Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja!)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Zählen Sie mal aus!)

Okay, es gibt den Wunsch nach Auszählung. Dann wiederholen wir die Abstimmung. Wer für die Beschlussempfehlung in geänderter Form ist, den bitte ich noch mal um das Handzeichen. Das sind 40 Stimmen. Die Gegenstimmen bitte. Das sind 36 Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das ist 1 Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9641 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Dann bitte ich die Schriftführer in diesem Fall, die Karten einzusammeln.

Es gibt einen Kollegen im Raum, dem es gerade nicht so gut geht. Wir zählen jetzt aus und würden dann für ein paar Minuten die Sitzung unterbrechen und dann mit den Ergebnissen fortfahren.

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmkarte einwerfen? Das ist der Fall.

Dann setzen wir fort. Ich habe ein Ergebnis, und zwar: abgegebene Stimmen 77, davon 41 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und eine fraktionslose Abgeordnete. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD und die Gruppe der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9650 -

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/10099 -

dazu: Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/10106 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Möller für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen am Livestream und auf der Tribüne, wir legen heute eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes vor.

Durch den Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung vom 15. März 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 15. März 2024, in seiner 50. Sitzung am 17. April 2024 und in seiner 51. Sitzung am 29. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Ich möchte Ihnen zwei Zitate von zwei Akteuren aus dem Anhörungsverfahren noch mal ganz kurz hier schildern, um deutlich zu machen, welche Bedeutung dieser Gesetzentwurf hat. Zum einen hat uns als Abgeordnete die Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft angeschrieben. Das ist im Kern der Spitzenverband für die Kraft-Wärme-Kopplung und für die Fernwärme, wo ein Großteil der Thüringer Stadtwerke organisiert ist als Fachverband. Die schreiben uns: „Thüringen kann Vorreiter für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes sein und damit seinen Städten und Gemeinden als erstes Bundesland die notwendigen Sicherheiten bieten […]. Daran anknüpfend halten wir den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes […] für sehr erwähnenswert. Mit diesem Entwurf ist Thüringen Spitzenreiter in Deutschland und schafft Fakten für seine Städte und Gemeinden.“ Genau diese Städte und Gemeinden haben uns über den Gemeinde- und Städtebund Folgendes mit auf den Weg

gegeben: „Bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf handelt es sich um einen schlanken Gesetzesentwurf, der verhältnismäßig schnell erstellt wurde, was wir sehr begrüßen.“

Dementsprechend freue ich mich jetzt auf die Beratung und hoffentlich eine positive Beschlussfassung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.

(Vizepräsidentin Lehmann)

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich grüße auch die Besuchergruppe aus Saalfeld-Rudolstadt vom Abgeordneten Kowalleck.

(Beifall CDU)

Wir haben heute ein sehr spannendes Thema: die kommunale Wärmeplanung. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hält die kommunale Wärmeplanung für ein sehr wichtiges Themenfeld. Wir haben sehr viele Kommunen, die sich bereits jetzt auf den Weg gemacht haben, eine kommunale Wärmeplanung in eigener Verantwortung, im eigenen Wirkungskreis vorzunehmen. Es ist so, dass die Kommunen die Aufgabe haben, sich um die Energie zu kümmern. Sie haben auch die Aufgabe, sich um die Bauleitplanung zu kümmern und generell Entwicklungstendenzen zu organisieren. Natürlich haben sehr viele Kommunen erkannt, dass die kommunale Wärmeplanung wichtig ist und haben aus eigenem Antrieb gesagt: Wir machen dort eine Planung, wir haben auch Ideen, wie wir zentrale Lösungen organisieren können, die die Bürger entlasten, indem die Bürger eben selber keine großen Investitionen in ihre eigene Heizung machen müssen, sondern die Möglichkeit haben, an eine zentrale Lösung angeschlossen zu werden. Das ist der Weg, den wir als CDU-Fraktion auch unterstützen würden, die Kommunen hier an der Stelle zu motivieren und Anreize zu setzen, auch entsprechende Förderungen bereitzustellen, damit man die wichtige Aufgabe wahrnehmen kann.

Der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, geht jedoch in eine ganz andere Richtung. Erstens ist es so, dass die kommunale Selbstverwaltung hier eben nicht im Mittelpunkt steht, sondern die kommunale Wärmeplanung soll verpflichtend für alle eingeführt werden, sodass es nicht mehr ein eigener Antrieb ist, diese Dinge zu machen. Das größere Problem ist an der Stelle, dass gleichzeitig festgelegt wird, dass diese Aufgabe, die zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung und dem eigenen Wirkungskreis gehört, in den übertragenen Wirkungskreis kommen soll. Dieses Verschieben in den übertragenen Wirkungskreis bedeutet, dass die Gemeinden nicht mehr die Möglichkeit haben, eigene Impulse zu setzen. Es ist so, dass generell die Gemeinde- und Stadträte aus dieser ganzen Frage rausgehalten werden, weder darüber debattieren können, sie können keine eigenen Ideen einbringen, sie können keine ortsspezifischen Gedanken vorbringen, sondern sie werden rausgehalten. Besonders krass ist diese Situation natürlich für die kleinen Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften angehören. Dort ist es ausschließlich der Gemeindeverwaltung übertragen, diese Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrzunehmen. Das heißt, die Gemeindeverwaltung macht eine Ausschreibung, wo ein Planungsunternehmen den Auftrag gibt. Der Hinweis wird sein: Überprüft erst einmal die Wirtschaftlichkeit. Das Ergebnis wird sein, dass sehr große Bereiche im ländlichen Raum von möglichen zentralen Lösungen ausgeschlossen werden und hier nicht mehr die Möglichkeit haben, darauf Einfluss zu nehmen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schubert?

