Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne und natürlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Henkel betraut.
Heute haben sich Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Prof. Dr. Hoff – zeitweise – und Herr Minister Stengele entschuldigt.
Die allgemeinen Hinweise: Für die gestrige Plenarsitzung habe ich außerordentliche Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen erteilt, über die ich ausnahmsweise erst heute in der Sitzung informiere. Das betrifft Herrn Marcel Siepmann, tätig für das Zweite Deutsche Fernsehen, Frau Dunja Engelbrecht, ebenfalls tätig für das Zweite Deutsche Fernsehen, Herrn Henning Wirtz, tätig für den Norddeutschen Rundfunk, Herrn Hans Jakob Rausch, ebenfalls tätig für den NDR, Frau Jana Heck für den Westdeutschen Rundfunk und Herrn Patrick Wulff für den Westdeutschen Rundfunk.
Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde die Übereinkunft getroffen, den Tagesordnungspunkt 26 gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 63 a und 63 b aufzurufen.
Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt werden zu Tagesordnungspunkt 4 ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10188 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10193, zu Tagesordnungspunkt 22 Entschließungsanträge der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/10186 und 7/10187, zu Tagesordnungspunkt 45 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10179, zu Tagesordnungspunkt 73 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/10157.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren.
Das Wort erhält die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Anja Müller, für die Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich freue mich, Ihnen heute die Vorstellung des Arbeitsberichts 2023 des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag zu geben. Es ist die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit des Ausschusses näherzubringen und noch einmal gemeinsam auf das Petitionsgeschehen im ablaufenden Jahr zurückzublicken.
Neben statistischen Angaben zum Petitionsgeschehen im Jahr 2023 finden Sie im Petitionsbericht insbesondere zahlreiche Beispielfälle, die einen Eindruck von der Bandbreite der an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Zudem enthält der Bericht allgemeine Informationen zum Ablauf eines Petitionsverfahrens und zum Petitionswesen in Thüringen selbst.
Für die Zuschauenden auf der Tribüne: Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde und an den Petitionsausschuss im Thüringer Landtag können sich die Menschen aus ganz Thüringen wenden, egal welchen Alters. Wir formulieren es immer gern so: Wenn euch der Schnuller der Eltern nicht passt, dann können sie sich an uns wenden. Also ab null Jahren ist dieses Petitionsrecht möglich – eine Form der Mitbestimmung, die herausragend ist.
Wenn ich auf das Jahr 2023 zurückblicke, dann möchte ich zunächst auf einen runden Geburtstag hinweisen, den wir feiern durften. Unsere Petitionsplattform, und damit verbunden die Möglichkeit zum Veröffentlichen von Petitionen im Internet, ist im vergangenen Jahr zehn Jahre alt geworden. Als im Sommer 2013
die öffentliche Petition, also eine Bitte/eine Beschwerde, beim Petitionsausschuss des Landtags eingeführt wurde, gab es neben dem Deutschen Bundestag lediglich zwei Landesparlamente, die bereits ein vergleichbares Portal betrieben haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Vorbildwirkung unseres Thüringer Petitionsgesetzes auf andere Landesparlamente hinweisen.
Im bundesweiten Vergleich ist Thüringen seit Jahren neben dem Petitionsrecht des Deutschen Bundestags
an vorderster Stelle. Ich wiederhole also immer wieder gern: Wir haben das beste Petitionsgesetz im gesamten Bundesgebiet.
Das ist offenbar auch andernorts festgestellt worden und so wurden wir im vergangenen Jahr gleich zweimal von Mitgliedern anderer Petitionsausschüsse besucht. Den Anfang machte der Brandenburger Petitionsausschuss im Mai und im September durften wir eine Delegation aus Mecklenburg-Vorpommern empfangen. In beiden Runden stellten wir einander die Besonderheiten unserer Petitionsgesetze und Rechtsgrundlagen vor und diskutierten die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Regelungen und Arbeitsweisen. Auch aus Thüringer Sicht ließe sich da sicherlich etwas abschauen, so zum Beispiel das Recht des Pe
titionsausschusses aus Brandenburg, Stellungnahmen direkt von untergeordneten Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Amtsträgern einzufordern, oder das Recht, die Amtsträger gleich direkt in den Ausschuss vorzuladen.
