Protokoll der Sitzung vom 06.06.2024

Ich finde es sehr interessant, dass bei diesem Thema plötzlich von CDU und FDP sehr genau auf die

Stellungnahmen oder die nicht eingegangenen Stellungnahmen von Anzuhörenden eingegangen wird. Ich kann Ihnen sehr viele Windenergiegesetzesvorhaben nennen, wo es sehr ausführliche, sehr differenzierte Stellungnahmen gab, die Sie mit keinem Deut interessiert hatten. Hier wird plötzlich auf Stellungnahmen abgehoben. Ja, wenn Jena zum Beispiel keine Stellungnahme abgegeben hat, ist das bedauerlich, aber dass es in Jena ein Problem von Mieten gibt und dass in Jena in den letzten Jahren die Mieten extrem gestiegen sind, das kann ja keiner ernsthaft hier bestreiten.

Der Deutsche Mieterbund zum Beispiel hat eine klare Stellungnahme abgegeben, daraus zitiere ich kurz: „Knapper Wohnraum und steigende Mieten stellen immer mehr Menschen in Thüringer Städten vor enorme finanzielle Herausforderungen und dies nicht nur in Erfurt, Gera und Jena, sondern auch in kleineren

Städten.“ Aus Erfurt kann ich zum Beispiel berichten, dass die Belegungsquote – so steht es in einem MDR-Artikel von vor einem halben Jahr – 99,5 Prozent beträgt. Das heißt, es gibt faktisch keinerlei freie Mietwohnungen mehr. Und da ist es schön, wenn man auf Bauen setzt. Aber Bauen wird aus zwei Aspekten heraus die Problematik nicht lösen. Der erste ist: Ich glaube, im Jahr 2024 – und das klang bei Herrn Kemmerich ja gestern schon an – vorbehaltlos zu bauen, geht an ökologischen und sozialen Problemen von unserer Gesellschaft vorbei. Natürlich braucht es einen Neubau von Wohnungen. Erfurt hat im Stadtrat in den letzten Jahren unzählige neue Bauvorhaben genehmigt und trotzdem reicht es nicht aus. Und von daher müssen verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen. Das Wohnraumgewährleistungsgesetz ist ein Schlüssel von verschiedenen Maßnahmen, um eben bezahlbare Mieten zu halten.

Die Stadt in Erfurt kann bisher keine genauen Zahlen nennen, wie viele Ferienwohnungen es konkret gibt.

Auch das würde man durch dieses Gesetz dann endlich mal rausfinden können, das wäre ja auch ein Vorteil. Jeder, der regelmäßig zum Beispiel in der Erfurter Altstadt unterwegs ist, weiß, dass es an sehr, sehr vielen Haustürklingeln Ferienwohnungen gibt. Und es ist eben nicht so, dass auf Plattformen wie Airbnb meistens ein Zimmer mal untervermietet wird, was ja total unproblematisch ist, sondern Airbnb hat in der Stellungnahme selbst geschrieben, dass knapp 20 Prozent der Gastgeber/-innen in Thüringen im Jahr 2023 ein Zimmer ihrer Wohnung geteilt haben, aber 80 Prozent ganze Wohnungen auf Airbnb eingestellt haben. Diese 80 Prozent, das sind faktisch Wohnungen, da könnte theoretisch eine Familie drin wohnen, da könnte theoretisch ein Paar drin wohnen, da wird jetzt aber faktisch an Touristen und Touristinnen untervermietet. Da wird keine neue Wohnung geschaffen, aber – ja – hier ist auch Wohnraum, der könnte wieder für Familien zur Verfügung stehen.

