ja einige Jahre in der Besoldungsgruppe erst verharren, ehe sie, wenn überhaupt, eine Beförderung bekommen können. Dass das natürlich auch so ein Punkt ist, das wissen Sie sicherlich auch.
Also ich kann verstehen, dass Sie jeder Beamtin und jedem Beamten noch mal sagen wollen, Sie haben es der Taubert noch mal gesagt, und Sie können auch schöne Grüße sagen. Ich rede gern mit jedem Beamten und jeder Beamtin, aber wir müssen einfach fair untereinander bleiben. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen damit zur Abstimmung, als Erstes über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/10134. Wer ist hier dafür? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht feststellen. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen als Zweites ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9853 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist hier dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Gegenstimmen kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Damit stimmen wir über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab und ich bitte, sich dafür von den Plätzen zu erheben. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen kann ich nicht feststellen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9864 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/10109 -
Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen hier und am Livestream! Ich will im Rahmen der Berichterstattung noch mal kurz daran erinnern, worum es sich handelt. Es geht darum, dass wir das Hochschulgesetz in Thüringen diesbezüglich ändern, dass der Passus zum Promotionsrecht erweitert wird, und zwar, dass auch den Fachhochschulen in Thüringen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein fachlich begrenztes Promotionsrecht für eine wissenschaftliche Einrichtung – ein sogenanntes Promotionszentrum – verliehen werden kann und das nach einem Begutachtungsverfahren dann entsprechend auch weitergeführt werden kann.
Wir haben den Gesetzentwurf erstmals am 25. April in der 134. Sitzung des Landtages beraten. Wir haben ihn zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Dort wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt, wo sich die Anzuhörenden weit überwiegend positiv zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geäußert haben. Wir haben dann in der 54. Sitzung des Ausschusses am 29. Mai zum Gesetzentwurf beraten. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, gibt es noch eine Änderung; und zwar haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Absatz noch zu ergänzen und zwar dazu, dass der Entwurf der Verordnung dem für Wissenschaft zuständigen Ausschuss zur Herstellung des Einvernehmens vorzulegen ist. Der Ausschuss empfiehlt mit dieser Änderung des Gesetzentwurfs die Beschlussempfehlung und Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Prof. Dr. Polster, Fraktion der CDU, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das Ansinnen, ein eigenes Promotionsrecht für die Fachhochschulen zu schaffen, teilen wir ausdrücklich. Mit der geplanten Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes soll zusätzlich zur bereits bestehenden Möglichkeit einer kooperativen Promotion nach entsprechendem Antrag und wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren ein fachlich begrenztes und zeitlich befristetes eigenständiges Promotionsrecht ermöglicht werden. Diese Anpassung im Promotionsrecht war längst überfällig. Laut Wissenschaftsrat und CHE führt an einem Promotionsrecht für HAWs kein Weg mehr vorbei. Rings um Thüringen sind Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt schon weiter. Mittlerweile gibt es in acht Bundesländern Gesetzesregelungen, die ein Promotionsrecht ermöglichen.
Im Kampf um die besten Köpfe, um Wissenschaftler und den akademischen Nachwuchs hat Thüringen derzeit noch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Thüringen kämpft bei seinen Hochschulabsolventen mit sehr hohen Abwanderungsraten. Adäquate Karrierewege können wir leistungsstarken Absolventen kaum anbieten, trotz hochkarätiger Forschungsprojekte. Das Promotionsrecht ist somit auch ein konkreter Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Thüringen. Die Forschungsorientierung hat sich nicht nur aufgrund der im ThürHG enthaltenen Hochschulaufgabe in den HAWs erheblich verstärkt und es wurden eigene Forschungsprofile entwickelt. Es geht um anwendungsorientierte, vornehmlich interdisziplinäre Forschung und Entwicklung. In den letzten sieben Jahren konnten in Thüringen die Drittmitteleinnahmen der HAWs mehr als verdoppelt werden, trotz geringem akademischen Mittelbau.