Herr Schubert, ich freue mich auf Ihre Frage.

Herr Schubert, bitte.

Herr Gottweiss, danke schön für die Möglichkeit, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen. Sie haben jetzt gegen die verpflichtende Einführung der Wärmeplanung argumentiert. Geben Sie mir nicht recht, dass wir damit ausschließen können, dass es in einer Reihe von Gemeinden auf absehbare Zeit nicht zu einer Wärmeplanung kommt und wir dadurch erheblichen Nachteil hätten, was die Wärmewende, die Energiewende gerade auch für die Wirtschaft in diesen Gemeindegebieten – Stichwort „Gewerbegebiete“ – anbelangt? Wenn wir dort keine klaren Entscheidungen haben, ist natürlich auch für die Investitionsentscheidungen, die diesen Entscheidungen der Wärmewende nachfolgen, eine völlige Unsicherheit, Unklarheit gegeben. Damit würden wichtige Zukunftsinvestitionen möglicherweise über Jahre verzögert werden. Sehen Sie denn nicht, dass das ein Vorteil ist, wenn wir dort jetzt die Verpflichtung in das Gesetz schreiben?

Nein, tatsächlich ist sogar das Gegenteil der Fall, denn diese Klarheit, die Sie ansprechen, die ich Ihnen auch zugestehe, wird durch diese Konstruktion darin bestehen, dass die einfache Lösung ist: Es gibt keine Lösung in der Wärmeplanung, ihr müsst quasi alles selber machen. Das, was ich wirklich als großes politisches Risiko an diesem Vorgehen sehe, ist, dass das Land ähnlich, wie es im Abwasserbereich ist, in Unruhe geraten wird. Im Abwasserbereich geht es bei den kleinen Gemeinden unter 200 Einwohnern nur um die Errichtung von einer vollbiologischen Kläranlage,

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Hier geht es nicht um die Errichtung, sondern um die Planung!)

was eine Investition von ungefähr 5.000 Euro ausmacht, mit ein paar laufenden Kosten. Wir erleben doch in der Fläche, wie emotionalisiert die Bürger darauf reagieren. Hier wird das Problem sein, dass es flächendeckend die Lösung sein wird, es ist unwirtschaftlich, eine zentrale Lösung zu organisieren, und deswegen müssen die Bürger das selbst machen. Es wird dazu kommen, dass den Bürgern dort Investitionen in Größenordnungen 15.000 bis 100.000 Euro auferlegt werden. Deswegen wird natürlich eine sehr große Unruhe entstehen und das auch in den Gemeinden, wo durchaus Ideen entstehen, wo man vielleicht ein Nahwärmenetz aufbauen kann oder zum Beispiel eine Verbindung mit den Biogasanlagen der Landwirtschaft, wo es Ideen gibt über kalte Nahwärmennetze und Ähnliches. All dies wird an der Stelle ausgeschlossen werden und deswegen können wir dem Gesetz, so wie es ist, auch nicht zustimmen.

Das Problem, das dadurch natürlich auch entsteht, wenn diese Wärmeplanung so gemacht wird, dass Lösungen ausgeschlossen werden, ist, dass die dann auch nicht mehr förderfähig sind. Das heißt, dort, wo die Koalitionsfraktionen sagen, das ist ja dann wieder eigener Wirkungskreis, also die Investitionen, die dürfen die Gemeinden selber machen, aber die Planung dazu nicht.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Lösungen werden denn ausgeschlos- sen?)

Deswegen wird das Problem sein, selbst dort, wo sich die Akteure auf den Weg machen und sagen, wir wollen etwas gestalten, wird es keine Fördermittel mehr geben, weil natürlich, wenn so etwas gesetzlich festgelegt wird, zumal verpflichtend, dann wird natürlich diese Wärmeplanung die Grundlage dafür auch sein, ob man überhaupt eine Fördermöglichkeit hat oder nicht.

