Protokoll der Sitzung vom 13.06.2024

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich möchte Bericht erstatten über das Thüringer Gesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Thüringen der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Durch Beschluss des Landtages in seiner 121. Sitzung vom 3. November 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023, in seiner 66. Sitzung am 6. Dezember 2023, in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024, in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024, in seiner 69. Sitzung am 18. April 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde eine mündliche und eine schriftliche Anhörung sowie zu dem Änderungsantrag der parlamentarischen Gruppe der FDP in der Vorlage 7/6442 eine ergänzende schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgelehnt.

Dazu möchte ich noch ergänzen, dass gerade in dem mündlichen Anhörungsverfahren eine sehr umfangreiche Anhörung stattgefunden hat, zusammen mit dem ähnlichen Gesetzentwurf zu einem öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz der Koalitionsfraktionen, und es in der Anhörung Für und Wider für beide Gesetzentwürfe gab und darauf basierend die Diskussionen im Ausschuss stattgefunden haben. Letztendlich ist hier nur ein Gesetzentwurf ins Plenum zurückgegangen. Das ist der der parlamentarischen Gruppe der FDP – mit negativer Beschlussempfehlung, wie ich eben schon gesagt habe. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege, für die Berichterstattung. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Zippel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt gut sieben Monate her, dass erst die FDP und danach Rot-Rot-Grün ihre Entwürfe für den ÖGD vorgelegt haben. Seit November 2023 haben wir beide Entwürfe im Ausschuss besprochen. Leider bewahrheitet sich das, was wir als CDU-Fraktion schon im November befürchtet haben: Diese Gesetzentwürfe übersteigen die Kapazitäten der Landtagsfraktionen, der Landtagsgruppen und des Landtags in Gänze.

Der öffentliche Gesundheitsdienst benötigt dringend eine gesetzliche Grundlage. Das steht außer Frage. Das sagte auch schon ein Antrag der CDU aus dem Jahr 2016, der damals bereits mit Stimmen der regierungstragenden Fraktionen beschlossen wurde. Das war damals ein großer und wichtiger Moment,

(Vizepräsident Bergner)

dass wir hier fraktionsübergreifend gesagt haben: Ja, wir äußern uns geschlossen dafür, dieses Gesetz braucht es, wir brauchen eine neue Grundlage für den ÖGD.

Seitdem wurde die Landesregierung mehrfach an diese Pflicht erinnert, reagierte aber hinhaltend und versprach einen Entwurf. Doch tatsächlich sitzt die Landesregierung seit nun fast acht Jahren dieses Thema aus. Als einziges Land ohne ÖGD-Gesetz fährt diese Landesregierung Thüringen wieder mit Vergnügen auf das Abstellgleis. Jedes andere Bundesland hat den Vorteil sowie die Notwendigkeit erkannt, ein neues Gesetz zu beschließen. Doch die Thüringer Landesregierung macht alles anders, aber nichts besser. Sie sträubt sich, einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu realisieren, der den Anforderungen der Zeit gewachsen ist. Und das, wie gesagt, obwohl der Landtag sie explizit dazu aufgefordert hat.

Ja, ich weiß, auch Rot-Rot-Grün hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch gerade dieser macht deutlich, warum es besser gewesen wäre, das Ministerium hätte den Entwurf vorgelegt. Dann wäre die interne Qualitätskontrolle der Verbandsanhörung bereits erfolgt.

Damit kommen wir auch zu der Problematik der Gesetzentwürfe und speziell dem der FDP, den wir heute hier diskutieren. Ja, der Entwurf ist modern. Ja, der Entwurf geht in die Richtung dessen, was wir benötigen. Und ja, die meisten Anzuhörenden bevorzugen auch den FDP-Entwurf gegenüber dem von Rot-Rot-Grün. Doch alle Anzuhörenden haben auch lieber kein neues ÖGD-Gesetz als ein unfertiges. Und genau das ist der Entwurf der FDP: leider noch unfertig.

Die Betroffenen wollen eine positive Veränderung im Öffentlichen Gesundheitsdienst, keine Veränderung um der Veränderung willen. So wird beim FDP-Entwurf in der Anhörung unter anderem die Sorge geäußert, dass sich die staatliche Ebene bei Gesundheitsdokumentation und Gesundheitsmonitoring als Normengeber und Steuerungsinstanz zurückzieht. Das war der Bundesverband der Ärzte und Zahnärzte im ÖGD, Landesverband Thüringen.

