von Frauen eine allgemeine Möglichkeit zur Aufenthaltsüberwachung von Menschen schaffen, die unter Umständen noch nie straffällig geworden sind. Dass FDP und CDU im Bereich der Sicherheitsrechte eher selten auf einer Wellenlänge liegen,
Den Aufenthaltsort einer Person nicht als Strafe, sondern präventiv 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu überwachen, ist ein tiefer, ein sehr tiefer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, zumal sich aus Bewegungsbildern, die nach dem Willen der Union unter Umständen auch hergestellt werden könnten, auch andere Informationen über die überwachte Person ablesen lassen. Das reicht von Gesundheitsdaten über politische Einstellungen bis hin zur sexuellen Orientierung. Ich glaube, es ist Ihnen gar nicht bewusst, was man mit den Daten, die Sie da erheben wollen, alles Schönes anstellen kann.
Daher werden wir Ihnen bei diesem zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs sicherlich nicht zustimmen können, aber im Ausschuss noch einigen Diskussionsbedarf haben. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Spannende, liebe Schülerinnen und Schüler, an diesem Tagesordnungspunkt ist, dass es ganz unterschiedliche Auffassungen gibt von den Leuten hier im Raum und den Fraktionen, egal, ob sie der Regierung angehören oder nicht. Das passiert hier nicht so häufig, deswegen versuche ich das noch mal ganz anders anzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die Aufregung wahr. Frau Tasch hat ja recht, das ist ein wichtiges Thema. Wenn es Ihnen aber so wichtig wäre, dann hätten Sie in den letzten Jahren mehr in diesem Bereich gemacht. Und das, finde ich, ist schon ein Punkt, den man hier mal anbringen kann.
Sie bringen im Wahlkampf hier ein Thema an, was es nicht wert ist, eben mal so ganz kurz vor nackig noch abzufrühstücken. Und es ist auch so komplex, dass ich sagen muss, dass ich das wirklich extrem schwierig finde.
Ich will aber mal aufmachen, worüber wir hier eigentlich gerade sprechen: Wir haben die Situation, dass wir viele Frauen auch in Thüringen haben, die in ihrem alltäglichen Leben von häuslicher Gewalt betroffen sind. Es gibt auch einige Männer, die das sind, aber – Herr Walk hat es angeführt – der Großteil der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind Frauen und ihre Kinder. Die Kinder sind hier gerade noch gar nicht erwähnt worden. – Das ist das eine.
Was wir also in dieser Diskussion gegeneinander abwägen müssen, ist aus meiner Perspektive das Recht von Frauen, in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können, wenn denn der Täter dann endlich ausgewiesen ist. ich will noch mal festhalten: Bis wir an dem Punkt sind, dass Frauen wirklich in der Lage sind, ihre gewalttätigen Partner und Expartner zu Hause rauszuschmeißen, vergehen teilweise Jahrzehnte.
Ach ja, genau. Da ist der AfD wieder aufgefallen – ja, stimmt, Männer sind ja nicht gewalttätig in Ihrer Welt, das habe ich vergessen. Sie mögen das ja, Sie finden das ja super, diese patriarchale Situation.
Also wir reden davon, dass Frauen und ihre Kinder teilweise einem jahrelangen Martyrium schon ausgesetzt sind, bis wir überhaupt an dem Punkt sind, dass wir über Annäherungsverbote etc. pp. sprechen.
Was wir abwägen müssen, ist: die Freiheit der Frauen und ihrer Kinder, sich einigermaßen frei bewegen zu bewegen und in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können gegen andere Rechte von Expartnerinnen und Expartnern. Was nicht geht, finde ich, ist, dass wir einfach sagen: Die Polizei kann entscheiden, dass jemand eine Fußfessel bekommt oder nicht. Das geht nicht!
Da müssen wir aus meiner Sicht bei einem Richtervorbehalt bleiben. Da geht es um schwerwiegende rechtliche Abwägungen. Sie merken, ich spreche nicht grundlegend gegen die Fußfessel.
Der Kollege Bilay hat aber auch einen Punkt. Worum geht es denn bei dem Nutzen einer Fußfessel oder eines elektronischen Armbandes. Fußfessel klingt immer so ein bisschen mittelalterlich, reden wir mal über eine elektronische Überwachung, in welcher Form auch immer die stattfindet. Es geht ja darum, den Frauen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig gewarnt zu sein bei einem Annäherungsverbot, dass sie beispielsweise sich auch in Sicherheit bringen können. Es gibt Länder, die machen das schon, unter anderem in Spanien ist das der Fall. Da wird eben nicht die Polizei benachrichtigt, wenn ein Umkreis von, in dem Fall sind es, glaube ich, 500 Meter überschritten wird, sondern die Frauen werden benachrichtigt. Das heißt also, sie können dann Folgendes machen: Sie können die Tür zuschließen, sie können sich in ihre Wohnung begeben und sie können die Polizei verständigen.
