Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eingangs bewusst von einer systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses gesprochen. Denn im Besoldungsrecht müssen wir uns in den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Parametern und Leitplanken bewegen. Daher ist eine Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifvertrags in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Dies wurde mit Ausnahme bestimmter Einmalzahlun

(Abg. Montag)

gen, die neben den linearen Steigerungen meist on top kamen, in Thüringen in der Vergangenheit auch nie praktiziert. Wir haben immer systemgerecht übertragen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass hier die unmittelbare Übernahme der Sockelbeträge gefordert wird, aber dieser Schritt würde den verfassungsrechtlich bindenden Parameter des internen Abstandsgefüges zwischen den Besoldungsgruppen verletzen. Denn am Ende muss der lineare Abstand von der untersten Besoldungsgruppe A6 bis zu A16 eingehalten werden. Ein absoluter Betrag für alle, so richtig und nachvollziehbar er wäre, würde diesen Anforderungen nicht genügen, denn gemessen am Grundgehalt bedeutet eine Erhöhung um 200 Euro in der A6 eine Steigerung um 7,66 Prozent in der A16 eben nur um 1,66 Prozent. Für die dadurch entstehende Stauchung des Besoldungsgefüges um knapp 4 Prozent besteht kein gesetzlicher Spielraum.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 ausgeführt: „[Die] […] Abstände

zwischen den Besoldungsgruppen […] dürfen […] nicht infolge von Einzelmaßnahmen […] nach und nach eingeebnet werden.“ Daran halten wir uns mit diesem Gesetzentwurf. Am Ende müssen wir als Gesetzgeber also dafür Sorge tragen, dass das Thüringer Besoldungsgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Wir sind dafür verantwortlich, dass es für sich genommen vor Gericht standhält. Eine Bezugnahme beispielsweise auf andere Länder hilft uns hierbei nicht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der neuerlichen Übertragung der Tarifeinigung erfüllen wir nicht nur unseren verfassungsrechtlichen Auftrag im Rahmen der Besoldungsgesetzgebung, es ist gleichzeitig ein Signal der Wertschätzung an alle Beamtinnen und Beamten in Thüringen, denen ich an dieser Stelle für ihre Arbeit danken möchte. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kießling, Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir behandeln heute in zweiter Beratung wieder ein notwendiges Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge der Landes- und Kommunalbeamten sowie der Richter und der Versorgungsempfänger Thüringens. Die Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus dem Besoldungsgesetz selbst mit der Anpassung an die allgemeine finanzielle Situation, den daraus folgenden Ergebnissen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und zum anderen aus der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verpflichtung an das Land Thüringen zur Beobachtung der tatsächlichen Lebensverhältnisse. Das Gericht hat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die Alimentationen auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. An diesem Punkt des Müssens stehen wir heute wieder. In Bezug auf den Mindestabstand zwischen der Besoldung und der Grundsicherung sind dabei ferner sozialrechtliche Änderungen zwingend zu berücksichtigen. Im Ergebnis muss der Besoldungsgesetzgeber damit, soweit erforderlich, auch über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus tätig werden, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, so der grundsätzliche Auftrag. Diesmal sollen die Änderungen für zwei Jahre, nämlich für 2024 und 2025, gelten. Inwieweit die Anpassung für 2025 dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts standhält, wird sich zeigen, meine Damen und Herren.

Zeigen lassen kann sich auch die durchgeführte öffentliche Online-Diskussion zum Gesetzentwurf der rotrot-grünen Landesregierung. Diese wurde leider nicht ausreichend im Haushalts- und Finanzausschuss

(Abg. Merz)

ausgewertet. Es wurden die Berufsverbände verpflichtend schriftlich angehört. Ich darf Ihnen – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – einmal aus der Vorlage 7/6630 – da geht es um die öffentlich durchgeführte Onlinediskussion –, welche den vorgelegten Gesetzentwurf sehr gut einordnet und zusammenfasst, zitieren, denn Zahlen haben ja meine Vorredner schon genügend vorgetragen, darauf will ich jetzt nicht noch mal eingehen. Deswegen zitiere ich Ihnen mal, was dort geschrieben wurde: „[D]en Gesetzentwurf lehne ich aus folgenden Gründen ab: Wieder einmal wird dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Ziel ganz offensichtlich allein darin besteht, einzig aus finanziellen Gründen die Besoldungsanpassung, die zur Wahrung des Abstandsgebotes aufgrund der Erhöhung von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen erforderlich ist, in einer Weise vorzunehmen, dass gerade so noch eine verfassungsgemäße Ausgestaltung gelingen soll. Allein schon diese Herangehensweise, den Beamten und Richtern nur das zu gewähren, was der Gesetzgeber von Verfassung wegen geben muss, zeigt deutlich, welche Wertschätzung der Gesetzgeber seinen Beamten und Richtern entgegenbringt, nämlich keine.

