Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zumindest hineininterpretiere.

Wir haben regelmäßig die Landesförderung, die zumeist kommunale Aufgabe in diesem Bereich ist, verstärkt und alles getan, dass zumindest der Übergang in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in dem Bereich passieren kann. Wir haben versucht, dass es qualifizierte Zugänge in diesem Bereich zu dem Beruf gibt. Dies betrifft im Wesentlichen drei Bereiche: Das sind die örtliche Jugendförderung, bei der das Land die Kreise in ihren Aufgaben mittlerweile unterstützt, der Landesjugendförderplan, der eine eigene Aufgabe des Landes im Jugendhilfebereich beschreibt, und die Schulsozialarbeit, die eine wichtige, weitere Säule der Jugendhilfe bei uns in Thüringen ist. Die Schulsozialarbeit ist nicht nur für die innerschulischen und sozialraumorientierten Prozesse wichtig, für die Vernetzung, sondern eben auch für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in ihrem ganz konkreten Lebensmilieu. Im November 2022 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, um den es jetzt hier geht, der die Entwicklung der letzten Jahre im Kostenniveau wahrnimmt und der Landesförderung für die drei eben genannten Jugendhilfebereiche, zusätzlich noch für die Familienförderung, mit einer verhältnismäßigen Rechnung tragend zumindest gerecht wird, die höhere Mindestsumme im Gesetz sichert, und das ist – wie gesagt – ein Erfolg. Lange kam, sehr zu unserem Bedauern, der Entwurf nicht vom Fleck. Mittlerweile, nach mehr als 1,5 Jahren, sind die Uhren etwas weiter gerückt und ich bin zumindest dankbar, dass die Einigung, die wir jetzt mit der CDU hier gemeinsam vorlegen können, zumindest in zwei zentralen Jugendhilfebereichen einem geringen weiteren Aufwuchs Rechnung legt. – Herr Montag, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen, gern am Ende. – Leider waren die CDU und andere national-konservative sowie liberale Parteien nicht bereit, den Schritt auch in der Sozialarbeit mitzugehen, sodass die Summe hier eben nicht vollständig angepasst worden ist.

(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Ihr wisst schon, dass wir zustimmen!)

Dies wird zur Mittelverknappung in diesem Bereich führen, dies betrifft insbesondere auch den Jugendhilfebereich. Die Zahlen sind im Übrigen von uns nicht einfach nur geschossen, sondern sie entsprechen der aktuellen Aufrechterhaltung der heute bereits bestehenden Angebote der von mir eben beschriebenen Felder. Also hier geht es nicht darum, dass wir mehr Menschen einstellen oder die Stunden erhöhen, sondern wir wollen das Mindestmaß von dem, was wir gerade haben und was so erhaltenswert ist, sichern. Es ist also nicht mehr Geld, was der Freistaat zur Verfügung stellt, um qualitativ mehr auszubauen für Stunden, sondern unter anderem nur, um den gerechtfertigten Tarifsteigerungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen und anderen Mehrkosten, sodass das Niveau eben gehalten wird. Das wird im Übrigen dankbar im gesamten Land angenommen. Ich weiß das aus Gera, wo ich Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses bin, ich weiß es aus Suhl, wo der Kollege Weltzien im Vorsitz des Jugendhilfeausschusses ist, bei der Katharina

König in Jena weiß ich es, ich weiß es bei der Anja, die im Wartburgkreis im Jugendhilfeausschuss ist, dass diese mehr Gelder, insbesondere im Jugendhilfebereich, gerade dankbar angenommen werden, um die Tarifsteigerungen tatsächlich auch umzusetzen,