Auch die Themen „Prävention“ und „Gesundheitsförderung“ müssten stärker mit den Kassen verzahnt werden, um Doppelförderungen auszuschließen. Die Kassen raten an, die Förderung von Früherkennungsuntersuchungen aufzunehmen und eine Steigerung der Impfrate zu fokussieren. Aus diesem Grund stimmen wir als CDU-Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf der FDP. Es wäre noch zu viel an diesem Gesetzentwurf zu ändern, was wir hier in dem Haus so nicht realisieren konnten. Es wäre gut gewesen, wenn beide Einreicher sich geeinigt hätten und noch besser wäre es gewesen, wenn die Landesregierung ihrer Aufgabe nachgekommen wäre, aber so haben wir zwei unfertige Gesetzentwürfe gehabt.

Es wäre auch schön gewesen, nach acht Jahren Forderung von der Landesregierung einen Entwurf zum ÖGD zu erhalten. Nun sind bald zwei Wahlperioden vergangen und es hat sich nichts getan. Einfach nur enttäuschend, nach all den großen Reden während Corona schafft die rot-rot-grüne Landesregierung es noch nicht mal, den ÖGD endlich gut aufzustellen.

Ich möchte an der Stelle dennoch die Chance nutzen und allen herzlich danken, die bei den Anhörungen und bei der gesamten Auseinandersetzung zu diesem Thema zugearbeitet haben und sich eingebracht haben. Es waren viele Akteure und ich finde es auch gut und wichtig, dass wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, eine Synopse zu der Anhörung im ÖGD durchzuführen bzw. zu erstellen, damit die Erkenntnislagen, die wir dort gewonnen haben, auch weiterhin zur Verfügung stehen. Deswegen auch noch einmal einen ganz besonderen Dank an alle Anzuhörenden im Ausschuss.

Ich möchte normalerweise mit dem Apell schließen, dass die Landesregierung doch bitte der Aufforderung nachkommt, ein ÖGD-Gesetz vorzulegen. Diesen Abschluss der Rede zu diesem Thema habe ich immer

wieder gewählt, nur leider, liebe Landesregierung, sind wir jetzt am Ende der Legislaturperiode. Deswegen ist diese Forderung, mit der ich als Opposition Sie normalerweise jedes Mal wieder auf Ihr Versagen hinweisen würde, obsolet, denn diese Forderung können Sie nicht mehr erfüllen. Sie sind gescheitert, die Legislaturperiode ist nun zu Ende und Sie haben bewiesen, dass Ihnen der Beschluss des Landtags an dieser Stelle egal war – traurig, aber wahr. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Zippel. Für die AfD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Herold zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen, liebe Besucher und Zuschauer im Netz, nach konsequenter Untätigkeit der rot-rot-grünen Politik seit dem Jahr 2016 – ein Landtagsbeschluss für ein modernes ÖGD-Gesetz wurde einfach ignoriert –, legte die AfD im Jahr 2020 einen Gesetzentwurf zum ÖGD vor, der leider, aber erwartungsgemäß von allen Altparteien ohne Beratung im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde.

Nach weiteren drei Jahren kamen gleich zwei Gesetzesentwürfe – von der FDP und von Rot-Rot-Grün. Zu Recht hat die CDU im Gesundheitsausschuss kritisiert, dass die beiden Einbringer sich nicht zusammengefunden und ein gemeinsames Projekt vorgelegt haben. Die CDU weiß, wovon sie spricht, schließlich hat sie seit Jahren entsprechende Erfahrungen mit gemeinsamen Anträgen mit Rot-Rot-Grün. Nun wurde der Gesetzentwurf trotz Änderungsantrags im Ausschuss von allen Fraktionen abgelehnt. Es ist nicht zu erwarten, dass es jetzt im Plenum andere Entscheidungen gibt. Das ist ein bisschen schade um die Beratungszeit.

Unsere inhaltliche Kritik haben wir als AfD-Fraktion bereits in der ersten Lesung geäußert. Zu erinnern ist an die Rolle der Gesundheitsämter während der staatlich propagierten Coronakrise mit der Umsetzung der unangemessenen Zwangsmaßnahmen zum Schaden vieler Menschen in Thüringen. Dessen ungeachtet soll der ÖGD in diesem Gesetzentwurf weitreichende Befugnisse erhalten wie zum Beispiel die Durchführung von Schutzimpfungen. Das ist aber eine primäre Aufgabe von Haus-, Kinder- und Fachärzten, die ihre

Patienten langfristig und viel besser kennen.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das macht der ÖGD jetzt schon!)

