Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

Es ist dann von Ihrer Seite aus nach der Opferrente und dem Härtefallfonds SBZ/DDR-Unrecht des Landesbeauftragten sowie der Entschädigung der ehemaligen DDR-Heimkinder gefragt worden. Hier will ich wie folgt ausführen: Die sogenannte Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz ist eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die jene Menschen erhalten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und insgesamt rechtsstaatswidrig mindestens 90 Tage Freiheitsentzug erlitten haben. Damit ein großer Teil der ehemaligen politischen Häftlinge der SED-Diktatur auch in Zukunft finanziell tatsächlich entlastet wird, hält es die Landesregierung für erforderlich, dass die SED-Opferrente in angemessenen Abständen erhöht wird. Eine Überprüfung der Höhe der Opferrente alle fünf Jahre wurde durch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 erreicht. Es ist jetzt auch der richtige Schritt, dass

(Minister Prof. Dr. Hoff)

die besondere Zuwendung für Haftopfer dauerhaft dynamisiert und mit einer allgemeinen Rentenentwicklung synchronisiert werden soll. Allerdings sollte davor auch eine entsprechende Anpassung an die ostdeutschen Renten erfolgen, denn die sind anders als die Opferrente im Durchschnitt jährlich um 4,23 Prozent in der Vergangenheit gestiegen.

Mit der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 1 Million Euro für einen Härtefallfonds wurde flankierend zum Thema „Aufarbeitung von DDR-Unrecht“, dem sich die Landesregierung – wie bereits genannt – seit 2014 verschrieben hat, in Thüringen ein weiteres starkes Zeichen gesetzt, das die Betroffenen unmittelbar unterstützt. Ich bin sehr dankbar, dass es im Thüringer Landtag als dem Haushaltsgesetzgeber hierfür einen breiten fraktionsübergreifenden Konsens gegeben hat. Die Richtlinie für die Gewährung von Unterstützungsleistungen wurde durch den Landesbeauftragten mit Unterstützung der Staatskanzlei erarbeitet. Seit dem 1. Juni 2022 sind Antragstellungen möglich. Der Landesbeauftragte veröffentlicht hierzu regelmäßig die entsprechenden Zahlen.

Die Situation der ehemaligen DDR-Heimkinder wird aus Sicht der Betroffenen kaum als befriedigend angesehen, zumal die Umsetzung ihrer Forderung, nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein einen Härtefallfonds für all diejenigen einzurichten, die ihre Scham und Sprachlosigkeit erst nach dem Auslaufen des Fonds zur Heimerziehung in der DDR überwinden konnten, angesichts immer neuer finanzieller Belastungen für den Landeshaushalt schwieriger ist. Mit der Umsetzung der noch immer offenen Forderung der Möglichkeit einer wiederholten Antragstellung auf Rehabilitierung konnten wir uns seit 2017 mit dieser Forderung gegenüber dem Bund nicht durchsetzen, auch als ostdeutsche Länder insgesamt gegenüber dem Bund nicht durchsetzen, und zwar sowohl bei der vorhergehenden Bundesregierung als auch bei der gegenwärtigen Bundesregierung. Ich denke, dass das aber, wenn man dies tun würde, mit Blick auf die Folgeansprüche die Situation wenigstens für einen kleinen Teil der Betroffenen verbessern könnte.

Es ist, wie gesagt, ein Zweitantragsrecht nicht vorgesehen, gleichzeitig schließen nicht alle Oberlandesgerichte in den ostdeutschen Ländern bei einer entsprechenden Begründung ein solches Zweitantragsrecht aus. In einem in Thüringen anhängigen Verfahren wird geprüft, ob die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Ich fände es sehr positiv, wenn dies so wäre, insbesondere deshalb,

weil der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gegenwärtig noch keine Änderung der geltenden Rechtslage vorsieht. Deshalb gehört eben auch das zweite Antragsrecht zu den Forderungen, die im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu beraten sind.