Wenn wir jetzt darauf abstellen, dass eine elektronische Überwachung die Polizei informiert, dann bin ich in der ländlichen Region wie Thüringen bei dem Kollegen Bilay, da haben wir nicht viel gekonnt. Dann kommt, wir wissen alle, wie lange unsere Dienstwagen in den Kreisen brauchen. Und wenn wir von Annäherungsverboten sprechen, reden wir teilweise von wenigen hundert Metern. Und ich weiß nicht, wie schnell Sie laufen, aber 500 m in zwanzig Minuten schaffen eigentlich fast alle. Der Dienstwagen ist in der Zeit im Ernstfall nicht so schnell da. Das heißt also, worüber reden wir konkret, wenn wir von der elektronischen Überwachung reden? Worauf ich mich einlassen würde, ist, zu sagen: Wir führen eine elektronische Überwachung mit einem richterlichen Vorbehalt, mit einer klar definierten, vorher auch – also nicht einfach nur, weil jemand eventuell mal straffällig wird, also keine präventivelektronische Überwachung. Da muss aus meiner Sicht was passiert sein, da muss eine Straftat vorliegen bzw. muss ein Richter ein Annäherungsverbot in irgendeiner Art und Weise auch ausgesprochen haben. Dann können wir darüber sprechen, ob man dann aber eben vor allen Dingen auch eine Warnung an die Frau und die Polizei – das kann man ja auch beides machen – tatsächlich rausgibt. Technisch wäre das nicht das große Problem. Die Frage ist: Wie weit wollen wir in die Freiheitsrechte der einen eingreifen, um die Freiheitsrechte anderer zu schützen? Da bin ich jetzt Feministin durch und durch, in dem Fall sage ich: Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind mir in dem Fall tatsächlich wichtiger als die Freiheitsrechte von schlagenden Männern.
So. Das ist jetzt ein bisschen plakativ und vielleicht populistisch, aber das ist meine Abwägungslinie, auf der ich mich bewege. Deswegen habe ich ja auch von vornherein gesagt: Über die elektronische Überwachung, finde ich, kann man reden, aber – da bin ich bei der Gruppe der FDP und beim Kollegen Bilay – es muss im engen rechtsstaatlichem Rahmen passieren und es muss klar sein, dass es auch nur für diese Fälle gilt. Eine elektronische Überwachung im Polizeiaufgabengesetz eingeführt, die dann einfach beliebig ausgeweitet werden kann, ist mit uns nicht zu machen, das heißt also für diesen konkreten Fall und vor allen Dingen auch praktisch anwendbar. Das sind die Kriterien, die ich anlege.
Deswegen, wir können das gern weiter diskutieren im Ausschuss. Ansonsten empfehle ich der CDU aber auch: Stimmen Sie den Sachen zu, die auch Frauen schützen vor häuslicher Gewalt, die hier schon liegen. Auch das wäre ein wichtiger Schritt. Vielen Dank.
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Götze das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Fraktion der CDU den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch Änderung des Polizeiaufgabengesetzes verbessern. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung von ausdrücklichen Rechtsgrundlagen zur Anordnung von Kontakt- und Näherungsverboten sowie die Ermöglichung der Anwendung der umgangssprachlich als elektronische Fußfessel bezeichneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Fälle häuslicher Gewalt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung teilt die Einschätzung, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein wesentlicher Baustein zur Verhinderung von Gewalt im sozialen Nahraum sein kann. Aus diesem Grund hatte sich die Landesregierung gemeinsam mit Hessen, BadenWürttemberg und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Justizministerkonferenz für die Implementierung des Instruments im Gewaltschutzgesetz eingesetzt, um den Gerichten effektivere Mittel zur Durchsetzung ihrer Anordnungen an die Hand zu geben.
Über die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Polizeiaufgabengesetz kann und sollte ernsthaft diskutiert werden. Brandenburg hat erst kürzlich mit dem Gesetz
zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein umfassendes, entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet, welches für die weitere Überlegung in Thüringen als Ausgangspunkt dienen kann.
Was man dabei natürlich auch beachten sollte – und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits angesprochen – ist die Frage, was in der Kürze der Zeit hier leistbar ist, und man sollte natürlich im Blick haben, dass man mit dem Polizeiaufgabengesetz ein sehr grundlegendes Gesetz anfasst. Insofern warne auch davor, hier zusätzliche Gefahrbegriffe, die unreflektiert oder ungeprüft aus Bayern übernommen werden sollen, in das Polizeiaufgabengesetz zu integrieren. Das würde, glaube ich, zu mehr Verwirrung führen, als tatsächlich gewollt ist. Insofern – das Thema wird uns beim nächsten TOP ja auch noch einmal
begegnen – plädiere ich hier auch für ein sehr, sehr sorgfältiges Vorgehen, was wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch was sagen. Ich bedanke mich erst einmal für die fast komplett konstruktive Diskussion. Wir sehen, wir wollen alle den Schutz der Frauen – bis auf eine Fraktion hier im Haus. Ich will aber noch auf zwei Dinge eingehen.
Herr Bilay, seit fünf Jahren werden die Fußfesseln auch in Thüringen eingesetzt, es gibt 26 Fälle. In keinem Fall gab es irgendwelche größeren Defizite. Es sind auch keine 1.000 Fälle, sondern 26. Und Frau Henfling, selbstverständlich ist der Richtervorbehalt schon implementiert. In § 34f entscheidet der Richter, die Polizei kann es beantragen und natürlich selbst nicht festlegen. Das ist doch selbstverständlich. Herzlichen Dank.
Das, sehe ich, ist nicht der Fall, dann können wir in die Abstimmung gehen. Ich habe verstanden, Herr Abgeordneter Walk, beantragt Ausschussüberweisung – oder? An den Innen- und Kommunalausschuss. Es ist beantragt Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es weitere Überweisungsanträge? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab. Wer dafür ist, das Zweite Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Die Gegenstimmen. Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Überweisung bestätigt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir waren übereingekommen, dass wir vor der Mittagspause auch noch den Tagesordnungspunkt 13 aufrufen, das will ich dann hiermit tun.
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9653 - Neufassung - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Urbach für die Fraktion der CDU. Bitte.