Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die ich somit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Bitte wen? Ah, okay!)

die sitzen wahrscheinlich am Livestream –, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Urbach betraut.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Höcke, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Wolf, Frau Ministerin Denstädt zeitweise, Frau Ministerin Karawanskij zeitweise und Frau Ministerin Werner entschuldigt.

Die Hinweise zur Tagesordnung: In der gestrigen Plenarsitzung wurde Übereinkunft erzielt, den Tagesordnungspunkt 20 heute als zweiten Punkt erneut und in Abhängigkeit vom Wahlergebnis danach den Tagesordnungspunkt 21 erneut aufzurufen sowie den Tagesordnungspunkt 68 heute nach der Mittagspause aufzurufen.

Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 34 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10194, zu Tagesordnungspunkt 36 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10189 und ein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10236, zu Tagesordnungspunkt 39 ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10214, zu Tagesordnungspunkt 61 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10241 und der Antrag zu Tagesordnungspunkt 68 in der Drucksache 7/7781 in einer Neufassung. Zu diesem Antrag hat die Landesregierung mitgeteilt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch machen zu wollen.

Wird der vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

Wir hatten ja gestern über die Platzierung der Wahl des stellvertretenden Verfassungsrichters gesprochen. Ich würde vorschlagen, diese Wahl heute als zweiten Tagesordnungspunkt durchzuführen, und mit Rücksprache mit unserem Kandidaten wäre eine Vereidigung dann morgen vor der Mittagspause möglich, da wäre er verfügbar.

Okay, also den Tagesordnungspunkt 20 – hatte ich gerade verlesen – haben wir schon aufgerufen, aber die Vereidigung, die würden wir morgen früh dann vornehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch?

Also – Entschuldigung, Frau Präsidentin –, morgen vor der Mittagspause, denn er ist frühs noch nicht da.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: … früh! Adverbiale Bestimmung!)

Also morgen vor der Mittagspause. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann, sehe ich, stelle ich Übereinstimmung dazu fest. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Mit Blick auf einen möglichen Tagesordnungspunkt 64, der steht zwar da, aber ob wir ihn drannehmen, wissen wir noch nicht genau. Sollten wir das in den Blick nehmen, dann würde ich mit einer gewissen Rücksprache der Landtagsverwaltung – weil wir auch Gebärdendolmetscher dazu einladen müssten – morgen 14.30 Uhr für diesen Tagesordnungspunkt vorschlagen.

Das verstehe ich jetzt als Antrag, den Tagesordnungspunkt 64 morgen gegen 14.30 Uhr wegen der Bereitstellung von Gebärdendolmetschern in die Tagesordnung so zu schieben. Erhebt sich Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann stelle ich auch hier Übereinstimmung fest.

Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ in der Drucksache 7/10040 auf Verlangen der Fraktion der CDU

Das Wort erhält der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Herr Abgeordneter Müller, für den Bericht. Bitte, Sie haben das Wort.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen! Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Diese Alternativen formulierte die Fraktion der CDU in ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens. Wenn unsere

Untersuchung eines gezeigt hat, dann dies: Mit einem Ja oder Nein oder einem Entweder-oder lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Bevor ich dieses darlege, erlauben Sie mir zunächst ein paar Angaben zum Verlauf der Untersuchung, den Sie in den Teilen A und B unseres Berichts genauer nachverfolgen können.

Der Landtag setzte den Untersuchungsausschuss am 22. Juli 2021 als UA 7/2 des Thüringer Landtags ein. Er erweiterte den Untersuchungsauftrag auf Antrag der Fraktion der AfD am 21. Oktober 2021 um sieben weitere Fragen. Der endgültige Untersuchungsauftrag findet sich in Drucksache 7/4333 wieder. Der Ausschuss konstituierte sich am 26. April 2022 und bildete dem Untersuchungsauftrag folgend Untersuchungskomplexe, die sich im Abschlussbericht nun wie folgt darstellen: Aktenüberlieferung zum Untersuchungsgegenstand, Perspektiven der Forschung, Ausgangslage 1989/1990, Praxis der Treuhandprivatisierung, Neubetrachtung umstrittener Privatisierungsfälle und Auswirkungen der Treuhandprivatisierung.