In Ziffer 3 des Antrags geht es um die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung. Da kann ich Ihnen mitteilen, dass das BMBF die Forschungsverbünde in der zweiten Förderphase weiter fördert. Dem Forschungsverbund „Diktaturerfahrung und Transformation“, an dem die FSU Jena, die Universität Erfurt, die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora und die Stiftung Ettersberg beteiligt sind, ist es in einem wettbewerblichen Verfahren gelungen, auch in der zweiten Förderphase vom BMBF gefördert zu werden. Und sie erhalten laut Bundesregierung zur Fortsetzung der Forschungsprojekte in der zweiten Förderphase insgesamt rund 8,6 Millionen Euro.

Von den elf antragstellenden Verbünden für die zweite Förderphase seien nur diejenigen Verbünde nicht für eine weitere Förderung vorgesehen, deren bisherige Ergebnisse und für das Anschlussverfahren das wissenschaftliche Gutachtergremium nicht überzeugen konnten. Drei Förderverbünde der ersten Phase hätten keinen Fortsetzungsantrag gestellt. Mit Blick auf die künftige DDR-Forschung hat die Ministerpräsidentenkonferenz Ost in ihrer Sonderkonferenz mit dem Bundesbildungsministerium am 19. Oktober 2023 die Sicherstellung der Förderung der DDR-Forschung auch nach 2025 durch den Bund eingefordert.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Ziffer 4 des Antrags thematisiert die Verwendung der Auszahlungen aus dem von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, kurz PMO-Vermögen. Diese erfolgt auf der Grundlage der zum 1. Juni 2018 in Kraft getretenen aktualisierten Verwaltungsvereinbarung mit dem BvS. Die Mittelverwendung ist danach zweckgebunden auf investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder zu sozialen und kulturellen Zwecken im Bereich der öffentlichen Hand oder der nichtstaatlichen Träger. Sogenannte PMO-Mittel … Für diejenigen, die mit dem Begriff „PMO“ nichts anfangen können: Es ist das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, deren früheres Vermögen ist quasi das Geld, das jetzt auch noch ausgezahlt wird. Diese Mittel werden im Rahmen der Zweckbindung auch für Investitionen bei den im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorten eingesetzt. Sofern keine Sondereffekte eintreten, wird die BvS eine erneute Abrechnung zum 31. Dezember 2025 erstellen. Wenn Thüringen danach erneut PMO-Mittel zufließen sollten, erfolgt die Verwendung entsprechend den in der Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen Zwecken.

Lassen Sie mich hierzu feststellen, dass sich die Landesregierung – insbesondere auch während des Vorsitzes Thüringens in der MPK-Ost im Jahr 2019 – für eine Veränderung dieser Verwaltungsvereinbarung eingesetzt hat, damit die flexiblere Verwendung ermöglicht wird. Dem ist die BvS entgegengetreten mit dem Argument, dass jegliche Erleichterung bei der Zweckbindung eine Änderung des DDR-Parteiengesetzes nach sich ziehen würde und für eine solche Gesetzesänderung hat sich bislang keine Mehrheit gefunden. Insofern stellt die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung in 2018, nämlich die Verlängerung der Verwendungsfristen von zwei auf vier Jahre, den maximal erreichbaren Kompromiss dar.

Damit beschließe ich – noch in der Zeit bleibend – meinen Sofortbericht zum entsprechenden Antrag. Ich möchte den Fraktionen auch dafür danken, dass sie sich in dieser Wahlperiode übergreifend dem Thema der Aufarbeitung der SED-Diktatur verpflichtet gefühlt haben und darf, denke ich, nicht nur im Namen der Landesregierung Herrn Wurschi ganz herzlich für seine Arbeit danken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in verlängerter Redezeit verhandelt werden. Ich frage ins Rund: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht, zur Nummer 1 des Antrags? Das sind die Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Parlamentarische Gruppe und auch die AfD-Fraktion – also alle. Dann wird auf Verlangen aller Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht zur Nummer 1 des Antrags geführt. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags.

