Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

Die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Die umfassende Beteiligung der Akteure hat zu einer hohen fachlichen Anerkennung geführt. Das Gesetz adressiert

zahlreiche Problemlagen und bietet ehrenamtlichen und professionellen Helferinnen und Helfern die notwendigen Mittel, um effektiv handeln zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich da auch noch mal hervorheben: Wir haben die Jugendpauschale hier tatsächlich deutlich erhöht auf 50 Euro. Andere Bundesländer – das wird der Innenminister bestätigen und das sagt er auch immer – schauen da neidisch auf uns. Wir haben diverse Verbesserungen beispielsweise im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung vorgenommen. Wir haben tatsächlich dafür gesorgt, dass dieses Gesetz rund geworden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar und sehr froh, dass wir es im Innenausschuss

zum wiederholten Mal in diesem Fachbereich geschafft haben, uns gut zu einigen. Ich danke Ihnen da auch für die konstruktiven Diskussionen. Ich glaube, die Anhörung, die wir gemacht haben, war auch sehr konstruktiv. Und ich glaube, dass wir mit diesem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz deutlich besser auf die Situationen, die nicht weniger werden in den nächsten Jahren, die Klimakrise zeigt das, vorbereitet sind. Wir müssen daran stetig arbeiten. Ich bitte um Zustimmung sowohl zu dem Gesetz als auch zu den Entschließungsanträgen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, ich freue mich wirklich ungemein, dass wir nun an dieser Stelle wie planmäßig angedacht auch vor der Sommerpause in die zweite Beratung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einsteigen. Die Unwetterereignisse der letzten Tage waren maßgebend für die Notwendigkeit von präventiver Politik und einem wirklich gut aufgestellten Katastrophenschutz. In vielen Thüringer Landkreisen dauern die Aufräumarbeiten nach den Unwettern noch immer an. Überspülte Straßen, vollgelaufene Keller und überflutete Agrarflächen – mithilfe

von tatkräftigen Einwohnerinnen und Einwohnern und dem Engagement unserer Einsatzkräfte konnte an vielen Orten Schlimmeres verhindert und schnell gehandelt werden. Allein im Landkreis Gotha waren laut dem MDR mehr als 80 Feuerwehrleute im Einsatz, im Ilm-Kreis ist die Feuerwehr fast 90 Mal ausgerückt, doch durch die zahlreiche Mitarbeit hatten wir im Freistaat die Situationen an den meisten Stellen schnell unter Kontrolle, sodass wir über 60 Helfende aus Thüringen seit Montag mit Rettungsbooten, Mannschaftstransportwagen und Küchen- und Betreuungswagen in die süddeutschen Hochwassergebiete schicken können, um dort ebenfalls zu unterstützen und bei der Versorgung der vom Wasser eingeschlossenen Bevölkerung zu helfen. Es sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein, daher auch an dieser Stelle aus dem Landtag heraus noch mal danke zu sagen. Danke, liebe Einsatzkräfte für euer Engagement zum Wohle der Gemeinschaft, euch gebührt unser aller Respekt auch hier aus dem Landtag heraus.

Und genau dafür machen wir dieses Gesetz, das Rot-Rot-Grün hier einbringt, um jenen Menschen nämlich den Rücken zu stärken, die für andere in der Not zur Stelle sind. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bietet seit über 32 Jahren einen wichtigen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure. Für zeitgemäße Richtlinien sind stetige Anpassungen aber auch nötig, die haben wir in den letzten Jahren punktuell auch immer wieder vorgenommen, natürlich immer in enger Absprache mit den Praxispartnern und Praxispartnerinnen, die in Form von Arbeitsgruppen und als Anzuhörende im Ausschuss

(Abg. Henfling)

wirklich wertvolle Anregungen eingebracht haben. Mit dem nun vorliegenden 143-seitigen Gesetzentwurf bringen wir umfangreiche Verbesserungen auf den Weg. In der Anhörung der Expertinnen und Experten im Innenausschuss des Landtags stieß der Entwurf bei Feuerwehrverbänden, Brandschutzexpertinnen und Brandschutzexperten und kommunalen Spitzenverbänden auf großen Zuspruch. Danke auf jeden Fall schon mal dafür.