(Beifall AfD)

Für das Jahr 2024 soll den Beamten trotz hoher Inflation nahezu eine ‚Nullrunde‘ zugemutet werden. Gerade von einer ‚Linken‘ Regierung, die ständig ‚faire Löhne‘ fordert, ist dies nach meinem Verständnis ein Armutszeugnis. Gut, dass dieses Jahr Landtagswahl ist!“.

(Beifall AfD)

Ich darf an dieser Stelle zur besseren Einordnung der Aussage des Beamten noch erwähnen, dass wir aktuell auch einen Untersuchungsausschuss zur Staatssekretärsaffäre der rot-rot-grünen Landesregierung haben. Hier geht es um die Ansicht des Landesrechnungshofs, dass die rot-rot-grüne Landesregierung mehrere Staatssekretäre rechtswidrig eingestellt hat, was aus einem großen Bericht der unabhängigen Behörde in Rudolstadt hervorgeht. Hier geht es um die Einstellung und Bezahlung von politischen Beamten und wir reden hier von der Beamtenbezahlung. Es wurde auch nach unserer Ansicht großzügig eingestellt und bezahlt, oft nur nach der Farbe des Parteibuchs, weniger nach Leistung und Befähigung,

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wurde nun zu wenig oder zu viel bezahlt?)

was ein Schlag ins Gesicht der normalen Beamten ist, welche die notwendigen Arbeiten im Freistaat erledigen, und das oft bis an die Leistungsgrenze, gerade in den unteren Besoldungsstufen. Gern wiederhole ich den Satz des Zitats des Beamten: „Gut, dass dieses Jahr Landtagswahl ist.“

Ich möchte an dieser Stelle auch an meine Kleine Anfrage zum Thema „Leistungsgerechte Beamtenbesoldung in Thüringen“ nebst Antwort in der Drucksache 7/4192 erinnern. Ja, es gibt leider einen Konflikt zwischen der tatsächlich durchgeführten Arbeit und gerechter Bezahlung, meine Damen und Herren. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass wir als AfD und der Rechnungshof seit Jahren ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept fordern, auch gerade im Hinblick auf den Stellenaufwuchs, zum Beispiel im grün geführten Umweltministerium. Ebenso gehört zur Wahrheit dazu, dass wir als AfD seit 2013 aufgrund der Konstruktion des Euros vor einer massiv steigenden Inflation gewarnt haben. Die Anpassung der Besoldung in diesem Gesetzentwurf ist ursächlich auf diese massiv gestiegene Inflation zurückzuführen. Die AfD hatte somit recht gehabt mit ihrer Kritik am Euro bzw. an der Ausgestaltung des Euros.

In der Drucksache 7/10134, der Beschlussempfehlung des Ausschusses, wurden als Ergebnis der Beratung nach § 18b noch ein § 18c – Erstattungsregelungen für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie – hinzugefügt im Bereich „Schulen in freier Trägerschaft“. Hier sollen dann 80 Prozent der Inflationsausgleichszahlungen an die beschäftigten Lehrer, sonderpädagogischen Fachkräfte und Erzieher im Primarbereich auf

Antrag an die Schulträger erstattet werden. Diese Regelung ist sicherlich notwendig und auch sachgerecht. Diese Ausgleichszahlung wäre jedoch nicht notwendig gewesen, sofern nicht die Inflationsraten durch die Politik der EU und der Europäischen Zentralbank so massiv nach oben getrieben worden wären. Durch diese Politik steigen unter anderem auch die Personalausgaben in unserem Landeshaushalt und natürlich sind auch die kommunalen Haushalte davon betroffen, sie steigen massiv an und auch unsere Bürger werden dadurch halt leider kalt enteignet.