(Beifall DIE LINKE)

ohne dabei die Mittel und Öffnungszeiten unserer Jugendarbeit zu kürzen. Und noch mal ein Ausruf in die Bedarfe der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Frau König-Preuss hat es ja vorhin noch mal betont, deswegen gehe ich hier auch gern noch mal im Schwerpunkt darauf ein. Wir wissen, dass die Aufgaben in den Kommunen dem Grunde nach erfüllt werden müssen. Allerdings beschreibt im Grunde genommen

eben nicht die Qualität, wie die Arbeit in den Kommunen erfolgen muss. Es gilt leider Gottes weit als freiwillige Leistung, die in den Kommunen erbracht wird. Und das als freiwillige Leistung, obwohl der Freistaat mittlerweile 60 Prozent dieser gesamten Leistung finanziert, insofern die Kommune bereit ist, 40 Prozent kozufinanzieren. Wir haben also den riesen Brocken von 60 Prozent im Freistaat Thüringen, wenn die Kommune 40 Prozent kofinanziert. Und genau hier liegt aber auch der Hase im Pfeffer. Die Bedarfe sind oftmals wesentlich höher als die 60/40-Finanzierung, was man sich irgendwie leisten kann. Das macht sich insbesondere bemerkbar bei der aufsuchenden Sozialarbeit, im Bereich der Prävention, aber auch im Bereich der Aufrechterhaltung von Stundenzeiten in den Jugendclubs. All das kann die Gemeinde selbst machen und es tut auch bitter Not, aber sie kann es sich oftmals leider nicht leisten und würde aber so viel Gutes bringen.

Mal drei exemplarische Beispiele aus meiner Stadt Gera, wo ich herkomme. Sehr beliebt bei uns sind in den Jugendclubs Sportangebote, bei uns ist der Skatepark der beliebteste Jugendclub schlechthin. Wenn wir dort die Öffnungszeiten verkürzen, weil wir das Mindestmaß an zur Verfügung zu stellendem Geld nicht bereithalten, würde das für die jungen Leute heißen, sie können nicht mehr in ihren geliebten Skatepark gehen und – sage ich mal – drei bis vier Stunden dort Sport machen. Das würde heißen, zum Beispiel im Schalom, die wirklich ein außerordentliches Angebot bereiten, was Elternhäuser allein gar nicht stemmen könnten, dass eben genau diese Angebote dort im Schalom nicht mehr wahrgenommen werden können, von Graffitikursen, Reisefahrten, Kochkursen und, und, und. Und es geht noch weiter bis zu den modernen Bereichen des E-Sports, auch hier haben wir einen Jugendhilfeträger, der genau in diesem neuen Sektor Bereiche der Jugendhilfearbeit anbietet. All das würde stark und massiv eingekürzt werden, wenn wir es nicht geschaffen hätten, diese Mindestförderung als Mindestgesetzvoraussetzung in unseren Gesetzen eben jetzt hier festzuschreiben.

Was aber nicht auf der Strecke bleiben darf, ist die Stärkung der Kinder und Jugendlichen im gesamten präventiven Bereich. Durch die angestrebten Änderungen im Thüringer Familien- und Grundsicherungsgesetz stellen wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Familienförderung in Thüringen, indem wir den finanziellen Rahmen, der im Gesetz niedergeschrieben ist, auf die aktuellen und tatsächlichen Bedarfe anheben. Schaffen wir gemeinsam die Sicherheit für die Familienförderungsstrukturen, für den Familienförderplan – ich sagte es vorhin –, stehen dann 2,35 Millionen Euro zur Verfügung. Weiterhin statten wir mit der Anpassung der Fördergelder das Vorzeigeprogramm Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – ja, richtig gehört, Vorzeigeprogramm, kurz ist es das LSZ – mit 15,92 Millionen Euro aus. In den letzten Jahren hat sich das Landesprogramm wirklich hervorragend entwickelt. Bis auf den Landkreis Greiz wird das Programm in allen Thüringer kreisfreien Städten und Landkreisen umgesetzt und trifft wirklich auf breite Zustimmung. Eine finanzielle Verstetigung des Landesprogramms ist dringend geboten und die im Gesetzentwurf angestrebten Änderungen sind deshalb

auch ein klares Zeichen an die Akteurinnen und Akteure vor Ort aus dem Bereich der Familienarbeit und der Familienförderung.

