Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

Noch ein paar Worte in Richtung Frau Polster: Ich glaube, es hätte der CDU-Fraktion nicht geschadet, wenn Sie schon früher in der Fraktion gewesen wären. Vielleicht hätten wir das Thema dann ein paar Jahre früher abräumen können.

(Beifall DIE LINKE)

Aber das zeigt eben auch, dass die praktische Erfahrung, die Sie gemacht haben, jetzt auch ihren Widerhall in der Arbeit Ihrer Fraktion findet.

Es ist schon gesagt worden, am Ende ist das natürlich hier nicht nur ein symbolischer Akt zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Thüringen, sondern natürlich auch eine konkrete Lücke, die wir in Thüringen füllen, dahin gehend, dass wir Fachkräfte in Thüringen einerseits ja nicht nur gewinnen, sondern vor allem auch halten wollen. Das betrifft natürlich auch all diejenigen, die ihr Studium an einer Fachhochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften beginnen und dann natürlich aber auch gern in Thüringen bleiben wollen, aber eben auch vor Ort eine wissenschaftliche Karriere eventuell weiterverfolgen wollen oder auch wieder an die Hochschule zurückkommen wollen, wenn sie dann auch mal in der beruflichen Praxis waren und aber auch sagen, ich möchte mich dafür entscheiden, an eine Hochschule über beispielsweise auch eine Promotion zurückzukommen.

Deswegen will ich noch mal ganz konkret auf zwei Punkte aus den Stellungnahmen eingehen. Es ist ja schon gesagt worden, überwiegend positiv, aber was ich durchaus mit – ich nenne es mal – so ein

bisschen Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen habe, waren die Stellungnahmen der Universität Erfurt und der Technischen Universität Ilmenau. Der Kollege Liebscher hat eben gerade schon darauf verwiesen. Ich verstehe natürlich Sorgen, dass es um die Frage von Qualitätssicherung geht, sehe aber durchaus die Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch jetzt schon in der Lage, das tatsächlich auch abzusichern, und habe es – oder auch in unserer letzten Rede, die dankenswerterweise Kollege Schubert für mich gehalten hat –

(Beifall DIE LINKE)

indirekt auch schon gesagt, dass am Ende die Frage von einer qualitätsgeleiteten und wissenschaftsbasierten Evaluation dessen, was im Bereich der Promotion und der Forschung stattfindet, für alle Universitäten, unabhängig von ihrem Status, ein zentrales Element sein muss, um die Qualität zu sichern.

Deswegen sehe ich zwei Punkte aus den Stellungnahmen konkret anders. Das eine ist, wenn die beiden Universitäten darauf hinweisen, zu sagen, rechtlich betrachtet bestünde kein Regelungsbedarf in dieser Angelegenheit. Die Kollegin Polster hat vorhin schon darauf hingewiesen, ich habe noch mal die Zahlen aus meiner Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2022 herangezogen: Wir haben im Jahr 2021 991 Promotionen in Thüringen gehabt und davon waren nur elf kooperative Promotionen. Das zeigt in Zahlen gegossen das Problem, dass es eben durchaus doch einen erheblichen Regelungsbedarf gab. Das haben auch beispielsweise

bei einem Forum an der Ernst-Abbe-Hochschule vor wenigen Jahren sowohl Frau Prof. Mitte als auch Herr Prof. Wesselak sehr deutlich gemacht, die beide auch die sehr deutlichen Worte gewählt haben, die Sie auch gerade gesagt hatten, Frau Polster, um zu sagen, am Ende fühlen sich die Kolleginnen und Kollegen von den Fachhochschulen gegenüber den Universitäten ein Stück weit als Bittstellerinnen zurückgesetzt. Ich denke, dieses Problem lösen wir jetzt, indem wir den doch tatsächlich bestehenden Regelungsbedarf mit dem vorgelegten Gesetzentwurf füllen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Der zweite Punkt, dem ich klar aus den Stellungnahmen widersprechen will, ist, wenn gesagt wird, der Nutzen der Gesetzesänderung sei unsicher. Es ist schon darauf verwiesen worden, es gibt bereits Evaluationen beispielsweise zu den Promotionsmodellen in den Gesetzen in Hessen und NRW. Da will ich nur mal beispielsweise zur Evaluation in Hessen zitieren. Dort wird in der Evaluation festgestellt: Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind grundsätzlich in der Lage, gemäß wissenschaftlicher Standards qualitätsgesicherte Promotionen zu gewährleisten.

