Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

(Beifall Gruppe der FDP)

Der kann dazu dienen, die bestehenden und in der Anhörung vorgetragenen Unklarheiten genauer zu definieren. Er kümmert sich auch um die Frage der Finanzierung. Er kümmert sich vor allem auch um die Frage der Beteiligung der Kommunen. Anders als bei Flächennutzungsplänen, die halt doch einen größeren Zeitraum auch mal einnehmen können, ist es hier eben so, dass die Kommunen diese Zeit nicht haben. Deswegen müssen wir vorwärtskommen.

Ich danke auch für den Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Langenwetzendorf, die hatten wir als Anzuhörende genannt, weil mir auch wichtig war, dass der Blickwinkel der kleinen Kommunen hier genauso mit in die Diskussion einfließt. Denn anders als die großen Kommunen mit Stadtwerken ist es ja in den kleinen Kommunen tatsächlich so, dass da schlicht einfach die Kapazität vor Ort nicht da ist. Insofern auch

Danke für die Beteiligung der Gemeinde Langenwetzendorf. Natürlich kommen auf uns Kosten zu – völlig klar. Und natürlich kann das heute auch noch keiner abschließend benennen. Das wäre, wie in jedem anderen größeren Bauvorhaben auch, illusorisch. Man kann Kosten schätzen, man kann Annahmen treffen. Aber man muss natürlich dann die Annahmen fortschreiben. Fakt ist aber eins: Den Beginn zu verschieben, würde das nicht billiger werden lassen und es würde vor allem der Bauwirtschaft nicht helfen. Es würde der Wohnungswirtschaft nicht helfen, es würde der kommunalen Familie nicht helfen. Deswegen werbe ich für die Zustimmung zu dem Gesetz und vor allem auch zu unserem Entschließungsantrag. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Als nächster Redner erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Gleichmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Warum machen wir das eigentlich alles? Wir machen das nicht, weil wir irgendwie Spaß daran haben, den Kommunen oder uns allen große Herausforderungen aufzubürden. Sondern es geht darum, den menschengemachten Klimawandel in seiner Auswirkung zu beschränken, und zu dem, was wir in Paris

(Abg. Bergner)

mit der Weltgemeinschaft auch verhandelt haben – nämlich den Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen – unseren Teil beizutragen, darum geht es doch. Da kann man den Klimawandel leugnen, wie man will. Man sieht die Auswirkungen hier in Thüringen, man sieht die Auswirkungen weltweit. Wir haben gestern schon darüber diskutiert, welche direkten Auswirkungen er jetzt schon hat. Aktuelle Studien zeigen auch, dass Europa von dem Klimawandel besonders betroffen ist, dass sich hier die Aufheizung und Erwärmung deutlicher zeigt, und das führt eben auch dazu, dass wir stärker damit belastet sind. Insofern machen wir das für uns selbst, wir machen das nicht für andere, sondern für uns selbst, um uns und den Folgegenerationen ein Leben hier in Europa, hier in Deutschland, hier in Thüringen auch zu ermöglichen. Deswegen kommen wir von diesem Makrothema jetzt in die Ebene, wo es um die Umsetzung geht. Und hier reden wir über einen wichtigen Punkt der Energiewende. Es geht immer um die Energiewende, und hier um den Sektor der Wärmeplanung, der bislang noch am meisten Möglichkeiten bietet, Ziele zu erreichen. Wir haben festgestellt – so als süffisante Bemerkung nebenbei –, dass wir in dem Bereich der Energieversorgung an sich und in dem Bereich der Wärme vorankommen aktuell im Land, in dem Bereich der Mobilität, der auch ein wichtiger Sektor ist, nicht. Jetzt wird es gerade verrechnet, damit es überhaupt noch möglich ist, die Klimaziele zu erreichen. Insofern ist es doch vielleicht auch für die FDP ein weiteres Argument, wenn Sie weiterhin gegen Tempolimits sind, wenn Sie weiterhin für die Verbrenner kämpfen, dann müssen Sie natürlich auch schauen, wo Sie die CO2-Äquivalente einsparen. Insofern ist es ja gut, dass Sie vielleicht im Wärmebereich die

