Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf bei den Enthaltungen der AfD-Fraktion auch in der Schussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich bitte jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu einer kurzen Beratung nach vorn.

(Vizepräsident Bergner)

Meine Damen und Herren, um das ungewöhnliche Prozedere zu erläutern und auch so zu erläutern, dass dann alle damit was anfangen können: Es ist so, dass wir eine sehr volle Tagesordnung hatten, die aber in der Reihenfolge geändert worden war, sodass der Rollenplan jetzt bei dem relativ schnellen Ablauf heute nach dem Tagesordnungspunkt 9 Lücken erst mal eine Lücke hinterlassen hatte, weswegen wir uns jetzt beraten haben, wie die Beratung danach weitergehen soll.

Es wird so sein, dass nach Tagesordnungspunkt 9, der jetzt kommt, die Tagesordnungspunkte 28, 27 und 26 aufgerufen werden. Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, dass sich die jeweils zuständigen Fachsprecher darauf vorbereiten, dass entsprechende Rednerlisten vorgelegt werden, auch mit Blick auf die Landesregierung, damit es entsprechend vorbereitet ist. Ich wiederhole noch mal: Wir rufen als Nächstes Tagesordnungspunkt 9 planmäßig auf. Danach wird mit den Tagesordnungspunkten 28, 27 und 26 weitergemacht.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können jetzt weitermachen. Wunderbar, für Tagesordnungspunkt 28 haben wir schon die Redeliste.

Wir machen jetzt weiter mit Tagesordnungspunkt 9

Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU

Wird das Wort zur Begründung des Beratungsverlangens gewünscht? Ich sehe keinen Wunsch zur Begründung des Beratungsverlangens. Dann eröffne ich die Aussprache. Ich rufe Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer und auch sehr geehrter Herr Leibiger als unser Landesbeauftragter für die Menschen mit Behinderungen – ich sehe ihn zwar nicht im Saal, aber ich könnte mir vorstellen, dass er uns vielleicht auch digital folgt –, wir dürfen uns für die Vorlage des 4. Tätigkeitsberichts unseres Behindertenbeauftragten für den Zeitraum 2019 bis 2023 bedanken. Dieser ist natürlich geprägt vom Beauftragten selbst, der im Jahr 2019 erstmals hier im Plenum, ich glaube, damals mit 82 Prozent gewählt wurde. Sein vorgelegter Bericht wurde kürzlich der Landtagspräsidentin übergeben, umfasst 173 Seiten und hat den Titel „Gemeinsam Inklusion“. Dieser Titel ist Programm und zieht sich natürlich auch durch das gesamte Werk. Dargestellt sind vor allen Dingen Einzelprobleme, die Menschen mit Behinderungen in Thüringen haben. Und während dieser Zeit – ja, wie soll es anders sein – hat ein Thema auch die Menschen mit Behinderungen ganz besonders geprägt: die Coronapandemie. In eindrücklicher Weise werden Fälle geschildert, die uns als Abgeordnete vielfach bekannt sind, aber die noch einmal dokumentieren, welche Entscheidungen zu welchen Folgen insbesondere für Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen geführt haben. Darüber hinaus sind aber auch Probleme und Themen aufgeführt, die uns auf Landesebene zwar beschäftigen, aber deren Lösung auf Bundesebene

(Vizepräsident Bergner)

erfolgen muss. Nichtsdestotrotz ist es ein Werk, das die Situation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen umfassend darstellt, vor dem Hintergrund dessen, dass wir natürlich als Landtag auch die gesetzlichen Grundlagen legen können, um für Menschen mit Behinderungen noch stärker eine Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erreichen. Das betrifft aber nicht nur das Thema „Teilhabe“, sondern auch das Thema „Barrierefreiheit“.

Wir als Fraktionen können in den vergangenen Jahren auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zurückblicken. So haben wir viele Impulse aufgenommen und letztendlich auch in Gesetzesvorhaben umgesetzt. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auf die Novellierung des Thüringer Gleichstellungs- und Inklusionsgesetzes aus dem Jahr 2020 bzw. das Inkrafttreten im Jahr 2021 verweisen. Dort haben wir tatsächlich gemeinsam viele Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen erreicht. Dieser Gesetzentwurf wurde dann letztendlich auch fraktionsübergreifend hier im Landtag beschlossen.

