Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wir haben unsere Redezeit überhaupt nicht in Anspruch genommen!)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das können Sie doch nicht entscheiden, das legt die Ge- schäftsordnung fest!)

Dafür ist das auch nicht zu – deswegen, weil wir das wissen, aber mit Detailregelungen unzufrieden sind, haben wir uns enthalten.

(Unruhe DIE LINKE)

(Vizepräsidentin Lehmann)

Es ist jetzt sehr unruhig hier im Raum. Es gibt die Möglichkeit, individuell das Abstimmverhalten zu begründen und nicht für ganze Fraktionen oder eine Gruppe. Herr Abgeordneter Walk hat signalisiert, sein Abstimmverhalten begründen zu wollen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich ziehe meinen Beitrag zurück!)

Er zieht seinen Beitrag zurück. Bitte, Herr Gröning.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, hier auf den Rängen und zu Hause, sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin fraktionsloser, parteiloser Abgeordneter hier im Thüringer Landtag, ich bin nur meinem Gewissen verpflichtet,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie glauben eh nur Ihren Telegram-Gruppen!)

das ist so und das ist auch gut so und das sollte auch generell so gehandhabt werden.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich habe mich hier enthalten, weil ich einfach nicht an dieses Meldesystem glaube, weil ich einfach nicht daran glaube, dass so etwas wirklich funktioniert, weil ich das live erlebt habe. Hier wurden Hochwasserschutzmaßnahmen an der Südtangente von Gotha nicht gebaut, 600.000 Euro veruntreut und es ist scheißegal – entschuldigen Sie bitte den Ausdruck, Frau Präsidentin –,

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Na, na, na, na!)

ob hier Geld verschwindet, ob Baumaßnahmen umgesetzt werden. Es interessiert niemanden, keine Ermittlungsbehörden, keine Meldebehörden.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie können eine Petition einreichen!)

Das wird einfach unter den Tisch gewischt und deswegen glaube ich nicht an diesen Antrag und deswegen habe ich mich hier enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei aller Unruhe hier im Raum bin ich mir sicher, wir sind uns einig, dass alle Abgeordneten hier im Raum nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und danach auch hier im Landtag handeln.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann jetzt keine weiteren Wünsche erkennen, um das Abstimmverhalten zu begründen. Wir haben noch einen Entschließungsantrag, über den wir befinden müssen, und zwar den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10236. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen bei der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Mir wird signalisiert, dass wir jetzt schon in die Mittagspause eintreten. Wir setzen um 13.25 Uhr fort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 68

„Geteilte Erfahrungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SEDRegimes in Thüringen, Teil 1, durch den Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7781 - Neufassung -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Polster, CDU: Nein!)

Das Wort zur Begründung ist nicht gewünscht. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregung erteile ich Herrn Minister Prof. Dr. Hoff das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Wurschi, im vergangenen Jahr bzw. Anfang des Jahres veröffentlichte der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur die beiden Berichtsteile „Geteilte Erfahrungen“/„Geteilte Erinnerungen“ – Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes. In dem neuen Bericht werden die Ergebnisse der bundesweit ersten umfassenden und auch repräsentativen soziologischen und sozialhistorischen Analyse aus dem Jahr 2008, die vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit beim Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung in Auftrag gegeben wurde, aufgegriffen und neu untersucht. Damals wurde festgestellt, dass im Vergleich zum Durchschnitt der Thüringer Bevölkerung die Menschen, die Verfolgung und Repressalien durch das SED-Regime erlitten haben, durch die verfolgungsbedingten Einschnitte in ihrer Persönlichkeitsentwicklung über das Ende der SED-Diktatur hinaus weit aus öfter in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und mit gesundheitlichen Einschränkungen leben müssen.

Es ist als Auftrag von der rot-rot-grünen Landesregierung von Anfang an verstanden worden, diesen Menschen zuzuhören und ihre Anliegen ernst zu nehmen und auch zu unterstützen. Das Eintreten für jene, die in der DDR Repressionen, Entrechtung und Entmündigung erlebten, und deren Leid bis heute keine angemessene Anerkennung erfahren hat, gehört zu den wichtigen Aufgaben dieser Landesregierung. Sie hat zu deren Erfüllung im April 2015 die sogenannte Interministerielle Arbeitsgruppe „Aufarbeitung“ eingerichtet. Diese Interministerielle Arbeitsgruppe führt ihre Arbeit bis heute fort.

