auch von Männern, denn auch Männer sind von häuslicher Gewalt betroffen. Wir möchten, dass es für alle Schutzräume in Thüringen gibt, wo sie sich hinwenden können und die eben nicht irgendwo sind, sondern möglichst wohnortnah. Deswegen haben wir gesagt, wir übertragen die Verantwortung der Gewaltschutzeinrichtung in die Verantwortung des Landes, inklusive der finanziellen Mittel, die es dafür natürlich braucht. Es kostet Geld. Wir legen eine Mindestanzahl von Plätzen fest, die es eben wirklich in den lokalen Kreisen braucht und – ganz wichtig –, ich habe es ja gerade schon angesprochen: Es geht auch oft um Kinder. Wir sprechen eben auch von Familienplätzen. Die Barrierefreiheit ist natürlich auch ein Punkt. Manchmal sind das Kleinigkeiten, warum dann jemand sagt: Ich kann jetzt nicht von zu Hause weg. Auch die Barrierefreiheit ist so ein Punkt.
benbeschreibung. Was muss das Personal in diesen Frauenschutz, in diesen Schutzeinrichtungen leisten? Wie muss es qualifiziert sein? Deshalb haben wir ein ganz konkretes Aufgaben- und Leistungsspektrum beschrieben. Wir haben das auch für die Interventionsstellen in Thüringen beschrieben – auch sozusagen eine Erstmaligkeit, dass wir das gesetzlich festlegen. Zusammenfassend haben wir hier jetzt also einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Regelungen. Wir haben damit dann auch eine finanzielle Grundlage und wir können damit wirklich die Istanbul-Konvention quasi erstmals in Deutschland auf solide Füße stellen. Deswegen bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung und ich hoffe, uns gelingt dieses Historische heute, dass wir da einen großen Schritt in Sachen wirklicher Gleichstellung, in Sachen Schutz vor häuslicher Gewalt, vorankommen. Herzlichen Dank.
Ja, verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem
Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt, etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder auch durch frühere Partner. Mädchen und Frauen mit Behinderungen erleiden zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt und fast die Hälfte dieser mit sexueller Gewalt in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter. Deswegen ist das Thema, deswegen ist der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, so wichtig,
denn es besteht Handlungsbedarf. Es gibt nämlich bisher keine ausreichende Anzahl von Frauenhäusern. In vielen Landkreisen gibt es keine Frauenhäuser. Lange Fahrtwege und umständliche Erreichbarkeit führen dazu, dass eben nicht alle Frauen bei Bedarf einen Platz erreichen und erhalten. Viele der Einrichtungen sind zudem nicht behindertengerecht ausgestattet und dennoch – und diese Frage haben wir auch im Verfahren gestellt, wie viele Plätze eigentlich benötigt werden und wie viele Plätze das Land denn aus diesem Bedarf tatsächlich finanzieren soll. Da hat die Ausschussanhörung verdeutlicht, dass es unterschiedliche Informationen zur Bestandssituation gibt. So gab die Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen an, dass derzeit 16 Frauenhäuser mit 66 Familienplätzen bestehen. Die Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2024 vom März 2023 nennen 176,5 Plätze, von denen 151 vom Land gefördert werden. Zudem hat das Ministerium angegeben, die Förderung für 15 Einrichtungen
für das Jahr 2024 mit dem Hinweis zu planen, dass 2023 lediglich 12 Schutzeinrichtungen überhaupt einen Antrag auf Landesförderung gestellt hätten. Dieser Umstand der ungleichen Bedarfsermittlung und der Bedarfskenntnis wurde nicht nur von uns kritisiert, sondern auch vom Rechnungshof bemängelt. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es einer Datengrundlage bedarf, um bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und hier auch nicht überzufinanzieren bzw. vorgesehenes Investitionskapital dann vielleicht in Ausstattung und in die Herstellung von Barrierefreiheit der Einrichtungen umzuleiten. Hierzu hatten wir Ausschuss auch einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Dies wollten wir mit einer digitalen Erfassung der Aufnahme- und Dienstbereitschaft der Schutzeinrichtungen kombinieren.
Durch die laufende Meldung der Anzahl der freien Plätze durch Schutzeinrichtungen hätten wir ein paar Dinge erreichen können, um das Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitsproblem zu lösen. Dies hätte letzten Endes wichtige Daten für die Bedarfsplanung geliefert, aber auch ermöglicht, dass eine von Gewalt betroffene Person zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort in einer Schutzeinrichtung untergebracht werden kann. Leider wurde dieser Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt.