Im Ganzen wird durch unseren Änderungsantrag die wesentliche Absicht des in 2022 vorgelegten Infrastruktursicherungsgesetzes erfüllt. Dafür bedanken wir uns auch im Namen derer, die mit ihrer täglichen Arbeit unser Thüringen so liebens- und lebenswert machen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieben Dank an den Sitzungsdienst dahinter für die Redezeiterfassung, das muss auch einer machen. Ist ja ein bisschen humoresk heute bei diesem kleinen Gesetz hier.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haltung der FDP bei der Frage, wie sehen wir das mit dem Gesetz zur Sicherung der sozialen Infrastruktur – das ist ja ein schöner Name. Unsere Haltung orientiert sich da eher an einer Grundsatzfrage, nämlich an der Frage, setzen wir Mindestsummen zu Ausgaben in bestimmten Feldern gesetzlich fest oder nicht. Den inhaltlichen Punkten lässt sich erstens nicht viel entgegensetzen und an vielen Stellen ist es auch das, was wir durchaus mit unterstützen. Geld ist immer gut ausgegeben, wenn es in Bildung und in Jugend geht. Der Familienbegriff ist jetzt zwar umgeschrieben, aber inhaltlich ändert sich dadurch jetzt auch nichts, sondern für uns geht es immer wieder zurück genau auf diese Frage: Beschneiden wir den Haushaltsgesetzgeber, indem wir Kosten fixieren? Und die beantworten wir immer mit: möglichst nicht. Denn Handlungsspielraum – und das bezieht sich auch auf politischen Handlungsspielraum – ergibt sich aus geringen Fixkosten. Das lernt man auch schon im Wirtschaftsunterricht. Herr Reinhardt hat eben auch ausgeführt, mit dem Gesetz, wenn wir das hier

beschließen, wird kein einziger Euro mehr in die Infrastruktur gesteckt, sondern es wird das festgehalten, was wir aktuell in Kinder- und Jugendhilfe ausgeben. Das heißt, wir schaffen vielleicht Sicherheit, das hat Denny Möller ausgeführt – vielleicht, sage ich dazu. Denn die Frage ist ja auch: Was ist denn, wenn das Geld nicht da ist? Was ist denn, wenn die Steuereinnahmen so weit zurückgehen, dass wir gar nicht genug Geld haben, um dieses Gesetz zu erfüllen? Gewinnt dann der Haushalt oder gewinnt das Gesetz? Das ist, glaube ich, rechtlich an der Stelle noch nicht so geklärt.

Für mich ist völlig klar, dass die Träger das positiv sehen und das ist auch völlig nachvollziehbar. Wir teilen eher die Einschätzung des Landesrechnungshofs, der sich ähnlich kritisch zeigt, wenn es darum geht, Fixkosten in Mindestsummen in Gesetzen festzuschreiben. Genauso kritisch sind wir auch bei Diskussionen, die in dem Zusammenhang auch geführt werden, nämlich zur Frage der Dynamisierung – wir schreiben also Mindestsummen fest und lasst uns das alles gleich noch dynamisieren. Ich kann das total nachvollziehen aus Sicht derer, die sich dort Stabilität und Sicherheit und Verlässlichkeit in ihrer Arbeit wünschen. Aber Sie werden es schwer haben, der arbeitenden Bevölkerung, der Wirtschaft, den Konsumenten, also den Steuerzahlern, zu sagen, sie müssen ab sofort jedes Jahr ihr Steueraufkommen dynamisieren, weil wir Aufgaben im Gesetz festgeschrieben haben, die wir in Zukunft dynamisieren sollen.