Ich möchte an dieser Stelle einige Inhalte nennen: die bezahlten Dolmetscherleistungen für Gehörlose, die Erweiterung von Beanstandungsrechten des Beauftragten selbst, auch die Pflicht zur Förderung hauptamtlicher kommunaler Behindertenbeauftragter und – aus unserer Sicht der zentrale Punkt – die Verankerung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese hat das Aufgabenportfolio und aus unserer Sicht auch die Bedeutung des Landesbeauftragten sehr erweitert und auch einer größeren Bedeutung zugeführt. Wir glauben, dass das genau richtig ist, denn Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema, nicht nur baulich, sondern beispielsweise auch digital, und am Ende nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für uns alle.

Gestartet sind wir damals zur Untersetzung mit einem Landesprogramm in Höhe von 520.000 Euro, das wir mehrfach aufgestockt haben und bei dem wir nun bei einer Förderhöhe von 2 Millionen Euro sind. Es wird immer wieder deutlich, dass auch diese nicht ausreichen. Deswegen können wir an dieser Stelle sagen, dass wir auch gewillt sind, in diesem Bereich noch mehr zu tun, beispielsweise dass auch Privatleute barrierefreie Vorsorge treffen können und entsprechend dafür Hilfe erhalten.

Ich muss aber auch einen kleinen Wermutstropfen loswerden, denn ich bin enttäuscht, dass nicht nur die Teilhabe in vielen Bereichen nicht möglich ist, sondern dass gerade diese Barrierefreiheit noch nicht in allen Köpfen und an allen Orten umgesetzt werden konnte. Beispielsweise hat uns die EU im Bereich der digitalen Barrierefreiheit mit Fristsetzung in den letzten Jahren aufgegeben, weiter voranzukommen. Das betrifft auch die Behörden der Landesregierung und die Verwaltung. Bei dieser Pflicht gibt es viele Dinge, die noch nicht auf den Weg gebracht sind. Genauso trifft dies beispielsweise auch Barrierefreiheit bei Wahlen. Ich hatte erst bei der letzten Plenarsitzung eine Mündliche Anfrage gestellt und war erschrocken, dass auch jetzt bei den Europawahlen am kommenden Sonntag lediglich 59 Prozent unserer Wahllokale barrierefrei sind. Natürlich ist das nicht immer erreichbar, aber wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre sehen, müssen wir feststellen, dass da nicht viel passiert ist, und das ist durchaus ein Punkt, der uns auch aus ganz aktuellem Anlass den Bedarf aufzeigt.

Weitere Themen des Berichts und auch der Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten sind die Themen „Inklusive Bildung“ und „Arbeit“ – vor allen Dingen auch im Hinblick auf die Situation von Menschen mit Behinderung in unseren Werkstätten für die Beschäftigten sowie auch die Frage der Kommunalen Behindertenbeauftragen. Auch da gilt es, diese zu unterstützen, vor allen Dingen bei der Verpflichtung zur Aufstellung von kommunalen Aktionsplänen. Letztendlich bleibt mir noch, auf ein wichtiges Themenfeld hinzuweisen, was uns alle betrifft, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit und vor allen Dingen die Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. In jedem Kopf gibt es leider diesbezüglich noch Barrieren.

Wenn wir es schaffen, diese abzubauen, dann wird auch die Arbeit des Behindertenbeauftragten einfacher sein und wir werden im nächsten Bericht auch vielleicht entsprechende Fortschritte haben. Ich danke, nicht nur Herrn Leibiger als Behindertenbeauftragtem für seine Arbeit, sondern der gesamten Landesfachstelle bzw. seinem Team und den Mitarbeitern, die ihn unterstützen. Vielen herzlichen Dank für das, was Sie in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit geleistet haben. Seien Sie sich auch der Unterstützung der CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag weiter gewiss.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Meißner. Jetzt rufe ich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange auf.

