Protokoll der Sitzung vom 15.05.2020

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Also haben Sie doch erst gelesen, nur nicht verstanden!)

Deswegen sage ich Ihnen eines, Herr Bergner, auch wenn Ihnen das nicht gefällt: Sie hätten sich

besser die Kritik der Busunternehmen vom Mittwoch genauer durchgelesen und sie zum Anlass genommen, diesen Antrag zurückzuziehen, denn er ist aus unserer Sicht nicht unterstützungswürdig, auch nicht, was eine Überweisung an den Ausschuss anbelangt. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Möller, allen anderen als AfD-lern fehlende Seriosität vorzuwerfen, ist schon interessant – aber gut.

(Beifall AfD)

Ich finde, der Antrag der FDP, Menschen ihre Abos zu erstatten, die sie aufgrund von Homeoffice nicht nutzen konnten, wirkt erst einmal charmant. Aber man muss leider wirklich sagen, dass dieser Antrag an einigen Stellen schon noch sehr unausgegoren und vor allem nicht praktikabel ist. Er lässt zudem – und es wundert mich bei der FDP dann doch ein bisschen – vor allem die Perspektive der Verkehrsunternehmen einfach vollständig vermissen, denn die Unternehmen haben anders als etwa ein Fitnessstudio die Leistungen eben nicht eingestellt. Das Angebot im Schienenpersonennahverkehr wurde auch während des Lockdowns richtigerweise weitgehend aufrechterhalten.

Herr Bergner, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass an der einen oder anderen Stelle vielleicht ein paar Aufwendungen gespart worden sind. Diese Wenigerausgaben bei einzelnen Strecken stehen aber in keinem Verhältnis zu den Mindereinnahmen, die durch die fehlenden Ticketverkäufe jetzt in den Kassen der Unternehmen fehlen. Deswegen ist eine pauschale rückwirkende Erstattung oder Pausierung eben nicht angemessen. Stattdessen hilft hier auch aus unserer Sicht vor allem Kulanz. Genau deshalb lassen auch etwa die Unternehmen im Verkehrsverbund Mittelthüringen bereits jetzt weitgehend Kulanz bei der Aussetzung von Abos gelten. Das hat uns ihr Geschäftsführer Herr Heuing auch versichert. Denn das Problem ist doch, dass ein Rechtsanspruch oder gar eine rückwirkende Lösung gar nicht umsetzbar sind – das hat Frau Lukin schon sehr gut ausgeführt. Ein rückwirkendes Pausieren ist nicht praktikabel und es ist eben bei den

(Abg. Möller)

Dauerkarten auch überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, ob sie denn überhaupt genutzt worden sind oder nicht. Die meisten Kundinnen und Kunden erwarten im Nahverkehr noch ein viel besseres Angebot vom Land und von den Kommunen, besser getaktete und pünktliche Verbindungen zum Beispiel. Hierfür brauchen die Unternehmen eben auch das Geld, um dies überhaupt umsetzen zu können. Genau aus diesem Grund ist eine pauschale Erstattung ohne Bedarfsüberprüfung vermutlich nicht die beste Idee.

Wir dürfen dem Ziel einer Mobilitätswende jetzt wegen Corona nicht eine geringere Priorität einräumen. Vielmehr müssen wir weiter daran arbeiten, dass Menschen gute Verbindungen und günstige Tickets nutzen können und diese auch preislich konkurrenzfähig zu den Grenzkosten des Individualverkehrs werden. Denn wer aus welchen Gründen auch immer sowieso ein Auto hat, wird den Nahverkehr immer über die direkt anfallenden Kosten vergleichen. Mittelfristig könnten beispielsweise Nahverkehrstickets vollständig als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sein und hier keine kilometerbasierte Pauschalierung stattfinden.

Eine gute Lösung haben die Verkehrsunternehmen übrigens in Hamburg gefunden. Hier kann man sein Abo einfach online bis Ende Juni pausieren, der Vertrag wird dann nach hinten verlängert. In Hamburg besteht aber natürlich auch der Vorteil, dass es sich eben um eine Chipkarte handelt, die die Unternehmen auslesen und somit auch sperren können. Das zeigt tatsächlich mal wieder, dass eine zügigere Digitalisierung auch in diesem Sektor sehr viel helfen würde.

Leider geht der FDP-Antrag aber auf diese verschiedenen Punkte und Möglichkeiten in keiner Weise ein. Er ist vor allem mit heißer Nadel gestrickt und nicht wirklich zu Ende gedacht. Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen. Wir diskutieren aber sehr gern darüber, wie wir in Zukunft tatsächlich flexiblere Ticketmodelle ermöglichen können, wenn dann mehr Menschen aufs Homeoffice umsteigen und vielleicht tatsächlich nicht mehr jeden Tag diesen Weg zur Arbeit auf sich nehmen müssen. Tatsächlich ist auch dies aus ökologischer Perspektive zu begrüßen, dass Menschen Wege einsparen können. Dazu brauchen wir eben für die Zukunft gute Regelungen, die das vielleicht ermöglichen. Solche Ideen sind in dem Antrag leider nicht enthalten gewesen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Bergner von der Fraktion der FDP. Sie haben noch 1 Minute und 10 Sekunden Redezeit.