In den inzwischen insgesamt sechs Aufarbeitungsberichten legt die Landesregierung hierzu Rechenschaft über Erreichtes und noch zu bewältigende Aufgaben ab. Der Thüringer Landesbeauftragte und der von ihm vorgelegte Bericht machen sichtbar, wie staatliches Handeln bei den von SED-Unrecht betroffenen Menschen ankommt. Deshalb sind die aktuellen Erkenntnisse des Berichts für die Arbeit der Landesregierung besonders wichtig. Die Forschungsarbeiten zur Akzeptanz des Wiedergutmachungsprozesses und zur sozialen Lage der Betroffenen des SED-Unrechts haben aus quantitativer und qualitativer Sicht ergeben,

dass sich die soziale Lage der Betroffenen in den vergangenen 15 Jahren auf der einen Seite spürbar verbessert hat, sich die Folgen des erlittenen Unrechts jedoch andererseits weiter durch deren Biografien ziehen und auch nur teilweise kompensiert und verarbeitet werden. Es ist auch hier häufig von dem Begriff der Generationenaufgabe gesprochen worden.

Dieses Ergebnis wird durch die Erkenntnisse aus den für den zweiten Berichtsteil geführten Interviews mit ehemals politisch Verfolgten gestützt, insbesondere dann, wenn diese Menschen feststellen, dass sich ihre Erwartungen durch die Rehabilitierung von Staat und Gesellschaft, auch eine individuelle und emotionale Entlastung zu erfahren, nicht erfüllt haben. Hier halfen Landesregierung und auch der Landesbeauftragte gleichermaßen nach und deshalb dient der regelmäßige Austausch mit dem Landesbeauftragten in der IMAG „Aufarbeitung“, aber auch in den bilateralen Gesprächen mit deren Vorsitzender, der Staatssekretärin für Kultur in der Thüringer Staatskanzlei, Frau Beer, insbesondere auch der Verständigung über Vorschläge zur Anpassung der Rechtslage an die Bedürfnisse der Opfer der SED-Diktatur. Das ist aktuell vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze relevant. Hierzu wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz Ost auch auf eine gemeinsame Stellungnahme, so hoffen wir, der ostdeutschen Länder gegenüber dem Bund verständigen. Die Thüringer Haltung orientiert sich nicht nur an der von Herrn Wurschi vertretenen Position, sondern der Perspektive der Thüringer Landesregierung liegen im Wesentlichen die Positionen von Herrn Wurschi inhaltlich zugrunde, weil wir keinen Dissens in dieser Fragestellung haben.

Die Vorschläge, die einen großen Teil der in Ziffer 2 des Antrags der Unionsfraktion benannten Forderungen entsprechen, zielen darauf, die bei den Betroffenen teilweise immer noch spürbaren Folgen des erlittenen Unrechts weiter abzumildern.

Lassen Sie mich an dieser Stelle auf zwei der für die Thüringer Landesregierung wichtigsten Anliegen eingehen. Wir halten es für dringend erforderlich, eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Unsere Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren, in denen über die Anerkennung von Gesundheitsschäden auf Grundlage der üblichen Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts ent

schieden wurde, haben gezeigt, dass die hier angelegten Kriterien zu dem Nachweis von der Ursache der Schädigung und deren gesundheitlichen Folgen für die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR auf der einen Seite nicht erfüllbar sind, weil sie eben über Jahrzehnte zurückliegen, in den Strukturen eines repressiven Staats erfolgten und auch vielfach emotional nicht zumutbar sind. Die SED-Opferbeauftragte des Bundes hat zur Umsetzung der Forderungen vorgeschlagen, im strafrechtlichen und im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine Regelung aufzunehmen, wonach der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und gesundheitlicher Schädigung zukünftig anhand definierter Kriterien als gegeben vorausgesetzt wird. Das heißt also, es ist ein Stück Umkehr der Beweislast. Ihr Vorschlag hat keine Berücksichtigung im vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gefunden, was wir bedauern.

Da die Umsetzung des Vorschlags aber eine für alle gesundheitlich geschädigten SED-Opfer eine deutlich spürbare Verbesserung ist, würde ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, darum bitten, über Ihre Kontakte in den parlamentarischen Raum des Bundestags über die von Ihnen im Bundestag vertretenen Parteien die von der Landesregierung mit den ostdeutschen Landesregierungen zu erörternden Positionen auch zu unterstützen und für eine Umsetzung des Vorschlags im Gesetzgebungsverfahren zu werben. Das ist schon deshalb relevant, weil das hohe Alter der Betroffenen eine Lösung an dieser Frage nicht mehr auf der langfristigen Zeitschiene möglich macht, sondern kurzfristig erfolgen muss.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Das zweite wichtige Anliegen ist die Umsetzung der Forderung nach einer gesetzlichen Einmalzahlung als Wiedergutmachung, sofern man überhaupt von Wiedergutmachung in diesem Kontext sprechen kann. Das haben wir auch an anderen Stellen bereits diskutiert. Hier geht es konkret um das durch Zwangsaussiedlungsmaßnahmen erlittene Unrecht.