Auch darüber hinaus hat der Gesetzentwurf der Landesregierung einige Schwächen. So wurden trotz der vielen Anmerkungen in der Anhörung beispielsweise die Vielzahl der Begriffe für diejenigen, die durch dieses Gesetz tatsächlich besseren Schutz erhalten sollen, gar nicht angepasst, sodass aus unserer Sicht auch noch Rechtsunsicherheiten bestehen. Obwohl wir die Intention des Gesetzentwurfs als gut und den Ausbau der Kapazitäten der Schutzräume als notwendig erachten, können wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Wir haben uns beteiligt, wir werden uns heute aber aufgrund der fehlenden Bedarfsmessung und der fehlenden digitalen Nutzung der Kompetenzen enthalten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Menschen, die sich gegen häusliche Gewalt engagieren und vielleicht dieser Debatte heute folgen, wir beraten heute endlich in zweiter Lesung ein Gesetz, das schon lange überfällig ist, um das wir im Sozialausschuss auch sehr lange, sehr intensiv gerungen haben, ein Gesetz, das den Thüringer Schutzeinrichtungen endlich eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung garantieren wird. In Frauenhäusern und Schutzwohnungen finden Menschen Schutz und Hilfe vor Gewalt. Dort wird die grundrechtlich garantierte Pflicht zur Gewährung von Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt umgesetzt. Sie sind das Wohn- und Auffangnetzwerk für
Personen, die aufgrund von Gewalt das private Umfeld verlassen müssen. Mit der Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt zu geben.
Das war vor sieben Jahren. Passiert ist seitdem auch in Thüringen nicht genug. Aus diesem Grund haben wir uns als gleichstellungspolitische Sprecherinnen der rot-rot-grünen Fraktionen vor über drei Jahren auf den Weg gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Frauenhäuser einzubringen. Wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, wenn auch mit Änderungen, dann machen wir damit einen großen Schritt nach vorn.
Denn Menschen müssen dann endlich nicht mehr darum bangen, ob sie es sich finanziell überhaupt leisten können, vor Gewalt zu fliehen oder ob es überhaupt einen freien Platz in einer Schutzwohnung gibt. Mit diesem Gesetz können ausreichende Schutzplätze in allen Thüringer Kommunen finanziert werden. Die künftige bessere Personalausstattung trägt den vielen Aufgaben Rechnung, die in diesen wichtigen Einrichtungen notwendig sind und anfallen. Denn mit der Aufnahme von Schutzsuchenden ist so viel verbunden, wofür bislang immer die personelle Decke zu kurz war. Bislang mussten wichtige Aufgaben wie Finanzarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit, die eben auch anfallen, mehr oder weniger nebenbei abgewickelt werden. Das hat den Frauenhausmitarbeitern und -mitarbeiterinnen oft die Zeit geraubt, sich um das andere, um die wichtige Beratung zu kümmern. Für notwendige Tätigkeiten wie hauswirtschaftliche und verwaltungs
technische Arbeiten war bisher kein extra Geld da aufgrund der Finanzierung über die Kommunen. Auch für die notwenige Beratung der von Gewalt Betroffenen und deren Kindern fehlte es an Geld, Zeit und Personal. Doch gerade die Betreuung von Kindern ist extrem wichtig, um traumatische Erfahrungen erlebter Gewalt oder mitbekommener Gewalt zu verarbeiten, um gerade für Kinder einen Neuanfang zu ermöglichen. Mit dieser Gesetzesneuregelung übernimmt der Freistaat nun die Verpflichtung, angemessene Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, um all diesen wichtigen Aufgaben gerecht zu werden.
Auch wenn ich Frau Meißner für die durchaus konstruktiven Verhandlungen zu dem Gesetzentwurf danken möchte, ist natürlich klar, dass wir uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus noch mehr gewünscht hätten. Denn der Gesetzentwurf, den wir hier als rot-rot-grüne Fraktionen vor einem Jahr eingebracht hatten, war natürlich noch wesentlich detaillierter und umfangreicher. Aber dennoch muss man sagen, ist es ein wichtiger Schritt, dass die Neuregelung nun endlich die bisher in Thüringen gängige, völlig unzureichende Mischfinanzierung ablöst. Künftig finanziert der Freistaat so viele Schutzplätze, wie die Istanbul-Konvention vorschreibt, nämlich ein Familienplatz pro 10.000 Einwohner in Thüringen, und auch mindestens eine barrierefreie Schutzwohnung für nicht weibliche Personen wird mitfinanziert. Das Land übernimmt die Sachund Unterhaltskosten der Schutzeinrichtungen und mindestens 4,5 Vollzeitstellen je Frauenhaus für die Aufgaben und das zu 100 Prozent. Damit haben wir in Deutschland eine einmalige und sehr ambitionierte Finanzierungssicherheit der Schutzeinrichtungen auf den Weg gebracht. Da können wir als Landtag, glaube ich, stolz darauf sein, dass uns dies gemeinsam gelungen ist.
