Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir eine weitere Wortmeldung vor. Bitte schön, für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Lukasch.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer die Zeitung verfolgt hat, konnte in den letzten Tagen schon den einen oder anderen Artikel über den Gesetzentwurf der Bauordnung lesen. Nachdem das Gesetz zuletzt vor zehn Jahren umfänglich überarbeitet wurde, machen heute neue Herausforderungen eine Überarbeitung dringend notwendig. Die Kritik, die geäußert wurde, dass der Referentenentwurf ein Jahr vorlag und nicht bearbeitet wurde, das kann ich alles nachvollziehen. Zur Förderung und Nutzung der erneuerbaren Energien und Umsetzung der Berufsqualifikation und für die europarechtliche Umsetzung für Vergaben ist das unbedingt notwendig.
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Neugliederung des bisherigen Textes und weitere Veränderungen insbesondere die Anpassung an die Musterbauordnung – das war immer eine Forderung, dass es bundeseinheitliche Bauordnungen und damit das Bauordnungsrecht gibt – vor. So werden unter anderem die Hürden zur digitalen Antragstellung abgebaut, die Energiewende unterstützt, indem Abstandsflächen verringert werden, Satzungsbefugnisse zur Unterstützung – das sagte Frau Wahl schon – der Mobilitätswände gegeben und der Ausbau von Dachgeschossflächen zu Wohnzwecken vereinfacht.
Ja, der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, den wir treffen müssen zwischen allen Akteuren von A wie Architektenkammer bis V wie Verband der Wohnungswirtschaft. Ja, die Bauordnung ist ein technisches
Regelwerk für Mindeststandards. Höher geht immer und mehr geht auch immer. Einigen ist es zu wenig Energiewende und die anderen wollen schnell in serieller Bauweise Wohnungen bauen, und zwar zu bezahlbaren Preisen. Den anderen ist es zu viel Energiewende.
Noch einmal: Die Bauordnung ist ein technisches Regelwerk, was Mindeststandards regelt. Um es an einem Beispiel zu machen, ich bin Frau Wahl außerordentlich dankbar, dass Sie das mit den Solardächern gemacht hat, das ist genau das, was ich auch aufgegriffen habe. Ich bin ein vollkommener Gegner der Solarpflicht auf allen Dächern. Ich halte dieses Modell für unsozial, denn die, die es sich leisten können, machen sich die Dächer drauf und die, die das nicht können, gucken in die Röhre.
Der Grundversorger muss die Leitungen ziehen, auch für den, der viel Geld hat, für die Straßenlaternen und für Wege und Plätze, und wird dafür bestraft, weil andere sich die Energie selber erzeugen, dass nun die Preise von dem Grundversorger steigen. Das halte ich für äußerst unsozial.
Ich bin dafür, dass alle einspeisen und alle davon profitieren. Dann ist der Strom für jeden bezahlbar.
Wir müssen andere Wege in der Energiewende gehen, andere Bundesländer machen das mit einem eigenen Gesetz. Wir müssen alle mit einbeziehen und ich glaube nicht, dass die Bauordnung dafür geeignet ist. Da müssen mehrere an einen Tisch. Wir haben heute noch mehrere Gesetze auf der Tagesordnung. Wir haben heute früh das Windenergie-Beteiligungsgesetz – oder wie sich das auch immer nennt – verabschiedet. Also so, dass mehrere davon profitieren und dass das dann auch so angewendet wird.
Die Bauordnung unterliegt keinem Dogma und muss immer wieder angepasst werden in der schnelllebigen Zeit, ob das Digitalisierung ist oder auch in der Forschung, was Baustoffe oder auch Bauprodukte betrifft, muss immer wieder geguckt werden, ist das alles noch so zeitgemäß, kriegen wir das hin, welche DIN beziehen wir mit ein. Das betrifft auch die Umsetzung, was Barrierefreiheit ist. Ja, das ist mir zu wenig, also ich sage jetzt mal, man würde das schonen. Trotzdem unterliegen wir diesem Spannungsbogen, im sozialen Wohnungsbau preiswertes Wohnen anzubieten. Manche Städte brauchen dringend die Wohnungen und schnellen Wohnungsbau und die Allgemeinflächen will auch immer niemand bezahlen, da ist dann die Bauindustrie dran. Deswegen sage ich: Es ist ein Kompromiss aus mehreren Dingen. Ich empfehle, in der neuen Wahlperiode das Gesetz schon nach der Halbzeit anzufassen und nicht erst zum Ende der Wahlperiode. Wie zu Beginn meiner Rede: Ich verstehe die Sorgen und es ist auch dringend notwendig, in Kontakt zu bleiben.