Und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Prof. Dr. Polster, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Bühne und im Livestream! Wenn auch der Anlass unseres Antrags einige Zeit zurückliegt, bleiben das Thema „DDR, SED-Unrechtsaufarbeitung“ und die notwendige Analyse der Situation von Opfern dieses Unrechts sowie eine entsprechende Opferhilfe für die CDU-Fraktion nach wie vor eine wichtige staatspolitische Aufgabe, von der wir nicht ablassen werden. Der 17. Juni steht nicht allein für die blutige Niederschlagung des Volksaufstands in der DDR im Jahr 1953 und die schon damals vorgebrachten Forderungen nach

(Minister Prof. Dr. Hoff)

freien Wahlen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wiedervereinigung. Er steht auch und vor allem als Gedenktag für alle diejenigen, die bis zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 die Gewalt, die Willkür und die Repressalien des politischen Systems und seiner Institutionen in der DDR erleben mussten. Deshalb vielen Dank, Herr Minister Hoff, für Ihren heutigen Bericht.

Umso enttäuschender war es für mich gestern, dass unser Antrag auf die heutige Befassung nicht auf Zustimmung aller Fraktionen traf. Bereits im März vergangenen Jahres hat der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur den ersten Teil der Ergebnisse der Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes unter dem Titel „Geteilte Erfahrungen“ vorgestellt. Die CDU-Fraktion hatte diesen Bericht zum Anlass genommen, um hier im Thüringer Landtag die Aufarbeitung des DDR/SEDUnrechts als eine der Kernaufgaben der Erinnerungs- und Gedenkkultur im Freistaat Thüringen ein weiteres Mal zu thematisieren und insbesondere die Wiedergutmachung von in der DDR begangenem Unrecht als eine wichtige, notwendige, kontinuierliche gesellschaftspolitische Aufgabe herauszustellen, die es auch in Zukunft fortzusetzen gilt.

Zwischenzeitlich liegt nun auch Teil 2 des Berichts vor, in dem 40 rehabilitierte Betroffene des SED-Unrechts ihre Verfolgungsgeschichte, ihre Erfahrungen mit der Rehabilitierung sowie ihre aktuelle Lebenssituation im Rahmen von Einzelinterviews wiedergeben. Diese Interviews gewähren einen Einblick in die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen, auch gegenüber der Politik. So ist es ihnen unter anderem wichtig, die wissenschaftliche Forschung hinsichtlich der Langzeitfolgen verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden fortzusetzen und deren Ergebnisse endlich in die entsprechende Gesetzgebung einfließen zu lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es wurde in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Gebiet dieses Wiedergutmachungsprozesses zwar viel erreicht, doch meinen wir, dass die beiden vorgelegten Teilberichte des Thüringer Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur auch deutlich machen, dass immer noch Bereiche und Situationen existieren, die gemeinsame Anstrengungen erfordern. Seit der Wiedergründung des Landes Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtstaats und vor allem für dessen Opfer stark gemacht. Mit diesen Initiativen, die von der CDU hier

im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen, dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der SBZ und in der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist.

Neben dieser Erinnerung sind für uns vor allem die Opfer und ihre Schicksale von besonderer Bedeutung. Für viele Betroffene ist es nachvollziehbar sehr wichtig, dass ihr Leid und ihr Status als Opfer der SED-Diktatur anerkannt werden. Neben der juristischen Rehabilitierung spielt dabei auch die Entschädigung eine große Rolle, die wir mehrfach zum Beispiel in Verbindung mit der Verteilung der PMO-Mittel und einer Einrichtung eines Härtefallfonds für die betroffenen Opfergruppen thematisiert haben. Nur noch einmal zu Ihrer Erinnerung, weil dies auch in den Medien gerne unter den Tisch fällt: Die Einrichtung dieses Härtefallfonds für die SED-Unrechtsopfer ist ausschließlich auf eine Initiative der CDU-Fraktion zurückzuführen

(Beifall CDU)

und wurde von der Regierungskoalition zunächst heftigst kritisiert. Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur bewertet den Härtefallfonds im zu beratenden Bericht hingegen als sehr positiv. Es hat sich also für die Betroffenen gelohnt, dass die CDU-Fraktion bei den damaligen Haushaltsverhandlungen hartnäckig geblieben ist und auf ihre Forderungen bestanden hat.

