Ich komme zu Frage 1: Die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen stehen mit Blick auf die Sicherheitslage für den Freistaat Thüringen in einem engen Austausch. Nach bisherigen Erkenntnis
sen kann konstatiert werden, dass sich der überwiegende Teil der Fußballfans sowohl der deutschen als auch der englischen Nationalmannschaft auf die Spielorte konzentrieren wird. Ein Aufenthalt im Umfeld des Team Base Camps kann zwar angenommen werden, jedoch gibt es seitens der Sicherheitsbehörden bisher keine Hinweise, dass die angesprochene Klientel dies für gewalttätige Aktionen nutzen wird. Erste positive Erfahrungen konnten in diesem Zusammenhang konnten bereits mit dem Aufenthalt der deutschen Fußballnationalmannschaft der Männer in Blankenhain gewonnen werden. Bezüglich der Reisebewegungen von Turniermannschaften findet ein länderübergreifender Informationsaustausch sowohl mit den Spielortländern also auch mit den bis dahin zu durchfahrenden Ländern statt. Die Reisebewegungen der Mannschaften werden den beteiligten Stellen rechtzeitig bekannt gemacht und die Mannschaften werden bei Bedarf polizeilich begleitet. Dieser Informationsaustausch beinhaltet ebenso Erkenntnisse zu etwaigen gewaltbereiten Fangruppen.
Größere Public-Viewing-Veranstaltungen in Thüringen sind derzeit nicht bekannt. Sogenannte Fan-Feste mit einem großen Zulauf sind nach hier vorliegenden Informationen vor allem an den jeweiligen Spielorten selbst geplant. Seitens der Landespolizeidirektion werden die örtlichen Maßnahmen im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation stabsmäßig begleitet sowie durch ein zentrales Kräftemanagement unterstützt. Das Informationsmanagement wird zentral durch die eingerichtete Informationssammelstelle im Landeskriminalamt Thüringen sichergestellt.
Ich komme jetzt zu Frage 2: Präventivpolizeiliche Maßnahmen gegenüber Einzelpersonen werden auf Grundlage konkreter Erkenntnisse anlass- und personenbezogen im Einzelfall geprüft und entsprechend getroffen. Hierzu steht die Landespolizeidirektion in engem Austausch mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen sowie benachbarten Behörden wie der Bundespolizei. Die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen wie beispielsweise Gefährderansprachen bzw. bei Erfordernis Meldeauflagen richten sich nach dem Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Hierbei ist die Thüringer Polizei eng an das Informationsmanagement mit dem International Police Cooperation Center in Nordrhein-Westfalen als turnierbezogene zentrale Informations- und Koordinierungsstelle angebunden. Bezogen auf Public Viewings liegt die Sicherheitsverantwortung zunächst beim jeweiligen Veranstalter selbst. Anlassbezogen können durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen in Absprache mit den Ordnungsbehörden und Veranstaltern präventive- und Umfeldmaßnahmen getroffen werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Gemeint sind dabei zum Beispiel polizeilicher Raumschutz oder Verkehrslenkung.
Ich komme zu Frage 3: Ich stelle voran, dass den Sicherheitsbehörden gegenwärtig keine konkreten Störungshinweise bekannt sind. Ausweislich des Sicherheitskonzepts, welches unter Mitwirkung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und dem Veranstalter ausgearbeitet wurde, wurde die Mannschaftsunterkunft während des Aufenthalts der deutschen Nationalmannschaft von einem DFB-Partner-Sicherheitsunternehmen geschützt. Die Zugänge und die Zufahrten zum Ressort sowie die Sportzonen, also die Golf- und Trainingsplätze, wurden von einem Sicherheitsdienst sowohl bestreift, also auch stationär kontrolliert. Dies gilt auch für das Medienzentrum und den Ausweichsportplatz. Zu den Zeitpunkten der Pressekonferenzen im Medienzentrum war der Sicherheitsdienstleister des DFB ebenfalls am und im Medienzentrum zugegen. Die Polizei war im gesamten Zeitraum in erhöhter Bereitschaft, in der Tiefe des Raums präsent und hätte im Ereignisfall unterstützen bzw. auch eingreifen können. Das Ordnungsamt der Stadt kontrollierte zudem zusätzlich die Zufahrten, um hier auf Hindernisse frühzeitig reagieren zu können. Für Notfälle war und ist ein sogenannter Safe Haven eingerichtet, damit im Evakuierungsfall die Mannschaft, die Funktionsträger und
die Journalisten an diesen sicheren Ort verbracht werden können. Die medizinische Versorgung war zu jeder Zeit durch das örtliche Klinikum und den Rettungs- und Sanitätsdienst sichergestellt.