Eines möchte ich noch erwähnen, weil gesagt wurde, dass die Architektenkammer nicht einbezogen wurde. Im letzten Jahr war ich im Herbst mit dem Fraktionsvorsitzenden bei der Architektenkammer zum Gespräch mit meiner Mitarbeiterin. Wir hatten uns gründlich auf das Architektenkammergesetz und die Bauordnung vorbereitet. Die Architektenkammer – noch unter dem alten Vorstand – war nicht bereit, mit uns darüber zu reden. Ich habe mir extra noch mal den Notizzettel hervorgenommen; es wurde keine Anmerkung dazu gemacht. Das Gespräch jetzt ist mit dem neuen Vorstand entstanden. Erst jetzt kamen die Anmerkungen. Ich finde das ein bisschen schwierig, wenn man schon bereit ist, irgendwo hinzugehen und wenn dann keine Ansage gemacht wird oder keine Frage gestellt wird, nicht diskutiert wird über einzelne Paragrafen – das fand ich schon sehr spannend. Die Antwort war: Ja, wir sind jetzt Frauen am Ruder und wir sehen das und manches ein bisschen anders. Nur so viel zum Reden und auch Zuhören. Das ist schon manchmal etwas schwierig.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wofür ist eigentlich eine Bauordnung da? In unserer Bauordnung regeln wir, mögliche Gefahren an Leib und Leben abzuwenden. Die Bauordnung ist vor allen Dingen dafür da, dass wir in der öffentlichen Ordnung dort entsprechend Sicherheit und Qualitätsstandards gewährleisten. Alles Weitere, was wir in der Bauordnung manifestieren, in der Bauordnung regeln, ist Zusatz. Wir haben vor allen Dingen das oberste Ziel, dass wir hier Gefahren abwehren für die Menschen.
Vor dem Hintergrund ist es auch nicht verwunderlich, dass, wenn wir so eine Bauordnung als Rahmenwerk anfassen, es natürlich viele Stellungnahmen gibt, viele Wünsche, die vorgetragen werden und dass wir vor allen Dingen in diesen unterschiedlichen Zielstellungen, die Verbände oder auch Kammern hervorbringen, nicht alles gleichermaßen Eingang findet in ein Gesetz, dass vor allen Dingen vom Ursprung her der Gefahrenabwehr und vor allen Dingen der baulichen Sicherheit dient. Ich muss dazu auch einschränkend sagen, dass wir bei den Anforderungen, die wir beispielsweise formulieren an Umbau, an Bestandsgebäude oder auch an das, was wir im Wesentlichen eher systematisch im Blick haben, den Neubau, dass wir hier bei allem, was den Vollzug oder die Details betrifft, nicht nur auf die Bauordnung stieren sollten, sondern wir haben einen größeren Instrumentenkoffer. Wir haben beispielsweise Elemente wie die Technischen Baubestimmungen, wo eine Vielzahl von Details geregelt wird, oder eben auch die Vollzugsbekanntmachung der Thüringer Bauordnung, wo ebenfalls unterhalb des Gesetzes viele Details geregelt werden und damit natürlich auch die Einwände, die vorgebracht werden, nicht einfach beiseite gewischt werden, sondern an anderer Stelle einen Eingang finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bauordnung muss viele Interessen im Blick haben. Sie muss zeitgemäß sein, sie muss verhältnismäßig sein, auch in den verschiedenen politischen Zielstellungen, die wir haben, damit wir beispielsweise Wohnungsraum in ausreichendem Maße für alle Bevölkerungsgruppen und für alle Bedürfnisse zur Verfügung stellen können, und es ist vor allen Dingen ein Rahmenwerk, das am Ende auch sicherstellen muss, dass Bauen – und wir sind gerade in einer Zeit oder in einer Phase, in der die Bauwirtschaft sehr, sehr unter Druck geraten ist – auch bezahlbar sein muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf setzt vor allen Dingen Verpflichtungen aus dem Europarecht um. Das ist wichtig, damit wir hier auch Rechtssicherheit in Thüringen haben. Es wird vor allen Dingen Landesrecht angepasst und auch die Musterbauordnung, also das, was auch die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern vollziehen, wird angepasst, sodass wir hier eine Einheitlichkeit haben und keinen Flickenteppich. Das schafft vor allen Dingen auch, und das ist mir besonders wichtig, die Voraussetzung für rechtssichere, digitale Verfahren.