(Abg. Reinhardt)

Das sind unsere Gedankenspiele dazu. Darum stehen wir an der Stelle auch bei diesem Gesetz wieder an der Seite der Haushälter

(Beifall Gruppe der FDP)

und sagen, was an Geld da ist, kann auf jeden Fall gern bei Bildung und Jugend ausgegeben werden. Da gehört es hin, das ist unsere Zukunft, das ist nachhaltige Investition. Aber, lassen Sie es uns erst mal haben.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ich dachte, digital first!)

Deswegen plädieren wir dafür, weiter die Ausgaben über das Haushaltsgesetz festzulegen und nicht an der Stelle in den Fachgesetzen festzuschreiben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus verschiedenen Gründen hat es mich noch mal vorgetrieben. Zuerst vielleicht etwas zu dem, wovon ich weiß, es macht jetzt gar keinen richtigen Sinn, aber ich will es noch mal ganz deutlich sagen. Die Strukturen, die wir im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, aber auch im Bereich der Familienförderung in den letzten Jahren aufgebaut haben, haben uns gerade bei Corona ganz maßgeblich geholfen, die Familien und die Kinder und Jugendlichen, die besondere Unterstützung brauchten, auch zu unterstützen. Sie wissen es vielleicht nicht, aber es gab viele Familienstrukturen, die trotzdem während der Pandemie Angebote für Familien, für Kinder und Jugendliche vorgehalten haben. Das waren dann oft Angebote, die im Freien stattgefunden haben. Es waren Angebote, die vielleicht auch ohne Kontakt stattgefunden haben. Aber die waren verlässlich da für Familien und eben auch für Kinder und Jugendliche. Sie haben die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwierigen Familien angesprochen. Die Schulen standen offen für diese Kinder. Es gab extra Angebote für diese Kinder und Jugendlichen. Keinem Kind, keinem Jugendlichen, der hinkam, weil er eine besondere Unterstützung brauchte, wurde die Tür zugemacht, sondern ganz im Gegenteil, die waren willkommen. Das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, Kinder hatten auch während Corona hier entsprechende Anlaufpunkte.

Wo ich aber noch Hoffnung hege, das ist bei der FPD. Frau Baum, ich verstehe jetzt erst mal Ihren Ansatz. Vielleicht habe ich jetzt schon mal erläutert, dass es bestehende Infrastruktur braucht, die allen Menschen zur Verfügung steht. Infrastruktur ist etwas, das man nicht Jahr für Jahr neu aufbaut, sondern damit Infrastruktur tatsächlich nachhaltig entsteht, braucht es dafür auch gesetzliche Sicherheit. Es braucht eine Verankerung in einem Gesetz, damit sich zum Beispiel Kommunen darauf berufen können, damit Kommunen genau die finanziellen Mittel nutzen. Gerade bei LSZ war es so, dankenswerterweise haben wir in jedem Jahr die Förderung im Bereich des LSZ angehoben. Aber es war so, dass die Kommunen zum Teil sehr zögerlich gewesen sind, diese Mittel zu nutzen, um nachhaltig langfristig Infrastruktur aufzubauen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Verankerung dieser Summe im Gesetz haben, damit eben zum Beispiel Familienangebote entstehen können, und zwar zusätzlich und vor allem langfristig entstehen können.

(Abg. Baum)

Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen und an dieser Stelle auf das LSZ, also auf das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, eingehen. Wir haben damals die Förderung umgestellt. Vielleicht ist das allen gar nicht so richtig klar: Das ist keine Förderung, die wir jetzt vom grünen Tisch aus machen und sagen, Kommunen, ihr müsst dieses oder jenes machen, sondern wir geben einen gewissen Teil an finanziellen Mitteln an die Kommunen, die dort beteiligungsorientiert entscheiden, wofür die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Das ist eben ganz unterschiedlich, weil es in Jena oder Erfurt andere Angebote braucht als beispielsweise in Sömmerda, Mechterstädt oder Ähnlichen. Deswegen ist es wichtig, hier die Kommunen mit diesem Förderprogramm dabei zu unterstützen.

