bildenden Institutionenkonzentration der ÖGD-Behörde auch die Frage über die Zukunft der im Landesverwaltungsamt bestehenden Organisationseinheiten aufwirft, die der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums unterliegen. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt: Sie haben in zweifacher Hinsicht argumentiert, Herr Abgeordneter Montag. Sie haben auf der einen Seite natürlich mit großen Worten Ihren Gesetzentwurf gelobt.
Ja, natürlich, das ist in Ihren Augen tatsächlich zu Recht ein moderner Gesetzentwurf. Er greift viele Fragestellungen auf, die in selber Weise auch von den Koalitionsfraktionen aufgerufen werden. Sie haben dann mit dem Umfang Ihres Ersetzungsantrags zu Ihrem eigenen Antrag argumentiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Sie einen sehr schlanken Gesetzentwurf vorgelegt haben. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der tatsächlich in der Sache umfangreicher ist als der Gesetzentwurf der FDP. Gleichzeitig erheben die Koalitionsfraktionen damit auch den Anspruch, Fragestellungen zu regeln, aufzuwerfen, die in Ihrem Gesetzentwurf keinem eigenen Regelungstatbestand unterliegen.
Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Gleichzeitig bin ich der festen Überzeugung, dass es mit entsprechendem politischen Willen gelingen kann – vermutlich nicht mehr in dieser Wahlperiode – auf Basis der vorliegenden Gesetzentwürfe am Beginn der nächsten Wahlperiode zügig zu einer Verständigung über ein entsprechendes ÖGD-Gesetz zu kommen. Ich glaube, das ist ein Ziel, das hier über alle Fraktionen hinweg politisch konsentiert ist. Wenn man sich die Anhörungsbeiträge zu beiden Gesetzentwürfen ansieht, dann wird auch hier deutlich, es gibt den Konsens, dass es ein solches ÖGD-Gesetz geben soll, dass entsprechend adäquate Schlussfolgerungen aus der Pandemie gezogen werden. Da lasse ich jetzt mal eine Position zur Pandemie, die hier im Parlament vertreten wird, völlig raus, weil die nicht konstruktiv im Hinblick auf den ÖGD ist.
Der dritte Punkt ist, dass eine Organisationsregelung für eine Landes-ÖGD-Gesundheitsbehörde, die in der Sache unstrittig ist, dann auch gefunden werden kann, und zwar im Sinne einer modernen Verwaltungsorganisation in Thüringen.
Das wäre im Wesentlichen der Beitrag, den die Gesundheitsministerin, die ich dankenswerterweise heute vertreten darf, Ihnen hier auch dargestellt hätte. Die Tatsache, dass sie nicht dabei sein kann, hat mir die Möglichkeit zu einem Themenfeld gegeben, in dem ich vor einigen Jahren mal unterwegs sein durfte und dass ich immer noch mit großem Interesse begleite. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Hoff. Damit ist jetzt so ziemlich alles erschöpft, was an Redemeldungen kommen könnte. Dann kommen wir zu den Abstimmungen.
Wir stimmen erstens über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/10214 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus dem übrigen Haus. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8556 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Gruppe der FDP. Die Gegenstimmen. Sind erwartungsgemäß wieder die restlichen Mitglieder des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt.
Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6297 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10103 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10241 -
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung. Es macht Dr. König.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich möchte Bericht erstatten über den Antrag der CDU-Fraktion „Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern“.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 95. Sitzung am 11. November 2022 wurde der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 8. Dezember 2022, in seiner 64. Sitzung am 27. Januar 2023, seiner 67. Sitzung am 21. April 2023, in seiner 77. Sitzung am 27. Oktober 2023 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Im Finanzausschuss wurden die beiden separaten Anträge von CDU einerseits und FDP andererseits mittels eines gemeinsamen Änderungsantrags in einen gemeinsamen Text überführt.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Antrag in seiner 54. Sitzung am 29. Mai 2024 beraten und mit folgender Beschlussempfehlung angenommen. Die geänderte Fassung der Beschlussempfehlung entnehmen Sie bitte der umfangreichen Neufassung der zur Verfügung gestellten Beschlussempfehlung, die Ihnen allen vorliegt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Berichterstattung. Das Wort hat Kollege Weltzien für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Gäste auf der Tribüne – kann ich wahrscheinlich namentlich benennen, so viele sind es nicht mehr –, aber vor allen Dingen auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Was lange währt, wird endlich gut. So oder so ähnlich kann man den Lauf dieser ursprünglich mal zwei Anträge von CDU und FDP bezeichnen. Warum? Die Anträge sind beinahe ein Jahr in der Ausschussberatung gewesen und haben in der Zeit aber eben auch eine ganze Menge Updates bekommen und sind jeweils in die aktuelle Zeit gehoben worden.