Vor dem Hintergrund wundert es mich sehr, wenn hier seitens der CDU-Fraktion dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass offensichtlich alle an der Anhörung Beteiligten nur Kritik vorzutragen hatten. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es ist umfangreiche Kritik vorgetragen worden, aber wir haben wichtige Bausteine auf den Weg bekommen. Und ich möchte da vielleicht auch noch mal daran erinnern, dass wir erst kürzlich auf dem Verbandstag der Wohnungswirtschaft zusammengesessen haben und die CDU sehr, sehr deutlich gefordert hat, dass es einen digitalen Bauantrag geben soll, dass hier entsprechend auch die Stempel-Lösung oder eben auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren vorangebracht werden sollen.
Das alles setzen wir in der Novelle der Thüringer Bauordnung um. Und es ist ein sehr, sehr relevanter Schritt, nicht nur für das Bauen selbst, sondern vor allen Dingen auch in Bezug auf die Entbürokratisierung. Und es war vor allen Dingen die Forderung seitens der CDU oder das Versprechen an die Wohnungswirtschaft, das umzusetzen. Es wird zukünftig genau mit der geänderten Bauordnung möglich sein, Bauanträge digital zu beantragen. Es wird genau an dieser Stelle möglich sein, zu entbürokratisieren – ganz einfach, ganz schlank und ganz konkret. Ich verstehe aus diesem Grund überhaupt nicht, wie man hier sagen kann, dass alle dagegen waren, was überhaupt nicht stimmt. Wir haben eine Synopse erstellt, wir haben es diskutiert im Ausschuss und Sie haben auch die Möglichkeit gehabt, hier entsprechend Stellung zu beziehen
und gleichzeitig Entbürokratisierung bzw. auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu fordern, was wir hier umsetzen. Und vor diesem Hintergrund kann ich hier diese Forderungen nicht verstehen.
Ich möchte vielleicht noch etwas ergänzen: Am Montag tagte der Deutsche Forstwirtschaftsrat auf der Wartburg und da gab es eine sehr, sehr interessante Forderung auch in Bezug auf regionale Baustoffe, auch in Bezug auf Bauen mit Holz. Das haben wir in der Anpassung der Bauordnung vor zwei Jahren schon vollzogen. Aber was wir nicht vollzogen haben und was jetzt die Änderung in der heutigen Vorlage der Gesetzesnovelle schafft, ist, dass wir auch im Bereich von Bauen mit Holz als Typenbau – also nicht als
Pilotierung, als Einzelbau, sondern als Typenbau – es schneller genehmigt bekommen, dass wir das hier entsprechend umsetzen in der neuen Bauordnung, indem wir sagen, auch Bauen mit Holz wird vereinfacht, auch in der Typenbauweise, damit wir möglichst schnell, gut, nachhaltig und auch mit regionalen Rohstoffen bauen.
Jetzt kann man natürlich kritisieren, dass hier regionale Rohstoffe nicht entsprechend genannt werden in der Bauordnung, dass beispielsweise andere klimatische Nachhaltigkeitskriterien nicht geregelt werden, so, wie es entsprechend die Architektenkammer vorgetragen hat.
Ja, meine Damen und Herren, nicht für alles ist die Bauordnung zuständig. Wir können einzelne Baustoffe in anderen Vorhaben regeln. Das macht allerdings nicht die Bauordnung. Wenn Sie mal googeln oder in die Bauordnung reingucken, da steht nicht einmal „Holz“, sondern es geht immer um Klassifizierungen an Brandschutzmaßnahmen, an Sicherheit bzw. an Typenregelungen, welche Gebäudeklassen, welche Baustoffe, welche Eigenschaften sie haben müssen. Da steht nichts von Beton, von Kies oder von Holz. Aber es ist wichtig, dass wir es umsetzen können, dass wir die Voraussetzungen schaffen und das schafft die Novelle der Thüringer Bauordnung.