Dieser Gesetzentwurf setzt auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und medizinischen Leitlinien, die in der Coronakrise zum Ausschluss ergänzender und oder andersartiger Behandlungsoptionen geführt haben. Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts, der im Sinne der Vorgaben des Robert Koch-Instituts handelt, welches seinerseits auf politische Anweisungen des Bundesgesundheitsministeriums abhebt

siehe die Ungeheuerlichkeiten, welche in den mittlerweile ungeschwärzt voll zur Verfügung gestellten RKI-Protokollen zu entnehmen sind –, ist abzulehnen. Solange auch die Maßnahmen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts im Rahmen der Coronakrise nicht aufgearbeitet sind und das Vertrauen der Menschen nicht wiedergewonnen wird, bleibt der Gesetzentwurf weiterhin nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Herold. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Abgeordneter Montag das Wort.

(Abg. Zippel)

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es? Kollege Zippel der CDU hat schon einiges zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts im Freistaat gesagt. Das ist auch dringend notwendig, denn Thüringen ist das einzige Land, das den Öffentlichen Gesundheitsdienst noch auf Basis einer Verordnung regelt und sogar auf einer Verordnungsbasis, die aus dem Jahr 1998 stammt bzw. auf dem Stand von 1998 ist, die aber sogar noch aus DDR-Zeiten stammt. Alle anderen Bundesländer haben den ÖGD gesetzlich geregelt.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE:...)

Doch, das ist schlecht, Frau Kollegin Stange, denn ich weiß nicht, ob Sie es auch gespürt haben, aber seitdem sind 35 Jahre vergangen und da hat sich einiges auch an Aufgaben, an medizinischem und technologischem Fortschritt im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdiensts geändert. Dennoch wurde es seit acht Jahren von Rot-Rot-Grün versprochen und der Beschluss des Landtags vom 15. Juli 2022 enthielt die Aufforderung, endlich etwas vorzulegen. Nichts ist passiert. Wir haben als FDP etwas vorgelegt.

Unser Gesetzentwurf soll den ÖGD insgesamt, aber vor allem auch die Gesundheitsämter vor Ort entlasten und so zu einer Verbesserung in Qualität und Leistung führen. Das bedeutet Bündelung der Zuständigkeiten in einem Thüringer Landeszentrum bei der obersten Gesundheitsbehörde, die Frage der Entbürokratisierung, Synergieeffekte, Optimierung von Prozessen und Arbeitsabläufen, aber auch eine Digitalisierungsund KI-Strategie zur Entlastung von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben, einheitliche Vorgaben bei Bescheiden, Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen durch einheitliche Leitlinien beim Infektionsschutz, Entlastung der kommunalen Gesundheitsämter von Gesundheitsberichtserstattung, hin zu weiterhin wissenschaftlicher Expertise und Koordination beispielsweise hinsichtlich biologischer Lagen, Virenlagen, bei Kampfstoffen und Bioterrorismus und auch Entlastung von Meldepflichten zum Beispiel bei der Übermittlung der Meldedaten von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken durch beispielsweise das Kammerwesen. Sie sehen, das ist nicht nur ein Schritt in die Zukunft, das ist ein riesengroßer Schritt in die Zukunft.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir würden uns mit diesem innovativen Gesetz an die Spitze setzen und das modernste ÖGD-Gesetz bundesweit haben.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das sahen im Übrigen auch 90 Prozent aller Anzuhörenden so, denn das war das Ergebnis der Anhörung, wenngleich auch wenige Hinweise kamen, die im Übrigen zumeist aus ministerieller Sicht vorgetragen worden sind – daran will ich noch mal erinnern –, und zwar von zwei Ministerien dieser Landesregierung aus unterschiedlicher Perspektive mit unterschiedlichen Hinweisen und Regelungsvorschlägen zu denselben Sachverhalten. Das ist das eigentliche Problem, warum es seit acht Jahren hier in diesem Land in dieser Frage nicht vorwärts geht. Aber natürlich haben wir auch die Ergebnisse angewandt. Das ist natürlich so, als Oppositionsfraktion hat man nicht den ministeriellen Prozessblick, deswegen sind wir auch dankbar gewesen und haben uns für Regelungen entschieden – ein achtseitiger Änderungsantrag, der auf Basis der Hinweise der Ministerien kam: Eine klare Trennung zum Katastrophenschutz, das war dem Innenministerium ganz wichtig, interessanterweise leider nicht mitgetragen vom Gesundheitsministerium. Das sagt eigentlich viel aus, wie der Zustand dieser Landesregierung leider ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Insbesondere hat mich sehr geärgert – das will ich an dieser Stelle auch mal sagen, da brauchen Sie auch nicht mit dem Kopf schütteln, Frau Ministerin –, Sie ziehen als Rot-Rot-Grün permanent durchs Land und sagen, wir müssen die Lehren aus Corona ziehen, denn da gebe ich den Kollegen recht, das Krisenmanagement vor Ort ist suboptimal gelaufen, weil sie eben auch allein gewesen sind. Und der Ministerpräsident selbst hat den ÖGD als Großbaustelle ausgewiesen.