Aber neben der Schaffung von Doppelstrukturen hatten die Anträge zum Stand der letzten Beratung hier im Plenum auch ein paar – sagen wir mal wohlwollend – schwierige Absätze, die vermutlich aus einer falschen Hoffnung heraus entstanden sein müssen. So war beispielsweise geplant, dass Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz wesentliche Schlüssel zur Bewältigung eines Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst sein sollten. Dabei war damals schon auffällig, dass sich die CDU argumentativ hier neu orientiert hatte. Was meine ich damit? Vor nicht gar allzu langer Zeit hatten sie die Digitalisierung als Schlüssel für ihre Fantasien von Personalabbau in Verwaltung gesehen, jetzt sollte sie dann doch dafür herhalten, Fachkräfte zu ersetzen. Liebe CDU-Fraktion, wir haben das miteinander beredet: Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz dürfen immer nur unterstützend zur Seite stehen. Am Ende müssen immer menschliche Entscheidungen stehen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
Daher werbe ich für unseren Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung im HuFA, der vorsieht, dass KIAnwendungen der Verbesserung der Arbeitszeit und Lebensqualität natürlich unter Berücksichtigung der ethischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen sollen. Personalreduzierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Drohkulisse, die das Land Thüringen kein Stück nach vorn bringen wird und auch nicht zukunftsfähiger macht. Digitale Verwaltung kann gut ausgebildete Mitarbeiterinnen niemals ersetzen.
Wer das behauptet, hat die Anforderungen an eine bürgernahe Verwaltung schlicht und ergreifend nicht verstanden.
Genauso fahrlässig ist auch der Glaube, dass digitale Ausgestaltung von Verwaltungsprozessen ohne dauerhaften Personalaufwuchs in den IT-Abteilungen der Verwaltungen zu stemmen wäre. Bisher war – zumindest hier drinnen – Ihre Antwort regelmäßig darauf, dass sich die öffentliche Hand mehr bei privaten Dienstleistern bedienen soll. Da hat sich von der Einstellung her auch nicht viel verändert. Aber es freut mich, dass wir heute ein Papier vorliegen haben, das ein deutliches Bekenntnis zur Stärkung des Thüringer IT-Dienstleisters KIV gibt. Einen bedeutenderen Katalysator zur OZG-Umsetzung vor Ort werden wir kaum finden.
Wer sich in diesem Zusammenhang fragt, was eine FDP in der Bundesregierung bisher so vom groß angekündigten Onlinezugangsgesetz 2.0 auf die Straße gebracht hat, der wird von der Antwort leider genauso enttäuscht sein wie vom großen Graue-Flecken-Programm, welches die gleichen handwerklichen Fehler wie damals schon das Weiße-Flecken-Programm der CDU-geführten Bundesregierung beinhaltet. Da werden wir hier noch viele Anträge beraten können. Der Vorrang von privaten Breitbandbetreibern und die weiterhin planungstechnisch und bautechnisch unkoordinierte Förderlandschaft des Bundes beschleunigen keinen einzigen zu verlegenden Kilometer Glasfaser.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassend abschließend noch zu einer Herzensangelegenheit kommen, denn ich freue mich sehr darüber, dass wir uns mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag zu einer Sache bekennen, die mir wichtig ist, dass die Landesregierung gebeten wird, auf Bundesebene eine Initiative zu starten, um die IT-Infrastruktur von Land und Kommune in den Sektor der sogenannten kritischen Infrastrukturen aufzunehmen. Daraus könnte und müsste sich eine völlig neue Förderkulisse ergeben und gleichzeitig flächendeckend mehr Verbindlichkeit in Fragen der IT-Sicherheitsarchitektur hergestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es sehr bedauerlich, dass das Projekt „Cyberhilfswerk“ als neue Sektion beim THW bisher beim Bund nicht über eine Machbarkeitsstudie hinausgegangen ist. Und – sehen Sie es mir nach – ich erwarte dabei von der Ampel auch nicht mehr viel, weshalb wir das Thema „CHW“ wohl in der nächsten Legislatur als Hausaufgabe auf Landesebene haben werden.
Ich freue mich, dass hier im Haus so weit Einigkeit herrscht, dass die Mammutaufgabe der Digitalisierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen eine Daueraufgabe bleibt bzw. als eine Daueraufgabe verstanden worden ist. Deshalb wiederhole ich mich an dieser Stelle sehr gern: Die politische Gestaltung und Begleitung eines der größten Zukunftsthemen sollte dringend in einem eigenen Digitalausschuss erfolgen. Leider war es in den Gesprächen zu den Anträgen von CDU und FDP nicht möglich, hier eine Einigung zu erzielen. Wir werden uns also weiterhin dafür einsetzen. Bis dahin ist mit dem heutigen Beschluss, der Ihnen vorliegt, inklusive Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung unser Hausaufgabenheft weiterhin prall gefüllt. Packen wir es also an! Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Weltzien. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer darauf aufmerksam machen, dass ich Sie am Ende dieses Tagesordnungspunkts mal nach vorne bitte. Es hat noch ein bisschen Zeit, ich will es nur schon mal ankündigen. An alle anderen, die sich jetzt den Feierabend davon erhoffen: Das trifft noch nicht zu.