Thüringen ist das Land mit dem längsten Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Wir haben an verschiedener Stelle auch im Thüringer Landtag diskutiert, dass die Abriegelung der innerdeutschen Grenze in Thüringen viele Jahre bereits vor dem 13. August 1961, schon in den frühen 50er-Jahren, begonnen hatte. Wir sprechen ja deshalb von dem langen Weg der Abriegelung der Grenze. Viele Betroffene leben hier. Die Aufarbeitung der Zwangsaussiedlung aus dem Grenzgebiet der DDR ist eine besonders wichtige Aufgabe im Arbeitsfeld der Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht eine Gesetzesänderung vor, die den Zwangsausgesiedelten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro ermöglichen soll, um den erlittenen Heimatverlust zu entschädigen. Nicht nur wir halten die Höhe der Einmalzahlung für zu gering. Hinzu kommen die im Referentenentwurf formulierten Ausschließungsgründe, die aus unserer Sicht zu weit gehen. Denn danach sollen Zwangsausgesiedelte keine Einmalzahlung erhalten, wenn sie für ihr Eigentum im Grenzgebiet von der DDR eine – ich mache das ganz bewusst in Anführungsstrichen – Entschädigung erhalten haben. Ebenso soll keine Einmalzahlung an diejenigen gezahlt werden, die Ende der 1990er-Jahre bereits Leistungen der Stiftung Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen erhalten haben. Es ist nicht verständlich, warum der Bund diese vom Unrecht des SED-Regimes besonders schwer getroffenen Menschen von einer pauschalen bundesdeutschen Entschädigung ausschließen möchte. Nicht ohne Grund wurde damals von Thüringen die Form einer Stiftung bürgerlichen Rechts gewählt, um eben explizit nicht in Konkurrenz zu möglichen bundesgesetzlichen Regelungen und darauf fußenden Entschädigungszahlungen zu stehen. Denn für die Betroffenen sollte im Falle einer Änderung des Rehabilitierungsgesetzes durch den Bund eben gerade die Möglichkeit erhalten bleiben, an dieser Änderung teilzuhaben. Auch das war und ist dem Bund bekannt.

Zum Antrag der CDU-Fraktion „Geteilte Erfahrungen“: Was die Beantwortung der in Ziffer 1 des Antrags an die Landesregierung gerichteten Fragen betrifft, möchte ich Sie zuallererst auf den Aufarbeitungsbericht

der Landesregierung verweisen. Der liegt Ihnen seit Mitte März dieses Jahres als Drucksache 7/9768 der laufenden Wahlperiode vor. Die Schlussfolgerungen, die die Landesregierung dort zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung zieht, und die sich daraus ergebenen Handlungsbedarfe, zu deren Deckung sich die Landesregierung auch in diesem Jahr konkrete Ziele gesetzt hat, werden durch die Ergebnisse des fortgeschriebenen Berichts zur sozialen Lage der SED-Opfer in Thüringen erneut bestätigt.

Soweit in Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion auf die Feststellung im Bericht verwiesen wird, dass – Zitat – „Gespräche über die DDR ebenso ab(nehmen) wie die Benennung von Ungerechtigkeiten in der sozialistischen Diktatur“, und nach den hieraus abzuleitenden Handlungsaufträgen für die Landesregierung gefragt wird, möchte ich antworten, dass die Landesregierung mit ihrem Erinnerungskonzept heute vor 70 Jahren explizit dieser in dem Antrag der CDU in Ziffer 1 formulierten Entwicklung entgegengetreten ist. Es wurde vor dem Hintergrund der Jahrestage zur Grenzabriegelung – ich habe schon davon gesprochen, der 26. Mai 1952, der Volksaufstand des 17. Juni 1953 – mit Akteurinnen und Akteuren der dezentral zivilgesellschaftlich geprägten Thüringer Aufarbeitungslandschaft zur SED erstellt und in den vergangenen zwei Jahren auch umgesetzt. Ich durfte selbst verschiedentlich Teil dieser Veranstaltungen sein.