Vielen Dank, Herr Präsident. Aufgrund der Redezeit in Stichpunkten: Frau Dr. Lukin, die Sorgen des Nahverkehrs kenne ich sehr gut. Ich bin Aufsichtsratsmitglied in drei kreiseigenen Nahverkehrsunternehmen. Deswegen achten wir auf das Konnexitätsprinzip und sagen, aufgrund einer Verordnung des Landes soll das auch den Kommunen, den kommunalen oder überhaupt den Verkehrsbetrieben erstattet werden. Uns geht es dabei vor allem um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs, damit die Leute auch in Zukunft weiter Abos kaufen.

Meine Damen und Herren, ich will noch auf die Linken hinweisen: Sie haben im Wahlkampf immer gesagt, Kollege Schubert, wir brauchen einen kostenlosen ÖPNV. Wir wären schon zufrieden, wenn die Leute die Kosten, die sie nicht bezahlen konnten, erstattet bekämen.

Auch noch zu Frau Dr. Lukin: Im ländlichen Raum haben wir auch ganz andere Fahrzeiten. Das dürfen Sie an der Stelle nicht vergessen.

Ein Wort zu Herrn Möller: Es gibt Umarmungen, auf die man gern verzichtet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Sie haben den Antrag offensichtlich nicht richtig gelesen.

Da meine Redezeit jetzt zu Ende ist und ich auch hier die nächste Schicht abzulösen habe, werbe ich noch einmal für die Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Doch – Entschuldigung! –, dann hat Frau Karawanskij das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Bereits gestern und heute haben Sie intensiv an unterschiedlichen Gesetzen bzw. Anträgen diskutiert, welche Auswirkung die Corona-Pandemie auf ganz unterschiedliche Bereiche haben wird. Unbestritten ist, glaube ich, dass COVID-19 auch

(Abg. Wahl)

massive Auswirkungen auf den Personennahverkehr hat und haben wird. Neben der Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen waren und sind auch immer noch die stark rückläufigen Fahrgastzahlen das einschneidendste Problem der Branche. Hierzu gehört natürlich auch, dass derzeit viele Nahverkehrskunden aufgrund von Heimarbeit oder aufgrund anderer Umstände ihre Abonnements nicht im geplanten Umfang in Anspruch nehmen.

Ich bin – gelinde gesagt – auch ein bisschen überrascht, dass der Antrag gerade von der FDP kommt. Das ist erstaunlich. Aber gut, nehmen wir das erst mal zu Kenntnis und setzen uns mit den Argumenten auseinander.

Die Verbände der Thüringer Busunternehmen verweisen zu Recht darauf, dass im Zuge der CoronaKrise zwar auf einen ausgedünnten Takt umgestellt worden ist, aber mitnichten die Leistungen der Verkehrsunternehmen eingestellt wurden. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal daran erinnern, es war Ziel und Verabredung ganz klar seitens der Landesregierung, aber auch zwischen den Verkehrsministern im ganzen Bund, zu sagen, dass, solange wie es geht, zu Zeiten des Lockdowns der Verkehr so breit, so weit und so intensiv gefahren wird, sowohl im Nahverkehrsbereich als auch im Fernverkehrsbereich, und eben nicht zurückgefahren wird, damit systemrelevante Strukturen am Netz bleiben können,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

damit natürlich auch die Menschen, die zu ihren Jobs müssen, die Menschen, die auf Mobilität angewiesen sind, nicht eingeschränkt werden. Hier kam ja schon der Dank von verschiedenen Stellen an diejenigen, die die Leistungen in Zeiten des Lockdowns und auch jetzt erbracht haben. Diesem Dank möchte ich mich an dieser Stelle auch anschließen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mittlerweile wurde die Taktung vielerorts wieder in Richtung Normalbetrieb angehoben. Ich bin froh darüber, dass die Verkehrsunternehmen auch sehr schnell versuchen, sehr flexibel darauf zu reagieren, hier entsprechend aus dem Lockdown wieder in so ein Hochfahren zu kommen.

Die Forderungen, die Sie jetzt in Ihrem Antrag stellen, gehen gegenüber der Landesregierung an manchen Stellen ein Stück weit fehl. Wenn man sich das genauer anschaut: Die Ziffer 1 ist durch Landesrecht nicht umsetzbar. Der einzige Weg, der

landesrechtlich zu realisieren sei – das haben Sie auch in Ihrer Begründung ausgeführt –, ist das Einwirken der Landesregierung im Zuge der Vergabe von bestimmten Leistungen gerade im Schienenpersonennahverkehr. Da dürfte Ihnen aber auch bekannt sein, dass es sich hier um europaweite Ausschreibungsverfahren über längerfristige Zeiträume handelt. Wenn man sich das jetzt noch mal im Verhältnis anschaut und ein kurzfristiges, zeitnahes Reagieren aufgrund eines Ereignisses wie der Corona-Pandemie möchte, dann ist dieses Instrument schlicht und ergreifend das falsche dafür.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es gibt auch Nachträge zu Verträgen!)