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne! Lieber Joachim Leibiger, ich hoffe, du kannst uns zuhören und wirst sozusagen auch darüber informiert, wie wir heute über deinen 4. Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 bis 2023 befinden. Ich habe ihn einfach mal mit nach vorn gebracht, weil die meisten ihn in diesem wunderbaren Exemplar gar nicht vor sich liegen haben werden. Er ist natürlich online versendet worden, aber ich finde, es ist ein gutes Material, um nachzuweisen, wie viel intensive Arbeit der Landesbehindertenbeauftragte mit seinem Team in den zurückliegenden Jahren auf den Weg gebracht hat – und dafür danke.

Danke von der Fraktion Die Linke. Wir sagen auch, Joachim Leibinger, es ist gut, dass wir dich in den zurückliegenden Jahren an unserer Seite hatten als Parlamentarier, dass du in den zurückliegenden Jahren immer wieder den berühmten Finger in die Wunde gelegt hast und darauf aufmerksam gemacht hast, dass Inklusion, dass Barrierefreiheit einfach nicht keine Selbstverständlichkeit sind, sondern dass viele Hinweise in Gesetzen einfach umgesetzt werden müssen. An der Stelle will ich gern noch mal die Zahlen sagen. Es ist eine sehr hohe Anzahl von Thüringerinnen und Thüringern, die einen Grad der Behinderung haben. Wir sagen: Laut statistischem Jahresbericht von März 2023 leben in Thüringen 419.190 Bürgerinnen und Bürger, die einen Grad der Behinderung haben – also jeder Fünfte. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Es ist nicht eine kleine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, sondern eine sehr große Anzahl, für die ihr in eurer neuen Geschäftsstelle, die ihr gemeinsam mit uns, mit der Änderung des Gesetzestexts auf den Weg gebracht habt, da seid. Es ist auch gut, dass wir über die zurückliegenden Haushaltsberatungen ein Mehr an Mitarbeitenden für deinen Bereich, lieber Joachim, eingestellt haben, denn nur so kann man das große Ziel der Inklusion in Thüringen auch umsetzen. Ohne Mitarbeitende ist das nicht möglich. Der Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat uns gezeigt: Es gibt noch viel zu tun und wir müssen an vielen Stellen nachjustieren. An der Stelle will ich ausdrücklich noch mal auf unseren Maßnahmenplan 2.0 verweisen, der mit einem langen Integrationsprozess, mit einem langen Beteiligungsprozess von unterschiedlichen Arbeitsgruppen, nicht nur hier im Landtag, sondern auch in den Ministerien vorangetragen worden ist und an dem wir ja weiterarbeiten. Die ersten der weiteren Gespräche sind auf den Weg gebracht worden und wir wissen, dass sicher auch in der neuen Legislatur ein Maßnahmenplan vorgelegt wird, vorgelegt werden kann und dass dieser in der neuen Legislatur auch hier im Plenum besprochen und beraten wird.

Nun weiß ich auch, dass die einzelnen Themen, die wir hier in dem Bericht von dir, Joachim, lesen konnten, eine kleine Anzahl von einer großen Diskussionsrunde von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen betrifft. Trotzdem hast du versucht, sie uns aufzulisten. Ich erinnere mich noch an die Diskussion im Landes

(Abg. Meißner)

behindertenbeirat, als es um die Assistenzhundeverordnung ging. Es war auf einmal ein kleines Problem, das sich zu einer großen Thematik hervorgebläht hat, weil keiner wusste, wie auf einmal ein Bundesgesetz in Thüringen umgesetzt werden sollte. Ich denke schon, wir haben dieses Thema in einer guten, kollegialen Art und Weise auch gemeinsam mit der Landesregierung umgesetzt. Es ist eine Verordnung auf den Weg gebracht worden, sodass Menschen, die einen Assistenzhund für ihr tägliches Leben brauchen, wissen, wie sie rechtssicher mit diesen umgehen können.