Im Hinblick auf den Schutz der englischen Nationalmannschaft kommt ein nahezu analog angewandtes und abgestimmtes Sicherheitskonzept während des Aufenthalts in Thüringen zum Tragen. So sorgen sowohl die Veranstalterin, das Ressort, als auch der Sicherheitschef der Nationalmannschaft für die Beachtung sicherheitsrelevanter Aspekte, die außerhalb der polizeilichen Zuständigkeit liegen. Die Koordination erfolgt im Unterschied jetzt zum Trainingslager der deutschen Nationalmannschaft in der Zuständigkeit der UEFA. Die Einzelheiten befinden sich derzeit noch in der finalen Abstimmung. Für die UEFA Euro 2024 weist das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamtes keine wesentlichen gefährdungserhöhenden Momente für den Aufenthalt aus. Unbenommen dessen wird die polizeiliche Präsenz für den Aufenthaltszeitraum in Blankenhain erhöht, um polizeiliche Maßnahmen im Einzelfall ohne Zeitverzug einleiten zu können. Besondere Ereignisse, wie zum Beispiel öffentliche Trainings, werden zudem intensiv polizeilich begleitet.
Ich komme zur Frage 4: Ergänzend zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 kann ausgeführt werden, dass bisher keine konkreten Erkenntnisse bezüglich des Auftretens von Hooligans im Thüringer Raum vorliegen.
Ich bedanke mich bei der Staatssekretärin für die Beantwortung der Fragen, habe noch zwei Zusatzfragen.
Zum einen interessiert mich natürlich insbesondere der Umgang mit bereits identifizierten und von der sogenannten Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, also ZIS, bereits registrierten und erfassten gewaltsuchenden Fans. Da würde ich gern wissen, wir haben ja auch in Thüringen gewaltsuchende Fans, die kategorisiert sind, wie hoch die Anzahl ist.
Die zweite Frage ist, ob es für diese gewaltsuchenden Fans ein Einsatzkonzept gibt, beispielsweise durch Abfahrtskontrollen oder durch Meldeauflagen, oder inwieweit bereitet sich die Thüringer Polizei und die Thüringer Behörden auf diese Fans vor?
Also die Zahlen müsste ich Ihnen nachreichen. Ansonsten hatte ich ja dargestellt, welche Einzelmaßnahmen es gibt wie Gefährderansprachen und Co. Ob die konzeptuell gebündelt sind, würde ich Ihnen ebenfalls nachreichen.
Genau, mit dem Zusatz, dass ich insbesondere die gewaltsuchenden Fans Kategorie C im Blick habe. Danke.
Vielen Dank. Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die der Abgeordneten Güngör in der Drucksache 7/10006. Bitte, Frau Abgeordnete.
Laut pädagogischen Bildungseinrichtungen in Thüringen treten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen pädagogischen Abschlüssen vermehrt Hürden bei der Anerkennung des Fachkräftestatus auf. So werden strukturelle und informelle Hürden beschrieben, die gerechte Teilhabechancen von pädagogischen Fachkräften mit im Ausland erworbenen Abschlüssen einschränken beziehungsweise nicht ermöglichen. Regelmäßig wird beispielsweise der Fachkräftestatus ausländischer Fachkräfte trotz erfolgter Gleichwertigkeitsprüfung bei der Erfüllung des Fachkräftegebots infrage gestellt. Deshalb bedarf es dringend einer Spezifizierung der geeigneten Verfahren der Anerkennung für den Nachweis des Fachkräftestatus pädagogischer Fachkräfte mit im Ausland erworbenem Abschluss, die in der Empfehlung des Landesjugendamts „Fachliche Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ nach § 16 des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) und § 72 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dargestellt werden.
1. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse als Erzieherin beziehungsweise Erzieher oder pädagogische Fachkraft wurden in den letzten fünf Jahren im Freistaat Thüringen gestellt – bitte differenzieren nach Drittstaaten und Europäischer Union [EU]/Europäischem Wirtschaftsraum [EWR]/Schweiz –?
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Verfahren haben in den letzten fünf Jahren zur Anerkennung geführt und wie viele Anerkennungen konnten nicht erfolgen – bitte insgesamt angeben sowie Inland, Drittstaaten und EU/EWR/Schweiz darstellen –?
3. Wie ist der aktuelle Bearbeitungs- und Verfahrensstand der Empfehlung „Fachliche Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ nach § 16 ThürKigaG und § 72 Abs. 1 SGB VIII im Landesjungendhilfeausschuss Thüringen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Was die erste Frage angeht, erfolgt eine Übersicht nach den gemäß §§ 1 und 2 Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetz reglementierten Thüringer Abschlüssen. Ich lese das jetzt tabellarisch in der Gesamtzahl vor: 2019 – 17 erledigte Anträge, siebenmal davon EU/EWR/Schweiz sowie zehnmal Drittstaaten; 2020 – 20 Anträge, neunmal EU/EWR/Schweiz und elfmal Drittstaaten; 2021 – ebenfalls 20 Anträge, siebenmal EU/EWR/Schweiz und 13-mal Drittstaaten; 2022 waren es 23 Anträge, viermal EU/EWR/Schweiz und 19mal Drittstaaten und 2023 – 19 Anträge, sechsmal EU/EWR/Schweiz sowie 13-mal Drittstaaten; 2024 bisher, Stand 27.05. – 9 Anträge, viermal EU/EWR/Schweiz und fünfmal Drittstaaten.
Zu weiteren Abschlüssen, die nicht reglementiert sind und gemäß § 72 Achtes Buch Sozialgesetzbuch als pädagogische Fachkraft zum Einsatz kommen können, erfolgt die Feststellung der Fachkrafteignung in der Regel über die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, also der ZAB. Diese Zeugnisbewertung stellt fest, ob von deutscher Seite für einen ausländischen Studiengang eine Akkreditierung vorliegt und bewertet den Inhalt. Gesetzliche Grundlage bildet hier das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikation im Hochschulbereich in der Europäischen Region, die sogenannte Lissabon-Konvention vom 11.04.1997, in Kraft getreten am 01.10.2007.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. Zu den nicht reglementierten Abschlüssen, die gemäß § 72 SGB VIII zum Einsatz kommen, zählen Diplom-, Bachelor-, Master- und Magisterabschlüsse in Psychologie und Erziehungswissenschaften sowie im Sozial- und Gesundheitsmanagement, ebenfalls fachbezogene Hochschulabschlüsse mit einer speziellen Fachrichtung ohne sozialwissenschaftliche Grundausbildung. Eine Angabe darüber, wie viele Bewertungen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen für Thüringen durchgeführt wurden, ist nicht bekannt. Die antragstellenden Absolventinnen und Absolventen ausländischer Hochschulen stellen selbst den Antrag bei der ZAB ohne Verweis auf den Zieleinsatzort. Beide Verfahren, das Verfahren für reglementierte und das für nicht reglementierte Abschlüsse, gewährleisten eine fachgerechte Einschätzung der ausländischen Qualifikation der Antragstellenden.
Zu Frage 2: Wiederum tabellarisch jetzt die Nichtanerkennung, die ich lediglich aufführe, die dann von den Anerkennungen und bearbeiteten Verfahren insgesamt in der ersten Frage abzuziehen wären, also Erledigungen, die zu keiner Anerkennung geführt haben. 2019 waren das neun Nichtanerkennungen, zweimal EU/EWR/Schweiz, siebenmal Drittstaaten; 2020 zehn Nichtanerkennungen, siebenmal EU/EWR/Schweiz, dreimal Drittstaaten; 2021 14-mal Nichtanerkennung, fünfmal EU/EWR/Schweiz, neunmal Drittstaaten; 2022 elfmal Nichtanerkennung, dreimal EU/EWR/Schweiz, achtmal Drittstaaten; 2023 elfmal Nichtanerkennung, zweimal EU/EWR/Schweiz, neunmal Drittstaaten; 2024 wiederum Stand 27.05. siebenmal Nichtanerkennung, davon viermal EU/EWR/Schweiz, dreimal Drittstaaten. Nichtanerkennung bedeutet, dass der Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder aufgrund Zuständigkeitswechsel zum Beispiel an eine andere Behörde übergeben wurde.