Ja. Und darüber hinaus haben wir Verträge, die niemals zeitgleich ausgeschrieben werden, sondern wir haben immer die Leistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeschrieben werden. Nichtsdestotrotz bleibt das kein kurzfristiges, kein zeitnahes Instrument, sondern wäre dann tatsächlich eher etwas Langfristiges. Also dafür, worauf Sie abstellen, jetzt schnell Abhilfe zu schaffen, bleibt es das falsche Instrument bzw. die falsche Herangehensweise.

Darüber hinaus kam auch schon der Hinweis von verschiedenen Abgeordneten, Sie würden damit in Privatrecht eingreifen. Ich denke, Vertragsfreiheit hat in der deutschen Rechtsordnung dann doch einen ganz besonderen Rang.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Der Eingriff war die Verordnung!)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen – darauf wurde in der Debatte auch schon eingegangen – sehen natürlich Regelungen für Abonnements vor. Kulanzregelungen sind in Verkehrsunternehmen möglich, aber das Entgegenkommen der Verkehrsunternehmen bleibt eine Kannbestimmung bzw. eine Kulanzmöglichkeit. Gerade in der aktuellen Situation, wo sich viele Verkehrsunternehmen in einer finanziell prekären Lage befinden, denke ich, ist es wichtig, dass wir hier ein tatsächlich ausgewogenes Verhältnis finden. Das Problem besteht für den ÖPNV vor allen Dingen darin, dass die aktuelle Situation oder der Rückgang der Fahrgastzahlen, wie wir ihn jetzt während des Lockdowns hatten, nicht damit abrupt endet, sondern dass wir davon ausgehen müssen, dass die Fahrgastzahlen bis auf Weiteres auch weiterhin geringer bleiben als vergleichsweise zu dem Zustand vor der Krise. Da kommen natürlich auch Mehraufwendungen der Unternehmen für die Hygienemaßnahmen, wie die Schutzwände, die eingebaut wurden, oder was Desinfektionsmittel betrifft, zum Tragen. Das stellt

(Staatssekretärin Karawanskij)

den gesamten ÖPNV-Sektor natürlich vor ganz neue, extreme Herausforderungen.

Auch die gesamtwirtschaftliche Auswirkung – da haben wir heute die ersten Zahlen zur Steuerschätzung vernommen. Ich denke, da ist vor allem die Diskussion, die wir jetzt in Bezug auf das Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Epidemie haben, ein guter Schritt, um den Auswirkungen der Pandemie zu begegnen und damit die Abmilderung der Auswirkungen auf den ÖPNV mit auf den Weg zu bringen.

Ich möchte aber noch mal daran erinnern, was das Infrastrukturministerium für Schritte schon gegangen ist. Im ersten Schritt hatten wir im März im Rahmen der gesetzlichen finanziellen Möglichkeiten Soforthilfen auch an die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das betrifft vor allen Dingen auch die finanziellen Hilfen an die kommunalen Aufgabenträger. Wir haben kurzfristig über 2,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, dann aber noch mal knapp 15 Millionen Euro vorzeitig ausgezahlt.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben bezüglich der Ausgleichszahlung gemäß § 45a Personenbeförderungsgesetz auf formlosen Antrag hin tatsächlich vorzeitig die Abschläge gewährt. Mir ist bewusst, dass wir natürlich damit nicht vollständig die bisher im ÖPNV entstandenen Verluste ausgleichen können. Das ist meines Erachtens auch im Zusammenhang mit den dem TMIL zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich, aber ich bin wirklich zuversichtlich, dass gerade – ich hatte es gerade gesagt – im Zuge der Verhandlungen über das Sondervermögen hier entsprechend ein Beitrag geleistet werden kann, um da die Not abzumildern. Ich möchte auch an dieser Stelle erinnern, dass wir natürlich einen intensiven Austausch mit der Bundesebene haben und damit auch gemeinsam mit den anderen Ländern darauf hinwirken, dass auch der Bund einen entsprechenden Beitrag zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den ÖPNV zu leisten hat.

Auf dieser Grundlage denke ich, dass es uns Schritt für Schritt gelingen wird, dass wir eine finanzielle Stabilisierung der ÖPNV-Unternehmen haben werden und dass uns dieser Schritt gelingt. Und – mit Verlaub – die von der FDP vorgeschlagenen Instrumente sind meines Erachtens dafür nicht geeignet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Von der Fraktion der FDP, von Herrn Bergner, wurde die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Gibt es weitere Anträge auf Überweisung an Ausschüsse? Das ist nicht der Fall.