Der Ausschuss selbst hat zwischen Juli 2022 und Dezember 2023 in zwölf seiner insgesamt 20 Sitzungen 61 Zeuginnen und Zeugen vernommen. Darunter waren zahlreiche Sachverständige, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich dem Thema in den vergangenen Jahren aus unterschiedlicher Perspektive genähert haben, Historikerinnen, Soziologinnen, Volkswirtinnen, Politologinnen und Kriminologen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Zeitzeugen und ‑zeuginnen, die teilweise bereits vor 1989/1990 Verantwortung getragen haben, überwiegend jedoch nach der friedlichen Revolution und Wiedervereinigung in Unternehmen, im Land, im Bund oder direkt in der Treuhandanstalt. Wir sind dankbar, dass sich diese meist älteren und in einigen Fällen auch hochbetagten Zeuginnen und Zeugen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt haben. Wo es nicht oder nicht mehr anders ging, haben wir die Möglichkeit für Vernehmungen in Videokonferenzen genutzt.

Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Diese Frage lässt sich auch anhand der zahlreichen Vernehmungen am Ende nicht eindeutig beantworten. Auch die sachverständigen Zeuginnen und Zeugen aus der Forschung wollten und konnten sich da ganz überwiegend nicht festlegen. Stattdessen erhielten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses 7/2 teils faszinierende Einblicke in den Stand der Forschung unterschiedlicher Disziplinen und in sehr unterschiedliche Fragestellungen. Je nachdem, worauf die Wissenschaftlerinnen

den Scheinwerfer richteten und welche Fragen sie an den Gegenstand hatten, sieht man naturgemäß sehr Unterschiedliches. Wer etwa die Qualität der Unternehmensauswahl über den gesamten Unternehmensbestand betrachtet und sie am Maßstab der Überlebensfähigkeit privatisierter Betriebe bemisst, kann ein helleres Bild zeichnen. Wer die biografisch teils verheerenden Folgen der Massenentlassungen in den Blick nimmt, wird ein düsteres Bild zeichnen.

Pointiertere Positionen bezogen die Zeitzeuginnen. Sie versuchten in aller Regel, ihre damaligen Entscheidungen verständlich zu machen, teils auch zu rechtfertigen. Sie erneuerten aber auch Vorwürfe, wo ihnen oder anderen aus ihrer Sicht Unrecht widerfahren ist und wo sie heute damalige Entscheidungen nicht verstehen können. Damals unvereinbare Positionen sind es bis heute oftmals geblieben. Das meiste davon musste der UA 7/2 nebeneinander stehen lassen, denn die Möglichkeit zu einem abschließenden Urteil hatte er nicht – einerseits mangels tiefergehender Informationen, andererseits, weil die Bewertungsmaßstäbe auch unter den Ausschussmitgliedern weit auseinandergingen.

Ich nenne drei im Ausschuss mit mehreren Zeuginnen und Zeugen viel besprochene Probleme als Beispiel: auf der wirtschaftspolitischen Ebene die Frage, ob die Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt ausreichend und rechtzeitig durch Struktur- oder Industriepolitik ausbalanciert worden ist und welche Rolle die Landesregierung dabei spielte, auf der betrieblichen Ebene das Kalibergwerk Bischofferode. Schroff prallen hier

bis heute die Positionen der damaligen Akteure aufeinander, während die zeitgeschichtliche Forschung beginnt, neuere Strukturen in das Gesamtbild einzuzeichnen. Im Abstand von 30 Jahren scheint immerhin ein Konsens darüber herstellbar, dass die Treuhandanstalt hier bewusst und wohl auch absichtsvoll betrieb, was sie sonst zu vermeiden versuchte, nämlich Strukturpolitik. Schließlich die Frage, ob mehr Zeit für die Transformation eine prinzipiell andere Politik ermöglicht hätte und ob eine solche Politik zu welchen Kosten umsetzbar gewesen wäre.

Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf? Was lässt sich jenseits dieser sehr allgemeinen Frage erkennen? Dazu von mir ein paar Streiflichter: Um dem Gesamtbild mehr Schärfentiefe zu geben, ist der genauere Blick auf eine größere Anzahl an Privatisierungsbeispielen erforderlich. Wir hörten von unerklärlichen Entscheidungen gegen funktionierende betriebliche Einheiten, von Erfolgsgeschichten, die trotz der oder gar gegen die Treuhandanstalt durchgesetzt wurden, beispielsweise beim Automobilwerk Eisenach. Genauso gibt es Beispiele gelungener Privatisierungen. Eine der Empfehlungen zielt genau darauf, an betrieblichen Beispielen und ausgewählten Branchen genauer hinzuschauen und die Forschung entsprechend zu unterstützen.

Das Zusammenwirken der Treuhandanstalt und der Landesregierung pendelte zwischen Kooperation – mehr auf der Ebene der Niederlassungen – und Konflikt, vor allem mit der Treuhandzentrale. Es gab ein latentes und nicht selten akutes Spannungsverhältnis zwischen dem Privatisierungsauftrag der Treuhandanstalt einerseits und dem Auftrag zur Landesentwicklung seitens der Landesregierung andererseits. Die interne Meinungsbildung im Kabinett und den Landesministerien verdient hier sicherlich noch mehr Aufmerksamkeit. Bei der Bewertung der politischen Entscheidungen ist neben den unmittelbaren politischen Umständen immer auch der jeweilige Zeitgeist zu betrachten. Er hat erheblichen Einfluss auf den Blick der Akteure auf die jeweiligen Probleme und die angewandten Lösungsstrategien.

Wir reden vor und nach 1989/1990 von einer Zeit, in der der Steuerungsfähigkeit der Märkte viel – womöglich zu viel – zugetraut wurde. Es gab viele Entscheidungen, die ohne einen großen schmerzlichen Rest nicht aufgingen, somit eigentlich immer nur falsch sein konnten. Eine immer wieder ausgesprochene und angesprochene war die Währungsumstellung – eine Ostmark zu einer D-Mark. Das wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der DDR mit der Volkskammerwahl 1990 im Grunde auch gewählt, angesichts des

jäh individuellen Erwartungshorizonts ebenso quasi unvermeidlich wie verständlich. Wirtschaftlich stellte die Währungsumstellung für die Betriebe dennoch eine kaum zu tragende Zusatzlast dar.

Etliche Zeuginnen äußerten sich – meist auf entsprechende Fragen – zu möglichen Alternativen zur Treuhandprivatisierung. Es gab und gibt nicht wenige Überlegungen dazu, die eine schlüssige gab es jedoch nicht. Es gibt langfristige Folgen, die gewiss nicht nur mit der Treuhandprivatisierung zusammenhängen, aber eben doch auch, zum Beispiel die Demografie mit einem Echoeffekt. Mit einer durch Abwanderung schmalen Elterngeneration hatten wir gerade erst hier zu tun – der geringen Geburtenzahl, die sich bis in das Kindergartengesetz und die Betreuungsschlüssel auswirkt. Oder die Entwicklung von Einkommen und Renten in Thüringen und im gesamten Osten Deutschlands. Oder die Verteilung von Eigentum im bundesweiten Vergleich. Auch die heutige Struktur der Thüringer Wirtschaft hängt ganz wesentlich mit dem Strukturwandel zusammen, der in den 1990er-Jahren des vorigen Jahrhunderts forciert, vor allem aber nicht nur durch die Tätigkeit der Treuhand vollzogen wurde.

Im letzten Teil unserer Untersuchung gerieten auch mentale Aspekte stärker in den Blick. Hinsichtlich der unterschiedlichen Prägungen zwischen den sogenannten alten und neuen Ländern war es lange üblich, vor allem auf das Leben in der SED-Diktatur zu verweisen. Plausibel legten uns Zeuginnen dar, auch die Transformation und die mit ihr einhergehende Massenarbeitslosigkeit haben tiefe Spuren im Bewusstsein

und Selbstbewusstsein vieler Menschen hinterlassen, die ihr Weltbild und ihre Entscheidungen bis heute prägen.

„Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf?“ Der Ausschuss hat seine Arbeit getan und mancher könnte mit Bertolt Brecht sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen/den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ Ich meine, das wäre vorschnell, wie nicht allein unser Bericht und die Vielzahl der zusammengetragenen Perspektiven zeigen. Etwas anderes, sehr Grundsätzliches kommt hinzu. Die Treuhandprivatisierung und ihre Folgen betrafen sehr viele Menschen in Thüringen und in ganz Ostdeutschland. Das Thema wird weiterhin kontrovers und oft auch höchst emotional diskutiert. Es polarisiert, bis heute. Das zeigte sich auch im Ausschuss und wird sich vermutlich auch in den folgenden Aussprachen zeigen. Eine jüngere Generation fragt nach, fragt ihre Eltern und Großeltern, fragt Betroffene, und die gab es mehrfach in wohl jeder ostdeutschen Familie. Die jüngere Generation fragt auch nach in der Wissenschaft oder auch in der Kultur. Ich erinnere etwa an ein Theaterstück, das praktisch parallel zu unserer Untersuchung im Weimarer e-werk als Stück gelaufen ist: „Treuhandkriegspanorama“. Gewiss, da werden historische Horizonte beschworen, die dem einen oder anderen vielleicht etwas weit gehen und weit hergeholt erscheinen mögen. Doch wer mit dem Thema „Treuhand“ im Land unterwegs war oder ist – ich selber hatte allein sieben Abendveranstaltungen dazu –, der merkt schnell, da ist noch was offen.

Klar ist, ein Untersuchungsausschuss zur Treuhand in Thüringen kann sich nicht in einen Wettlauf mit den Zeithistorikerinnen begeben. Da können wir nicht gewinnen. Das Untersuchungsausschussgesetz mit seinen Regeln und Beschränkungen ist da auch alles andere als eine Hilfe, eher ein Klotz am Bein. Geschichtsschreibung ist nicht unser Metier, nicht unsere Aufgabe. Wichtig ist etwas anderes. Ich verstehe es als Signal an die Bürgerinnen und Bürger, wenn der Landtag sich als oberstes Organ der politischen Willensbildung mit diesem Thema befasst. Es ist kein Thema, an dem die Volksvertretung dieses Landes einfach so vorbeigeht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darauf zielt unsere weitere Empfehlung, passende Gesprächsformate zu finden und seitens des Landes finanziell zu unterstützen, in denen das Geschehen zu Beginn der 1990er-Jahre aufgearbeitet werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe es mehrfach angedeutet und es ist auch nicht überraschend, in der Bewertung vieler Punkte lagen wir im Ausschuss weit, teils sehr weit, auseinander, auch bei sehr grundsätzlichen Fragen. Auch der gemeinsame Wertungsteil stellt keinen Konsens dar, sondern der Ausschuss hat diesen mühevoll und mit Mehrheit beschlossen. Daher sei die ergänzende Lektüre der Sondervoten ausdrücklich empfohlen. Sie bilden ein großes Spektrum möglicher Bewertungen der Tätigkeit der Treuhand ab.

Zum Schluss will ich Ihnen auch über die letzte erbetene Empfehlung Rechenschaft ablegen: Die Frage

nach einer möglichen Entschädigungsregel für Menschen, die infolge der Treuhandanstaltspraxis einen Schaden erlitten haben. Damit haben wir uns aus zeitlichen Gründen nicht beschäftigen können. Wir empfehlen daher, eine Kommission einzusetzen, die diese Frage erörtern und gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten kann. Da die Treuhandanstalt jedoch eine Bundesbehörde war, kann dies im Ergebnis nicht mehr als eine Anregung sein, entsprechend auf den Bund einzuwirken.