Zu Frage 3: Die fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen wurden in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 6. Februar 2023 beschlossen und auf der Homepage des TMBJS veröffentlicht. Zusätzlich wurde in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 3. Juni 2024 beschlossen, Kapitel 4 – „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen“ zu ändern und um das Verfahren zur Zeugnisbewertung bei nicht reglementierten Berufen zu erweitern.
Danke, Herr Staatssekretär, für die ausführliche Beantwortung. Ich habe jetzt Ihre Antwort auf Frage 3 so verstanden, dass all diejenigen, die im Prozess beteiligt waren, mittlerweile Bescheid über den Bearbeitungs- und Verfahrensstand haben. Ist das so richtig?
Und noch eine Rückfrage zu Frage 2: Sie hatten ausgeführt, dass Nichtanerkennung abgelehnt, zurückgezogen oder anderer Behörde übergeben, bedeutet, was ja inhaltlich durchaus sehr unterschiedliche Fälle darstellt. Können Sie mir hier die Auflistung vielleicht noch nachreichen, welche Anteile das jeweils von den Nichtanerkennungen hatte?
Was Frage 3 angeht, die Frage zielte ja auf den Bearbeitungsstand der Empfehlungen und diese Empfehlungen sind eben veröffentlicht und sind zugänglich. Was die Benachrichtigung angeht, das war Ihre Nachfrage, gehe ich davon aus, dass die Benachrichtigungen erfolgt sind.
Was Frage 2 angeht, sind das Zahlen, die uns, da sie bei der ZAB anlanden, soweit ich weiß, nicht vorliegen.
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Dr. Lauerwald in der Drucksache 7/10056. Bitte, Herr Abgeordneter.
Auffassung der Landesregierung zu einer Überarbeitung der Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung aktuell auf, die gesetzlichen Richtlinien für Hormonbehandlungen und Trans-Operationen bei Kindern und Jugendlichen deutlich zu verschärfen. Begründet wird dies damit, dass es sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen handeln würde, die kein informiertes Einverständnis geben könnten. Es fehle auch die medizinische Evidenz, dass sich durch eine solche Behandlung die Symptomatik und psychische Gesundheit bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen verbessere. Die operative Entfernung äußerer Geschlechtsmerkmale bei eigentlich gesunden Kindern und Jugendlichen sei mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge von Behandlungen mit Pubertätsblockern und Hormonen, die den Wunsch nach einer operativen Geschlechtsumwandlung erst begünstigen.
1. Inwieweit wird sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der Resolution des Deutschen Ärztetages auf Bundesratsebene dafür einsetzen, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbunden wird, ebenso wie damit verbundene chirurgische Eingriffe, soweit nicht eine kinderfachärztliche ausführliche Diagnostik und strenge Indikationsstellung erfolgte und andere Ursachen (psychische Erkrankungen) fachärztlich ausgeschlossen wurden?
2. Inwieweit setzt sich die Landesregierung auf Bundesratsebene dafür ein, dass durch staatliche Mittel geförderte Projekte, wie zum Beispiel das Regenbogenportal, dahin gehend überprüft werden, inwieweit diese Projekte den von Kinder- und Jugendpsychiatern beobachteten „Transhype“ befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen und
so den Intentionen des Kinder- und Jugendschutzes (§ 10a des Jugendschutzgesetzes) widersprechen könnten?
3. Inwieweit stellt die Landesregierung auf Landesebene durch gezielte Regelungen und administrative Maßnahmen sicher, dass Kinder und Jugendliche in sämtlichen Bildungseinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Jugend- und Freizeiteinrichtungen keinerlei Maßnahmen ausgesetzt sind, die einen Transitionswunsch hervorrufen oder befördern?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zum Schutz von Kindern, die an Geschlechtsdysphorie leiden, wenn die Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Ge