Die Strukturen und Abläufe bei den Feuerwehren werden nun verbessert, die Förderung des Ehrenamts und die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Wir verdoppeln die Jugendpauschale auf 50 Euro. Künftig soll auch der Betrieb einer dezentralen technischen Servicestelle zur Erfüllung der Aufgaben der Landkreise im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik verpflichtend sein und die psychosoziale Notfallversorgung hält nun Einzug in das Gesetz und vieles mehr.

Für viele Menschen in Thüringen wird sich der Gesetzentwurf ganz praktisch auswirken. Wir haben bereits Gelder im Haushalt verankert für eine flächendeckende Brandschutzerziehung, welche mit einem vorgezogenen Inkrafttreten noch in diesem Jahr, also noch recht schnell an den Start gehen kann. Damit stärken wir zugleich auch die Nachwuchsgewinnung. Es ist uns in den letzten Jahren bereits gelungen, viele Tausende von Jugendlichen in die Feuerwehren zu holen. Der aktuelle Brand- und Katastrophenschutzbericht weist sogar 3.700 Mitglieder mehr als noch 2024 bei den Jugendfeuerwehren aus. Besonders erfreulich ist, darunter sind fast 1.500 Mädchen mehr als Zugewinn zu verzeichnen. Aber dennoch können wir uns darauf natürlich nicht ausruhen, denn der demografische Wandel verlangt uns deutlich mehr ab.

Für meine Fraktion möchte ich mich bei allen Anzuhörenden für die Stellungnahmen und Gespräche bedanken. Im Ergebnis dessen konnten wir das Gesetz nun noch besser abrunden gerade auch hinsichtlich der Einsätze auf den Autobahnen. Vor allem ist es uns aber gelungen, auch deutlich zu machen, dass nicht jede populäre Gießkannenforderung wirklich sinnhaft ist. Rot-Rot-Grün hatte bereits die Jugendfeuerwehrpauschale auf 25 Euro erhoben und plant nun eine Verdopplung auf 50 Euro. Die CDU dachte sich dann aber, ganz egal, was es kostet, wir verdoppeln das auch noch mal und stehen dann noch besser da. Es ist ja schließlich auch Wahlkampfjahr. Die Feuerwehrverbände und die Vertreter/-innen haben dann im Ausschuss aber doch recht deutlich klargemacht, dass das nicht so wirklich Sinn ergibt und auch

eine Geldverschwendung wäre, und dies dann woanders besser investiert wäre. Wir konnten uns dann glücklicherweise natürlich auch gemeinsam mit der CDU stattdessen darauf verständigen, dass 50 Euro für die Jugendfeuerwehren schon genau richtig sind und wir stattdessen die Jugendfeuerwehren auf die Katastrophenschutzorganisation ausdehnen. Somit haben wir hier einen idealen Kompromiss erzielt, der uns in der Sache auch weiter voranbringt. Außerdem werden wir natürlich auch der Helfergleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten gerecht.

(Beifall DIE LINKE)

Völlig sinnfrei – das ist eben auch schon angeklungen – war dann auch die Debatte um die Demokratiepassage im Gesetz. Hier haben sich dann CDU und FDP von der AfD treiben lassen und den Mythos einer vermeintlichen sogenannten Gesinnungsprüfung weitererzählt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was ist denn das für ein Quatsch? Wir haben uns von niemandem treiben lassen!)

