Europaausschuss des Landtags Verfassungsrang erhält. Als künftig verpflichtender Ausschuss beschließt er öffentlich über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Wir öffnen damit dem Landtag eine noch aktivere Rolle in der Gestaltung europäischer Politik. Dadurch kann das Parlament und letztlich unsere Bürger/‑innen europapolitische Belange

besser mitgestalten. Denn ganz klar ist, Europa lebt von der Akzeptanz der Menschen vor Ort. Insgesamt machen wir mit dieser Neuerung den Freistaat ein gutes Stück europäischer.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Auch die Ausweitung des Konnexitätsgebots ist eine Neuerung, auf die wir uns endlich einigen konnten, die auch mit die größten Diskussionen verursacht. Weil es beim Kollegen Zippel vorher so anklang, will ich das noch mal deutlich machen: Die Frage, ob wir Konnexität in der Verfassung verankern, stand für uns als rot-rot-grüne Fraktionen nie infrage. Wir haben immer deutlich gemacht, dieser Grundsatz, dass Kommunen Gelder bekommen, wenn das Land neue Aufgaben überträgt, der ist gesichert. Aber wir haben

auch immer wieder deutlich gemacht, das bisher funktionierende System bei den Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, das müssen wir beibehalten, weil es funktioniert. Das ist verfassungsrechtlich komplett ausgeurteilt. Daran sollten wir nicht rütteln. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir uns am Ende doch noch darauf einigen konnten, dieses bisherige Prinzip zu belassen und um das neue Prinzip der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu ergänzen.

Mit dieser Formulierung, wie wir sie jetzt gefunden haben, stellen wir nämlich auch sicher, dass die solidarische Verteilung von Geldern zwischen den Kommunen weiterhin funktionieren kann, sprich, dass finanzschwache Kommunen einen Ausgleich bekommen, einen stärkeren Ausgleich als finanzstarke Kommunen, und wir damit die Handlungsfähigkeit aller Kommunen in Thüringen weiterhin bewahren. Mit der Frist, dass diese Verfassungsänderung am 01.01.2026 in Kraft tritt, können sich Land und Kommunen gleichermaßen gut auf die in dieser komplexen Frage neue Regelung einstellen. Ich glaube, das ist wirklich eine Verfassungsänderung, wo wir lange miteinander gerungen haben, wo wir miteinander sehr stolz sein können, dass wir die jetzt so auf den Weg gebracht haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der Aufnahme des Alters in den Katalog der Diskriminierungsmerkmale erhöhen wir das Schutzniveau zur Verhinderung von Altersdiskriminierung. Damit wird ein wichtiges gesellschaftliches, aber auch rechtspolitisches Signal gegen Diskriminierung gesetzt. Es wirkt der Problemlage entgegen, dass Menschen unterschiedlichen Alters, egal ob jung oder alt, genau wegen ihres Lebensalters benachteiligt werden. Genauso war es uns ein besonderes Anliegen, auch eine weitere, eigentlich ganz kurze Formulierung in der Verfassung zu ändern, nämlich, dass der Begriff „Behinderte“ endlich durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt wird, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention auch vorsieht, und wir in diesem Punkt die Verfassungsformulierungen auch an die moderne Zeit anpassen und eine Entwicklung nachvollziehen, die in den letzten 30 Jahren in diesem Bereich ganz klar stattgefunden hat.

Nicht zuletzt kommt noch last, but not least die elektronische Verkündung, ein kleiner Punkt, der auch

schnell unstrittig war, die ganzen Jahre aber nicht das Licht der Welt erblicken konnte, weil er eben mit den anderen Verfassungsänderungen zusammen beachtet worden ist. Aber die elektronische Verkündung werden wir doch alle relativ konkret merken, wenn wir hoffentlich in Zukunft nicht mehr das Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen in dieser ausgedruckten Form in unseren Briefkästen vorfinden werden, sondern digital. Damit werden wir ganz konkret zum Beispiel eine Menge Bäume schützen, weil es nicht mehr ausgedruckt in Papier vorliegen muss. Die elektronische Verkündung mag klein sein, ist aber auf dem Weg der Digitalisierung, finde ich, ein ganz zentraler Schritt, damit der Landtag hier endlich auch vorangeht und sagt: Natürlich können Gesetze elektronisch verkündet werden.

