Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

(Ministerpräsident Ramelow)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es fehlt uns also eine Wahrnahme derer, die in der Wendezeit und in der Nachwendezeit um ihre Betriebe gekämpft haben und ihren Kindern das nicht erzählt haben, damit die Kinder geschützt werden. Dasselbe im Übrigen – Herr Kowalleck –: Faserwerk Rudolfstadt. Das ist betrügerisch privatisiert worden und hinterher wollte keiner die Verantwortung dafür übernehmen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass die Dalmia-Brüder das Ding für eine Mark gekriegt haben, sogar die Anfahrtskosten des Rolls Royce noch bezahlen mussten und in der Zwischenzeit war das Konto geräumt. Heute ist das Faserwerk ein guter Produzent und drum herum ist die Forschungslandschaft aufgebaut worden. Es stimmt also auch nicht, dass einfach nur die DDR-Kombinatsforschung verschwunden ist, sondern die damalige Landesregierung – das sage ich ausdrücklich – hat es geschafft, industrienahe, betriebsnahe Forschungen aus dieser Kombinatsforschungseinrichtung aufzubauen. Das ist heute unser Kali-Forschungszentrum, das ist das Textilforschungszentrum und darauf können wir stolz sein. Das sind doch positive Konsequenzen aus negativen Entwicklungen.

Deswegen, wenn ich heute auf Bischofferode gucke, dann wundere ich mich, dass der AfD-Kandidat zur Landratswahl dort gegen die neue Abteufung eines Bergwerks lauthals die Stimme erhebt und stark dagegen protestiert, was die Bergleute mir 92/93 immer gesagt haben: Im Ohmgebirge liegt noch so viel weißes Gold, das gehoben werden kann, und die Schließung der Kali-Grube wäre unnötig gewesen. Deswegen sage ich, es ist eine bittere Erinnerung. Als die Kali-Bergleute mit den Schauspielern des Deutschen Nationaltheaters – auf einmal steht ein jüngerer Mensch auf, nimmt einen Schauspieler in den Arm und sagt: Du hast mein Leben gerade gespielt. Ich habe jetzt verstanden, was hier eigentlich bei uns noch los ist. Deswegen sage ich, wir müssen auch über den emotionalen Teil der Treuhandwirkung reden, nicht über die Frage Schuld, wer an welcher Stelle Schuld hat. Das mögen dann bitte Juristen auch noch beurteilen, aber gesellschaftlich haben wir das alles im Rucksack, wenn wir hier unterwegs sind, und das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Wenn ich darauf hinweisen darf als Zeitzeuge: Die Treuhand hatte uns als Gewerkschaft HBV verboten, mit den Einzelhändlern REWE und EDEKA einen Tarifvertrag abzuschließen, damit die Mitarbeitenden von REWE und EDEKA mit allen Rechten und Pflichten aus den HO-Betrieben in die neuen Betriebe übergehen. Es war Herr Kriegel von der REWE Hungen, der mit Handschlag 3.000 Arbeitsrechtsverhältnisse mit mir geregelt hat, sodass alle Arbeitnehmer von denen, die von der HO kamen, ohne Verlust ihres arbeitsrechtlichen Status zur REWE übergegangen sind. Es war im Übrigen im Schloss Reinhardsbrunn, dieser Handschlag –

mit allen Betriebsräten der damaligen HO-Betriebe zusammen. Es gab keinen Grund, dass man die HO in der Form ausgeplündert hat, wie sie ausgeplündert worden ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wir haben Zehntausende Arbeitsrechtsklagen damals gegen die HO-Betriebe gemacht, um die Haftung der Treuhand – für die Bundesrepublik Deutschland ist es aktienrechtlich die sogenannte Durchgriffshaftung – feststellen zu lassen. Wir haben die Klagen gewonnen und am Ende sind allen Klägern die Klageergebnisse mit Gold abgekauft worden, damit es keine weiteren Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland gibt, sodass die Frage der aktienrechtlichen Durchgriffshaftung und damit der Verantwortung zum Transformationsprozess und zur Gestaltung einfach entzogen worden ist.

(Ministerpräsident Ramelow)

Ich will das einfach sagen, weil ich einerseits froh war, dass ein kluges Unternehmen wie REWE oder EDEKA bereit war, mit uns als Gewerkschaft die Verträge abzuschließen und zu regeln. Andererseits finde ich es empörend, dass der Bundestag ganz schnell das Aktienrecht geändert und die Sprungspaltung der Betriebe ermöglicht hat und dann die Gesellschaft zur Privatisierung des Handels – GPH – gegründet wurde und die Vermögen der Betriebe, die tatsächlich da waren in den jeweiligen umgewandelten Betrieben der HO, dass diese Vermögen – das waren Grund und Boden, das waren Kaufhallen, das waren Häuser, das waren Firmenzentralen –, dass alle diese Vermögen entzogen wurden. Und dieses Vermögen zu entziehen und damit die Wirkungsmacht eines Sozialplans zu unterlaufen, das war eine Entscheidung des Deutschen Bundestags.

Das sind alles Facetten, an die ich mich jedenfalls gut erinnere, aber an die sich Betroffene noch viel

mehr erinnern, weil auf einmal selbst die Mechanismen, die wir als westdeutsche Schutzmechanismen mitgebracht haben, entkräftet wurden. Und zur Wahrheit gehört auch, wir haben zu der Zeit in Westdeutschland schon einen Standard, dass pro Arbeitsjahr, das ein Mensch in einem Betrieb gearbeitet hatte, der über eine Stilllegungsentscheidung entlassen wurde, mindestens ein bis anderthalb Monatsgehälter Abfindung zu zahlen war. Das hätte sich zu orientieren gehabt an den Vermögenswerten des jeweiligen Betriebs. Also der marode Betrieb hätte eben kein Vermögen gehabt, das ausgezahlt wird. Diejenigen, die aber die Kaufhallen hatten und die die Einkaufsmöglichkeiten hatten, hatten Vermögen. Dieses Vermögen wurde entzogen und dann wurde auf einmal die Abfindung auf ein Viertel des Monatsgehalts reduziert.