Wir finden es sehr schade, dass das auf diese Art und Weise konstruiert wurde, weil wir das Thema tatsächlich für wichtig erachten. Wir hätten uns eine Lösung gewünscht, die die Gemeinderäte, die Stadträte, die kleinen Bürgermeister mit integriert mit ihren Ideen und Gedanken, die auch Lösungen ermöglichen,

die eben vor Ort auch Sinn ergeben. Das wäre das eigentliche Ziel gewesen. Dass dies an dieser Stelle verhindert wird, bedauern wir und werden deswegen auch gegen den Gesetzentwurf stimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben jetzt eine Debatte, die so ein bisschen trocken daherkommt mit dem Thema „Wärmeplanungsgesetz“. Aber sie hat einen politischen Ursprung, der ganz Deutschland aufgeheizt hat – im wahrsten Sinne des Wortes –, nämlich mit der Frage des sogenannten Heizungsgesetzes und welche Heizungen denn eigentlich zukünftig noch betrieben werden können und welche nicht.

Ich will es als allererstes ganz klar sagen: Alle Heizungsarten können noch betrieben werden. Die Bundesregierung hat einen logischen Schritt vollzogen, dass jetzt die Länder und Gemeinden dran sind, überhaupt zu prüfen, welche Technologien vor Ort denn geeignet sind, um CO2-Neutralität auch in der Wärme der Häuser,

in der Wärme von Fernwärmeanlagen etc. pp. zu ermöglichen und in welchem Zeitraum.

Sich das wirklich konkret anzugucken, vor Ort anzugucken, das nennen wir Wärmeplanung und dafür gibt es ein Wärmeplanungsgesetz. Wir haben als Land die Pflicht, für jeden Ort, am Ende des Tages für jedes Haus darstellen zu können, welche Möglichkeiten der Energiezufuhr es gibt, um dieses Haus im Winter warmzuhalten und im Sommer im besten Fall auch zu kühlen. Diese Frage ist natürlich nur möglich, wenn man die sich vor Ort anguckt und nicht auf Landesebene oder gar auf Bundesebene. Deswegen müssen wir unsere Gemeinden und Städte in die Lage versetzen, diese Planung zu tun.

Das ist sozusagen das Kernelement des Wärmeplanungsgesetzes. Unsere Gemeinden und Städte und die Vertreter unserer Gemeinden und Städte haben uns sehr deutlich gesagt, dass dieses Gesetz sehr kurz dann in die tatsächliche Beschlusslage kam. Es wurde im Dezember beschlossen und gilt seit 01.01. Es gibt eine sehr große Unsicherheit, das brauche ich Ihnen nicht noch mal zu erläutern, dazu haben wir im Landtag im letzten Jahr auch nahezu in jeder Landtagssitzung hier debattiert, eine ganz große Unsicherheit, wie zukunftsfähig die Wärmeversorgung ist, welche Technologien zukünftig in Betracht kommen, Häuser zu wärmen. Jetzt stellen wir das auf die sicheren Füße, um überhaupt erst einmal zu klären, welche Technologien wirtschaftlich und dafür geeignet sind, um dann als Gemeinde oder als Bürgerinnen und Bürger aktiv zu werden. Das bedeutet nämlich eine enorme Sicherheit, Herr Gottweiss, und da muss ich Ihnen ganz vehement widersprechen. Was Sie jetzt hier konstruiert haben, ist ein Sich-Herausreden aus der Frage: Übernehmen Sie Verantwortung dafür, wie es mit der Wärmeversorgung in Thüringen weitergehen soll?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere vom Gemeinde- und Städtebund, haben in diesen letzten Monaten sehr deutlich gemacht, dass das auch eine zentrale politische Frage ist, die gelöst werden muss in diesem Land, noch vor den Neuwahlen und der Konstituierung eines neuen Landtags, weil wir dann wissen, dass wir ca. ein bis zwei Jahre verlieren, bis Klarheit ist, wie diese Planung – also das Aufschreiben

(Abg. Gottweiss)

von dem, was möglich und was notwendig ist – tatsächlich gewährleistet werden soll und das Bundesgesetz aber vorsieht, dass das bis spätestens 2028 vollzogen ist und natürlich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister genauso wie Gemeinderäte und Stadträte vor der Situation stehen, dass die Menschen vor Ort auf die Kommunalpolitiker zugehen und fragen: Wie soll es denn jetzt werden? Hier braucht es klare Antworten. Dieses Gesetz ermöglicht eben, dass die Gemeinden klare Antworten geben können.

Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle ganz herzlich den Akteuren um die Erstellung dieses Gesetzes danken. Das waren wir nicht nur als Fraktionen, sondern wir hatten da Unterstützung in Form von Formulierungshilfen aus dem Umweltministerium. Herr Minister, Sie und Ihr Team haben hier sehr gut mit dem Landtag zusammengearbeitet, und genauso die Akteure, die vor Ort betroffen sind, nämlich die Städte und Gemeinden, die hier sehr klar formuliert haben, welche Anforderungen sie haben. Der Kompromiss ist eben, genau das politische Risiko um die Frage zu verringern, ob es vor Ort eine Antwort auf die Frage gibt, welche Energie ist möglich, und das im übertragenen Wirkungskreis darzustellen.