Auch gelungen ist, die Grundlagen für die Förderung von Interventionsstellen und Frauenzentren mit der weiteren Verankerung im Gesetz zu festigen.
Ich möchte zum Abschluss noch sagen, dass wir als rot-rot-grüne Fraktionen aus dem Änderungsantrag der FDP – der zwar abgelehnt worden ist – ein paar Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Zu dem Thema Gender-Mainstreaming, was Frau Meißner vorher ansprach, muss man wissen, dass dieser Punkt nicht durch uns als rot-rot-grüne Fraktionen neu eingebracht worden ist, sondern im bisherigen Gesetzestext schon stand. Der bisherige Gesetzestext stammt – ich habe es gerade noch mal nachgeschaut – aus 2005. Eine CDU-Alleinregierung hatte damals Gender-Mainstreaming in das Chancengleichheitsfördergesetz aufgenommen. Ich finde, es war von der damaligen CDU sehr vorausschauend.
Es ist nicht der größte Verlust, aber es ist doch schade, dass nach 20 Jahren die CDU jetzt nicht mehr diesen eigens damals eingebrachten Begriff mitträgt. Aber na ja, das Wichtige ist, dass wir heute dieses Gesetz miteinander verabschieden.
Die vielen, vielen guten Anmerkungen aus der Anhörung haben wir in dem, finde ich, sehr konstruktiven parlamentarischen Prozess ernst genommen, im Gesetzentwurf aufgenommen. Von daher ist es gut, dass wir das heute auf den Weg bekommen. Die Verordnung wird von der Landesregierung in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden. Ganz klar ist, das ist ein Schritt, um die Istanbul-Konvention wirklich umfassend umsetzen zu können. Der nächste Landtag wird noch die Mammutaufgabe vor sich haben, in den Behörden, bei Gerichtsprozessen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens die Umsetzung voranzutreiben. Das wird eine Daueraufgabe für uns bleiben. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt eine Wortmeldung vor. Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke.
Herr Montag, so einfach lasse ich Sie hier nicht raus aus der Thematik, indem Sie sich einfach enthalten wollen mit der Begründung, es gebe ja kein digitales Portal und man wüsste ja nicht, wie die Plätze ausgestaltet sind und wie die Beleggröße ist und ob da was offen ist. Das gibt es, Sie müssen es einfach nur googeln. Die Frauen in Thüringen wissen ganz genau, wenn sozusagen eine Frau in eine Gewaltsituation gekommen ist, wo sie hinschauen müssen, „frauenhaus-suche.de“ zum Beispiel. Da geben Sie genau den Ort ein, wo Sie untergebracht werden wollen. Und wenn man im Moment darauf geht, dann kann man lesen, dass die meisten Frauenhäuser in Thüringen belegt sind, dass es gar keine freien Plätze gibt.
Also überlegen Sie sich einfach, ob Sie aus der Enthaltung doch ein kraftvolles Ja hier aus dem Landtag entwickeln können, weil Ihr Argument ist einfach nicht schlagkräftig. Danke.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich freue mich, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen können, dass wir uns auch – ich sage mal – fast alle einig sind,
dass der Schutz von Menschen vor häuslicher Gewalt und sexueller Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Es ist nicht nur eines, dass uns durch die Istanbul-Konvention vorgegeben wird, sondern natürlich auch eines, dem wir moralisch verpflichtet sind. Insofern, denke ich, ist das heute ein sehr guter Tag im Thüringer Parlament.
Ich will zunächst sagen, weil Frau Meißner danach gefragt hat: Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Urlaub. Ich glaube, das ist angemessen, das hat sie sich redlich verdient. Jetzt beschließen wir ja heute im Parlament das, was viele Monate gemeinsam erarbeitet und diskutiert wurde. Insofern hier die Information dazu.
Es wurde jetzt schon sehr viel gesagt zum Thema „Istanbul-Konvention“, welche Themen sich sozusagen für das Land hier ergeben. Und ich will auch mal verweisen, weil ich das als Meilenstein auch empfunden habe, auf den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Istanbul-Konvention aus dem Mai 2021. Hier sind viele Aufgaben gemeinsam diskutiert und vereinbart worden. Er ist deswegen auch ein Meilenstein, weil man eben nicht
nur die Aufgaben gestellt hat, sondern das auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln verbunden hat, und das war die Möglichkeit, an verschiedenen Dingen im Bereich der Umsetzung der Istanbul-Konvention in den letzten Jahren auch intensiver arbeiten zu können. Lassen Sie mich da auch zwei, drei Sätze noch mal sagen, sozusagen auch Bilanz ziehend, was wir dadurch auch erreicht haben.
