Danke, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, im Prinzip sind die Argumente zu diesem Gesetzentwurf ausgetauscht. Wir sind innerhalb der Koalition der Meinung, und das hat auch die Mehrheit des Innenausschusses so festgestellt, dass dieser Gesetzentwurf definitiv mindestens unausgereift ist. Ich würde es vielleicht noch ein bisschen härter formulieren: Dieser Gesetzentwurf führt zu rechtlichen Unsicherheiten, schwierigen Konzentrationen von Entscheidungen bei der Polizei, wo sie aus unserer Sicht nicht hingehören. Die gehören in richterliche Hand.
Sie haben jetzt noch so kurz vor knapp einen Änderungsantrag eingereicht. Ich gebe die Kritik von Frau Meißner gern zurück. Wer bei so einem sensiblen Thema wie dem Eingriff in Freiheitsrechte und Grundrechte mit einem Änderungsantrag agiert, der wenige Stunden vor der Entscheidung eingereicht wird, der hat, glaube ich, nicht verstanden, wie weitgehend das ist, was wir hier beschließen sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber noch mal zwei Sätze zum Thema „häusliche Gewalt“ sagen, weil ich finde, das ist auch ein Problem. Wir haben uns in der Fraktion und auch in der Koalition in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema „häusliche Gewalt“ beschäftigt. Wir haben auch im letzten Plenum ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht, was den Frauenhäusern an der Stelle weiterhilft. Meine große Sorge bei diesem Thema ist, dass das Thema „häusliche Gewalt“ unmittelbar mit politischen Entwicklungen zusammenhängt, die wir erleben. Der Rechtsruck ist auch ein Teil des Problems. Wir erleben, dass gerade auch rechte und extrem rechte Parteien, die definitiv ein schwieriges bis frauenfeindliches Bild haben, nicht gerade dazu dienlich sind, Frauen zu unterstützen. Wenn Sie sich das Wahlprogramm der AfD an dieser Stelle angucken, dann wird das auch noch mal deutlich. Beispielsweise würde ich sagen, dass es schon eine Bedrohung von Frauenrechten ist, was da drinsteht.
Die AfD macht in ihrem Programm keinen Hehl aus ihrer rückwärtsgewandten Frauen- und Familienpolitik. Sie will hart erkämpften frauenpolitischen Fortschritt zurückdrehen
und die heteronormative Kleinfamilie mit männlichem Oberhaupt reinstallieren. So seien beispielsweise Ein-Eltern-Familien nicht erstrebenswert und sollten nicht staatlich oder medial unterstützt werden. Ich glaube, wir sollten gewarnt sein, dass auch im Bereich für Frauen, gerade wenn sie sich beispielsweise aus gewaltvollen Partnerschaften lösen wollen, die AfD definitiv der falsche Partner ist.
Ich kann nur allen Frauen ganz dringend raten, bei ihrer Wahlentscheidung auf so etwas zu achten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich glaube, dass es trotzdem wichtig wäre, dass wir in der nächsten Legislaturperiode noch einmal über das Thema diskutieren. Ich habe das auch schon in meinem ersten Redebeitrag deutlich gesagt. Wir müssen beim Gewaltschutz von Frauen deutlich weiterkommen, aber bitte mit einer ordentlichen rechtlichen Grundlage. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Ich bin auch bei dem Thema „Fußfesseln für Täter“ nicht komplett abgeneigt, mich damit zu beschäftigen.
Der Schläger muss gehen, aber das ist jetzt auch schon so. Damit haben Sie recht, Frau Tasch. Das ist das, was die Gesetzesgrundlage im Kern momentan auch sagt. Der Punkt ist eigentlich eine Umsetzungsfrage. Wir reden davon, wie wir das durchsetzen. Das Problem ist, auch wenn der Täter geht, kann der Täter wiederkommen. Wer überprüft also genau diesen Vorgang und welche Maßnahmen werden da getroffen?
Ich würde vorschlagen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode vielleicht auch direkt mit diesem Thema einsteigen. Das ist auch unsere Aufgabe. Die Istanbul-Konvention gibt uns genau das vor. Dann lassen Sie uns doch sehr konzentriert auch ausschussübergreifend, weil das nicht nur ein Thema des Innenausschusses ist, darüber reden, wie wir den Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern in Thüringen besser verwirklichen können. Da müssen wir aber auch über den Bereich der Justiz, den sozialen Bereich reden, weil das auch ein Aspekt ist. Die finanzielle Abhängigkeit der Frauen von ihren gewalttätigen Männern lässt sie häufig zögern, ihre Männer zu verlassen. Auch darüber müssen wir sprechen. Wenn wir nur an einer Schraube drehen, werden wir das Problem nicht lösen. Einen ganzheitlichen Ansatz in der nächsten Legislaturperiode zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und gewalttätigen Partnern und Expartnern fände ich eine gute Herangehensweise und ich nehme wahr, dass die CDU da auch mit im Boot wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, letzte Woche hat der Thüringer Landtag mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes den Ausbau und die Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes beschlossen. Mit diesem opferbezogenen Baustein wurden beispielsweise Frauenschutzwohnungen besser unterstützt. Heute haben wir die Gelegenheit, über einen weiteren täterbezogenen Baustein zu entscheiden. Eine Frage im Zusammenhang mit der Einbringung unseres Gesetzentwurfs ist, warum wir diesen noch in dieser Wahlperiode behandeln wollten. Dass dies aber dringend angeraten ist und keine Zeit verschwendet werden sollte, belegen erschreckende Zahlen.