Doch darum geht es überhaupt nicht. Es geht nämlich schlicht darum, dass, egal wer bei der Feuerwehr aktiv ist, eine persönliche Eignung und Integrität haben muss, die im Einklang mit der Menschenwürde, dem Rechtsstaatprinzip und auch dem Demokratieprinzip steht. In der Thüringer Verfassung steht, dass niemand

wegen seiner Herkunft, seiner sozialen Stellung, seiner religiösen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt oder angefeindet werden darf. Genau das ist eben der Punkt, denn, wenn man die Feuerwehr ruft, dann muss man sich auch auf sie verlassen können. Natürlich haben wir auch Rassismus und Antisemitismus unter Angehörigen der Feuerwehren ebenso, wie wir das auch in der gesamten Gesellschaft haben.

(Beifall DIE LINKE)

Und es ist auch völlig absurd, das abzustreiten, wie das Herr Bühl von der CDU letztens im MDR getan hat, wohlgemerkt als ehemaliger Verfassungsbeschützer, denn die Feuerwehren selbst sind da schon viel weiter. Der Thüringer Feuerwehrverband hat dazu eigene Broschüren rausgebracht, sie haben eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Das bräuchte man eben nicht, wenn es das Phänomen nicht gäbe. Im Ergebnis haben dann also CDU und FDP relativ groß getönt, die Demokratieklausel weiter zu streichen, gaben dann aber letztendlich doch, Gott sei Dank, klein bei. Die FDP verschob sie in eine Präambel und die CDU tauschte das Wort „eintreten“ durch „einstehen“. Ganz ehrlich, diese Debatte war irgendwie eine Farce, darauf hätten wir wirklich verzichten und die Zeit irgendwie anderweitig nutzen können. Sie hat zeitweise das ganze vernünftige Gesetz überlagert und auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung kam da größtenteils einfach Unverständnis. Auch der Feuerwehrverband hat sich davon distanziert und mit Unverständnis auf das Agieren von FDP und CDU an dieser Stelle agiert. Umso mehr freut es mich, dass wir hier einen Kompromiss gefunden haben, der nun auch tragfähig ist.

Bei der Kostenregelung der Tragehilfe Rettungsdienst in § 55 standen die Abgeordneten des Ausschusses ein Stück weit zwischen den Stühlen, auf der einen Seite waren da nämlich die Feuerwehren und die Gemeinden und auf der anderen Seite die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Die Aufnahme der neuen Entgeltregelung des § 55 Abs. 3 Nr. 4 war eine zentrale Forderung der Feuerwehren bei der Erstellung des Gesetzentwurfs. Wichtig ist hier, auch noch mal zu wissen, es geht hierbei nicht um die derzeitige Praxis, dass bei der Notwendigkeit einer Tragehilfe die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, wenn eine schwergewichtige Person von der Mannschaft des Rettungswagens allein nicht aus der Wohnung zum Fahrzeug gebracht werden kann. Es geht nicht um die Tragehilfe bei der Rettung von Personen aus einer lebensgefährlichen Situation, denn dann bleibt der Einsatz der Feuerwehr

natürlich weiterhin kostenfrei, aber es geht um die Einsatzkosten, sprich die Freistellungszahlungen an die Arbeitsgeber der Feuerwehrangehörigen, die eigentlich die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes tragen müssten, aber dann auf die Gemeinden geschultert werden. Um das zu ändern, sieht das Verfahren nun eine Erstattung der Einsatzkosten von Durchzuführenden vor, die diese Kosten dann in den Jahresverhandlungen mit den Kassen klären. Wir haben wahrgenommen, dass sich die Freude darüber bei den Hilfsorganisationen – freundlich gesagt – etwas in Grenzen hält. Im direkten Gespräch mit der LAG haben die Organisationen das auch uns gegenüber noch mal deutlich erläutert. Herzlichen Dank auf jeden Fall auch an dieser Stelle dafür. Was dort bereitwillig geleistet wird, teils auf wenigen Schultern, verdient auch hier unsere allerhöchste Anerkennung. Gerade bei den Maltesern, beim ASB, beim DRK, bei den Johannitern und auch bei der DLRG gibt es bereits heute eine hohe Belastung. Hier schultern teilweise wenige Beschäftigte eine massive Arbeit und leisten hier einen unschätzbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Ergebnis der Gesamtabwägung haben wir uns gemeinsam als Rot-Rot-Grün dem Thüringer Innenministerium und auch mit der CDU-Fraktion dafür entschieden, den Stichtag auf 2026 zu legen, um ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen, und planen nun für Mitte 2025 eine Befassung des Innen- und