Das zeigt, der Nutzen der Gesetzesänderung ist nicht unsicher, der ist durch eine Evaluation auch in anderen Bundesländern bestätigt. Deswegen ist eher der Fokus darauf zu legen, was uns die bereits bestehenden Evaluationen mitgeben, wenn es jetzt hier um die konkrete Umsetzung in Thüringen geht. Wenn beispielsweise in Hessen darauf verwiesen wird, dass natürlich auch die Entwicklung von Forschungsprogrammen an den Promotionszentren intensiv begleitet werden muss. Dass auch der Vorschlag gemacht wird, über wissenschaftliche Beiräte auf der einen, aber eine hohe Eigenständigkeit der Promotionszentren auf der anderen Seite im Bereich der Governments dies noch zu stärken. Regelmäßige Evaluationen gehören, denke ich, zur Natur der Sache. Und dass es am Ende natürlich auch gute Rahmenbedingungen bei Begleitung der Promotionsvorhaben der Promovierenden braucht. Aber ich denke, auch da haben wir mit der entsprechenden Änderung 2018 im Gesetz zur Vereinbarung von Qualifizierungsvereinbarungen durchaus schon eine Grundlage gelegt.

Neben den beiden Stellungnahmen, die hier kritisch erwähnt wurden bzw. die ich herangezogen habe,

um noch mal aufzuzeigen, warum es aus unserer Sicht eben beides gibt, nämlich einerseits den Regelungsbedarf und andererseits den bereits bestätigten Nutzen, will ich noch mal ganz kurz auf die anderen Stellungnahmen eingehen, die durch die Bank weg alle den Gesetzentwurf begrüßt haben. Ich glaube, insbesondere den Hinweisen – und da haben wir einen Kompromiss im Ausschuss dazu gefunden –, dass noch viel Unklarheit an der einen oder anderen Stelle angemahnt wurde, was die konkrete Ausgestaltung angeht, werden wir jetzt gerecht, indem wir dann in der Sonderausschusssitzung am 21. August den Entwurf zur Verordnung entsprechend beraten und dann auch das Einvernehmen, denke ich, herstellen können. Ich will auch noch mal bestätigen, dass wir damit beides schaffen, einerseits die Transparenz diesbezüglich herzustellen, aber andererseits das Verfahren nicht unnötig zu verzögern.

Insofern bin ich wirklich sehr froh, dass wir diesen Beschluss hier heute fassen, einen wichtigen Schritt für die Hochschullandschaft und Forschungslandschaft in Thüringen machen, eine wichtige Lücke bei der Frage der Fachkräftegewinnung schließen und damit durchaus auch eine Sache tun, die ich gemeinsam mit meinem hochschulpolitischen Kollegen Tobias Schulze aus Berlin in der Festschrift des hlb in der Überschrift im letzten Jahr so formuliert hatte, als wir davon sprachen. Es gilt, die Fachhochschulen zu entfesseln. Einen kleinen Baustein dazu haben wir mit diesem Gesetz jetzt beigetragen. Ich glaube, die andere Aufgabe werden wir dann aber noch gemeinsam – und da schaue ich schon mal in die nächste Legislatur – dann noch haben, die zu Recht angesprochen wird. Natürlich müssen wir nach der Gesetzesänderung über die

Frage der Ressourcen sprechen. Das wird dann auch noch mal eine Aufgabe, wenn wir in der nächsten Legislatur über die Rahmenvereinbarung VI ab 2026 und die Folgejahre reden, dass wir dann natürlich auch gucken, welche Bedeutung hat, welchen Niederschlag findet die heutige gesetzliche Änderung zur Stärkung der Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen in dieser Vereinbarung.