Ich glaube, wir sollten dieses Gesetz auf den Weg bringen, denn wie auch der Gemeinde- und Städtebund dargestellt hat – noch mal –: Es ist keine Verpflichtung, es ist eine Möglichkeit für die Gemeinden, wenn sie es selbst wollen, eine Satzung zu erlassen. Im Sinne der Subsidiarität und mit einem Blick nach Sachsen, wo mit der Kenia-Koalition dieses Gesetz schon beschlossen worden ist, möchte auch ich noch mal die CDU-Fraktion auffordern: Ermöglichen Sie doch den Gemeinden, im Sinne der kommunalen Freiheit diese Möglichkeit zu ziehen. In drei Jahren können wir das Gesetz evaluieren, verbessern oder anpassen, wenn es dann benötigt wird. Aber es jetzt auf den Weg zu bringen und Erfahrungen zu sammeln, das wäre ein wichtiger Schritt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die SPD-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Liebscher das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt schon viel gehört, worum es bei dem Gesetz geht. Vielleicht ein Aspekt, der noch nicht genannt wurde: Am Ende geht es doch mit diesem Gesetz nur darum, einen Rechtszustand herzustellen, der bis 2013 gegolten hat, nämlich, dass Städte mit angespannten Wohnungsmärkten in Thüringen – Jena, Erfurt, Weimar und Gera – bereits die Möglichkeit hatten, eine entsprechende Satzung zu erlassen und selbst darüber zu entscheiden, wenn sie dieses Problem wahrnehmen, gegen eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Das macht ja auch Sinn.

(Abg. Wahl)

Was meint diese Zweckentfremdung? Sie meint, dass eine Wohnung nicht für Langzeitmieten, wie sie zum Beispiel junge Familien in den genannten Städten suchen, sondern für Kurzzeitmieten zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist das eine relativ entspannte Angelegenheit. Es geht darum, den Kommunen die Möglichkeit wieder einzuräumen, genau das per Satzung zu regeln. Es geht um eine Selbstbestimmungsmöglichkeit, die wir den Kommunen einräumen, wenn sie denn das Gefühl haben, ihre Wohnungsmärkte sind entsprechend angespannt. Wenn sie die Wahrnehmung haben, das liegt vor allem an der Zweckentfremdung von Wohnraum, dann können sie eine Satzung erlassen. Insofern braucht es hier gar keine große Leidenschaft. Es geht auch nicht um Enteignung; das hat Frau Wahl schon ausgeführt. Es gibt gute Beispiele. Wir haben heute wieder gehört, was alles schlecht läuft in Berlin. In Berlin ist genau so eine Sache auf den Weg gebracht worden. 2014 sind 40.000 Zweckentfremdungsverfahren überprüft worden. Dadurch sind 20.000 Wohnung dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder rücküberführt worden. Das ist natürlich eine gute Sache, wenn diese Wohnungen dann wieder für den herkömmlichen Wohnzweck zur Verfügung stehen und nicht als Ferienwohnung benutzt werden.

Insofern braucht es der Worte gar nicht viele und auch nicht viel Leidenschaft und Ideologie. Am Ende geht es darum, den Kommunen zu ermöglichen, auf einen angespannten Wohnungsmarkt zu reagieren, indem wieder ein Genehmigungsverfahren eingeführt wird, wenn Wohnraum zweckentfremdet werden soll. Deswegen wird meine Fraktion für den Gesetzentwurf und gegen die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss stimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Doch, Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bei dem Wohnraumge

währleistungsgesetz könnte man ja meinen, in der heutigen Zeit müsste man dort Regelungen schaffen, die es leichter machen, dass Wohnraum geschaffen wird, neu gebaut werden kann. Aber davon findet sich in dem Gesetz nichts. Sie haben sich stattdessen auf Verbote konzentriert; das hatte ich schon in meiner Rede während der ersten Lesung entsprechend verdeutlicht. Darauf möchte ich noch mal eingehen. Das ist aus meiner Sicht nämlich überhaupt nicht notwendig. Wenn man mal schaut, warum Wohnraum in Städten, wie in Erfurt beispielswese, fehlt, dann kommt man natürlich zwangsläufig auf den enormen Unterbringungsbedarf durch die politisch induzierte Migrationskrise. Jeder, der sich in Erfurt ein bisschen auskennt, weiß, dass diese Unterbringung im Wege der Einzelunterbringung erfolgt, und zwar vor allem in den Wohnungsgesellschaften der Stadt, also der KoWo zum Beispiel. Das ist eine Wohnraumzweckentfremdung, meine Damen und Herren, gegen die Ihr Gesetz leider überhaupt nicht vorgeht. Obwohl diese Wohnraumzweckentfremdung überhaupt nicht notwendig wäre, denn der Bundesgesetzgeber hat mit § 246 Baugesetzbuch Regelungen geschaffen, wie man für Flüchtlinge sehr kostengünstig und unter Verzicht auf weite Teile des Baurechts in wirklich schneller Folge Wohnraum schaffen kann. Nur, dass diese Regelung mal umgesetzt worden ist in Thüringen, dass es dazu irgendein Konzept gäbe in Thüringen, davon habe ich nie was gehört und nie was gelesen. Stattdessen fokussieren Sie sich auf den Kleinvermieter, auf die Familie, die sich beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung gekauft hat – zunächst vielleicht für die Eltern, die sind dann irgendwann gestorben – und dann damit