Wir können zwar das Leid der Opfer der SED-Diktatur nicht mehr ungeschehen machen, aber wir sollten es zumindest lindern. Eine Entschädigung sollte deshalb für alle gelten, die Unrecht im Namen von SED und Stasi erfahren haben. Ich verspreche Ihnen, dass die CDU-Fraktion nicht müde wird, auch weiterhin dieses Anliegen im Parlament zu thematisieren.

(Beifall CDU)

Die Forderungen sind weiterhin aktuell, trotz des erst kürzlich vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Laut diesem Gesetzentwurf soll für die Opfer der SED-Diktatur ein bundesweiter Härtefonds gegründet werden. Ebenfalls vorgesehen sind dynamische Opferrenten sowie eine einmalige Entschädigungszahlung für Opfer von Zwangsaussiedlung in Höhe von 1.500 Euro.

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat heute bei der Vorstellung ihres Jahresberichts zu Recht auf die erheblichen Schwächen der geplanten Reform der Unterstützung hingewiesen. Diese sollten von der Thüringer Landesregierung im Bundesrat angemahnt und beseitigt werden. Neben der Dynamisierung der Opferrente müssen zunächst die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Erwartet wird eine Erhöhung um 9 Euro im Monat – und das fünfeinhalb Jahre nach der letzten Anpassung. Die Renten der Stasioffiziere sind im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen, die Opferrente nur um 3 bis 4 Prozent. Es muss leichter werden, Gesundheitsschäden durch Verfolgung anerkennen zu lassen – anhand definierter Kriterien für schädigende Ereignisse, wie Haft oder Jugendwerkhof sowie bei Krankheitsbildern, wie posttraumatischen Belastungsstörungen, sollte der Zusammenhang als gegeben angesehen werden.

Für die Thüringer CDU ist im Gesetzentwurf insbesondere inakzeptabel, dass explizit geplant wird, Zwangsausgesiedelte von einer Entschädigungsleistung auszuschließen, wenn sie bereits Leistungen der Stiftung „Zwangsausgesiedeltenhilfe Thüringen“ erhalten haben.

(Beifall CDU)

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bund nun mit der gesamtdeutschen Gesetzgebung die Zwangsausgesiedelten in Thüringen von der Entschädigung für erlittenen Heimatverlust ausschließen möchte.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich den vorliegenden Bericht von Minister Hoff noch zum Anlass nehmen, um der Forderung der CDU-Fraktion gegenüber der Landesregierung Nachdruck zu verleihen, bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht nachzulassen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Frau Prof. Dr. Polster, mit Ihrem letzten Wort, dass die Landesregierung aufgefordert wird, im Kampf gegen die Beseitigung der Folgen des SED-Unrechts nicht nachzulassen, haben Sie ja auch schon selbst richtigerweise angeführt, dass dieser Kampf oder diese Auseinandersetzung hier die ganzen letzten Jahre auch aktiv

(Abg. Prof. Dr. Polster)

geführt wird. Das kam ja auch im Bericht des Ministers Hoff hier zum Ausdruck, für den ich mich auch hier seitens der Koalitionsfraktionen sehr herzlich bedanken möchte.

Es ist nicht so gewesen, Frau Dr. Polster – da Sie ja auch recht kurz erst in diesem Parlament weilen, müssen Sie sich ja auch daran nicht erinnern –, dass es so quasi immer nur auf CDU-Seite die Initiative zu dieser Aufarbeitung gegeben hätte. Es gehört zu den wichtigsten Verhandlungsergebnissen – auch damals der ersten –rot-rot-grünen Regierung hier im Freistaat, dass dieser Aufarbeitung ein sehr wichtiger Teil in der Koalitionsvereinbarung eingeräumt wurde, der stand schon in der Präambel, auch gleichzeitig mit dem Umgang mit Tätern der damaligen Zeit. Deswegen ist das hier immer ein gemeinsames Anliegen gewesen.

