Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10124 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Aussprachewunsch liegt nicht vor.

Tagesordnungspunkt 16 Teil

a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10125 -

Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10125 vor.

Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 16 Teil

b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10126 -

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10126 vor.

Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich.

Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.

Ich rufe auf TOP 17

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie,

(Vizepräsident Worm)

Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10127 -

Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10127 vor.

Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann.

Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht erkennen.

Ich rufe auf TOP 18

Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums gemäß § 5 c des Thüringer Ministergesetzes Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 7/10083/10128/10153 -

Gemäß § 5 b Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Ministergesetzes kann die Landesregierung einem Mitglied der Landesregierung die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung trifft die Landesregierung gemäß § 5 b Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Ministergesetzes auf Empfehlung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden, beratenden Gremiums. Die Mitglieder des beratenden Gremiums werden gemäß § 5 c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und dürfen keine Mitglieder oder Beschäftigte des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung – vorliegend in der Gestalt einer Verhältniswahl aufgrund konkurrierender Wahlvorschläge.

Ihnen liegen der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10083, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/10128 und der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10153 vor.

Die Fraktion der CDU hat Herrn Gustav Bergemann und Herrn Dr. Frank-Michael Pietzsch vorgeschlagen. Die Fraktion der AfD hat Herrn Dr. Hans-Joachim Berg vorgeschlagen. Dem Wahlvorschlag der Fraktionen

(Vizepräsident Worm)

Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen können Sie die Kandidaturen von Frau Katja Glybowskaja, Herrn Berthold Hermann Gries und Herrn Ron Hoffmann entnehmen.

Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Damit kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Sie haben zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 17 pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmenabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 18 können Sie ebenfalls eine Stimme vergeben. Dort können Sie bei einem der drei Wahlvorschläge ihr Kreuz setzen oder bei „Enthaltung“. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmenabgabe führen auch hier zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Danny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Laudenbach, Dieter.

Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Prof. Dr. Polster, Regina; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Voigt, Mario; Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

So, meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es gibt keinen Widerspruch somit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung. Und bitte die, mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten, um das Auszählen der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 19

Fragestunde

(Vizepräsident Worm)

auf.

Ich gebe folgenden Hinweis: Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Herrn Walk, in der Drucksache 7/10005. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident.

Sicherheitslage bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 (EURO 2024) in Thüringen

Auch zur EURO 2024 in diesem Jahr werden wieder Fans in Thüringen zum gemeinsamen Ansehen der Übertragungen an öffentlichen Orten („Public Viewing“) zusammenkommen. Darunter könnten auch Hooligans und andere gewaltbereite Fans sein. Auch die Absolvierung des Trainingslagers der deutschen Nationalmannschaft im Vorfeld und die Unterbringung der englischen Nationalmannschaft während der EURO 2024 in Thüringen könnten ein erhöhtes Gefahrenpotenzial hervorrufen. In Thüringen liegt kein Spielort der EURO 2024, das Land wird aber aufgrund seiner zentralen Lage Transitland zu den Ausrichterstädten werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Gesamtlage im Vorfeld und während der EURO 2024 hinsichtlich ausgehender Gefahren von Hooligans und anderen gewaltbereiten Fangruppen vor, während, nach und im Umfeld von „Public Viewing“ am oben genannten Unterbringungsort sowie auf den Verkehrswegen zu den Fußballstadien?

2. Welche präventiven Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich der Verhinderung von Gewalt – unter Einbeziehung welcher Behörden werden dabei jeweils umgesetzt?

3. In welcher Art und Weise wird der Aufenthaltsort der deutschen und später der englischen Nationalmannschaft geschützt?

4. Welche Erkenntnisse (Störungen, Straftaten, lokale Schwerpunkte) hat die Landesregierung hinsichtlich des Auftretens von Fans, namentlich Hooligans, anlässlich der EURO 2024?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich komme zu Frage 1: Die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen stehen mit Blick auf die Sicherheitslage für den Freistaat Thüringen in einem engen Austausch. Nach bisherigen Erkenntnis