Wir haben uns mit der Fixierung und Zwangsbehandlung in Psychiatrien auseinandergesetzt. Du hast uns immer und immer wieder über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz informiert und so konnten wir eine Vielzahl der Themen aus deinem Bericht, der uns jetzt vorliegt, aufzählen. Ich will es aber an der Stelle beenden und würde für uns gemeinsam folgenden Vorschlag machen: Wir könnten diesen Bericht für eine kommende Legislatur nehmen, könnten diesen Bericht in einem zuständigen Ausschuss mit der gebotenen Aufmerksamkeit in der gebotenen Zeit gut diskutieren und können zu der Arbeit und zu deinem Bericht eine öffentliche Anhörung durchführen. Ich finde, das hat dieser Bericht verdient. Nur weil eine Legislatur zu Ende ist, sollten wir nicht als Parlamentarier einen Schnellschuss in einer Ausschusssondersitzung durchführen, sondern das wäre mein Angebot auch für Rot-Rot-Grün. Ich denke, die Oppositionsfraktionen würden das mittragen. Das wäre ein Angebot, wie man gut mit einem Inklusionsbericht des Behindertenbeauftragten umgeht. Darum der Antrag. Ich weiß gar nicht, ob man den abstimmen kann, aber zumindest diesen Bericht nehmen und ein Ausschuss soll in der neuen Legislatur darüber reden und befinden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stange. Für die AfD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Herold das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, der vorliegende Bericht des Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dr. Leibiger ist Ende Mai erschienen, am 24. Mai veröffentlicht, Redaktionsschluss war am 22.04.2024. Jetzt, also buchstäblich auf den allerletzten Drücker, ist dieser Bericht auf Antrag der CDU-Fraktion hier zum Beratungsgegenstand im heutigen Plenum gemacht geworden. Es ist für mich ein weiteres Indiz für eine gewisse – sage ich mal nicht Gleichgültigkeit, aber ein bisschen – Aufschieberitis mit diesem wirklich wichtigen und gesellschaftlich hoch anzubindenden Thema, weil wir in diesem Bericht auf den erwähnten 170 Seiten vieles erfahren, worüber wir als Abgeordnete im Landtag, im Plenum, in der Landesregierung, in den zuständigen Gremien längst hätten beraten sollen und müssen und auch in Zukunft beraten und es auch ganz gewiss tun. Die Beschäftigung mit dem Thema „Umgang mit Behinderten und Verbesserung/Erleichterung ihrer Lebensumstände“ ist ein immerwährender Prozess und kein irgendwann abgeschlossenes Tätigkeitsfeld.

In Thüringen haben wir über 400.000 Menschen, die einen Grad der Behinderung haben. 243.000 davon haben einen Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Wenn man allerdings weiß, dass zum Beispiel schon nach einer überstandenen und abgeschlossenen Krebserkrankung in der Regel mindestens ein Grad der Behinderung von 50 Prozent zuerkannt wird, relativiert sich diese beeindruckende Zahl ein wenig, zumal auch zu erfahren ist, dass nach fünf Jahren, also wenn die berühmte Fünf-Jahres-Überlebensrate erreicht ist, dieser Grad der Behinderung auch reduziert wird oder auch wieder einkassiert. Sodass wir also davon ausgehen können, dass die Thüringer nicht zu einem sehr großen Teil alle schwer krank sind oder an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt gehindert.

(Abg. Stange)

Der Bericht beschäftigt sich mit verschiedenen Handlungsfeldern, Themenschwerpunktsetzungen, Problemlagen. Was mir besonders gefallen hat, ist die Beschäftigung mit den Folgen der Maßnahmen der Coronazeit. Ich muss sagen, ich war zutiefst erschrocken – und ich bin nach zehn Jahren Politik und 40 Jahren im Gesundheitswesen nicht so leicht zu erschrecken –, als ich lesen musste, dass sich im Zuge der Coronamaßnahmen und deren strikter Umsetzung und Behinderung eines behinderten Menschen am täglichen Lebensvollzug, nämlich am Einkaufen, sich dieser arme Mann in den Tod gestürzt hat. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, zu unserem Umgang mit Kranken und Behinderten, dass wir uns immer daran erinnern müssen, dass staatliches Handeln nicht völlig außer Kontrolle geraten darf und einer ständigen Überprüfung bedarf, ob es maßgerecht, angemessen, menschlich ist, ob es im Lebensvollzug überhaupt praktisch ist oder ob es schlicht unmenschlich ist, vernagelt, fanatisch, totalitär.