Diese Finanzpolitik muss daher dringend geändert werden, was aber ein anderes Thema ist, das kann ich jetzt hier nicht ausführen. Ja, die bisherige Bezahlung und Besoldung gehören auf den Prüfstand, wie auch die CDU-Vorredner das schon gesagt haben, denn wir wollen auch gern, dass hier diese Bezahlung und Besoldung in einem besseren Einklang mit der Wertschätzung unserer Beamten erfolgt. Ich möchte daher lieber an dieser Stelle schließen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und danke auch allen Beamten und Angestellten in unserem Freistaat für ihre Arbeit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Hande das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, der vorliegende Gesetzentwurf in der Drucksache 7/9853 umfasst 232 Seiten Papier. Aber nicht nur von der Seitenzahl ist er sehr umfänglich, sondern eben auch von der Wirkung auf den Haushalt. Im Kernhaushalt belaufen sich die Änderungen aus diesem Gesetz in diesem Jahr auf 43 Millionen Euro, im nächsten Jahr auf 140 Millionen Euro und ab 2026 jährlich auf 150 Millionen Euro. Allein diese Dimension zeigt schon, dass man hier doch etwas behutsam an die Thematik herangehen muss. Der Grund für diesen Gesetzentwurf ist die regelmäßige Anpassung der allgemeinen wirtschaftlichen finanziellen Verhältnisse und der Entwicklung, und dabei werden insbesondere die Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder berücksichtigt als auch natürlich die Bestimmungen zur verfassungsgemäßen Alimentation.

Und hier ist auch schon ein erster Knackpunkt oder Kritikpunkt, den wir auch in der Anhörung haben lesen können oder wahrgenommen haben, denn hier eine getrennte Betrachtung der Anpassung der Tarifregelung der Tarifgemeinschaft der Länder an das Besoldungssystem und der angemessenen Alimentation vorzunehmen, ist meines Erachtens ungerechtfertigt, da beide doch gewisse Einflussfaktoren auf ein und dasselbe Besoldungsrecht sind. Also sind die hier im vorgelegten Gesetzentwurf angedachten jetzt 1,462 Prozent meines Erachtens durchaus sachgerecht. In der Anhörung, die wir durchgeführt haben – und eine Bemerkung sei mir gestattet, im Online-Diskussionsforum war in einer Wortmeldung zu lesen, dass ja die Abgeordneten des Landtags hoffentlich auch diese Beiträge lesen und ich darf allen, die sich daran beteiligt haben, versichern, dass wir alle Zuschriften und auch die Zuschriften im Online-Diskussionsforum sehr genau lesen. Und in der Folge möchte ich auch darauf noch weiter eingehen.

Ein großes Diskussionsthema war und sind – das haben wir hier auch festgestellt oder nehmen das mit – der 200-Euro-Sockelbetrag. Hier spielt das Abstandsgebot eine bedeutende Rolle, und ich versuche das mal mit meinen Worten zu beschreiben. Bei den Beschäftigten, also den Nichtbeamten, gibt es eine Gehaltserhöhung von 200 Euro für alle. Also der Kollege in der E5 bekommt 200 Euro mehr und der leitende Angestellte in der E15 bekommt auch 200 Euro mehr. Bei den Beamten geht das so nicht. Zumindest im vorliegenden Gesetzentwurf gilt das für die Thüringer Beamtinnen und Beamten nicht. In

(Abg. Kießling)

