Protokoll der Sitzung vom 26.04.2024

Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob sich Angehörige der Feuerwehren des Landkreises Hildburghausen anderweitig fortgebildet haben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten

Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Vogtschmidt in der Drucksache 7/9886. Bitte, Frau Abgeordnete.

Stromerzeuger in den dezentralen Katastrophenschutzlagern des Landes

Die Landesregierung und der Landtag haben eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Optimierung des

Katastrophenschutzes angestoßen, so etwa im Kontext der Novellierung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung, aber auch mit erheblichen Investitionen. Allein der Haushalt für das Jahr 2024 weist für den Beschaffungstitel für Spezialausrüstungen, die das Land im Rahmen seiner Landesaufgabe nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in den dezentralen Landeskatastrophenschutzlagern vorhält, eine Rekordsumme von 3,5 Millionen Euro auf. Gerade Stromerzeuger von 9 oder 13 Kilovoltampere (kVA) sind dabei ein wirksames Mittel, um vor allem kurzfristig Defizite in der Energieversorgung zu überbrücken. Einerseits lehren dies die Erfahrungen beim Hochwasser im Ahrtal, andererseits auch die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, wo insbesondere im April 2024 erneut systematisch die Energieversorgung attackiert wurde und der Bedarf an Unterstützung weiter zunimmt.

(Staatssekretär Götze)

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stromerzeuger welcher kVA-Klasse wurden in den Jahren 2022 und 2023 als zusätzliche Vorhaltungen zu den Lagerbeständen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Landeskatastrophenschutzlager neu oder als Ersatz beschafft?

2. Wie viele Stromerzeuger welcher kVA-Klasse wurden im laufenden Haushaltsjahr 2024 als zusätzliche Vorhaltung zu den Lagerbeständen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Landeskatastrophenschutzlager neu oder als Ersatz beschafft und wie viele weitere werden im Jahr 2024 noch beschafft?

3. Kann die Landesregierung bereits eine Prognose hinsichtlich etwaiger Beschaffungen von Stromerzeugern für die Jahre 2025/2026 abgeben bzw. in welcher Größenordnung wird sich diese bewegen?

4. Wie hoch ist der Gesamtbestand an eingelagerten Stromerzeugern in den Landeskatastrophenschutzlagern?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auch hier antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Maßnahmen des Katastrophenschutzes dienen im Allgemeinen dazu, die Selbsthilfe der Bevölkerung zu ergänzen, sofern dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Die in vier dezentralen Katastrophenschutzlagern befindlichen tragbaren und fahrbaren Stromerzeuger dienen der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz. Zur Versorgung von privaten Haushalten, Landwirtschaftsbetrieben und anderen ortsfesten Gebäuden sind diese Geräte nicht vorgesehen und technisch auch nicht geeignet. Aufgrund von Lieferverzögerungen bei Stromerzeugern, also bei den Erzeugern dieser Geräte, ist bereits seit mehreren Jahren mit Lieferzeiten von mehr als 50 Wochen zu rechnen.

Ich komme zur Antwort auf die Frage 1: Im Jahr 2022 wurde durch das Landesverwaltungsamt die Beschaffung von insgesamt acht Stromerzeugern in der Leistungsklasse 9 kVA veranlasst, welche 2023 ausgeliefert wurden. Im Jahr 2023 wurden 24 Stromerzeuger in der Leistungsklasse 9 kVA sowie 44 Stromerzeuger in der Leistungsklasse 13 kVA beauftragt, die im laufenden Jahr 2024 ausgeliefert werden sollen.

Antwort auf die Frage 2: Im Jahr 2024 werden durch das Landesverwaltungsamt derzeit keine weiteren Beschaffungen geplant.

Antwort auf die Frage 3: Eine Prognose über mögliche Beschaffungsvorgänge ist derzeit noch nicht möglich. Momentan erfolgt die Fortschreibung der Ausstattungsstrategie der Katastrophenschutzlager in Form einer Konzeption zur Standardisierung von Betreuungs- und Unterbringungskapazitäten, in der auch Energieerzeugungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Nach Erarbeitung dieser Ausstattungsstrategien ist ein Soll-Ist-Vergleich mit den aktuellen Beständen an Stromerzeugern geplant, um perspektivisch einen Bedarf zu identifizieren.

(Abg. Vogtschmidt)

Antwort auf die Frage 4 lautet wie folgt: Insgesamt sind 42 Stromerzeuger in den verschiedenen Leistungsklassen vorhanden. Mit Abschluss der bereits veranlassten Beschaffungen ist ein Gesamtbestand von insgesamt 110 Stromerzeugern in den verschiedenen Leistungsklassen vorhanden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch Frau Abgeordnete Vogtschmidt.

Nur eine ganz kurze: Bei den zuletzt genannten 110 Vorhaltungen, könnten Sie da die Spezifizierung treffen, welche 9 kVA und welche dann 13 haben?