Wie gesagt, wir haben heute das Gesetz, das wir miteinander diskutiert haben und das heute nun zu einem Abschluss kommen soll. Auch ich würde mir natürlich sehr wünschen, wenn die Gruppe der FDP sich noch entschließen könnte, diesem Anliegen zuzustimmen, weil ich weiß, dass Sie natürlich im Herzen das Gleiche vertreten wie wir. Und wir werden ja in den nächsten Monaten oder Wochen mit der Umsetzung dann noch mal detaillierter zu der ein oder anderen Frage ins Gespräch kommen können.
Es wurde schon gesagt, wir hatten bisher das Problem, dass zwar die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe hatten, entsprechende Schutzwohnungen zur Verfügung zu stellen, dass die aber nicht umgesetzt wurden. Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen: Die Landkreise und kreisfreien Städte hätten auch die finanzielle Unterstützung durch das Land bekommen. Einige haben das geleistet, andere nicht. Das ist etwas, was hier auch zur Wahrheit mit dazugehört. Ich bin auch gespannt, wenn wir über den nächsten Haushalt reden, da jetzt das Land die Aufgabe an sich gezogen hat mit allen finanziellen Verpflichtungen, die damit zusammenhängen. Die Kommunen werden an dieser Stelle auch entlastet, auch finanziell entlastet, weil sie zusätzlich Geld bekommen für eine Aufgabe, die sie eigentlich nicht mehr wahrnehmen müssen. Das ist vielleicht ein Hinweis für den nächsten Haushalt.
Ich würde auch gern noch mal ganz kurz zu Frau Meißner eine Sache sagen. Frau Meißner, wir haben jetzt den Gesetzentwurf hier auf Landesebene, und der ist wichtig und notwendig. Aber ich will auch daran erinnern, dass ich persönlich, aber auch viele andere, die hier sitzen, sich seit Jahren dafür eingesetzt haben, dass es ein Gesetz auf Bundesebene gibt, dass wir endlich eine bundesweite Lösung haben mit einer Verpflichtung, dass entsprechende Schutzvorrichtungen vorgehalten werden. Dass es zu dieser bundesweiten Lösung nicht gekommen ist, war leider auch ein Problem der CDU, die sich auf Bundesebene und in den Sozialministerkonferenzen dem auch verweigert hat.
Wir haben gesagt als Land Thüringen, wir wollen nicht mehr länger darauf warten, auch wenn es einen runden Tisch gibt und entsprechende Gesetzesvorschläge oder Maßnahmen auf Bundesebene diskutiert werden, uns dauert das jetzt zu lange und wir wollen eine Lösung auf Thüringer Ebene. Und der Gesetzentwurf ermöglicht ja auch, dass auf Thüringer Ebene, wenn es denn einen Bundesgesetzentwurf gibt, dann auch nachgesteuert werden könnte. Es wurde schon gesagt: Das Gesetz soll jetzt zeitnah zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dazu gehören auch entsprechende Rechtsverordnungen. Das ist wenig Zeit. Das will
ich an dieser Stelle auch noch mal sagen. Aber wir sind uns einig im Sinne der Frauen – und die Zahlen wurden schon gesagt –, die hier eben Gewalt erleben. Aber auch für andere betroffene Menschen ist es uns wichtig, dies auch tatsächlich umzusetzen.
Es ist aber mit Schutzeinrichtungen nicht getan. Lassen Sie mich deswegen noch mal kurz auf den Antrag verweisen, den die Koalitionsfraktionen 2021 gestellt haben und ein paar wenige Dinge ansprechen. Verbunden in dem Antrag war beispielsweise, dass regelmäßig entsprechende Umsetzungsberichte zur Istanbul-Konvention im Kabinett diskutiert und dann auch dem Landtag vorgelegt werden. Der dritte Bericht wurde erst kürzlich im April im Kabinett beschlossen und wir haben ja auch im Ausschuss schon diskutiert. Das ist etwas Besonderes, weil alle Ressorts der Landesregierung sich dem Thema „Istanbul-Konvention“ verschrieben haben und gemeinsam versuchen, entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. An
dieser Stelle herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, für die diese Umsetzung wirklich auch zu einer eigenen Aufgabe geworden ist.