An all das erinnern sich Menschen. Deswegen sage ich, wenn wir über Treuhand reden, müssen wir über psychologische Wirkungen reden und nicht über die Frage, wer von uns hier in diesem Rund daran Schuld hat, sondern die Frage ist, wie gehen wir mit der psychologischen Verantwortung um, dass man sich daran erinnert, dass da etwas passiert ist, wo ich gern mehr über die Erfolge geredet hätte, die Betriebe dann hatten, die sich aufgemacht haben, sich diesem ganzen Druck zu entziehen.

Insoweit lohnt es sich in der Tat – und da bin ich ganz eindeutig –, auch über die Erfolge der 100 Weltmarktführer zu reden, denn die sind entstanden aus der Abwicklung der Betriebe, als sich diese Unternehmen und Unternehmer und Unternehmerpersönlichkeiten aufgemacht haben, dieses Land zu erobern und gut zu gestalten. Auch das gehört zur Wahrheit am heutigen Tage.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, damit schließen wir den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 20

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10180 -

Folgende Hinweise: Für eine erste Wiederholung der Wahl eines Stellvertreters für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler, hat die Fraktion der CDU Herrn Kjell

(Ministerpräsident Ramelow)

Eberhardt vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Auf den Wahlvorschlag müssen mindestens 60 Stimmen entfallen.

Zur Wahl: Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie haben eine Stimme, Sie können also mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Weltzien eingesetzt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten nun zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Laudenbach, Dieter;

Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Prof. Dr. Polster, Regina; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schüt

ze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Es gibt keinen Widerspruch. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier die Bekanntgabe der Wahlergebnisse: abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 61 Jastimmen, 15 Neinstimmen, es liegt keine Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht.

Ich gratuliere Herrn Eberhardt zu seiner Wahl. Ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt und wir morgen kurz vor dem Mittag die Vereidigung vornehmen können.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.

(Präsidentin Pommer)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34

Thüringer Bauordnung (ThürBO) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9641 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10048 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10194 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und oben auf der Tribüne, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zu dem Gesetz der Landesregierung Thüringer Bauordnung: Durch den Beschluss des Landtags in seiner 130. Sitzung vom 14. März wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 50. Sitzung am 20. März und in seiner 52. Sitzung am 23. März beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und ein Online-Diskussionsforum durchgeführt.

Der Gesetzentwurf wurde mit verschiedenen Änderungen beschlossen und als Annahme empfohlen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Worm das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund umfassender Änderungserfordernisse soll eine Ablösung der bisher geltenden Thüringer Bauordnung von 2014 erfolgen. Wir haben also hier ein vollständig neues Gesetz vorliegen, und das seit März, der drittletzten Plenarsitzung vor Ende der Legislatur. Dabei war die Novelle wegen notwendiger Vereinfachungen und zum Abbau bürokratischer Hürden schon seit Langem erforderlich. Der Referentenentwurf stammte übrigens vom April 2023.

Frau Ministerin, wieso hat die Landesregierung denn überhaupt elf Monate gebraucht, um das Gesetz dem Landtag vorlegen zu können? Zur Berücksichtigung der Hinweise aus der Baubranche jedenfalls nicht. Darauf komme ich auch gern gleich noch mal zurück. Dennoch haben wir uns im Ausschuss die größte Mühe gegeben und die zahlreichen, vor allem aber umfangreichen Stellungnahmen der Anzuhörenden gelesen. Was war dabei festzustellen? Und zwar eins, was ich in dieser Form bisher selten erlebt habe:

(Präsidentin Pommer)

Die schriftliche Anhörung ergab ein verheerendes Bild. Nahezu durchgängig wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Besonders kritisch sehen die Anzuhörenden die völlig fehlende Kommunikation nach Abgabe ihrer Stellungnahme im Anhörungsverfahren der Landesregierung.

Das meinte ich vorhin mit den elf Monaten. Man könnte ja denken, dass sich die Landesregierung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt hat, auf die Anzuhörenden zugegangen ist, gemeinsam über den Änderungsbedarf gesprochen hat. Noch mal zur Klarstellung: Mir geht es um das Anhörungsverfahren der Landesregierung, nicht um die Anhörung im Landtag.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist gerade das Thema! Die Anhörung im Landtag ist das Thema!)

Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, maßgeblich Anzuhörende, wie zum Beispiel die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landkreistag, stellten fest, dass keine ihrer Anregungen aufgenommen wurden und mit ihnen auch gar kein weiterer Kontakt gepflegt wurde, also keinerlei Anregung – wirklich keine. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Architektenkammer per E-Mail vom 21. März, zwei Tage vor der Ausschusssitzung, an die Pressestellen der Fraktionen gewandt und eindringlich gebeten – und ich zitiere hier –, den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zu beschließen und erneut einer inhaltlichen Befassung zuzuführen. Die Kammer schreibt weiter: Aus unserer Sicht werden die mit dem Gesetzesvorhaben angestrebten Ziele verfehlt, denn der Gesetzentwurf trägt zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele und der notwendigen Transformation hin zum ressourcenschonenden Umgang mit unserer Umwelt nicht ausreichend Rechnung. – Das sagt die Architektenkammer zur Bauordnung. Ich denke, das sollte man ernst nehmen.