Wir machen jetzt erst einmal weiter mit der Wortmeldung vom Herrn Abgeordneten Montag für die Gruppe
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag, den wir jetzt diskutieren, wurde mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und FDP im Haushalts- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Das ist auch richtig, denn der Antrag nimmt so, wie er jetzt vorliegt, das Anliegen des ursprünglichen CDU-Antrags auf und ergänzt es um die Forderung aus dem damaligen Alternativantrag der FDP. Uns ist es wichtig, dass Thüringen im Bereich der Digitalisierung nicht länger hinterherhinkt, sondern zum Vorreiter wird. Thüringen hat es leider bisher nicht geschafft, auch wenn man da nicht alleine ist, das Onlinezugangsgesetz fristgemäß umzusetzen. Ja, es gibt auch verständliche Hindernisse bei der Umsetzung, aber uns als FDP ist eben wichtig, festzustellen, dass die Anstrengungen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Umsetzung zu erreichen, bei Weitem nicht ausreichend waren. Davon zeugt auch der Bitkom Länderindex von 2024, der Thüringen beim Ranking der Digitalisierung auf dem letzten Platz und bei der digitalen Verwaltung auf Platz 11 sieht. Das kann und das darf natürlich nicht unser Anspruch sein.
Es fehlt der Landesregierung schlicht an Ideen, aber, ich glaube, auch ein Stück weit Bereitwilligkeit, mit Nachdruck die Digitalisierung in der Verwaltung voranzubringen. Und – dieser Hinweis sei noch mal gestattet – Digitalisierung ist nicht dann erfolgreich abgeschlossen, wenn jeder Verwaltungsmitarbeiter einen Computerzugang hat.
Es müssen die Prozesse neu gedacht, definiert und am Ende digital umgesetzt werden. Viele Kommunen, das wissen wir, verfügen nicht über das Personal, um eigene Digitalisierungsprojekte zu realisieren. Der Freistaat muss deshalb vermehrt Landeslösungen zur Verfügung stellen wie das OZG-Starterprojekt oder zentral finanzierte Antragsleistungen.
Auch beim Breitbandausbau hängt Thüringen hinterher, insbesondere bei zeitgemäßen Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde. Der Freistaat muss die Digitalisierung und Automatisierung als wichtigen Schlüssel zur Bewältigung des Fachkräftemangels erkennen. Es braucht ein Bekenntnis zur Digitalisierung an oberster Stelle. Der Datenschutz, das sei auch erwähnt, soll den Bürgern dienen und sie vor Missbrauch ihrer Daten schützen. Er darf aber nicht zu unnötigem und nicht begründbarem Mehraufwand führen oder letzten Endes zum Umsetzungshemmnis werden.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, die Koordination der mit der Digitalisierung befassten Stellen, Strukturen, Aufgabenbereiche weiter zu intensivieren, um insbesondere bei der Digitalisierung von Fachverfahren effiziente Prozesse gewährleisten zu können; die verschiedenen Fachstrategien des Landes im digitalen Bereich wie die Strategie für E-Government, die Digitalstrategie, Digitale Gesellschaft, Digitale Bildung usw. aufeinander als Teil einer ganzheitlichen übergeordneten Rahmenstrategie abzustimmen und dabei auch mit Aktionsplänen zu verbinden, die am Ende messbare Ziele und Vorgaben zur Umsetzung eines Roll-outs für ganz Thüringen enthalten, also auf die Elemente zu setzen, auf die private Unternehmen im klassischen Projektmanagement und Changemanagement setzen; die Vernetzung aller Digitalakteure voranzutreiben und aus durchgeführten Projekten Bausteine zu entwickeln, die Behörden und Kommunen nachnutzen können; bei der Unterstützung der Kommunen und den Projekten des Kommunalen IT-Dienstleisters KIV darauf zu achten, nicht nur standardisierte Lösungen für Einzelelemente eines Prozesses anzubieten, sondern einen Rahmen zu schaffen, der die Standards für medienbruchfreie Schnittstellenkommunikation vorgibt; Paketlösungen der KIV, die auch Fachverfahren beinhalten, sollen vorgehalten und Kommunen zur Ermöglichung eines Wechsels angeboten werden.
Das Land soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und auch seine eigenen internen Verwaltungsprozesse im Sinne der Anforderungen von § 19 Thüringer E-Government-Gesetz zügig umsetzen und digitalisieren; bei der Digitalisierung eben auch auf die medienbruchfreie Prozessführung achten und dadurch insbesondere für standardisierte Prozesse eine KI-Bearbeitung zu ermöglichen – so haben wir es unter anderem auch im Rahmen der KI-Strategie für den ÖDD vorgeschlagen –; alle Prozesse und Abläufe vor und während deren digitaler Umsetzung auf Notwendigkeit und Ermöglichung auch einer Verfahrensvereinfachung prüfen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das benutzen Sie jetzt schon bei der FDP zur Antragstel- lung?)
Am Ende meiner Rede möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir hier nicht über irgendetwas reden, sondern wir reden hier auch über Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Ich habe vor Kurzem versucht, beispielsweise ein Passdokument zu beantragen. Das ist leider Gottes in einer Art und Weise
komplex und aufwendig, dass es heute in Zeiten der Digitalisierung einem Bürger, bei dem die Daten schon vorliegen, so nicht mehr länger zuzumuten ist.