Notwendigkeit sehen, auch wenn wir am Ende wissen, wir müssen in alle Bereiche hineingehen. Es liegt uns also hier ein Gesetz vor, und da muss man doch noch mal ganz kurz weiter ausholen. Und ich finde es interessant, dass gerade die CDU-Fraktion je nach Gusto Zuständigkeiten in die eine Richtung verschieben will, Zuständigkeiten in die andere Richtung verschieben will, denn wir haben hier im Landtag mindestens vier- oder fünfmal in Aktuellen Stunden und anderen Anträgen über das Gebäudeenergiegesetz diskutiert, was ja nie unsere Aufgabe war, sondern was immer Bundesaufgabe war. Was haben wir da nicht alles vernommen! Der Fraktionsvorsitzende der CDU sprach von Heizungsstasi und dass die da oben uns jetzt vorschreiben wollen oder vorschreiben, wie wir in Zukunft zu heizen haben und dass das alles total teuer wird und niemand mehr bezahlen kann. Von den Auswirkungen im sozialen Bereich ganz zu schweigen. So, und jetzt kommt was vom Bund, wo Geldzahlungen an die Länder ermöglicht werden, wo man sich eben genau dieser Aufgabe stellt, zu schauen, wie kann man diese große Aufgabe, die gesellschaftlich vor uns liegt, am besten, am effizientesten und am günstigsten für alle tragbar erledigen. Nichts anderes ist die Wärmeplanung, die vor uns liegt. Und wir setzen das Bundesgesetz, wir setzen die Mittel, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden – erst mal 12 Millionen Euro – um. Wir wollen als Land dem auch noch weitere Mittel zur Verfügung stellen, um unseren Kommunen zu ermöglichen, eine sinnvolle Planung zu machen, die es ermöglicht, dass man die große Herausforderung auch sozialverträglich realisieren kann. Und dass sie das jetzt blockieren mit der Frage „Liegt das nun im eigenen Wirkungskreis oder nicht?“, das ist ein bisschen wohlfeil. Dieses Argument funktioniert auch nicht. Am Ende sagt ja auch der Gemeinde- und Städtebund – den Sie ja sonst immer bei allen anderen Gesetzen, die wir diskutieren, als größte Meinung nehmen und auch gestern beim Windenergiebeteiligungsgesetz damit argumentiert haben, dass der Gemeinde- und Städtebund da Bauchschmerzen hat – hier ganz klar, der übertragene Wirkungskreis ist für die Aufgabe die richtige Ebene, und dem schließen Sie sich diesmal nicht an. Sie nehmen sich also immer genau das raus, was Rot-Rot-Grün schadet oder was nicht in Ihr Weltbild passt, und das andere ignorieren Sie dann. Das ist keine Politikart, mit der wir das Land voranbringen und mit der wir diese große Herausforderung dann auch realisieren können.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht hier am Ende auch darum, dass, egal welche Heizungsart aktuell in den Gebäuden verbaut ist, wir jetzt gerade in Ostdeutschland eine große Herausforderung haben, weil vor ziemlich genau 30 Jahren, kurz nach der Wende, wurden die Heizungen vor allem im ländlichen Raum größtenteils umgestellt. Im städtischen Raum hatte man manchmal noch Fernwärme, da ist das alles ein bisschen anders, aber im ländlichen Raum hatte man vor allem Ölheizungen und Gasheizungen eingebaut, die jetzt nach 30 Jahren auch erneuert werden müssen. Insofern müssen sich eben auch alle die Frage stellen, wie in Zukunft die Wärmeversorgung realisiert werden kann. Ob das eben eine neue Ölheizung oder neue Gasheizung ist, ob das die günstigste Variante ist, das wage ich zu bezweifeln, denn wir haben ja in Thüringen auch sehr, sehr gute Beispiele, wo es gelungen ist, mit einer Planung auch im ländlichen Raum andere Wege zu gehen. Ich erinnere da an das Bioenergiedorf Schlöben bei Stadtroda, wo man mit einer Biogasanlage auch mit der Agrargenossenschaft gemeinsam eine Wärmeversorgung realisiert hat, die übrigens dazu geführt hat, dass die dort in der Energiekrise relativ wenig auszustehen hatten, und die waren sich immer bewusst, wir haben hier ein dezentrales Nahwärmenetz vor Ort, das funktioniert und das funktioniert auch relativ kostengünstig. Ich glaube, in die Richtung müssen wir uns viel, viel stärker orientieren.