(Beifall AfD)

Bei den Forderungen war unter anderem zu lesen, was ich sehr sinnvoll finde, dass man bei öffentlichen Bauten von vornherein berücksichtigt, dass wir eine barrierefreie Versorgung brauchen, damit die zunehmend ältere Generation in Thüringen auch in Zukunft öffentliche Gebäude erreichen und am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Was ich auch als Arbeitgeberin immer unterstütze, ist die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit speziellen Bedarfen und als Arbeitgeberin sehe ich natürlich auch, dass da die öffentliche Hand großzügiger werden sollte und Arbeitsplätze, die auf Langfristigkeit angelegt sind, einfach großzügiger fördern muss. Dann kommt auch seitens der Arbeitgeber mehr Initiative, wenn sie wissen, sie bekommen dafür einen gut ausgebildeten, ortsständigen, treuen, loyalen Arbeitnehmer.

Was ich jetzt kritisch sehen würde oder sagen, gut, darauf könnte man auch im Zuge der aktuellen Debatte über den Bürokratieabbau verzichten, das sind weitere offizielle Stellen für Beschwerdemechanismen, die Abschaffung von oder die gar nicht erst Einrichtung von gewissen Überwachungsmechanismen. Ich glaube, wir haben in unserer Gesellschaft, in unserer hochentwickelten und durchorganisierten Gesellschaft, genügend Überwachungsmechanismen.

Was mit uns ganz gewiss auch nicht zu machen sein wird, ist die Abschaffung der spezialisierten Förder

schulen. Jeder Mensch soll das Recht haben, freie Schulwahl zu haben und für sein Kind oder für sich selbst die Ausbildungsform zu wählen, die ihm am entsprechendsten ist, am geeignetsten scheint, um seine Lernziele zu erreichen. Und wenn das für den einen die inklusive Schule ist, dann ist das für den anderen die spezialisierte Förderschule. Wir glauben auch, dass die Inklusion vor allem denen zugutekommen wird, die wirklich davon profitieren. Was wir nicht glauben, dass wir dazu unsere bewährte Schule grundsätzlich umbauen müssten, in eine flexible Schule ohne Präsenzpflicht. Das ist eine Forderung, die sicherlich mit uns auch noch mal diskutiert werden muss, auch der Frontalunterricht. Mittlerweile gibt es viele Untersuchungen dazu, die von diesen Arbeitsgruppen, von diesen kreisförmigen Auditorien wieder wegkommen und sagen, Frontalunterricht, wenn der Lehrer seine Schüler anschaut und sie ihn anschauen und das Dargebotene auch aufnehmen, aufsaugen können, ist eine bewährte Methode der Wissensvermittlung.

(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Hier funktioniert es schon mal nicht!)

Wir wünschen dem Bericht, dass er die Diskontinuität übersteht. Wir wünschen ihm einen Wiederaufruf in der nächsten Legislaturperiode und wir werden uns in jeder Form gerne an der Debatte zu diesen wichtigen und auch in Zukunft Tagespolitik prägenden Thema intensiv und rege beteiligen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Dann müssen Sie aber in die Ausschüsse kommen!)

