Protokoll der Sitzung vom 14.06.2024

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde bereits in der ersten Lesung deutlich kritisiert, aber da es sich beim Schutz von Frauen bzw. dem Schutz vor häuslicher Gewalt um ein wichtiges Thema handelt, wurde er zumindest an den Ausschuss überwiesen. Ich möchte aber noch einmal auf die Anhörung eingehen, um deutlich zu machen, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.

So kritisiert die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, eine fehlende Legaldefinition für die drohende Gefahr, hat Zweifel an der Angemessenheit und kritisiert die handwerkliche Machart des Gesetzes. Der Landesfrauenrat sieht noch offene Fragen bei dem Gesetzentwurf ebenso wie die Caritas. In deren Stellungnahme wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, was unter einem „bedeutenden Rechtsgut“ zu verstehen sei. Mehrfach wurde auf die Datenschutzsensibilität hingewiesen und darauf, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur bei häuslicher Gewalt gelten würden. Das sind ziemlich genau die Kritikpunkte, die bereits in der ersten Beratung angesprochen wurden.

Die CDU hat zwar einen Änderungsantrag eingereicht, der einige dieser Mängel aufgreift, doch selbst mit dem Änderungsantrag – und das ist bereits jetzt in der Debatte noch einmal deutlich geworden – ist der zugrunde liegende Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Um uns als Liberale dafür zu bewegen, neue Möglichkeiten zur Überwachung einzuführen, muss es sich schon um einen als Gesamtpaket überzeugen

den Gesetzentwurf handeln. Den haben Sie, sehr verehrte Kollegen von der Union, an dieser Stelle nicht vorgelegt.

Das Thema ist wichtig, der vermeintliche Lösungsansatz freilich ungeeignet. Der BDK ist heute bereits mit der Aussage zitiert worden: „weder […] erforderlich noch […] angemessen“. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich noch Frau Abgeordnete Marx

gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte es noch einmal vorweg in aller Deutlichkeit sagen: Auch unsere Fraktion setzt sich selbstverständlich für konkrete Maßnahmen ein, um Menschen stärker vor häuslicher Gewalt zu schützen.

(Beifall SPD)

(Abg. Bilay)

Ich denke, das sollte hier nicht in Abrede gestellt werden, auch nicht, wenn Sie dann hinterher vielleicht wieder eine Pressemeldung vorbereitet haben sollten, dass wir hier alle gegen die Verstärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt wären, weil wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen werden.

(Beifall SPD)

Sie haben sich um Nachbesserungen bemüht, das erkenne ich jetzt mal an, aufgrund der fundamentalen Kritik, die es sowohl in erster Lesung als auch im Ausschuss und auch nach der Auswertung der Anhörung gegeben hat.

Jetzt haben wir heute Morgen einen zweiten Änderungsantrag vorgelegt bekommen. Ich sage jetzt gar nichts zu der Zeit, weil wir uns das tatsächlich in Ruhe angeschaut haben. Aber es ist dann immer noch so, dass auch nach diesem zweiten Änderungsantrag ganz fundamentale Probleme bei diesem Gesetzentwurf bleiben und die nicht einfach nur so theoretisch geschmäcklerisch sind, sondern bedeuten, dass es nicht anwendbar ist, was da in dem Gesetz steht. Das ist das Allerschlimmste, wenn Unsicherheit besteht, was da eigentlich gemacht werden darf, was gemacht werden soll, was vielleicht nicht gemacht werden darf und wo die Rechtsgrundlagen sind.

Sie haben die Absenkung der Eingriffsschwelle auf die „drohende Gefahr“ weiterhin beibehalten, auch in Ihrem zweiten Änderungsantrag, und das hatte eine fundamentale Kritik erfahren, weil nicht definiert ist, was eine drohende Gefahr ist, wer diese drohende Gefahr feststellt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wurde entweder grundsätzlich kritisch gesehen, so von der Sachverständigen Frau Dr. Lena Gumnior, aber auch dem TLfDI und auch der GDP. Bei der LPD haben sie gesagt, wenn man so was machen will, speziell für Terrorismusbekämpfung. Die drohende Gefahr kann man aber jedenfalls nicht für eine elektronische Fußfessel anwenden, sagte die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, der Fachbereich Polizei. Das haben Sie nicht berücksichtigt – diese Bedenken gegen die drohende Gefahr und die genauere Ausgestaltung –, das ist aber zentral, denn das ist ja der Eingriffstatbestand, den Sie formulieren. Und wenn ich den schwammig habe und nicht weiß, wofür und weshalb und wann der eintritt, dann kann und muss ich es auch eben lassen bei der konkreten Gefahr, die vorher im Gesetz drinsteht und die auch in anderen Polizeigesetzen drinsteht.

Die Regelung zur Verpflichtung zur Teilnahme einer zum Kontakt- und Näherungsverbot verpflichteten Person an einem Gewaltpräventionstraining hört sich super an, ist aber auch kritisch gesehen worden und bleibt auch bei Ihrem zweiten Änderungsantrag kritisch, weil es zu unbestimmt ist, weil wir nicht wissen, wann es losgehen soll.

Bei der Gefahrenanalyse wird auf einen übersehbaren Zeitraum abgestellt. Da hat auch wieder die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei gesagt: Wir wissen nicht, was das ist – der übersehbare Zeitraum –, wir können das nicht anwenden.

Und, wie gesagt, weil Ihre Spezialisten schon wieder auf die nächste Presseerklärung lauern: Wir wollen und wir dürfen hier kein Gesetz verabschieden,

(Beifall SPD)

was die Polizisten, die hier die Hilfe leisten sollen, überhaupt nicht anwenden können, weil es anwendungsunsicher ist und weil die Eingriffskriterien nicht bestimmt sind.