Aber zurück zur Petitionsplattform: Sie gibt den Petenten, also den Menschen, die Möglichkeit, öffentlich auf ein Anliegen aufmerksam zu machen und Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen. Nach Veröffentlichung können die Petitionen, also auch wieder Bitten und Beschwerden, sechs Wochen lang durch eine digitale Mitzeichnung oder eine Unterschrift auf einer Unterschriftenliste unterstützt werden. Erreicht eine Petition im Mitzeichnungszeitraum mindestens 1.500 Unterschriften, führt der Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in deren Rahmen die Petenten noch einmal ganz gezielt ihr Anliegen darstellen können.
Die Anhörungen können von Zuschauerinnen und Zuschauern direkt im Landtag verfolgt werden. Darüber hinaus werden die Anhörungen auch als Video live im Internet gestreamt, sodass sich alle Unterstützerinnen und Unterstützer selbst ein Bild machen können, wie es mit einer Petition weitergeht. Über das Ergebnis dieser öffentlichen Anhörung, dieser Petition, wird dann abschließend auf der Petitionsplattform berichtet, sodass alle Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie sich ihre Unterstützung ausgewirkt hat. Ich breche es noch mal herunter: Da, wo ich jetzt stehe, stehen dann, wenn eine öffentliche Anhörung stattfindet, ganz normale Menschen, die sich mit einer Bitte und Beschwerde an den Thüringer Landtag gerichtet haben.
Warum erkläre ich das noch mal so ausführlich? Weil Schülerinnen und Schüler hier oben auf der Tribüne sitzen. Hier stehen die Menschen, hier sitzt die Landesregierung, hier sitzen die Abgeordneten und somit erfolgt ein Austausch über das Problem, was Menschen in Thüringen haben. Auch das, wie gesagt, ist ja einmalig in der Bundesrepublik.
In klassischer Hinsicht zielte das Petitionsverfahren seit jeher vor allem darauf, einzelnen Personen bei einer konkreten Problemstellung zu helfen und eine Lösung zu vermitteln. Mit der öffentlichen Petition wurde dem Petitionsverfahren beim Landtag ein basisdemokratisches Element hinzugefügt, welches eine einfache und schnelle Rückkoppelung an uns Landespolitiker ermöglicht. Durch eine Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes im Jahr 2021 haben wir die Petitionsplattform noch attraktiver gestaltet. Dort können die Anliegen in einem Forum nun auch öffentlich diskutiert werden. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass dieses Angebot noch nicht allzu sehr genutzt wird. Gegebenenfalls müssen wir bei der nächsten Evaluierung der Plattform diese Funktion noch mehr hervorheben und in unserer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt darauf hinweisen. Des Weiteren haben wir die Grundlage geschaffen, die Sammlung von digitalen Mitzeichnungen mit der klassischen Unterschriftensammlung auf der Straße zu kombinieren. Und seit der Gesetzesänderung ist es in der sechswöchigen Mitzeichnungsphase auch möglich, auf vom Landtag bereitgestellten Listen auch vor Ort schriftliche Mitzeichnungen für ein Anliegen zu sammeln. Diese Form der Unterstützung kommt sehr gut an. Das heißt, unsere Petitionsreferatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter stellen den Petenten diese Unterschriftsbögen zur Verfügung. Darüber muss sich keiner Gedanken machen, der eine Petition einreicht. Auch dieser Service – ich wiederhole es gerne noch mal – ist einmalig bundesweit.
Tatsächlich gehen mittlerweile rund 75 Prozent der auf der Petitionsplattform gesammelten Mitzeichnungen auf handschriftliche Unterschriften zurück. Und so nehmen wir im Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren tatsächlich einen Trendwechsel von der klassischen Einzelpetition zur öffentlichen Petition war. Dies lässt sich auch an den statistischen Zahlen des Vorjahres ablesen. Auf der Plattform wurden im Jahr 2023 32 Petitionen antragsgemäß veröffentlicht. Für diese 32 Petitionen wurden während der Veröffentlichung insgesamt 58.690 Unterschriften gesammelt – ein Höchstwert seit dem Bestehen der Petitionsplattform. Elf Petitionen haben dabei die Schwelle von 1.500 Unterschriften übersprungen. Dies stellt sogar eine
Verdopplung im Verhältnis zum Jahr 2022 dar. Auch wenn man auf die langfristige Perspektive schaut, ist eine deutliche Entwicklung zu erkennen. Während wir in der sechsten Wahlperiode noch 24 öffentliche Anhörungen durchgeführt haben, sind wir in der aktuellen siebten Wahlperiode schon bei 45 öffentlichen Anhörungen angelangt. Das ist ein Plus von 87 Prozent – Wahnsinn! Das öffentliche Petitionsverfahren erfährt also mittlerweile eine breite gesellschaftliche Resonanz. Und auch ich persönlich schätze dieses Instrument ganz besonders, da es den unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen im Land und den politischen Akteuren wesentlich fördert. In Zeiten von Politikverdrossenheit und einer mittlerweile sogar teilweise aggressiven und übergriffigen Stimmung gegenüber Politikerinnen und Politikern ist es nicht hoch genug einzuschätzen, dass wir im Petitionsverfahren einen Raum geben, in dem ganz unterschiedliche Themen diskutiert, verhandelt und auch von unterschiedlichen Seiten beleuchtet werden können. Die Erfahrung zeigt hierbei, dass das Format der öffentlichen Anhörung von den Menschen sehr geschätzt wird und diese oft überrascht sind, dass sich die Abgeordneten sehr detailliert mit ihren Anliegen auseinandersetzen.