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geht es. Wir zahlen statt 200 Euro für alle also 4,76 Prozent mehr wegen eben dem Abstandsgebot. Ich verdeutliche das gern an zwei Beispielen: Ein Beamter in der Besoldungsgruppe A6 als Justizoberassistent am Landgericht bekommt ein Grundgehalt von etwa 3.000 Euro. 4,76 Prozent davon sind 142,80 Euro Grundgehaltserhöhung, brutto. Zusammen mit der Erhöhung der allgemeinen Zulage bekommt er etwa 110 Euro netto mehr. Einem Angestellten mit der Gehaltserhöhung von 200 Euro bleiben nach Steuern, Sozialversicherungen, VBL etwa 105 Euro netto. Also wird der Beamte leicht bessergestellt als Angestellte. Dieser Unterschied ist meiner Meinung nach aber gering, und ich würde behaupten, dass das Tarifergebnis mit dem Sockelbetrag an dieser Stelle gut umgesetzt ist. Beamten und Beschäftigte werden also gleichbehandelt. Beim Beispiel 2 ist eine Präsidentin mit der Besoldungsgruppe B9. Sie bekommt 12.000 Euro Grundgehalt im Monat. 4,76 Prozent sind bei ihr aber nicht 142 Euro wie beim Justizoberassistenten, sondern 570 Euro. Netto nach Steuern bedeutet das bei der B9 also etwa 330 Euro monatlich mehr im Portemonnaie. Das ist ein Vielfaches gegenüber den unteren Besoldungsgruppen und auch fast das Dreifache dessen, was nichtbeamtete Beschäftigte in allen Entgeltgruppen bekommen. Der Grund dafür ist eben jenes Abstandsgebot. Und der Abstand wird eben nicht in Euro gemessen. Nein, er bestimmt sich relativ, also in Prozent oder Vielfachen. Viele Anzuhörende sehen das als kritisch, und dem schließe ich mich an. Hier werden untere Besoldungsgruppen zwar nicht benachteiligt, aber höhere über Gebühr begünstigt. Es gab weitere Kritikpunkte aus den Anzuhörendenzuschriften, unter anderem die Streichung der unteren Besoldungsstufen. Hier wird gesagt, dass dies ungerechtfertigt bzw. ungerecht gegenüber länger beschäftigten Beamtinnen und Beamten sei. Das teile ich nicht. Ich denke, vielmehr könnte man über eine Anpassung der Zulagen, zum Beispiel bei der Polizei, auf das Bundesniveau von 228 Euro nachdenken, um die Attraktivität zu steigern. Aber, und das gehört der Ehrlichkeit halber dazu, das Besoldungsgefüge in Thüringen hat sich – und das entnehmen Sie auch dem Gesetzentwurf – in den Jahren 2010 bis 2025 um 44,82 Prozent erhöht. Zum Vergleich: Bei Tarifbeschäftigten war es gerade mal ein Prozentpunkt mehr. Ein weiterer Kritikpunkt, der ist der sogenannte alimentative Ergänzungszuschlag. Viele, nahezu alle Anzuhörende kritisieren den. Hier wird ein Betrag von bis zu 531,23 Euro in diesem Jahr gezahlt, sofern der Partner oder die Partnerin des Beamten nicht erwerbstätig ist und Kinder da sind. Das wird meines Erachtens durchaus zu Recht als Herdprämie bezeichnet und ist nicht mehr zeitgemäß und bildet schon gar nicht ein modernes Gesellschaftsbild ab.

Ähnlich verhält es sich mit den Familienzuschlägen. Diese sind in Thüringen ab dem dritten Kind tatsächlich im Vergleich im Durchschnitt gesehen relativ hoch. Hier kann man zumindest sagen, dass die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung einen enormen Anteil der Gesamtbesoldung einnehmen. Da bleibt aber tatsächlich die Frage: Folgt die Besoldung hier dem Amt oder eher dem Familienstatus? Der Ehrlichkeit halber muss man auch hier sagen: Beiden. Jedoch ist zu beobachten, dass mit den Jahren jetzt auch im Zuge der verfassungsgemäßen Alimentation in den letzten Gesetzgebungsverfahren meiner Meinung nach

hier eine gewisse Unwucht entstanden ist. Für die Zukunft gilt es, diese Unwucht auszugleichen.

Hier sage ich gleich von vornherein: Wir werden als Fraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf zustimmen, trotz aller Kritik, die ich gerade genannt habe. Ich muss aber dennoch sagen, dass eine Nachbesserung im Besoldungsgefüge in Thüringen an und für sich auch für mich notwendig erscheint. Nichtsdestotrotz muss ich da dem Kollegen Kowalleck, der mir vielleicht zuhört, zustimmen, der sagt, dass dies nicht kurzfristig zu gewährleisten sei, aber eine Nachbesserung ist notwendig. Oder besser noch, wir machen es so: Wir beenden die Zersplitterung des Besoldungsrechts in Deutschland und schaffen wieder bundeseinheitliche Regelungen. Das wäre für alle das Einfachste und Gerechteste. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich kann ja verstehen, dass unter manchen Abgeordneten die Notwendigkeit gesehen wird, beim Beamtenbund und bei anderen Beamtinnen und Beamten noch mal zu sagen, ich habe mich für dich eingesetzt, aber die Taubert hat es halt nicht zugelassen. Mag ja alles sein. Ist so, kann man nicht ändern, Finanzminister bekommen keine Besoldung, sondern Schmerzensgeld. Jeder, der das mal machen möchte, kann sich schon darauf einstellen.