Aber heute machen wir erst mal einen wichtigen Schritt und dafür bin ich wirklich sehr dankbar, vor allem auch denjenigen, die aus den Fachhochschulen heraus in den letzten Jahren immer wieder die Umsetzung, die Durchsetzung angemahnt haben, die auch gemeinsam mit dem Ministerium in der Arbeitsgruppe an einem tragfähigen, für Thüringen bedarfsgerechten Vorschlag gearbeitet haben. Deswegen von dieser Stelle der herzliche Dank an die Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und all die Kolleginnen und Kollegen und Lehrenden und Forschenden, die dort arbeiten, die auch ihren Teil dazu beitragen und beigetragen haben, dass wir diesen wichtigen Schritt heute machen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneten Müller auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, Besucherinnen und Besucher haben wir doch noch einige wenige, auch Sie, herzlich willkommen, und werte Kolleginnen und Kollegen, die sich für dieses Thema noch interessieren! Wir sprechen heute über die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, kurz HAW. Einige kennen sie noch unter der ehemaligen Bezeichnung Fachhochschulen, also FH. Endlich können HAWs ein Promotionsrecht erhalten, wenngleich erst einmal ein fachlich begrenztes und befristetes. Die Anhörung hat gezeigt, dass die HAWs mehr als bereit in den Startlöchern stehen. Das Gesetz bedeutet konkret, dass nicht die gesamte Hochschule das Promotionsrecht bekommt, sondern ein Fachbereich, der besonders forschungsstark ist und ein sogenanntes Promotionszentrum bildet. Die Einrichtung eines Promotionszentrums kann auch hochschulübergreifend erfolgen. Da gab es wohl in der letzten Plenarsitzung etwas Verwirrung, damit möchte ich das hier an dieser Stelle noch mal ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen.

Promotionsrecht für HAWs ist seit 2009 Bestandteil grüner Forderungen im Hochschulbereich und des grünen Wahlprogramms. Deshalb freut es uns wirklich, dass wir es endlich hier und heute realisieren können.

Es war im Wissenschaftsbereich mehr als klar, dass es hier eine Erneuerung geben muss. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, das eine solche Regelung bisher nicht umgesetzt hatte. Das bisherige Verfahren als Kooperationsverfahren zwischen HAWs und Uni lief bislang eher etwas holprig. Zuständigkeiten, Betreuung und die Rückmeldung bzw. Kommunikation mit und zwischen den Hochschulen und Dozentinnen verlief oft stockend. Viele Studierende sind daher einfach direkt zur Promotion an eine der Universitäten gegangen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist tatsächlich ein echter Standortnachteil, zumal knapp die Hälfte der Erststudierenden sich an unseren HAWs einschreiben. Die Unterstützung für ein Promotionsrecht ist schon seit Jahren breit aufgestellt. Von Gewerkschaften über das Centrum für Hochschulentwicklung, CHE, bis zum Wissenschaftsrat gibt es eine breite Befürwortung und Empfehlungen für ein eigenständiges Promotionsrecht an den HAWs. Zudem war die Anerkennung der Forschungsleistung der HAWs schon lange überfällig. Auch die meisten Universitäten sehen die Angleichung der Hochschulformen und erkennen sie an.