Am 7. Juni haben Bundesinnenministerin Faeser und die Bundesfamilienministerin Paus das Lagebild „Häusliche Gewalt“ für das Berichtsjahr 2023 vorgestellt. Gegenüber den Zahlen von 2022 ist die häusliche Gewalt in Deutschland erneut um 6,5 Prozent gestiegen. 2023 wurden insgesamt 256.267 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt und 70 Prozent waren Frauen. In Thüringen gab es im Jahr 2022 3.812 Opfer. Häufig sind auch Kinder betroffen. Die gemachten Erfahrungen sind traumatisch und prägen sich ein. Um die
Dramatik zu verdeutlichen: Alle 2 Minuten wird ein Mensch in Deutschland und alle 2,3 Stunden in Thüringen statistisch Opfer von Partnerschaftsgewalt.
Heute ist der letzte Plenartag der 7. Wahlperiode und bis ein neuer Landtag handlungsfähig sein wird, vergeht sicherlich von jetzt an gerechnet ein halbes Jahr. Das heißt, ausgehend von der heutigen Debatte werden bis dahin potenziell 2.000 Thüringerinnen und Thüringer Opfer von Partnerschaftsgewalt werden. Gestern wurde argumentiert, dass wir zur Vermeidung von Strafzahlungen an die EU in Höhe von 37 Millionen Euro noch die Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes beschließen sollten, was wir getan haben. Heute reden wir davon, dass wir zum Schutz von potenziell 2.000 Gewaltopfern ein Gesetz beschließen können. Eine Abwägung, ob diese Zahl aller Eile gebietet, darf jeder für sich vornehmen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde von uns am 6. März eingebracht, aber erst am 26. April in erster Lesung aufgerufen – eine Folge der Arbeitsfülle in unserem Parlament, die auch andere Entwürfe betrifft, beispielsweise das ThürBKG, das danach noch eingereicht wurde, oder auch immer noch anhängig das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinde Dobitschen und der Stadt Schmölln, für das die Anhörungsfrist noch bis Mitte Juli läuft. Auch bei diesen Gesetzen habe ich großes Verständnis für die Kurzfristigkeit, denn nicht die Zeitschiene, sondern vor allem der Inhalt ist das entscheidende Kriterium.
Nicht wirklich konstruktiv ist es aus Richtung der AfD, die Kurzfristigkeit anzuprangern, ohne aber inhaltlich irgendwo aktiv zu werden und keinen Antrag oder Hinweis einzubringen.
Herr Urbach, geben Sie mir recht, dass wir im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass dieses Gesetz nur sehr bedingt geeignet ist, um Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen, und das der Grund ist, warum es abgelehnt wurde?
Es ist vorgetragen worden und es ist auch nur ein Baustein in dieser Richtung, das ist ganz klar. Aber ich finde, wir sollten diesen Baustein nicht vernachlässigen.
Ich habe es erwähnt: Die AfD hat keine Änderungsvorschläge eingebracht, anders hingegen die Kollegen der übrigen Fraktionen auch in den Anhörungen, Frau Kollegin. Sie haben an der Anhörung Kritik geübt und haben uns Anzuhörende benannt. Wir haben uns mit diesen vorgetragenen Argumenten und den Kritikpunkten auseinandergesetzt, haben diese ernst genommen und die Änderungen eingearbeitet. Daher haben wir auch einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht, der vieles verbessert hat.
Es gab danach weitere Hinweise. Das führte dazu, dass wir auf Basis Ihrer Anmerkungen heute einen Änderungsantrag zu unserem Ursprungsentwurf vorgelegt haben. In der deutlich überwiegenden Mehrheit der Zuschriften wird die Intention des Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßt.
Hierbei überwiegen die Praktiker, die mit Opfern und Tätern im Gewaltschutz arbeiten, darunter etwa mehrere Opferschutzverbände. Viele von ihnen gaben noch zusätzliche Hinweise, die wir in unserem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/10250 berücksichtigt haben. So wird mit dem Antrag die „drohende Gefahr“ ins Polizeiaufgabengesetz allgemein eingeführt und die dadurch zu schützenden bedeutenden Rechtsgüter werden definiert.
Eine drohende Gefahr liegt immer dann vor, wenn sich aufgrund des individuellen Verhaltens aller Personen oder aufgrund von festgestellten Vorbereitungshandlungen ein tatsächlicher Sachverhalt bereits so konkretisiert hat, dass man daraus auf ein in naher Zukunft liegendes schädigendes Verhältnis dieser Person schließen kann.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist komplett schwammig, Herr Urbach, damit kann man überhaupt nicht arbeiten!)
Unschwer erkennbar ist – und da kommen wir zu der Anwendung –, dass wir uns bei dieser Regelung wie auch bei der Einführung der elektronischen Fußfessel allgemein am bayerischen PAG orientiert haben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das bayerische PAG ist ein sehr schlechtes Vorbild!)
Dieses bildet seit 1992 die Vorlage für unser Thüringer PAG und ist daher systematisch hierfür am besten geeignet. Außerdem existiert die Regelung bereits seit 2017 und wurde beispielsweise am 14. Juni 2023 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Warum sollte man also nicht an einer bewährten Regelung
Weiterhin wurde der mehrfach eingegangene Hinweis zur Verlängerung der Wohnungsverweisung aufgegriffen und diese auf maximal 14 Tage verlängert
sowie eine einmalige Verlängerung ermöglicht. Dies gibt Opfern nach der Tat ausreichend Zeit und Ruhe, um für ihren zivilrechtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz zu sorgen. Es ist für die Opfer entlastend, wenn zunächst einmal die polizeiliche Anordnung wirkt.