In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig, dass die Menschen mit ihren Problemen und Anregungen auch unmittelbar den Weg zum Petitionsausschuss finden. Oft nehmen wir über die großen Medien wahr, dass über große Unterschriftensammlungen auf privat betriebenen Petitionsportalen berichtet wird. Bei diesen ebenfalls als Petitionen bezeichneten Aktionen ist es jedoch unklar, wie die Initiatoren am Ende mit den gesammelten Unterschriften umgehen. Oft werden Erwartungen an die Politik geschürt, ohne dass die Anliegen konkret an uns herangetragen werden. Die privaten Petitionsportale können aus sich heraus keine Veränderungsprozesse initiieren, wie wir als Petitionsausschuss dazu in der Lage sind. Wir haben die Möglichkeit, in einen direkten Austausch mit der Landesregierung, den zuständigen Behörden und anderen Stellen zu gehen. Wir können Sachverständige anhören und wir können Akteneinsicht nehmen und auf dieser Basis ein Anliegen konkret fördern. Ich werde daher nicht müde zu betonen, dass bei landespolitischen Themen natürlich der Petitionsausschuss der richtige und zuständige Adressat von öffentlichen Petitionen ist. Seit dem vergangenen Jahr gehen wir hier sogar aktiv einen Schritt auf die Menschen zu. Unsere Geschäftsstelle, das heißt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsreferat behalten die privaten Petitionsportale im Blick und nehmen von sich aus Kontakt mit den Initiatoren auf, mit denen, die eine Thüringer Petition eingereicht haben und ermutigen sie, diese Petition an den Thüringer Landtag zu richten, und das funktioniert auch.
Vor zwei Wochen haben wir eine öffentliche Anhörung zur Straßensperrung der B 4 bei Nordhausen und den damit einhergehenden Problemen für die Region durchgeführt. Genau dieses Thema war zunächst zur auf einem privaten Petitionsportal veröffentlicht worden. Nun erfolgt jedoch eine intensive Prüfung der Maßnahme, insbesondere auch durch den von uns um Mitberatung gebetenen Fachausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Das ist für die engagierten Menschen vor Ort ein echter Gewinn, ein Gewinn für
Mit dem Bedeutungsgewinn der öffentlichen Petition geht allerdings auf der anderen Seite durchaus eine sinkende Relevanz der klassischen Einzelpetitionen einher. Im vergangenen Jahr erreichten uns insgesamt 539 Petitionen, womit sich der allgemeine Trend zu mäßigeren Eingangszahlen aus den Vorjahren fortsetzt. Dies ist aber auch insoweit nachvollziehbar, als die öffentlichen Petitionen natürlich auch eine kanalisierende Wirkung haben. Gibt es eine öffentliche Petition, die ich mit einer Mitzeichnung, also einer Unterschrift, unterstützen kann und weiß ich also, dass der Ausschuss bereits ein Anliegen in Bearbeitung hat, werde ich zum gleichen Thema nicht noch einmal selber eine Petition einreichen.
Auch möchte ich betonen, dass eine eingegangene Petition auch eine Vielzahl von Anliegen mit unterschiedlichen beteiligten Stellen zum Gegenstand haben kann. Insbesondere die Petitionen aus dem Strafvollzug haben oft mehrere Einzelprobleme zum Gegenstand.