Warum jetzt das Förderprogramm? Wir machen uns das nicht einfach. Wir wissen, dass Familienförderung auch eine Begleitung, eine fachliche Begleitung, eine fachliche Unterstützung braucht, deswegen dieses Förderprogramm des LSZ. Ein Beispiel – übrigens kann da die AfD zuhören, was man verlieren würde, wenn man das LSZ nicht mehr hätte –: Wir hatten noch, bevor wir das LSZ hatten, Familienförderung, von der vor allem die Städte profitiert haben, die großen Städte profitiert haben und von der vor allem große Träger profitiert haben, das muss man so sagen. Wir wollten gern ein Landesprogramm, das tatsächlich die ländlichen Räume mit in den Blick nimmt. Deswegen ist das LSZ beispielsweise an verschiedene Indikatoren gebunden, also wie viele Menschen dort wohnen, wie die Sozialstruktur ist, wie viele Kinder, wie viele ältere Menschen im Landkreis leben. Altenburg war die erste Kommune, gemeinsam mit dem Kyffhäuserkreis, die das LSZ symbolhaft ausprobiert hat. Das Altenburger Land hatte also vor dem LSZ 70.000 Euro an Landesförderung und jetzt hat es 800.000 Euro an Landesförderung.

(Beifall DIE LINKE)

Damit können natürlich ganz andere Strukturen entstehen, Strukturen wie die Dorfkümmerer beispielsweise, die sich im ländlichen Raum viel besser eignen und die aus dem LSZ entstanden sind.

Noch mal für die AfD, wenn Sie das Programm abschaffen: Was finanzieren wir daraus? Wir finanzieren daraus Mobilitätsangebote, beispielsweise Bürgerbusse im Kyffhäuserkreis oder im Unstrut-Hainich-Kreis. Wir finanzieren daraus Pflegestützpunkte, Pflegeinformationszentren, Pflegenetzwerke. Wir haben inzwischen 67 Dorfkümmerinnen und Dorfkümmerer, die in den verschiedensten Landkreisen unterwegs sind, um dort für die Menschen da zu sein, um zu schauen, was die Menschen brauchen, damit der ländliche Raum sich noch besser entwickeln kann und damit Menschen sich dort wohlfühlen und dort auch eine Zukunft haben. Es sind fast 27.000 Euro, die es für sogenannte Mikroprojekte gibt, also wo sich kleine Vereine entschließen, vielleicht irgendwo eine Parkbank hinzusetzen, ein kleines Angebot zu entwickeln. Das sind alles Dinge, die aus dem LSZ finanziert werden und die nur dann eine Zukunft haben, wenn die Summen für die Kommunen sicher sind, damit sie diese Angebote auch aufbauen.

Was auch noch wichtig zu wissen ist, wir finanzieren aus dem LSZ auch Dinge wie die Familienberatung, die Eheberatungsstellen. Da gibt es natürlich auch Tariferhöhungen. Wenn es uns nicht gelingt, die Tariferhöhungen auch im LSZ mit abzubilden, dann werden beispielsweise solche guten Projekte, wie sie in den letzten Jahren entstanden sind, nicht weiter Bestand haben, sondern die Kommunen werden sie dann abstoßen müssen, weil es nicht mehr weitergelingt.

Also insofern noch mal darüber nachdenken: Das LSZ ist kein Vorschreiben von oben. Kommunen können die Mittel so nutzen, wie sie vor Ort gebraucht werden, aber sie haben eine langfristige Sicherheit, sie haben eine Planungssicherheit. Nur dann, wenn es eine Planungssicherheit gibt – und das werden Sie wissen, weil Sie sich zum Beispiel mit dem Thema „Fachkräfte“ beschäftigen, Fachkräfte gerade in diesem sensiblen Bereich der Familienförderung und der Kinder- und Jugendpolitik halten wir natürlich nur, wenn es hier auch

(Ministerin Werner)

eine langfristige Sicherheit gibt. Auch deswegen ist es wichtig, die entsprechenden Summen im Gesetz auch festzuschreiben.