Wir denken aber auch vor allen Dingen im Effizienzbereich. Auch da gibt es gute Beispiele in Thüringen, wo es schon vorangeht, in Stadtroda, wo man auch ein Quartierskonzept macht, wie man die Energie, die zur Verfügung steht, am effizientesten nutzen kann, um Wärme zu realisieren, um Energie zu realisieren und um Mobilität und noch viel mehr zu ermöglichen und das am Ende auch sozial verträglich realisieren zu können, damit Menschen, die weniger finanzielle Mittel haben, die auch weniger Möglichkeiten haben zu investieren, nicht vor Herausforderungen existenzieller Art gestellt werden. Das geht halt nur gemeinsam und darum geht es in der Wärmeplanung, nämlich den Kommunen zu ermöglichen, den Landkreisen zu ermöglichen – die Ebene ist ja offen, also wo die genaue Wärmeplanung stattfindet, aber sinnvollen Planungsregionen quasi zu ermöglichen –, die effizienteste und günstigste Variante zu finden. Und das hätten wir auch schon vor drei Monaten zur ersten Lesung machen können, dann wären wir wirklich schon weiter gewesen und die ersten Kommunen hätten sich auf den Weg machen können. Wobei, es stimmt ja nicht, es haben sich ja schon andere Kommunen auf den Weg gemacht. Die Stadt Saalfeld zum Beispiel, die haben ja sowas schon alles auf den Weg gebracht. Insofern ist es ja nicht so, dass wir hier über irgendwas Neues reden, was noch niemand gemacht hat.

Ich möchte auch noch mal darauf eingehen: Am sinnvollsten finden wir das Modell, dass vor allen Dingen kommunale Stadtwerke auch in diese Planungen mit integriert werden, dass Bürgerenergiegenossenschaften, die es gibt, ermächtigt werden, dort auch in der Realisierung mitzuwirken, oder neue Bürgerenergiegenossenschaften sich bilden können. Was wir natürlich auch wollen und was eben so eine kommunale Wärmeleitplanung ermöglicht, ist, dass die öffentliche Daseinsvorsorge der Wärmeversorgung, der Energie

versorgung so nahe wie möglich an dem Menschen bleibt, dass sie nicht privatisiert wird oder dort, wo sie privatisiert wurde, auch wieder rekommunalisiert wird. Das ist nämlich ganz wichtig, um am Ende dem Markt nicht die Steuerung zu überlassen, sondern denen, die am Ende auch vor Ort wohnen und die Konsequenzen aus dem Handeln ziehen müssen. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, diese Rekommunalisierung damit auch noch mal auf den Weg zu bringen.

Insofern bleibt mir nur am Ende zu sagen: Dieses Überleitungsgesetz, was wir jetzt machen, dieses Thüringer Gesetz, hätte man schon beschließen können. Wir sind auf jeden Fall heute noch in der Lage, dazu endlich eine Entscheidung zu treffen. Ich würde mich freuen, wenn vielleicht auch die Fraktionen, die bisher angekündigt haben, dem nicht zuzustimmen, oder dort noch Probleme sehen, dass sie über ihren Schatten

springen und das zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens, zum Wohle der Kommunen Thüringens zurückstellen und dem heute zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Stengele zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich auch gern zu den Metathemen äußere. Ich möchte es in dem Fall unterlassen, sondern will einmal kurz schildern, wie unser Ministerium bei der Findung dieses Gesetzes vorgegangen ist. Als im November letzten Jahres die Bundesregierung dieses Gesetz beschlossen hat, das sollte am 1. Januar in Kraft treten, habe ich die Leute im Ministerium zusammengerufen und habe sie gefragt: Was macht es für einen Unterschied, ob wir diese Vorgabe saudoof oder saugut finden? Es macht nämlich für uns keinen Unterschied. Es geht darum, dass wir ein Gesetz, das der Bund verabschiedet hat, für die Kommunen gestalten, und zwar so, dass die Kommunen gut damit klarkommen.