Beim Thema „Strafvollzug“ ist natürlich auch die Strafvollzugskommission zu erwähnen, welche nach § 13 des Thüringer Petitionsgesetzes als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses bestellt wird. Die Kommission behandelt die ihr vom Ausschuss überwiesenen Bitten und Beschwerden, befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs sowie des Maßregelvollzugs. Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht bereits unmittelbar im Austausch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss weitergeleitet, und dort als Petitionen, also Bitten und Beschwerden, bearbeitet. Zur Vereinfachung sind wir allerdings dazu übergegangen, diese Petitionen unter einem Aktenzeichen zu bearbeiten, um eine zusammenhängende Bearbeitung zu gewährleisten. Auch diese Vorgehensweise geht mit dem Effekt einher, dass man aus den reinen Eingangszahlen nicht mehr unmittelbar die Rückschlüsse auf das genaue Volumen der Bitten und
Beschwerden beziehen kann. Selbstverständlich haben im Zuge eines Besuchs auch die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und die örtlichen Personalräte die Möglichkeit, das Gespräch mit der Strafvollzugskommission zu suchen.
Die Kommission konnte im Jahr 2023 in der Justizvollzugsanstalt Tonna, der Justizvollzugsanstalt Chemnitz sowie im Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie Besuche durchführen. Darüber hinaus besuchten ihre Mitglieder zusammen mit dem Justiz- sowie Haushalts- und Finanzausschuss im Dezember 2023 auch die noch im Bau befindliche sächsisch-thüringische Justizvollzugsanstalt in Zwickau.
An dieser Stelle möchte ich der stellvertretenden Vorsitzenden Karola Stange und den weiteren Kolleginnen und Kollegen der Strafvollzugskommission ganz herzlich für ihre geleistete Arbeit danken.
Im Weiteren möchte ich Ihnen die Eingangszahlen an Petitionen noch etwas ausführlicher auseinanderdröseln. Die meisten Petitionen kamen mit insgesamt 98 Eingängen erneut aus dem Bereich „Arbeit, Soziales, Frauen und Familie“. Hier sind weiterhin die Fälle mit Bezug zur Sozialhilfe, aber auch Hilfen für Menschen mit Behinderungen von erheblicher Relevanz. Wie in den Vorjahren waren auch die Petitionen aus dem Strafvollzug mit 62 Eingängen erneut stark vertreten. Weiterhin folgt der Bereich „Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft“ mit 54 Eingängen. In zwölf Sitzungen hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Bitten und Beschwerden insgesamt 613 Petitionen behandelt, 591 davon abschließend. Bei 11 Prozent der abgeschlossenen Petitionen stellte der Ausschuss fest, dass den Anliegen der Petenten, also der Bürgerinnen und Bürger, ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte. Das bedeutet, wir haben eine Lösung gefunden. Bei 86 Prozent der Petitionen erklärte der Ausschuss mit Auskünften zu Sach- und Rechtslage oder wegen Rücknahme die Petitionen für erledigt. Bei weiteren circa 10 Prozent der Bitten und Beschwerden half der Ausschuss weiter, indem er die Petitionen an die zuständigen Stellen weiterleitete, also vielleicht an den Bundestag oder andere Landtage. In etwa 3 Prozent der abschließend entschiedenen Petitionen musste der Petitionsausschuss aber feststellen, dass dem Anliegen eines Petenten nicht abgeholfen werden konnte.
Was kann man nun vielleicht als gewisses Oberthema aus den an uns gerichteten Anliegen herausziehen? Hier würde ich ganz grob das Thema „mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung“ nennen, das uns in ganz unterschiedlicher Ausprägung begegnet ist.
Ein junger Mann hatte sich beispielsweise über die verzögerte Bearbeitung seines Antrags auf AufstiegsBafög durch das Landesverwaltungsamt beschwert. Bei der Prüfung der Petition wurde deutlich, dass die Bearbeitungsdauer der Anträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zwar von zunächst sechs Monaten auf drei Monate verkürzt werden konnte. Gleichwohl gab es weiterhin einen Bearbeitungsstau
von über 1.000 Anträgen. Der Ausschuss hat die Situation zum Anlass genommen, den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes in einer Sitzung unmittelbar zu den Zuständen und Verbesserungsmöglichkeiten zu befragen. Auf eindringliche Bitte des Petitionsausschusses stellte das Landesverwaltungsamt als eine ganz kurzfristige Maßnahme Vorauszahlungen nach einer Frist von sechs Wochen ohne weitere Prüfung in Aussicht. Da jedoch weiterhin strukturelle Probleme offensichtlich waren, haben wir zudem von unserem Recht aus § 10 Thüringer Petitionsgesetz Gebrauch gemacht und beschlossen, dass zwei von uns beauftragte Ausschussmitglieder die Prozesse und Abläufe im Landesverwaltungsamt vor Ort in Augenschein nehmen.