(Abg. Schaft)

Einige Besitzstandswahrer gibt es leider auch heute noch. Kurz, die Modernisierung des Hochschulgesetzes wird deshalb höchste Zeit und wir begrüßen die vorliegende Gesetzesänderung überaus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Müller. Ich rufe für die Gruppe der FDP Abgeordneten Montag auf.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Legislatur haben wir uns hier nun endlich noch mal mit dem Thema „Hochschule“ beschäftigt, genauer gesagt mit dem Hochschulgesetz. Es geht um die Frage, ob wir auch an den Thüringer Fachhochschulen Promotionen ermöglichen wollen, ohne dass dies in einer Kooperation mit den Universitäten stattfinden muss. Da sehen wir tatsächlich zunächst einige Vorteile, die auch in einer schriftlichen Anhörung herausgestellt worden sind. Unter dem Strich geht es darum, die Praxisnähe der Forschung zu erhöhen und den Thüringer Fachhochschulen die Nachwuchsgewinnung zu erleichtern. Durch das jetzt vorgeschlagene Modell soll dieses Recht dort zugesprochen werden, wo besondere Forschungsstärke existiert. Das kann man nur begrüßen. Somit belohnen wir hier also gerade die Bereiche an unseren Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die ein leistungsstarkes Forschungsprofil aufweisen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Da Thüringen nicht das einzige Bundesland ist, was den Schritt zu einer FH-Promotion geht, sondern diese Möglichkeiten zum Beispiel auch in Hessen oder Schleswig-Holstein schon bestehen, geht es auch darum, dass unsere Fachhochschulen im Bildungswettbewerb wettbewerbsfähig bleiben und forschungsinteressierte Absolventinnen und Absolventen halten können.

Aber es gibt nicht nur Positives. Denn für uns bleiben noch einige Fragen unbeantwortet, die jetzt erst nachgängig im Verfahren in eine unter Zustimmungsvorbehalt stehende Verordnung geschoben und geklärt werden sollen. Hier aber liegt der Teufel bekanntlich im Detail. Wir haben hier zum einen die Frage zu klären, wie wir die Einheitlichkeit der Promotionsverfahren garantieren oder ob die Promotion an der FH anders aussehen soll als beispielsweise an der Universität,

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Haben Sie die Frage im Ausschuss gestellt?)

und zum anderen, wie die Begutachtung seitens des Ministeriums zum Feststellen der ausreichenden Forschungsstärke tatsächlich ausgestaltet werden soll. Wir hatten sowohl die Universität Erfurt um Konkretisierung gebeten als auch das Promotionskolleg Schleswig-Holstein bereits Hinweise gegeben hatte, insbesondere dann, wenn es um die Einrichtung der Zentren als Cluster und/oder um einzelne Professuren geht.

Aus unserer Sicht ist für die Begutachtung zwingend ein externes Verfahren nötig, um die ausreichende Forschungsstärke für die Vergabe des Promotionsrechts festzustellen, damit sowohl die – erstens – Qualität als auch die Akzeptanz der FH-Promotionen langfristig gesichert werden können.

Meine Damen und Herren, wir hätten uns unter dem Strich gewünscht, dass diese Fragen auf Gesetzesebene noch etwas tiefgründiger geklärt worden wären. Im jetzt gewählten Verfahren werden wir ja leider erst im August – also nach Beschluss dieser rechtlichen Grundlage – wissen, wie sich das Ministerium den Begutachtungsprozess eigentlich vorstellt. Das ist ein ungewöhnliches Verfahren. Ich will aber sagen – auch

(Abg. Müller)

an den zuständigen Minister und das Ministerium –, es ist auch ein Vertrauensvorschuss, wenn dieses Gesetz heute eine Mehrheit bekommt.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Wir sind also gespannt und wir hoffen, dass wir zu einem Ergebnis finden, das erstens die Qualität der Promotionen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer FHs steigern wird. In diesem Sinne wünschen wir dem Gesetz eine Mehrheit. Wir werden von unserer Sicht aus zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich sehe jetzt weiter keine Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Drucksache 7/10109. Wer ist dafür? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind dann folgerichtig die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen ab – zweitens – über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9864 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Also wieder Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Stimmen der AfD-Fraktion. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Danke schön. Wiederum Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Die Gegenstimmen frage ich formal ab. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Danke schön, die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen

(Beifall DIE LINKE)

und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39 in der zweiten Beratung

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8556 - korrigierte Fassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/10158 -

(Abg. Montag)

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/10214 -

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