(Abg. Liebscher)

kalkuliert hat, dass man mit dieser Wohnung eben auch noch ein bisschen zur Rente hinzuverdienen kann. Manche Leute brauchen das nämlich, weil sie eben nicht eine Altersrente bekommen wie ein Abgeordneter aus der Linksfraktion, der beispielsweise 15 oder 20 Jahre in der Fraktion tätig gewesen ist. Genau gegen diese Leute richtet sich Ihr Gesetzentwurf.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Gegen die Linksfraktion?)

Und, meine Damen und Herren, es ist doch klar, da können wir nicht mitmachen.

Ich will Ihnen auch noch mal eins vorhalten: Ihre gesamte Haltung, die in diesem Gesetzentwurf zum Tragen kommt, ist relativ heuchlerisch. Ich weiß, dass gerade auch in letzter Zeit sehr stark diskutiert worden ist, wie schwer es ist für Abgeordnete, die Übernachtung hier in Erfurt zu organisieren, dass es schwierig ist, an Hotels zu kommen, an Zimmer zu kommen. Was kam da aus den Reihen der Linksfraktion als Antwort? Na ja, man könne sich ja bei airbnb um eine Ferienwohnung bemühen und die dann eben entsprechend anmieten. Die Frage ist nur: Wie lange geht das noch mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren?

(Beifall AfD)

Sie kennen die Realitäten, Sie wissen auch, was eigentlich die Antworten darauf sind, aber Sie geben bewusst eine falsche Antwort darauf. Dieser Gesetzentwurf ist eine von diesen falschen Antworten und deswegen können wir ihn auch nur ablehnen.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Keine Wortmeldung. Gut, wunderbar. Dann können wir zum Abstimmungsprozedere kommen.

Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9214 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die Gegenstimmen. Das sind die übrigen Stimmen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Zählen! Wie viele sind es denn?)

Dann zählen wir, da habe ich jetzt kein Problem. Noch mal die Jastimmen. Danke schön. Jetzt die Neinstimmen. Wir sind bei 41 Neinstimmen und 33 Jastimmen. Der optische Eindruck hat also auch vorher nicht getäuscht. Damit ist also dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9421 -

(Abg. Möller)

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9895 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich trage die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor – zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9421, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 127. Sitzung am 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in der 68. Sitzung am 7. März 2024 sowie in der 69. Sitzung am 18. April 2024 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung wurde wie folgt angenommen: Der Artikel 2 erhält eine neue Fassung. Die können Sie nachlesen in der Beschlussempfehlung. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stange. Als Erster erhält Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich freue mich sehr, dass wir heute – vermutlich sogar einstimmig – die Beteiligung des Landes an den Gebühren für die Tierkörperbeseitigung wieder einführen und damit eine Forderung der CDU-Fraktion erfüllen. Diese Unterstützung der Nutztierhalter sendet ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft. Durch die geplante Kostenteilung wird auch der Beitrag zur Stärkung regionaler Strukturen und zur Stabilisierung der Tierhaltung in Thüringen geleistet. In unserem Änderungsantrag zum Haushalt 2024 wird das Land nunmehr 3 Millionen Euro zur Entlastung der Tierhalter bereitstellen. Damit ist das überhaupt erst möglich geworden. Ich will es gern noch einmal in Erinnerung rufen. Auf unsere Initiative hin hat der Landtag im Rahmen dieser Haushaltsberatung einstimmig auch beschlossen, dass die Landesregierung unverzüglich einen entsprechenden Entwurf vorlegen soll. Dass sich die Landesregierung damit offenbar schwertat, haben wir hingenommen. Das war ja nicht weiter schlimm, weil den Koalitionsfraktionen quasi über Nacht ein eigener Gesetzestext eingefallen ist und der auch alles regelt – bis auf einen Punkt: Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollte diese unbedingt notwendige Unterstützung der Landwirtschaft schon nach zwei Jahren wieder wegfallen. Das hat meine Fraktion in den Ausschussberatungen noch ausbügeln können. Eine Befristung dieser Regelung zur Entlastung der Landwirte ist vom Gesetzgeber nicht mehr beabsichtigt.