Auch vor dem Hintergrund, dass die DATI, die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation, ihren Sitz in Erfurt haben soll, sollte die Umsetzung des Promotionsrechts zügig erfolgen, damit die Standortentscheidung bekräftigt wird und das geforderte lebendige Umfeld für Transfer und Innovation sowie Attraktivität für Talente auch gewährleistet wird.
Der Anteil kooperativer Promotionen beträgt nur 1,3 Prozent aller Promotionen in Thüringen. Wahrlich kein Erfolgsmodell. Und das, obwohl sich das Wissenschaftssystem in den letzten 15 bis 20 Jahren erheblich verändert hat. Das liegt mit daran, dass die HAWs Fächer besitzen, die durch universitäre Bezugsfelder nicht vollständig abgedeckt werden, wie soziale Arbeit oder akademische Berufe aus dem Gesundheitsbereich.
Aber man muss ehrlicherweise auch zugeben, dass viele Verfahren scheitern, weil die Doktoranden zwischen den Anforderungen ihrer Fachhochschulen, an denen sie ihre kooperative Promotionsstelle haben, und den Anforderungen der universitären Doktorväter und –mütter häufig zerrieben werden. Dies bestätigten mir auch viele Kollegen und leider musste ich dies persönlich auch bei den von mir betreuten Promotionsverfahren feststellen. Als betreuender Hochschullehrer fühlt man sich gegenüber den Universitäten manchmal eher als Bittsteller und nicht als gleichberechtigter Partner.
Auch die weitere Möglichkeit sogenannter kooperativer Promotionsverfahren hat bei den Universitäten und HAWs überhaupt keine Akzeptanz gefunden. Hochschulprofessoren als kooptierte Mitglieder in Universitätsfakultäten aufzunehmen, ist nicht nur aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands keine Option. Wir brauchen somit dringend ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen.
Bereits in der ersten Beratung hat mein Kollege Christian Tischner aber darauf hingewiesen, dass uns das Gesetz doch als sehr detailarm erscheint und alle wichtigen Fragen der Verordnungsermächtigung überlassen werden. Diese Kritik wurde auch von mehreren Anzuhörenden, unter anderem der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder auch der Universität Erfurt, geteilt.
Ein fachlich begrenztes Promotionsrecht in einem Promotionszentrum und zunächst der Nachweis der ausreichenden Forschungsstärke in einem Begutachtungsverfahren, das kann alles funktionieren. Je nachdem wie das Ministerium das Begutachtungsverfahren aber genau ausgestaltet, kann das auch zu einem bürokratischen Monster mutieren. Negativbeispiele aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass zwischen der Aufnahme des Promotionsrechts für HAWs in Hochschulgesetze und der Verabschiedung der notwendigen Rechtsverordnung zur praktischen Umsetzung aufgrund der erst dann erfolgten inhaltlichen Diskussionen und Dissense mehrere Jahre dauerten.
Vieles ist noch unklar. Wie werden die Promotionszentren ausgestaltet und finanziert? Wer entscheidet darüber, ob eine ausreichende Forschungsstärke vorliegt? Welche Kriterien werden an die Bewertung für eine mögliche Entfristung des Promotionsrechts und der vorausgehenden Evaluation angelegt? Inwieweit
wird die Promotion an den Fachhochschulen zu einer Kopie des Verfahrens der Universitäten oder gelingt es hier, eigene Akzente zu setzen? Viele dieser Fragen wird die Verordnung beantworten.