Zum Beispiel auch, was die Nutzungsänderung betrifft: Wir wollen Vereinfachungen, Entbürokratisierung haben. Dazu gehört es aber auch, dass beispielsweise, wenn jemand ein Dachgeschoss als Wohnraum nutzen möchte, dafür nicht extra ein Genehmigungsverfahren notwendig ist, sondern hier die Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut werden können, also sie von der Genehmigung freigestellt werden können. Auch das regeln wir mit der Novelle der Bauordnung. Insofern können wir damit ein Stück weit Klimaschutz betreiben und ein Stück weit einen Beitrag leisten, damit wir nicht weiter Flächen verbrauchen, sondern eher im Bestand bauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab natürlich auch noch andere Kritiken vor allen Dingen aus
dem sozialen Bereich, was das Thema „Barrierefreiheit“ betrifft. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Thüringen soll die Regelung zur Barrierefreiheit auch in der Bauordnung erweitert werden. Um mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, ist es in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass in Gebäuden, die mehr als zwei Wohnungen haben, die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Im Moment ist es so geregelt, dass bislang nur ein Geschoss barrierefrei sein muss. Wenn ein Aufzug drin ist, also ein Gebäude, das sozusagen vertikal zugänglich sein muss, muss es nicht nur ein Geschoss sein, was barrierefrei zugänglich ist, sondern es müssen zwei sein, also auch eine Ausweitung der Wohnungen bzw. des Wohnraums, der barrierefrei nutzbar ist. In § 53 beispielsweise regeln wir darüber hinaus auch, dass Freisitze, Balkons, Terrassen, also die Außenräume, die auch zu einer Wohnung gehören, barrierefrei zugänglich sein müssen, also wir erweitern dies entsprechend. Auch was die öffentlichen
Anlagen im Übrigen betrifft, müssen beispielsweise nicht nur Sportstätten oder auch die Einrichtungen des Gesundheitswesens oder auch der Bildung und Kultur barrierefrei sein, sondern auch Einrichtungen des Erziehungswesens. Auch Rauchmelder beispielsweise – um mal dieses Detail darzustellen, wie praktisch so eine Bauordnung dann auch wirkt – müssen geeignet sein, sodass sie für gehörlose Menschen angepasst sein müssen.
Es gibt noch einen gewissen Streit, den wir auch ausgetragen haben, was generelle Barrierefreiheit oder Erreichbarkeit von Wohnungen einschließt oder nicht einschließt. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Selbstverständlich setzt die generelle Barrierefreiheit die Nutzbarkeit mit ein. Es gibt weitere technische Baubestimmungen, also die DIN-Normen, die weiterhin gelten, die in unveränderter Weise weiterhin fortgeführt werden. Hier ist weiterhin verankert, dass generelle barrierefreie Erreichbarkeit barrierefreie Nutzbarkeit bedeutet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit entsprechende Ausnahmeregelungen nicht einfach so genehmigt werden können, oder man sagt, das interessiert jetzt nicht, wir haben jetzt hier einen anderen Bestand und wir brauchen eine Ausnahme, ist in § 72 sehr genau geregelt, unter welchen Bestimmungen überhaupt abgewichen werden darf, damit man eine geringere Anzahl von barrierefreien Wohnungen zur Verfügung stellt. Sie sehen, es ist kein Rückschritt, sondern es ist ein Ausbau der Barrierefreiheit und am Ende des Tages ist es ein Kompromiss. Meine Bauordnung würde wahrscheinlich auch anders aussehen. Vielleicht würde die Bauordnung von jedem einzelnen Abgeordneten auch anders aussehen, aber meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Kompromiss, der von verschiedenen Verbänden getragen ist. Es ist ein Kompromiss, der unser thüringisches Bauen in die Zukunft bringt, vor allen Dingen in puncto Digitalisierung und vor allen Dingen in der Vereinbarkeit von bezahltem Wohnraum, barrierefreiem Wohnraum und von nachhaltigem Bauen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung und starten zunächst mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10194. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Bergner aus der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind Teile der AfD-Fraktion
die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion, die restlichen Teile der Gruppe der FDP und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – Herr Bühl, entschuldigen Sie!
Ich glaube, ich bin zu früh dran. Zuerst die Beschlussempfehlung und danach würden wir namentliche Abstimmung beantragen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/10048 unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Bergner. Wer stimmt dagegen? Das sind die restlichen Stimmen aus der Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist eine fraktionslose Abgeordnete. Damit hat meiner Meinung nach die Beschlussempfehlung eine Mehrheit hier im Parlament gefunden. Wird das angezweifelt, dann zählen wir auch aus?