Herr Staatssekretär.

Das muss ich im Nachgang schriftlich beantworten.

Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/9887. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident.

Zukünftiger Betrieb der Landeseinsatzzentrale (LEZ) in Thüringen

Nach meiner Kenntnis endete der „Supportvertrag“ des Herstellers der Anlagen der LEZ (Hard- und Soft- ware) mit dem Freistaat Thüringen und ein Weiterbetrieb erfolgt nunmehr nur noch interimsmäßig bis maximal zum Ende des Jahres 2026. Mögliche neue Vertragspartner müssten nach meiner Kenntnis die gesamte Hardware der LEZ austauschen. Unter Beachtung der Dauer von Ausschreibungsverfahren und der Lieferzeiten derartiger komplexer IT-Systeme wird hier sehr dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung gesehen. Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wann endet der „Supportvertrag“ des Herstellers der Anlagen – also Hard- und Software –, die für den Betrieb der LEZ erforderlich sind?

2. Seit wann ist der Landesregierung das Auslaufen des Vertrags bekannt?

3. In welcher Form wird der Betrieb der LEZ danach sichergestellt?

4. Wie ist der Sachstand hinsichtlich möglicher Ausschreibungen für einen Weiterbetrieb, aus dem sich nach Kalkulation der Landesregierung welche Kosten für die kommenden Jahre ergeben?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

(Staatssekretär Götze)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Der zwischen dem Freistaat Thüringen und dem aktuellen Generalunternehmer bestehende Systemvertrag vom 19. November 2012 endet mit Ablauf des 30. Juni 2025.

Ich komme zu Frage 2: Das genannte Ablaufdatum ist das Ergebnis von zurückliegenden Verhandlungen über die Verlängerung des Systemvertrags. Anfragen zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wurden durch den Generalunternehmer zuletzt am 9. Dezember 2021 negativ beschieden.

Antwort zu Frage 3: Es wird die Implementierung eines neuen Einsatzleitsystems bis zum 30.06.2025

angestrebt.

Antwort zu Frage 4: Ein neues Einsatzleitsystem befindet sich gegenwärtig in der europaweiten Ausschreibung. Bis 27. Mai 2024 wird der Eingang der Erstangebote erwartet. Im Haushalt für das Jahr 2024 wurde für diese Investition Vorsorge in Höhe von insgesamt 42,2 Millionen Euro getroffen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch Herrn Abgeordneten Walk.

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Ich habe eine Nachfrage. Sie haben jetzt davon gesprochen, wie viel Geld in 2024 – wahrscheinlich in den Folgejahren als VE – eingestellt ist –, davon gehe ich aus. Das sind aber – so wie ich es einschätze – nicht die Gesamtkosten. Das werden wir wahrscheinlich mit diesem Kostenvolumen nicht hinbekommen. Vielleicht können Sie dann noch mal nachreichen – möglicherweise geht das erst, wenn die ersten Angebote dann auch zurückkommen von der Ausschreibung –, mit welcher Gesamtsumme Sie kalkulieren. Das, was ich gehört habe, da geht die Gesamtsumme wesentlich höher, also 60 Millionen Euro plus. Ob das jetzt tragfähig ist, weiß ich nicht. Ich würde darum bitten, wenn Sie noch mal die ersten Schätzungen zur Gesamthöhe und zur Kostenaufteilung, also für was wird das Geld ausgegeben – wir sprechen hier von Hardware, aber auch von Software –, nachreichen könnten.

Sie haben vollkommen recht, es geht hier um drei große Kostenblöcke. Das sind zum einen die Investitionskosten, dann haben wir die Mietkosten und die Betriebskosten. Ich kann Ihnen die Antwort halbwegs verlässlich momentan nicht geben, habe aber auch hier den Vorschlag, dass ich das für die nächste Innenausschusssitzung anmelde, in der Hoffnung, dass uns dann schon konkretere Zahlen zur Verfügung stehen, die ich Ihnen dann auch vortragen kann.

Eine weitere Nachfrage.

Danke. Auch hier gilt das, was wir eben schon gesagt haben, dann haben es auch alle Politiker/Innenpolitiker zeitgleich. Ich würde vielleicht jetzt schon die Frage stellen, die Sie dann auch berichten können, weil immer wieder suggeriert wird – ob berechtigt oder unberechtigt –, dass das System in die Jahre gekommen ist und deswegen störanfälliger sei. Da muss man sich auch Gedanken machen, wie man das möglicherweise auch im Vorfeld – es ist noch über ein Jahr hin – entsprechend überbrücken kann bzw. Resilienz herstellen kann.

Das werde ich in meiner Berichterstattung berücksichtigen.

Gut, auch wenn das eher ein Statement als eine Nachfrage war, Herr Abgeordneter Walk.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine von Frau Abgeordnete Dr. Lukin in der Drucksache 7/9891. Bitte, Frau Abgeordnete.