Eine Oppositionsfraktion macht sich auf den Weg, bekommt auch noch bescheinigt, dass sie den qualitativ hochwertigen, modernsten und auch schlanksten Entwurf vorlegt, und trotzdem war es nicht möglich, trotz einzelner Unterschiede in einzelnen Regelungspunkten, hier zu einer Einigung zu kommen, und zwar eine Einigung, die nicht ideologisch geprägt war – das nur an die Kollegin von der AfD –, sondern die sachpolitisch ein Problem regelt, das wir hier in Thüringen schon seit vielen Jahrzehnten vor uns hertragen. Insofern hoffe ich sehr, dass Sie dennoch die staatspolitische Aufgabe wahrnehmen, dem Änderungsantrag zuzustimmen, der aus der Anhörung kam, und am Ende des Tages auch den ÖGD regeln. Ansonsten sollten Sie zu Lehren aus der Coronapandemie zukünftig besser schweigen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, da auch nicht.

(Zuruf Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft: Doch!)

Dann bitte schön, Frau Ministerin Karawanskij, da habe ich zu schnell wieder weggeschaut.

Der entscheidende Punkt ist: Die Gesundheitsministerin ist heute auf der Gesundheitsministerkonferenz. Das wissen Sie. Da steht eine ganze Reihe von Punkten auf der Agenda, weshalb sie die Teilnahme am Plenum nicht möglich machen konnte.

Hier ist darüber gesprochen worden, wo es Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen gibt und wo es Differenzen gibt. Übereinstimmung besteht auch darin, dass zwei Gesetzentwürfe im Parlament vorliegen und es im Unterschied zu anderen Regelungstatbeständen, bei denen es gelungen ist, sich miteinander zu verständigen, hier offensichtlich nicht gelungen ist, sich zu verständigen. Über die Gründe wird es naturgemäß unterschiedliche Aussagen geben.

Wenn wir uns den Sachverhalt hier betrachten, ist die Ausgangslage gleichzeitig so, dass die rot-rot-grünen Fraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, bei dem es unterschiedliche Auffassungen gibt. Bleiben wir mal bei der Frage der zu bildenden Landesbehörde: Es gibt den Vorschlag, den die FDP in ihrem Gesetzentwurf unterbreitet hat. Und es gibt in dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf in Weiterentwicklung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2018 den Vorschlag, die zentrale ÖGD-Behörde beim bestehenden Landesamt für Verbraucherschutz/Arbeitsschutz anzusiedeln, das heißt, bei der gesundheitlichen Verbraucherschutzbehörde – wofür selbstverständlich gute Gründe sprechen, weil der Aufwand, eine neue Institution ins Leben zu rufen, natürlich deutlich höher ist als … Auch wenn Sie jetzt mit dem Kopf schütteln, aber es wird Sie jetzt auch nicht überraschen, dass ich die Position der rot-rot-grünen Fraktionen vertrete, die ich auch in der Sache inhaltlich überzeugend finde, weil wir eine bestehende Organisationseinheit haben, die – und auch dies ist ja Gegenstand der Diskussion – neben der Fragestellung der zu

(Abg. Montag)

bildenden Institutionenkonzentration der ÖGD-Behörde auch die Frage über die Zukunft der im Landesverwaltungsamt bestehenden Organisationseinheiten aufwirft, die der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums unterliegen. Das ist der eine Punkt.