Ich möchte zu dem, was gesagt wurde, doch noch mal ganz kurz antworten. Zunächst einmal, für uns als Finanzministerium und auch für mich persönlich: Alle Beamtinnen und Beamten, egal wo sie sitzen und was sie tun, sind für mich wertvolle Beamtinnen und Beamte, die befinden sich nicht nur in der Polizei und sind der Öffentlichkeit sehr ausgesetzt. Deswegen, Herr Montag, haben Sie das sicherlich so gesagt, aber wir haben natürlich in der Justiz und im Bau – da sind nicht so viele Beamte, aber die werden auch beschimpft – und an vielen anderen Stellen, natürlich bei uns und auch in der Kommunalverwaltung Beamtinnen und Beamte, die ihre Arbeit jeden Tag tun und denen es nicht immer leichtfällt, auch klarzumachen, dass dieser Status des Beamtentums jetzt nicht das allergrößte Privileg ist und nicht die allergrößte Bevorteilung.

Trotz alledem ist es so, dass wir den letzten Jahren schon Bevölkerungsgruppen aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgeschlossen haben. Wir haben keine einfache Arbeit mehr, die können wir gar nicht bezahlen, sonst würden die – wie es gerade schön geschildert wurde von Herrn Hande –, die sehr viel Besoldung bekommen, noch mehr Besoldung bekommen und es würde denen, die wenig Besoldung bekommen, überhaupt nichts nutzen.

Deswegen haben wir schon die A5 abgeschafft, schon vor vielen Jahren, die A6 ist schon in den untersten Stufen abgeschafft. Wir haben für viele Beamtinnen- und Beamtengruppen, gerade bei der Polizei, bei der Justiz, auch in der Steuerverwaltung, die Eingangsämter abgeschafft, damit wir gleich in eine höhere Besoldung eintreten. Das heißt, wir haben sehr viel dafür getan, dass Beamtinnen und Beamte ein ausreichendes Einkommen, eine ausreichende Besoldung haben.

Ich will mich diesem Streit zwischen Beamten und Angestellten nicht aussetzen, denn jeder hat dafür gute Argumente, dass er glaubt, er ist schlechter bezahlt als der andere. Aber – wie gesagt – unsere Angestellten

werden nach Tarif bezahlt und sie machen an manchen Stellen gleichwertige Arbeit. Deswegen ist es vernünftig, dass die Besoldung und die Vergütung der Angestellten zusammenbleibt.

All das, was Sie heute hier vorgeschlagen haben, sind schöne Vorschläge, aber die führen dazu, dass die Angestellten in Zukunft wesentlich schlechter vergütet werden als die beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das führt einfach dazu. Das ist das, was Sie wollen. Sie müssen sich darüber im Klaren werden, dass Sie das wollen, wenn Sie das sagen. Wenn Sie es nicht wollen, müssen Sie es anders sagen, aber genau das sagen Sie.

Es ist angesprochen worden: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation – wir haben das selber ja nicht bekommen, das Urteil, aber andere – ist geurteilt worden, dass

(Abg. Hande)

wir uns mit dem SGB II vergleichen müssen. Das war nicht unsere Idee, das war eine Idee eines Gerichtes gewesen, das meines Erachtens, ohne die Gesamtauswirkung genau erkennen zu können, so geurteilt und gesagt hat, das ist der Mindestbetrag. Und das Gericht hätte aber auch wissen müssen, dass es noch vier andere Parameter schon mal in früheren Zeiten beschlossen hat und dass diese Parameter nicht einfach zusammenpassen.