Kommunalausschusses, um das ganze Verfahren zu evaluieren. Zudem befindet sich ja noch ein Entschließungsantrag auf der Tagesordnung zum § 55, der auch eine Moderation der Begleitung und auch eine Unterstützung der Hilfsorganisationen durch das Innenministerium vorsieht.

Unser Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift weitere Regelungsbestandteile im Ergebnis der Anhörung auf, die wir untergesetzlich regeln möchten, unter anderem die Novellierung der Thüringer Feuerwehrorganisations- und Katastrophenschutzverordnung, eine künftig noch stärkere Berücksichtigung bei der Aufwandsentschädigung von Verantwortungsträgern der Jugendfeuerwehr, eine Katastrophenschutzstatistik und den weiteren Ausbau von psychosozialer Notfallversorgung. Weiterhin finden sich hier noch viele andere sinnvolle Bestandteile, die wir aus den Gesprächen mit den Katastrophenschutzhelfenden mitgenommen haben, insbesondere eben auch mit der LAG, den Hilfsorganisationen, zum Beispiel ein Ende der Limitierung bei den Lkw-Fahrern auf den Katastrophenschutzfahrzeugen, eine Verstetigung der Mitgliederkampagne, Katastrophenschutz auch über 2025 hinaus, aber auch einen Stromerzeuger in höherer Leistungsklasse. Da haben wir derzeit 4, 9 und 11 Kilowattampere in der Beschaffung und sollten zukünftig ein paar leistungsfähigere Netzersatzanlagen in den Blick nehmen, um beispielsweise auch kritische Infrastrukturen kurzfristig zu unterstützen.

In Summe ist das nun wirklich ein rundes Gesetz, was wir hier vorgelegt haben. Denen möchte ich meinen Dank aussprechen, die sich daran beteiligt haben, insbesondere dem Referat 24 im Thüringer Innenministerium und allen Engagierten und natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsgruppen und dem Steuerungsgremium. Vielen Dank dafür.

Eigentlich wollte ich meine Redezeit jetzt nicht für das Nichtstun der AfD im Ausschuss verplempern und verschwenden. Aber, da es jetzt vorhin noch mal ankam: Die AfD war in diesem Ausschuss, in dieser Debatte die einzige Fraktion, die absolut keine einzige konkrete Änderung vorgelegt hat. Wenn man sich noch mal an die Haushaltsverhandlungen erinnert, war sie die Fraktion, die für die Feuerwehren knapp 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt kürzen wollte. Ich finde, das sagt viel dazu, wie viel Ihnen Katastrophenschutz wert ist. Sie machen Ihrem Ruf als politische Brandstifter eben jede Ehre. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde viel zur aktuellen Hochwasserlage gesagt, die Thüringen und umso mehr andere Bundesländer empfindlich getroffen hat. Ich möchte hier noch mal auf einen anderen Aspekt hinweisen, wo Katastrophenschutz aufgrund des Klimawandels vor neuen Herausforderungen steht. Die Waldbrandsaison hat offiziell am 1. März begonnen. Das ist auch ein Datum, was wir uns früher nicht hätten vorstellen können. Sie erinnern sich an große Hitze und entsprechende Waldwarnstufen. Auch das ist etwas, was unsere Rettungskräfte und unsere Katastrophenschutzkräfte vor immer neue Herausforderungen stellt. Wir müssen auch beim Hochwasserschutz vollkommen neu und wahrscheinlich umdenken. Deswegen will ich Sie noch mal darauf aufmerksam machen, es geht jetzt nicht mehr darum, so wie früher, wo man gesagt hat, was weiß ich, da ist Schneeschmelze im Thüringer Wald, dann werden bestimmte Flüsse voraussichtlich überlaufen, da müssen wir gucken, dass dort entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

(Abg. Vogtschmidt)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Welcher Schnee?)