Ganz kurz noch etwas zur überregionalen Familienförderung: Es wurde schon gesagt, daraus finanzieren wir Familienverbände, Familienorganisationen. Wir finanzieren daraus auch Familienerholung und Familienbildung. Das sind wichtige Angebote für Menschen, die nicht so hohe Einkommen haben, die sozial besonderes belastet sind, denen wir die Möglichkeit geben, Angebote wahrzunehmen, die sie sonst nicht wahrnehmen könnten. Das ist auch noch mal eine ganz wichtige Infrastruktur, die Familien stärken soll und nachhaltig stärken kann.

Ein wichtiger Bereich sind dann noch Einzel- und Modellprojekte. Es wurde schon gesagt, es wurde ein Landesfamilienrat durch mich einberufen, der sehr weit besetzt ist und für den wir verschiedene Schwerpunkte gesetzt haben, an denen wir arbeiten. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an die Akteure aus dem Landesfamilienrat, weil die wirklich sehr intensiv in Unterarbeitsgruppen versuchen, Projekte voranzutreiben. Maßnahmen, die wir besonders in den Mittelpunkt gestellt haben, waren Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung, und zwar wie Herr Fasko sagt, von der Wiege bis – zur Bahre hat er, glaube ich, nicht gesagt – ins hohe Alter. Das ist etwas, was wirklich sehr geschätzt wird. Das heißt, wir sind in Thüringen im bundesweiten Vergleich wirklich in einer besonderen Position, weil wir in allen Ebenen – von der Schule, im Kindergarten, für Familien, aber auch für Seniorinnen und Senioren – Medienprojekte entwickelt haben, die vor Ort Menschen unterstützen sollen, in dieser medialen Welt besser zurechtzukommen, die entsprechenden Instrumente in die Hand zu bekommen, damit man sich in der Medienwelt zurechtfindet. Das geht soweit, dass es Schulungen für ältere Menschen gibt, dass der sogenannte Handy-Kurs daraus finanziert wird, aber sich eben auch beispielsweise Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen dem Thema der Medienwelten nähern. Andere Dinge, die auch aus diesen einzelnen Modellprojekten – im Übrigen „Familienförderung“ genannt – finanziert werden, sind beispielsweise die Mehrkindfamilienkarte; wenigstens das sollte etwas sein, das etwas der Lebenswelt der AfD entspricht, und hier wäre ja wenigstens ein Punkt, an dem man anknüpfen könnte.

Insofern will ich mich wirklich sehr herzlich bedanken. Ich bin wirklich froh, dass es gelungen ist, jetzt das Gesetz in beiden Bereichen voranzubringen, dass entsprechend die finanziellen Mittel im Gesetz festgeschrieben sind, weil damit eben Kommunen und Träger Planungssicherheit haben und vor allem eine Infrastruktur entsteht, die allen Kindern und Jugendlichen, allen Familien zur Verfügung steht, egal woher sie kommen, egal wie alt sie sind, egal welche Herkunft sie haben. Das ist, glaube ich, das beste Mittel, um Kinder und Jugendliche, Familien zu sichern, ihnen Perspektive zu geben. Deswegen ganz großen Dank von mir dafür.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und wir kommen zur Abstimmung – zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/10146. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Dann gehe ich davon aus, dass die ganze CDU zugestimmt hat.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So sieht es aus!)

Okay. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

(Ministerin Werner)

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6576 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich habe gehört, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, dass wir jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt für heute enden. Ich erinnere daran, dass der Tagesordnungspunkt 26 in mehrfacher Redezeit stattfinden würde. Das wäre wahrscheinlich dann noch ein längerer Abend heute. Deswegen wünsche ich Ihnen einen schönen Abend, schließe diesen Tagesordnungspunkt und diese Sitzung und wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr.

Ende: 18.48 Uhr