Wir waren aufgefordert, dem Gesetz ohne Kenntnis ihrer Beantwortung zuzustimmen. Weil die Fragen aber für alle Beteiligten so zentral sind, erschien uns die Option, in Unkenntnis ihrer Beantwortung zuzustimmen, nicht sinnvoll. Es ist deshalb sehr gut, dass es gelungen ist, sich in der Ausschussbefassung zu einigen. Die Aufgabe im Ausschuss war es, zwei Dinge zusammenzubringen. Zum einen sollte es keine Verzögerung des Beschlusses geben, denn das hätte eine Umsetzung dieser wichtigen Angelegenheit noch in dieser Legislatur in ernsthafte Gefahr gebracht. Zum anderen ging es aber auch darum, einen Weg zu finden, auf die vorgebrachten Bedenken einzugehen. Um das aufzulösen, haben wir im Ausschuss vorgeschlagen,
einen Ausschussvorbehalt für die Verordnung ins Gesetz zu schreiben. Der Entwurf der Verordnung muss nun zur Herstellung des Einvernehmens dem für Wissenschaft zuständigen Ausschuss im August vorgelegt werden. Durch den Einbau dieser zusätzlichen Sicherheit können wir dem Gesetz heute guten Gewissens zustimmen. Und ich werbe gerne um Zustimmung im gesamten Haus. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Heute stehen wir hier vor einer bedeutenden Entscheidung, die die Zukunft unserer Wissenschaftslandschaft nachhaltig prägen wird. Es geht um die Verleihung des Promotionsrechts an Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Dieses Anliegen ist nicht nur ein Schritt zur Stärkung der Bildungslandschaft in Thüringen, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Förderung von Forschung und Innovation in unserem Bundesland.
Wir beraten heute zum zweiten Mal zu unserem Gesetzentwurf zum Promotionsrecht für Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Mein Dank gilt zunächst allen, die an der schriftlichen Anhörung beteiligt waren und in kurzer Frist fundierte Stellungnahmen übermittelt haben. Der Wissenschaftsrat und zahlreiche andere hochschulpolitische Gremien haben sich positiv zur Einführung eines Promotionsrechts für Fachhochschulen geäußert. Sie betonen die Notwendigkeit und den Nutzen eines solchen Schritts für die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft und die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards.
Ich möchte nun im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse des Anhörungsverfahrens kurz zusammenfassen. Erstens: Fachhochschulen sind prädestiniert für praxisnahe Forschung. Die Verleihung des Promotionsrechts stärkt die Forschungskapazitäten der Fachhochschulen und HAWs in erheblichem Maße. Sie könnten eigenständig Forschungsprojekte betreuen und somit ihre Rolle als Innovationsmotoren weiter ausbauen. Das ist nicht nur für die Hochschulen selbst von Vorteil, sondern auch für die regionale Wirtschaft und
Zweitens: Ein eigenständiges Promotionsrecht erhöht die Attraktivität der Fachhochschulen und HAWs für talentierte Nachwuchswissenschaftler. Derzeit entscheiden sich viele Absolventen für Universitäten, um ihre Promotion zu absolvieren, was zu einem Verlust von Talenten für die Fachhochschulen und HAWs führt. Mit einem eigenen Promotionsrecht könnten diese Hochschulen ihren Nachwuchs besser binden und fördern, indem sie die Möglichkeit einer akademischen Karriere eröffnen. Das ist besonders wichtig, um dem sogenannten Braindrain entgegenzuwirken und hochqualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu halten.
Drittens: Das Promotionsrecht erhöht die Attraktivität der Fachhochschulen als Arbeitgeber und hilft, forschungsstarke Professorinnen und Professoren zu gewinnen und zu halten. Das ist entscheidend in Zeiten, in denen der Wettbewerb um qualifiziertes Personal immer intensiver wird.
Viertens: Verschiedene praxisorientierte Disziplinen, vor allem Ingenieurwissenschaften, aber auch Gesundheitsberufe und soziale Arbeit sind an Fachhochschulen stark vertreten und profitieren besonders von der Möglichkeit, eigenständig Promotionen zu ermöglichen. Das fördert nicht nur die wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern auch die Ausbildung von Fachkräften, die wir so dringend benötigen.