Wir haben extreme Niederschlagsmengen, die glücklicherweise Thüringen verschont haben, die dann anderswo niedergegangen sind, aber den Boden so weit durchfeuchtet haben, dass die Flüsse noch zusätzliches Unheil anrichten konnten. Aber das ist auch da, wo es gar keine Flüsse gab, weil es Bergabstürze gab, weil wir Erdrutsche zum Beispiel haben und dass die Feuchtigkeit schlicht von unten kommt. Dann hilft der beste Deich oder auch die Trennwand zum Fluss gar nichts, dann kommt das Wasser nämlich von allen Seiten. Deswegen wird es auch so schwer sein, hier eine allgemeine Vorsorge zu treffen oder auch nur Versicherungsleistungen zu erhöhen. Wir müssen wirklich an den Klimawandel ran und den stoppen, sonst können wir diese Katastrophenlagen und ‑ausweitungen gar nicht wirksam verhindern. Aber trotzdem müssen wir natürlich jetzt aktuell unsere Rettungs- und Katastrophenkräfte dazu aufstellen und unsere

Einsatzkräfte gehen da regelmäßig in Extraschichten, um Leib und Leben zu schützen. Da hatten wir in Nordthüringen, im Kyffhäuserkreis – da komme ich ja her –, auch den Fall, wo wir glücklicherweise durch ein Zusammenarbeiten unserer Landrätin mit dem Landrat aus dem benachbarten Sachsen-Anhalt durch ein absichtliches Schlitzen eines Deiches an einer Stelle, wo eben nur, aber eben auch schöne landwirtschaftliche Flächen dann überflutet wurden, dann eben Katastrophenüberschwemmungen von Ortschaften verhindern konnten.

Deswegen freut es mich sehr, dass wir heute doch mit großer Mehrheit das Brand- und Katastrophengesetz beschließen werden. Auf breiter Front werden unsere Rettungskräfte bestärkt, damit sie auch bei diesen neuen und ausgeweiteten Gefahren unserer Bevölkerung helfen können. Gerade in unserem Entschließungsantrag haben wir noch mal drei Gedanken zusammengefasst als Koalition, die ich auf den Nenner bringen will: Helfer gewinnen, entlasten und vernetzen – also auch, eine ganz persönliche Verbesserung der Lage jeder Helferin und jedes Helfers herbeizuführen.

Was bedeutet das konkret? Wir brauchen Nachwuchs – Rettungskräfte gewinnen. Es gibt bereits schon sehr viele junge Menschen, die in den Jugendfeuerwehren mitarbeiten wollen oder auch in den Beruf als Notfallsanitäter nachrücken. Wenn ich auf den Rettungsdienst schaue, können wir uns daraus aber nicht aussuchen. Kollegin Vogtschmidt hat eben schon darauf hingewiesen und wir als SPD haben besonders mit den Koalitionspartnern darauf hingewirkt, dass auch die Jugendarbeit der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz gewürdigt wird. Statt also die Pauschale für die Jugendfeuerwehr von 50 auf 100 Euro zu erhöhen, haben wir eine Helfergleichstellung gemacht. Die 50 Euro kommen jetzt eben auch den Katastrophenschutzorganisationen zugute und dort auch für die Jugendarbeit.

Wir wollen nur wirklich geeignete Menschen für den Bevölkerungsschutz gewinnen. Rechtsextremisten, die Menschen in Notlagen in Schubladen verteilen, haben in der Feuerwehr nichts verloren und wir schaffen deshalb jetzt Rechtssicherheit für unsere Feuerwehren. Herr Bergner, es tut mir wirklich leid, aber wenn allein der Landesfeuerwehrverband – und Herrn Utterodt möchte ich stellvertretend für die vielen, die da mitgeholfen haben, von dieser Stelle wirklich auch noch mal meine Grüße und meinen Dank sagen – Ihnen schon sagt, diese Klausel ist für uns in Ordnung, die wollen wir auch haben, sollte es doch vielleicht Grund für Sie sein, dass Sie diesem Gesetz jetzt doch noch zustimmen könnten, mit so vielen wichtigen Sachen.