Was gar nicht zusammenpasst und deswegen haben wir auch keinen Bericht vorgelegt – Herr Kowalleck, Sie haben das zu Recht so gesagt –: Wir haben uns ja intensiv mit den Gewerkschaften darüber unterhalten. Aber es gibt keine Lösung für das, was Sie wollen. Sie wollen ja eine angemessene Besoldung, die ausreichend ist für alle Beamtinnen und Beamten. Sie möchten, dass im Haushalt nicht mehr Geld ausgegeben wird, und Sie möchten das Leistungsprinzip mit Leistungsprämien durchführen. Und dann haben Sie noch ein paar andere Parameter gesagt. Und wenn Sie das alles zusammenbringen, dann müssen Sie eine von mehreren Bekannten – dann in dem Fall –, einen von mehreren Faktoren fallen lassen. Zuallererst müssen Sie, wenn Sie den Beamtinnen und Beamten das alles versprechen, die Komponente fallen lassen, dass es im Haushalt nicht wesentlich mehr kostet. Dann werden Sie eine Milliarde mehr in die Hand nehmen müssen pro Jahr und dann können Sie das alles umsetzen. Das ist kein Problem. Aber dann müssen Sie eben auch sagen, was Sie an anderer Stelle für die Bevölkerung nicht mehr tun wollen.

Wir haben versucht, mit diesem Gesetzentwurf einfach abzuwägen. Alle Bereiche, die Sie im Landtag hier beschließen, aber die wir auch in der Landesregierung bearbeiten, müssen gleichermaßen ein Recht auf eine ausreichende Finanzausstattung haben. Dem sind wir natürlich auch gefolgt.

Und nun finde ich das schön, dass Herr Kießling den Beamten erwähnt hat. Dieser Beamte, den Sie erwähnt haben, der hat ja auch sehr genau geschaut, was die Ministerin hier am Pult immer erzählt. Ich habe es also auch gelesen. Herzliche Grüße an den Beamten – er weiß ja, dass er gemeint ist. Wir haben viele Male schon auch gut miteinander diskutiert, auch sehr, sehr kontrovers. Aber was der Beamte eben vergisst und was er nicht erwähnt in dem Zusammenhang, ist, dass wir den Beamtinnen und Beamten am 01.01.23 3,25 Prozent mehr Besoldung gegeben haben und nicht den Angestellten. Der Tarifvertrag galt noch. 3,25 Prozent – und das heißt, wenn Sie im Eingangsamt A6 sind mit einer Bruttobesoldung von 2.624 Euro, haben

Sie 85 Euro und 28 Cent mehr bekommen, und zwar über 23 Monate, bevor der Angestellte überhaupt etwas mehr bekommen hat. Und wenn Sie jetzt sagen, das ist aber ungerecht gegenüber den Beamten, dann müssten Sie es schon anders noch mal begründen.

Der Beamte hat also 23 Monate diese 85,28 Euro bekommen – 3,25 Prozent. Und der Beamte, der sich da auch zu Wort gemeldet hat, was er ja gern darf, den schätze ich mal mindestens in der A13 ein. A13, das sind 4.530 Euro. Der hat 23 Monate lang ungefähr 147 Euro mehr bekommen und jetzt beschwert er sich darüber, dass er das nicht einfach obendrauf bekommt. Das ist ja die Beschwerde. Ich finde, wir haben es richtig gemacht, dass wir diese 3,25 Prozent ab dem 1. November angerechnet haben und damit eben nur noch die 1,426 übrig bleiben. Ich finde, das ist Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist nicht nur, dass einer laut schreit und viel bekommt. Denn unter den Widersprüchen und den Klagen ist nämlich kaum ein A6-Beamter dabei. Das haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss schon mal ausgewertet. Ganz wenige Menschen, die wenig bekommen, die wenig Besoldung bekommen, gehen ins Klageverfahren. Es sind die A14er, die A15er, die sich beschweren, dass sie so schlecht behandelt werden.

Und es ist auch nicht eine Frage der Nachwuchsgewinnung, das muss ich Ihnen einfach sagen. Wir haben bei der Nachwuchsgewinnung, wenn wir in den Besoldungsgruppen dann die Eingangsstufen abschneiden, da haben wir Nachfrage, weil jemand schnell etwas mehr bekommt. Aber der Beamte/die Beamten müssen

(Ministerin Taubert)