Was sind die Worte, die wir von den Kommunen in den letzten Jahren am meisten gehört haben? Planungssicherheit, Finanzierbarkeit, Beratung. Das waren handlungsleitend die Stichworte, die wir aufgegriffen haben. Dann haben wir uns auf den Weg gemacht und direkt angefangen, mit den Verbänden, mit kommunalen Vertretern zu reden und die haben das bestätigt, diese Planungssicherheit ist für sie vordringlich. Unser Gespräch, Herr Bergner, am Rande der Grünen Woche, war dafür auch ganz hilfreich, da haben wir über die Dringlichkeit der Umsetzung dieses Gesetzes gesprochen. Und das hat es bestätigt, wir müssen da voranmachen.

So war auch die Zusammenarbeit hier mit den Fraktionen des Landtags wirklich sehr zielführend und immer konstruktiv. Herr Gleichmann, Laura Wahl, an der Stelle darf ich einmal ein bisschen herausheben, Denny Möller hat sich in unserem Ministerium wirklich einen ausgezeichneten Ruf erworben, weil er konstruktiv, aber auch wirklich tief in der Sache daran gearbeitet hat. Es ging darum, es schnell umzusetzen.

(Beifall SPD)

Das darf man ja mal sagen. Wenn wir dieses Gesetz heute verabreden, ist Thüringen das erste Bundesland, das diese Konkretisierung hat. Dieser Wettbewerbsvorteil kann wirklich entscheidend sein, denn es werden viele Beratungsleistungen jetzt abgefordert werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viele Firmen, die das anbieten, würden nicht nach Thüringen kommen, wenn wir nicht zuerst anfragen. Aber wenn wir es heute verabschieden, sind wir wirklich die Ersten. Wenn wir es heute nicht verabreden, wissen wir nicht, wann wir zu einer Verabredung kommen und dann werden die Kommunen sehr unter Druck geraten. Alle Rückmeldungen, die ich aus den Kommunen habe, sind: Macht es, um Gottes Willen, macht es.

In den letzten Monaten haben wir besonders diskutiert, auf welcher kommunalen Ebene die Wärmeplanung am besten erledigt werden kann. Wir haben uns für den übertragenen Wirkungskreis entschieden, das wurde auch schon hinlänglich erklärt. Das Land ermöglicht eine bessere Unterstützung bei der Beratung und

(Abg. Gleichmann)

stellt zuletzt sicher, dass die Aufgabe der Wärmeplanung für die Gemeinden ausfinanziert wird. Das ist der entscheidende Punkt. Wer bestellt, bezahlt.

Wichtig ist dabei, Herr Gottweiss, die Wärmeplanungen haben keine verbindliche Rechtswirkung. Diese erhalten sie erst durch den Beschluss der Gemeinden bzw. durch die konkreten Umsetzungsmaßnahmen. An dieser Stelle sei noch mal der FDP für den Entschließungsantrag gedankt. Die Kommune entscheidet letztendlich. Diesen Punkt, der schon im Bundesgesetz vorhanden ist, haben wir hier noch mal präzisiert, Herr Gottweiss. Es ist schlicht so: Sie wollten es nicht, Sie wollten es nicht, Sie wollten es nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drei Punkte möchte ich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herausgreifen, die bei der Erarbeitung und auch nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden besonders wichtig sind.

Wir machen keine Verschärfung der vorliegenden Regelungen aus dem Bundesgesetz. Das ist möglich, so eine Öffnungsklausel gibt es. Da haben wir gesagt, nein, wir machen das, was wir tun müssen, und das machen wir sehr genau.

Dann war ein wichtiger Punkt von Anfang an: eine schlanke Regelung. Ich bin ganz froh, dass das heute auch schon erwähnt wurde. Ein schlankes Gesetz zu machen, das leicht umzusetzen ist, gelingt nicht immer,

durch die ganzen Gremien, wo es durch muss. Ich glaube und bin überzeugt, in diesem Fall ist es gelungen. Und wir haben dieses Konvoi-Erfahren ermöglicht, dass sich eben mehrere Kommunen zusammenschließen können, damit das Sinn ergibt und die eine gemeinsame Planung erstellen können.