Einsatzkräfte entlasten – heißt wieder mehr Zeit für die Kernaufgaben. Da sind eine Fülle von Vorschriften drin, wo wir sozusagen rettungsfernere Aufgaben rausnehmen aus den Rettungsdiensten und damit haben wir auch einen Bürokratieabbau und können einsatzferne Aufgaben von den Rettungsorganisationen wieder verlagern. Unser Punkt ist: Unsere Retter haben auch ein Leben neben

dem Ehrenamt. Ihre Einsatzzeit verdient jeden Respekt und sie haben deswegen auch diese Entlastung verdient.

Helfer vernetzen, das ist der dritte Punkt von den drei Kriterien, die ich genannt habe – gewinnen, entlasten und vernetzen. Gerade das ist sehr wichtig. Da haben wir in unserem Entschließungsantrag noch mal neue Dinge betont. Heute wird Digitalisierung zur Grundsatzaufgabe im Brand- und Katastrophenschutz, und zwar von Gesetz wegen. Das Land führt bereits eine einheitliche Stabssoftware für den Katastrophenschutz ein. Wir haben uns an die digitale Alarmierung herangemacht. Die AG KRITIS hat uns aber auch nochmals eingeschärft – also die, die auch die kritischen Infrastrukturen besonders schützen will –: An den Thüringer Grenzen können wir nicht stehen bleiben. Ich habe da gerade das Beispiel aus dem Kyffhäuserkreis schon genannt. Wir müssen weiter daran arbeiten in Katastrophenlagen Daten und Informationen auch mit unseren Nachbarländern bestmöglich auszutauschen.

Wir haben also noch viel zu tun, was auch noch übrig geblieben ist. Aber dennoch möchte auch ich hier sagen: Wir haben sehr viel geschafft in der Zusammenarbeit, in der ständigen Kommunikation mit allen betroffenen Organisationen, mit einer tatkräftigen, konstruktiven Unterstützung natürlich auch des Ministeriums und der Fachabteilung und deswegen haben wir hier am Ende ein sehr gutes neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz liegen. Das ist ein Gesetz aus vielen Händen, aber ein Gesetz für Haupt- und Ehrenamt und ein Gesetz mit Sach- und Fachverstand. Deswegen freue ich mich auf Ihre breite Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Urbach das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren im Freistaat, bevor wir in die Diskussion einsteigen, möchte ich an dieser Stelle einen großen Dank an Menschen aussprechen, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen, um anderen Schutz und Sicherheit zu bieten, Menschen, die immer zur Verfügung stehen, wenn andere in Gefahr sind, Menschen, die ihr eigenes Leben riskieren, um anderen, die in Not sind, zu helfen. Diese verdienen unseren allergrößten Respekt und unsere Dankbarkeit.

(Beifall CDU, AfD)

Dass diese Gefahr eben nicht nur abstrakt ist, müssen wir in diesen Tagen leider immer wieder erleben, sei es der beim Hochwasser verstorbene Kamerad aus Pfaffenhofen, sei es der noch immer beim Hochwasser vermisste 22-jährige Feuerwehrmann im Landkreis Günzburg, sei es der im Einsatz im April verstorbene Polizist aus dem Kyffhäuserkreis oder der einem radikalen Islamisten zum Opfer gefallene Polizist aus Mannheim. Sie alle haben ihr Leben beim Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger verloren. Bewahren wir ihnen ein ehrendes Andenken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen heute hier nun am Ende eines langen Weges und werden das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz novellieren. Der heutigen Entscheidung ging eine lange Diskussionsphase voraus.