Warum wir uns gestern bei der Aufnahme in die Tagesordnung enthalten haben, ist auch schnell erklärt: Es war ja schon länger klar, dass der 17. Juni bevorsteht, und der Aktualisierung des Antrags durch Ihre Fraktion hätten auch Aktualisierungen von uns folgen können, wenn wir das schon eher gewünscht hätten, denn wir haben erfahren – auch durch den Bericht des Ministers, aber auch durch Ihren Redebeitrag –, dass wir gerade in einem fließenden Prozess der Überarbeitung sind, auch gerade der bundesgesetzlichen Regelungen. Da hätten wir den einen oder anderen Vorschlag dann auch gern noch angehängt, weil es wirklich ein gemeinsames Anliegen ist.

Und, wie gesagt, der alte Antrag war etwas sehr redundant, weil dort sehr viele oder ausschließlich Sachen enthalten waren, die längst in Arbeit sind, wie wir eben gehört haben. Da hätten wir nicht so richtig gewusst, warum wir da hätten zustimmen sollen. Diesmal werden wir zustimmen – selbstverständlich –, und zwar deswegen, weil jetzt in beiden Reden, die wir schon hier gehört haben, zum Ausdruck gekommen ist, dass es Nachbesserungsbedarf oder weiteren Handlungsbedarf gibt, auch angesichts der gerade im Bund laufenden Reform, die von den entsprechenden Beauftragten geltend gemacht worden ist. Diesen Beauftragtenforderungen können wir uns natürlich auch weitgehend anschließen.

Vielleicht noch eine Sache aus Ihrem Altantrag, dem bisherigen Antrag, dass Sie die Frage gestellt hatten, wie die Landesregierung damit umzugehen gedenkt, dass Teil 1 des Berichts, der damals hier zu bewerten war, allein seitens der Thüringer Bevölkerung eine Bewertung der DDR-Zeit widergibt, dass diese positiv

gewesen sei. Und damit sollte die Landesregierung irgendwie umgehen.

Zu diesem Punkt muss ich Ihnen sagen, der ist durchaus widersprüchlich auch in den Forschungs- und Erhebungsergebnissen. Andererseits ist auch bei den Bürgern, die die ehemalige DDR als positiv empfinden, gleichzeitig im Rückblick die Zustimmung gewachsen, dass es Entschädigungsleistungen braucht für die Opfer des SED-Unrechts. Also das wäre dann ein gewisser Widerspruch. Damit ist sicherlich nicht alles so am Verharmlosen, wie Sie das möglicherweise unterstellt haben.

In den Erinnerungen scheint manches weniger schlimm, als es gewesen ist. Den Eindruck hatten wir auch

schon heute Morgen, als es hier um die Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt ging – obwohl ich das natürlich nicht in einen Topf werfen will und das etwas ganz anderes ist.

Die Ambivalenz des Rückblicks auf die DDR und die Nachwendegeschichte zeigt sich, wie gesagt, auch daran, dass die Opfer des SED-Unrechts und die Entschädigungsforderungen auf ein immer stärkeres Verständnis stoßen – und das auch zu Recht. Ihre Sorge um die Finanzierung der Entschädigungsleistungen sehen wir auch als eine Zusage an, dass man sich in künftigen Haushaltsverhandlungen dort auch im Thüringer Haushalt starkmacht.

Wir haben ja den Heimkinderfonds, der schon jetzt ein gelungenes Instrument unter vielen anderen ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die veranschlagte Million auch entsprechend vollumfänglich ausgereicht wird.

Alles, was in Ihrem Antrag jetzt unter Punkt 2 genannt wird, ist praktisch die Kopie des Forderungskatalogs unseres Landesbeauftragten. Dem schließen wir uns gern an. Vom Landesbeauftragten wird insofern auch der Bitte, sich dafür auf Bundesebene starkzumachen, schon seit geraumer Zeit nachgegangen. Das können Sie den bisherigen Berichten des Landesbeauftragten, aber auch der aktuellen Schilderung unseres Ministers entnehmen.

Schließlich geht es jetzt ganz aktuell – auch das war in Ihren beiden Reden Thema – um die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden, die bisher eben noch nicht ausreicht und wo eine Lösung auf Basis einer kriterienbasierten Vermutungsregelung erfolgen solle, also kein strenger Kausalitätsnachweis mehr erfolgen muss, der gar nicht erbracht werden kann.