Und natürlich sehr wichtig: Die Kostenerstattung wird gesetzlich verankert, sodass die planungsverantwortlichen Stellen den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten erhalten. Dafür haben wir hier im Jahr 2024 über das Sondervermögen Thüringer Energiekrise- und Corona-Fonds 7 Millionen Euro eingeplant. Dann können die Kommunen jetzt direkt anfangen und müssen nicht auf die erste Charge warten, die über den Bund dann ausgezahlt wird. Das heißt, ab jetzt, wenn wir es denn beschließen, kann es beginnen.

Gestern haben wir – das Gesetz sieht für kleinere Kommunen ein vereinfachtes Verfahren vor, das würden wir im Zuge einer Rechtsverordnung dann anhängen – auch bereits diese Gespräche begonnen. „Vereinfachtes Verfahren“ hört sich gut an, so schlicht ist ein vereinfachtes Verfahren nicht. Aber auch da sind wir schon in den Gesprächen. Wir haben wirklich die Chance, das erste Bundesland zu sein, das das Gesetz umsetzt. Wir haben das gemacht in enger Absprache mit allen Beteiligten, und so soll es bleiben und so gehört es sich auch. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion, bitte.

Herr Minister Stengele, Sie unterschätzen die Aufgabe, die vor uns liegt, absolut. Das haben Sie mit Ihrem Wortbeitrag gezeigt, ähnlich wie die Kollegen von Rot-Rot-Grün. Wir haben einen Investitionsaufwand, um zentrale Lösungen zu organisieren in diesem Wärmebereich. Der ist immens. Es gibt nicht im Ansatz Überlegungen, wie diese Investitionen realisiert werden können. Es gibt nicht im Ansatz Überlegungen dazu, welche Instrumente wir schaffen, damit das überhaupt realisiert werden kann. Und, Herr Minister, ich sage Ihnen, wie das Ganze ausgehen wird.

(Minister Stengele)

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wärmeplanung!)

Es wird so sein, dass wir kaum Mittel haben, um tatsächlich die Investitionen zu tätigen. Es wird so sein, dass natürlich dann die Vorgaben, die aus dem Ministerium kommen – das kommt nämlich dazu beim übertragenen Wirkungskreis, dass man eben nicht frei ist, die Kriterien selber festzulegen. Sie werden das nicht mehr sein, aber es wird ein Umweltministerium geben, was sich anguckt: Welche Mittel sind denn überhaupt zur Verfügung?

(Zwischenruf Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz: Sie werden dankbar sein!)

Wie können wir in so wenigen Jahren überhaupt Investitionen tätigen? Das heißt am Ende des Tages, dass der große Bereich des ländlichen Raums abgehängt wird, dass dort keine Investitionen stattfinden.

(Zwischenruf Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz: Nein!)

Genauso wird es kommen, sowohl durch die Vorgaben des Ministeriums, was überhaupt unter Wirtschaftlichkeit zu verstehen ist, als auch in der Prioritätensetzung dann bei der Fördermittelvergabe. Es wird eben nicht so sein, dass die Gemeinden alle Möglichkeiten haben, da selber dagegen zu steuern, außer sie bezahlen alles aus eigener Tasche, und das werden die Gemeinden nicht machen können. Deswegen stimmen wir gegen Ihr Gesetz, weil Sie in der großen Masse den ländlichen Raum und die Gemeinden hier an der Stelle abhängen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Gottweiss, Sie haben unbestritten recht, dass es eine gigantische Investitionsaufgabe ist. Aber ich weise das zurück, dass wir das unterschätzen. Nicht zuletzt deswegen haben wir dafür gesorgt, dass wir das Eigenkapital der Thüringer Aufbaubank stärken, weil genau Fördermittelkulissen auch für die Stadtwerke, für kommunale Versorger dort mit abgebildet werden sollen, weil wir wissen, dass es gigantischer Investitionen bedarf. Deswegen: Dieses Argument nehmen Sie bitte zurück!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)