Es gab Kritik an der Formulierung „auf Antrag der Polizei“, also diese Anwendung des Gewaltpräventionstrainings sei zu unspezifisch. Da haben Sie jetzt zwar im zweiten Änderungsantrag gesagt, das soll der Leiter der LPD machen, aber auch der muss ja wissen, was mit dem übersehbaren Zeitraum ist und wie er das feststellen soll. Der Änderungsantrag berücksichtigt auch die wichtigen Anregungen aus der Praxis nicht, die wir gesagt haben.

Die Datenverarbeitungsbefugnis: Da können Sie nicht damit durchkommen, dass Sie jetzt sagen, okay, also in einen ganz privaten Bereich soll man nicht gucken, wobei das sehr schwierig ist, das ganz Private gerade in diesem Bereich der häuslichen Gewalt abzugrenzen. Aber wofür wir eine Datenverarbeitungsbefugnis bräuchten, das haben alle Fachleute gesagt und das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen, weil ich lange Jahre in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt mitgearbeitet habe: Die Datenverarbeitungsbefugnis benötige ich für die Durchführung von Fallkonferenzen. Fallkonferenzen, das heißt, wo verschiedene Beteiligte – seien es Sozialämter, sei es eben Polizei bei Leuten, die schon mal auffällig geworden sind, seien es vielleicht auch Anwälte oder Familienberatungsstellen – gemeinsam sagen können: Hier liegt so eine Gefährdungssituation vor und dafür brauche ich die Datenverarbeitungsbefugnis. Auch das wurde gefordert, das wird nicht berücksichtigt in Ihrem zweiten Änderungsantrag.

Dann kommen wir noch mal zu dieser elektronischen Fußfessel: Wenn man die überhaupt haben möchte, ist auch wieder überhaupt nichts geregelt, auch nicht in Ihrem zweiten Änderungsantrag. Was ist denn, wenn der Täter die elektronische Fußfessel tatsächlich mal anbekommen sollte – was schon schwierig genug ist nach Ihrem Gesetz –, aber er zieht die einfach aus? Ich habe es auch im Ausschuss schon mal gesagt: Die elektronische Fußfessel ist klassischerweise für den verurteilten Straftäter quasi das Benefit, dass er, wenn er sich die umlegt, aus der Strafhaft entlassen werden kann und zu Hause rumlaufen kann. Und wenn er das Ding ablegt, dann piepst es und dann rückt er wieder ein. All diese Regelungen haben wir hier überhaupt nicht. Der Täter des Senders der elektronischen Fußfessel, der möglicherweise schwer aggressiv ist und dann eben doch wieder eine Gewalttat begehen will, zieht das Ding einfach aus und zieht seine Gewalttat durch. In der Zeit fangen Sie ihn nicht ein und das ist deswegen weiße Salbe – sorry.

Deswegen haben wir auch nach wie vor den Fall, dass hier alle drei Polizeigewerkschaften keine Zustim

mung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs gegeben haben. Das sollte Ihnen doch Grund genug sein zu sagen, okay, hier haben wir uns verhoben, wir haben es nicht ordentlich hingekriegt.

Frau Tasch, bevor Sie jetzt noch mal vielleicht sagen, der Täter muss gehen:

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Habe ich das nicht gesagt?)

Das ist doch schon lange Gesetzeswirklichkeit und daran verbessert oder verändert Ihr Gesetzentwurf jetzt auch nichts. Sie haben eine kleine Fristverlängerung drin, aber das reicht alles nicht, um dieses Gesetz rechtssicher zu machen. Rechtssicher, nicht einfach wegen der Grundrechtseingriffe – das ist auch natürlich immer zentral wichtig –, aber auch rechtssicher – ich wiederhole es zum letzten Mal – für die Anwendung der Menschen, die dort den Schutz für bedrohte Frauen – sind es ja meistens – gewährleisten sollen. Deswegen können wir das leider – sage ich bewusst – auch hier heute nur ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Auch die Landesregierung möchte nicht reden. Damit kommen wir zur Abstimmung, als Erstes über die Beschluss

(Abg. Marx)

empfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/10250. Wer ist hier dafür? Das sind die Fraktionen der AfD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die restlichen Fraktionen bzw. Parlamentarischen Gruppen. Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nein!)

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Herr Präsident!)

Entschuldigung.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Die Beschlussempfehlung lautet Ablehnung!)

Vielleicht können Sie das noch mal wiederholen, denn es war jetzt nicht genau klar, worüber wir abstimmen, nicht über das Gesetz, sondern über die Beschlussempfehlung.

Über die Beschlussempfehlung, ja. Wir haben abgestimmt über die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache...

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir müssen doch erst mal den Änderungsantrag abstimmen!)

Dann stimmen wir den Änderungsantrag der CDU alleine ab. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9652 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. – Dann lassen wir das alles weg, was ich hier aufgeschrieben bekommen habe. Wir stimmen einfach über das Gesetz ab. Wer ist dafür? Wer ist für das Gesetz? Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist gegen das Gesetz? Das sind alle anderen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Damit rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 44

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9855 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10135 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

(Vizepräsident Worm)

Herr Präsident, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum vorgelegten Gesetzentwurf. Durch Beschluss des Landtags in seiner 134. Plenarsitzung vom 25. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus war der Gesetzentwurf auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und habe tatsächlich eine Rednermeldung – Ist das so? –, Herrn Abgeordneten Kemmerich, und den kann ich nicht mal erkennen.