Fünftens: Die Einführung des Promotionsrechts an Fachhochschulen und HAWs trägt zu mehr Gleichberechtigung der verschiedenen Hochschultypen bei und mindert das Statusgefälle zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit und einer offenen, durchlässigen Hochschullandschaft.
Und sechstens und letztens: Andere Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und SachsenAnhalt haben bereits positive Erfahrungen mit der Einführung des Promotionsrechts für Fachhochschulen gemacht. Diese Modelle zeigen, dass die Integration des Promotionsrechts in die Strukturen der HAWs nicht nur möglich, sondern auch erforderlich ist. Thüringen sollte diesen Beispielen folgen und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Hochschulen weiter stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Universität Erfurt und die Technische Universität Ilmenau weisen in ihren Stellungnahmen auf ein zentrales Element des Gesetzentwurfs hin, die Qualitätssicherung durch ein wissenschaftsgeleitetes Begutachtungsverfahren und regelmäßige Evaluation. Damit wird sichergestellt, dass nur forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht erhalten und dass die Qualität der Promotionen den höchsten Standards genügen muss.
Die Befristung des Promotionsrechts mit der Möglichkeit zur Entfristung nach erfolgreicher Evaluation gewährleistet eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen. Damit kommen wir Forderungen vonseiten der Hochschulen nach, die sich in den Stellungnahmen mehr Verbindlichkeit und klare, transparente Regeln wünschten.
Details zum Antragsverfahren, zu den Kriterien der Auswahl, zur Begutachtung und Entscheidung, der Ausgestaltung und praktischen Umsetzung sowie der Evaluation werden durch das Wissenschaftsministerium mit einer Rechtsverordnung geregelt. An der Erstellung des entsprechenden Kriterienkatalogs sind die Hochschulen aktuell im Rahmen einer Arbeitsgruppe direkt beteiligt. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung soll im Wissenschaftsausschuss beraten werden. Dieser Punkt ist neu in der vorliegenden Beschlussfassung des Gesetzes und verdeutlicht, wie wichtig den Hochschulpolitikerinnen und ‑politikern die wissenschaftlichen Standards sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wissenschaftsausschuss im Thüringer Landtag hat in der Sitzung am 29. Mai den Gesetzentwurf mit der genannten geringfügigen Änderung in der Beschlussempfehlung angenommen. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Lassen Sie uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt gehen und das Promotionsrecht für unsere Fachhochschulen und HAWs ermöglichen. Es ist ein Schritt in die Zukunft unseres Bildungs- und Wissenschaftsstandorts, der sich langfristig für Thüringen auszahlen wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, Sie teilen gerade so das Leid von Hochschulpolitikerinnen – ein wichtiges Thema, aber Aufmerksamkeit – na ja – ausbaufähig. Aber ich bedanke mich bei allen Kolleginnen, die noch hier im Saal sind,
weil die Stärkung des Wissenschafts- und Hochschulstandorts natürlich – ich verweise da immer gern, das ist uns, denke ich, allen in Erinnerung geblieben vom parlamentarischen Abend der Thüringer Landespräsidentenkonferenz – nicht ganz irrelevant ist, wenn wir tatsächlich noch mal sagen, jeder Euro, den das Land Thüringen in die Thüringer Hochschulen steckt, kommt mit 3,64 Euro am Ende auch wieder raus. Das zeigt am Ende, was durch die Unterstützung einerseits durch das Land Thüringen, aber auch die hohe, qualitätsvolle Lehre und Forschung an den Hochschulen andererseits geleistet wird. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf und auch mit der Änderung schaffen wir es tatsächlich, den nächsten großen Schritt zu machen.
Noch ein paar Worte in Richtung Frau Polster: Ich glaube, es hätte der CDU-Fraktion nicht geschadet, wenn Sie schon früher in der Fraktion gewesen wären. Vielleicht hätten wir das Thema dann ein paar Jahre früher abräumen können.