Frau Abgeordnete, ich unterbreche Sie ungern, aber es ist gerade ein großes Gemurmel hier im Raum, es lag, glaube ich, nicht nur am Wechsel der Besuchergruppen. Wir beraten gerade die Thüringer Verfassung, ich glaube, es ist ein bisschen Ruhe und Aufmerksamkeit im Saal für die Rednerin geboten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wir uns als Grünenfraktion bei unseren Themen „Nachhaltigkeit“ und „Europa“ erfolgreich gegen Widerstände durchsetzen konnten, bedauern wir, dass gerade beim Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene keine Verständigung mit der CDU-Fraktion erzielt werden konnte. Beim Ausbau der direkten Demokratie hatten wir sehr umfassende, sehr gute Anhörungen, die deutlich gemacht haben, dass das Prinzip der direkten Demokratie, ganz konkret zum Beispiel Volksbegehren, in unserer Verfassung angelegt und vorgesehen ist. Die Quoren in Thüringen sind aber derart hoch, dass dieses Instrument praktisch nie zur Anwendung und nie zur Geltung kommt. Deswegen hätten wir uns außerordentlich gewünscht, dass man hier endlich Quoren absenkt und damit dieses Instrument der direkten Demokratie handhabbar macht. Genau das gleiche Bild gilt bei der rigorosen Vorgabe des Finanztabus, die Volksbegehren an vielen Stellen einschränkt. Ich bin Mehr Demokratie sehr dankbar, dass sie hier immer wieder den Fokus gelegt haben. Ich glaube, bei dieser Verfassungsänderung heißt es leider auch für die Zukunft, dass es dort weiterhin auch den zivilgesellschaftlichen Druck des Engagements von Mehr Demokratie und auch von uns allen braucht, damit wir die direkte Demokratie weiter ausbauen. Es ist sehr bedauerlich, dass dies nicht im Rahmen dieser Verfassungsreform mit passieren kann.

(Befall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wir als Grüne sagen, dass man in der Verfassung die Regelung zur Ministerpräsidentinnenwahl durchaus hätte klarstellen können. Das wäre nicht verkehrt, weil es immer eben Diskussionen gibt. Allerdings steht für mich bei dieser großen Debatte um die MP-Wahl, die wir auch in vielen Stunden miteinander geführt haben, eine klare Erkenntnis an dessen Ende. Auch wenn wir als Grüne grundsätzlich Sympathie

haben, zu diskutieren, ob es vielleicht tatsächlich mehr Ja- als Neinstimmen braucht – das war eine außerordentlich interessante Anhörung mit den Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern – war meine Erkenntnis aus dem ganzen Prozess: Die vorherrschende Rechtsmeinung ist doch relativ klar in dieser Frage und bestätigt die Auffassung, dass im dritten Wahlgang eben die Jastimmen das alleinig Geltende sind. Ich glaube, das hätte man noch in der Verfassung klarstellen können. Nichtsdestotrotz ist ganz klar, dass dieser dritte Passus nur zur Anwendung kommt, wenn wir als demokratische Abgeordnete nicht verantwortlich miteinander arbeiten. Bisher ist das immer abgewendet worden und, ich glaube, auch für die nächste Landtagswahl ist klar, dieser Passus ist nicht das Entscheidende, das Entscheidende ist, dass wir als Abgeordnete, als Fraktionen verantwortlich miteinander verhandeln und reden und damit wird auch die Frage der Ministerpräsidentenwahl im September/Oktober nicht umstritten sein.

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Da stimmen Sie bitte den Änderungen zum Gesetz zu!)

Da wäre ich jetzt darauf gekommen. Das wird eben keine Lösung sein, weil es da viele Rechtsprobleme gibt.