(Beifall CDU)

(Vizepräsident Bergner)

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Landwirtschaft steht angesichts multipler Krisen und sich verändernder gesellschaftlicher Ansprüche vor enormen Herausforderungen. Sie verliert durch die vom Bund durchgesetzten Maßnahmen – ich sage nur: Agrardiesel, Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur“ – weiter massiv an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der europäischen sowie der weltweiten Agrarbranche. Preissteigerungen deutscher Agrarprodukte und die Verlagerung landwirtschaftlicher Produktion ins Ausland sind die Folge dieser Ampel-Parteien-Politik gegen die heimische Landwirtschaft, zum Schaden für die Wertschöpfung im ländlichen Raum und selbst für das Klima. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe deshalb größten Respekt vor den Landwirtinnen und Landwirten, die innerhalb kürzester Zeit den ganzen Berufsstand mobilisiert haben, eindrucksvoll gemeinsam aufgetreten sind und den Nerv der Menschen über die Landwirtschaft hinaus getroffen haben. Für diese mutigen Proteste möchte ich Danke sagen. Sie trafen in der Bevölkerung auf Verständnis, Respekt, Anerkennung und Solidarität und sie waren ebenso nötig wie erfolgreich. Die Streichung der KFZ-Steuerbefreiung ist ganz vom Tisch. Die sofortige Streichung der Agrardieselvergünstigung wurde verhindert. Es wurde die Chance genutzt, die Belastungen der Landwirtschaft öffentlich darzustellen und die Forderungen auch der Gesellschaft zu erläutern. Und es gibt Zusagen der Bundesregierung und der Landesregierung, ernsthaft Bürokratie abzubauen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, vieles steht aber noch in den Sternen. Deshalb möchte ich den Berufsstand ermutigen, weiter dafür zu streiten, dass die Leistungen der Landwirtschaft in der Gesellschaft und in der Politik anerkannt werden. Unsere Bauern ernähren uns, sie sind Naturschützer und Landschaftspfleger. Und sie sind das wirtschaftliche Rückgrat im ländlichen Raum. Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen wollen, helfen wir ganz konkret. Während die Ampel versprochene Entlastungen einfach nicht durchsetzt – erst gestern wurde mit dem Jahressteuergesetz die Tarifglättung gestrichen und die Vorsteuerpauschale soll auf 7,8 Prozent sinken –, unterstützen wir mit diesem Gesetzentwurf direkt. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Malsch. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Frau Kollegin Pfefferlein das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir unsere Landwirtinnen und Landwirte schätzungsweise um 2,73 Millionen Euro entlasten. Das ist auch sinnvoll, da die explosionsartige Entgeltsteigerung für die Tierkörperbeseitigung seit dem 01.01.2023 alle Tierhalterinnen und Tierhalter unverhältnismäßig stark belastet. Die im Jahr 2012 vorgebrachte Begründung zur Abschaffung der Drittellösung der Tierkörperbeseitigung, um die Kostenbeteiligung näher am Verursacherprinzip auszurichten, ist hinsichtlich der modernen Tierhaltungsstandards und des ökonomischen Drucks der Tierhalterinnen und Tierhalter kaum noch haltbar. Aus diesem Grund scheint es auch unwahrscheinlich, dass die Zahl der Falltiere durch diese konkrete Entlastung ansteigt.

Weiterhin ist festzuhalten, dass in der andauernden hitzigen Debatte um die Entlastung unserer Landwirtschaft eine Befristung bis zum Ablauf des Jahres 2026 nicht sinnvoll ist. Sowohl die Zahl der jeweiligen im Jahr anfallenden Falltiere als auch die Kostenermittlung lassen sich im Zuge der Nachkalkulation durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft feststellen. Deshalb begrüßen wir auch den Änderungstrag

(Abg. Malsch)

der CDU-Fraktion, in dem die Frist gestrichen wurde und somit den Tierhaltern dauerhaft Planungssicherheit gegeben wurde. Dementsprechend bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt rufe ich für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann auf.