Der Ausschuss hat nun seine Arbeit getan, just vor einer Woche haben wir unser Abschlussdokument mit 434 Seiten an die Landtagspräsidentin übergeben.

Abschließend möchte ich mich bei all denen bedanken, die konstruktiv am Ausschuss mitgewirkt haben und zu dem Ergebnis beigetragen haben: bei den Abgeordneten und den Mitarbeiterinnen. Besonderer

Dank geht an die Verwaltung, die für unseren Untersuchungsausschuss zuständigen Mitarbeiterinnen für die sehr gute Arbeit, Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen oder die Erstellung der umfangreichen Protokolle. Das dürften allein weitere rund 2.000 Seiten sein. Mein Dank geht insbesondere an das Landesund Bundesarchiv für die sehr umfangreiche Bereitstellung von Akten sowie alle beteiligten Sachverständigen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Nicht vergessen möchte ich an dieser Stelle die Beauftragten der Landesregierung, die diesen Untersuchungsausschuss stets mitbegleitet haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage immer, ich bin ein Kind der friedlichen Revolution. Ich war damals noch sehr jung, ein Teenager, aber dennoch habe ich diese Zeit in der damaligen Jungen Gemeinde in Saalfeld intensiv miterlebt und habe gesehen, wie damals von 10 bis 15 Leuten jede Woche im Friedensgebet in der Johanneskirche immer mehr für Freiheit in der DDR demonstriert haben. Wir waren dann im Herbst 1989 Tausende, die in der Johanneskirche und in der Stadt demonstriert haben. Das ist eine Zeit, die mich persönlich sehr bewegt hat, die mich geprägt hat für mein zukünftiges, auch politisches Leben. Ich kann in diesem Sinne auch nicht verstehen, wenn Populisten in der heutigen Zeit die friedliche Revolution missbrauchen für ihre populistischen Ziele, denn es war ein einmaliges geschichtliches Ereignis und das hat natürlich eine gesamte Generation oder mehrere Generationen geprägt wie mich, meine Eltern, viele Menschen in meiner Heimatstadt, im ganzen Land.

Umso wichtiger ist es auch, dass wir diese Zeit beleuchten. Das haben wir mit dem Untersuchungsausschuss. Wir haben auch gesehen, dass es vielen Menschen wichtig war, denn es waren insbesondere die persönlichen Umbrüche, die stattgefunden haben, Menschen, die von heute auf morgen vor völlig neuen Situationen standen. Das war einerseits natürlich der Umgang in einem neuen System, das war andererseits die Frage nach der beruflichen Zukunft. Wir müssen auch immer sehen, wie die damalige Situation war. Wir hatten in der DDR letztendlich zum großen Teil marode Betriebe, wobei man auch immer betonen muss: Insbesondere die Lebensleistung der Menschen in der DDR darf da nicht infrage gestellt werden. Viele haben sich trotz der schwierigen Situation eingebracht und man war schon in der DDR eine Art Lebenskünstler, musste organisieren. Das darf man nicht in eine falsche Ecke stellen, denn jeder hat da irgendwo auch seine Lebensleistung gebracht und das ist auch wichtig, dass man das auch immer wieder betont.

Letztendlich war es auch so: Insbesondere nach der friedlichen Revolution, nach dem Fall der Mauer und nach der Deutschen Einheit gab es Aufgaben in diesem Land, die gelöst werden mussten. DDR-Waren wurden von heute auf morgen nicht mehr nachgefragt, das hat die Industrie, das hat die Betriebe vor riesige Aufgaben gestellt. Der Ruf nach dem Westgeld war da und Sie kennen alle auch die Demonstrationen zur damaligen Zeit, wo eben gesagt wurde: Kommt die Westmark nicht zu uns, gehen wir zu ihr. Und mit dieser Situation musste eben auch umgegangen werden. Ich habe schon erwähnt, es war eine einmalige Situation in der deutschen Geschichte, und wir dürfen auch nie vergessen, dass es ein Glücksfall war, insbesondere die friedliche Revolution. Wir sehen das auch in anderen Ländern, wir haben das in den letzten Jahren, in