Verschiedene Formate haben dazu beigetragen, eine breitere Öffentlichkeit zur aktiven Auseinandersetzung mit den historischen Ereignissen anzuregen und die Vermittlung politisch-historischer Zusammenhänge zu

(Minister Prof. Dr. Hoff)

stärken und damit aktiv der befürchteten Entwicklung – die wir als genauso problematisch erachten – entgegenzutreten. Ich kann Ihnen aus dem von mir bereits geschilderten eigenen Erleben mitteilen, dass das in einer gemeinsamen Veranstaltung der Thüringer Staatskanzlei, der Evangelischen Akademie Thüringen, der Bundesstiftung Aufarbeitung und dem Thüringer Landesbeauftragten – und das zeigt schon die Breite der handelnden Akteure – am 15. April 2023 im Panoramamuseum Bad Frankenhausen gelungen ist. Erst jüngst hatte ich dieselbe Erfahrung in Sömmerda machen können.

Die Kooperationseinrichtungen, die die Veranstaltungsreihe in 2024 mit vier weiteren Veranstaltungen vor dem historischen Hintergrund „35 Jahre friedliche Revolution“ fortsetzen, zeigen, dass auch weitere Formate in diesem Aufarbeitungsprozess und in diesem Kooperationsprozess vorgesehen sind. Ihnen sind als Abgeordnete die entsprechenden Einladungen dazu auch zugegangen. Ich darf hier nur benennen: die Veranstaltung, die in Sömmerda zur friedlichen Revolution in der Provinz stattgefunden hatte, in Neustadt an der Orla zur Massentierhaltung in der DDR, eine Veranstaltung zur Transformationsgeschichte in Ostdeutschland wird am 29. Oktober in Kloster Veßra stattfinden. Abgeschlossen wird die Reihe in diesem Jahr am 20. November in Neudietendorf mit einer Gesprächsveranstaltung zur Landwirtschaft als politische Akteur in Geschichte und Gegenwart. Ich denke, die Ereignisse am Beginn dieses Jahres haben auch die Relevanz gezeigt, sich explizit mit der friedlichen Revolution, aber auch der Transformation des ländlichen Raums und der Landwirtschaft in Thüringen zu befassen.

Zu den weiteren Fragestellungen in Ziffer 1 des vorliegenden Antrags möchte ich Ihnen mitteilen, dass mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze im November 2019 wichtige Änderungen im Rehabilitierungsrecht erreicht wurden, welche die soziale Lage anerkannter politischer Verfolgter der ehemaligen DDR verbessert haben. Ich verzichte jetzt, darauf genauer einzugehen, weil wir seinerzeit dazu schon im Landtag eine ausführliche Diskussion geführt haben, und möchte auf die entsprechenden Bereiche verweisen, aber nur noch mal die Bereiche oder die Akteure nennen: ehemalige DDR-Heimkinder, deren Eltern politisch verfolgt wurden, Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, verfolgte Schülerinnen und Schüler. Die haben eben eine spürbare Verbesserung, auch eine sichtbare Anerkennung ihres Leidenswegs erfahren.

Verehrte Damen und Herren, übereinstimmend mit dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung

der SED-Diktatur kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass die sich hieraus ergebenden Handlungserfordernisse mit einer erneuten Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes angehen lassen würden. Angesichts des Lebensalters vieler Betroffener – ich habe das bereits angesprochen – drängt die Umsetzung. Die Thüringer Landesregierung und der Landesbeauftragte nutzen ihre Kanäle, um dieses Anliegen an die Bundesregierung zu befördern. Unverzichtbare starke Partnerin für beide ist die SED-Opferbeauftragte des Bundes, die für eine erneute Novellierung eindrücklich und ausdauernd um Verständnis wirbt und auch den Bundesgesetzgeber anspricht.

Es ist dann von Ihrer Seite aus nach der Opferrente und dem Härtefallfonds SBZ/DDR-Unrecht des Landesbeauftragten sowie der Entschädigung der ehemaligen DDR-Heimkinder gefragt worden. Hier will ich wie folgt ausführen: Die sogenannte Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz ist eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die jene Menschen erhalten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und insgesamt rechtsstaatswidrig mindestens 90 Tage Freiheitsentzug erlitten haben. Damit ein großer Teil der ehemaligen politischen Häftlinge der SED-Diktatur auch in Zukunft finanziell tatsächlich entlastet wird, hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die SED-Opferrente in angemessenen Abständen erhöht wird. Eine Überprüfung der Höhe der Opferrente alle fünf Jahre wurde durch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 erreicht. Es ist jetzt auch der richtige Schritt, dass