Vielen Dank. Und jetzt hat für die SPD-Fraktion Abgeordneter Möller das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es ist unsere gemeinsame Verantwortung, der Vielfalt in unserem Land gerecht zu werden und Barrieren abzubauen, sodass alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Chancen haben, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Joachim Leibiger hat in seinem Tätigkeitsbericht auf beeindruckende Weise geschildert, wie viel Arbeit noch vor uns liegt, bis wir dieses Ziel erreicht haben. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich Herrn Leibiger für seine Arbeit in der Vergangenheit danken. Er und der Landesbehindertenbeirat haben einen großen Beitrag geleistet, dass wir in Thüringen aufmerksamer werden und auch klare Umsetzungsschritte erfolgen, um die Inklusion voranzutreiben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Barrierefreiheit, das bedeutet weit mehr als den Bau von Rampen und Aufzügen. Sie umfasst auch den Zugang zu Bildung, Arbeit und Kultur sowohl vor Ort als auch online. 2021 haben wir die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Diese Novelle bekennt sich ganz klar zur UN-Behindertenrechtskonvention. In dieser Legislatur konnten wir einiges anschieben, um dieses Bekenntnis zu untersetzen. Ein Beispiel will ich nennen: Rot-Rot-Grün hat im vergangenen Jahr für die Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes gesorgt. Davon profitieren mehr als 3.000 Thüringerinnen und Thüringer.

Doch trotz verschiedener Fortschritte gibt es erhebliche Herausforderungen. Deutschland wurde kürzlich vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention geprüft. Dabei sind einige doch erhebliche Mängel aufgefallen, die auch Forderungen an uns auf Landesebene nach sich ziehen. Lassen Sie mich ein Beispiel noch mal vertiefen – Kollegin Meißner hat es schon angesprochen –: Eine zentrale Forderung ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit von Stimmabgabeverfahren in Wahllokalen. Bei den Wahlen, die vor nicht einmal zwei Wochen stattfanden,

wurde an den Thüringer Wahlleiter gemeldet, dass 59,4 Prozent der Wahllokale barrierefrei waren. Das entspricht zwar einem Anstieg von knapp 11 Prozent seit 2014, ist aber weit entfernt von der notwendigen vollständigen Barrierefreiheit. Viele Wahllokale waren nach wie vor nicht barrierefrei zugänglich. Menschen mit Behinderungen standen vor erheblichen Herausforderungen, ihr Grundrecht auf Teilnahme an der Wahl wahrzunehmen. Das muss besser werden, daran müssen wir weiterarbeiten.

Wir hören oft von bürokratischen Hürden, die Prozesse unnötig in die Länge ziehen. Ein Antrag für einen barrierefreien Zugang oder notwendige Hilfsmittel dauert oft Monate, manchmal Jahre, um bearbeitet zu werden. Familien und Betroffene sind gezwungen, sich durch ein Labyrinth von Formularen und Genehmigungen zu kämpfen. Auch das müssen wir ändern, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich bin froh, dass wir heute noch die Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes debattieren, wo die Inklusion in der Jugendhilfe endlich vorangeschrieben wird. Joachim Leibiger überschreibt seinen Tätigkeitsbericht mit: „Mir dauert vieles zu lange“. Dem kann ich mich anschließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch eines anmerken: Inklusion ist eine immanente Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft für alle. Demokratie bedeutet, dass jede Stimme zählt und jeder Mensch das Recht hat, gehört zu werden und mitzubestimmen. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich durch Offenheit, Respekt und den Schutz der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger aus. Wir

sind deshalb ständig aufgefordert, daran zu arbeiten, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt teilhaben können. Das bedeutet, Diskriminierung in jeglicher Form zu bekämpfen, um eine Kultur des Miteinanders und der Solidarität zu fördern.

Der Angriff, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf eine Wohneinrichtung der Lebenshilfe in Mönchengladbach in der vergangenen Woche ist ein furchtbares Beispiel für eine neue Art von Angriffen, denen auch Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Wir müssen – und das sage ich gerade in Thüringen – alles daransetzen, unsere demokratischen Werte zu erhalten und weiter zu stärken. Denn nur so können wir eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein Leben selbstbestimmt und mit Würde zu gestalten, ermöglichen. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass meine Fraktion auch in einer neuen Legislatur diesen Bericht weiterbearbeiten und mit Inhalten füllen wird. Dementsprechend danke ich Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.