Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, für uns Freie Demokraten geht es in der Sache „Kinderrechte ins Grundgesetz – ja oder nein“ inhaltlich um zwei wesentliche Punkte. Erstens wollen wir Kinder und Familien in ihren Grundrechten stärken und zweitens wollen wir sicherstellen, dass das Verhältnis zwischen elterlicher Fürsorge und staatlichem Wächteramt gut austariert bleibt.
Familie soll in ihrer Kraft erhalten bleiben und der Staat darf nur dann eingreifen, wenn das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen kann ein Instrument sein, wenn es mit Bedacht und Fingerspitzengefühl ausgeführt ist. Die Debatte dazu regt auf jeden Fall einen guten gesellschaftlichen Diskurs über Kindeswohl, ihr Recht auf Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und vor allem auch über die Berücksichtigung der Interessen von Kindern im staatlichen Handeln an. Deswegen freuen wir uns auch auf die bevorstehenden Debatten in Berlin – die bevorstehenden – und wie die Ergebnisse aus der Bund-Länder-AG Kinderrechte parlamentarisch umgesetzt werden. Umso interessanter finde ich, dass wir hier über pauschale Absagen im Bundesrat diskutieren sollen, so stand es ja in der Begründung, wo doch noch nicht mal ein Referentenentwurf zur Grundgesetzänderung vorliegt, geschweige denn haben erste Debatten und Verhandlungen in Gremien des Bundestags stattgefunden. Es mag vielleicht altmodisch anmuten, aber die Erfahrung zeigt, dass es zumeist von Vorteil ist, zu warten, bis man dran ist.
Wir Freie Demokraten diskutieren gern über Gesetzesänderungen, gern auch über Verhinderungsmanöver im Bundesrat, aber bitte doch erst dann, wenn wenigstens feststeht, an welcher Stelle welches Gesetz mit genau welchem Wortlaut geändert werden soll. Pauschale Absagen, wie sie hier vorgetragen und gefordert wurden, wird es mit uns nicht geben. Und eine ausgiebige Diskussion ohne
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, „Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche“, so sagt es der polnische Kinderarzt, Autor und Pädagoge Janusz Korczak. Auch wenn für uns diese Aussage heute selbstverständlich erscheint, so war es noch vor 100 Jahren ein revolutionärer Denkansatz. Denn bis in die Neuzeit hinein – und wie wir sehen, bei der AfD bis in die Gegenwart – galten Kinder als Besitz ihrer Eltern. Erst im Zeitalter der Aufklärung entstand der Gedanke, dass die Kindheit eine besondere Lebensphase darstellt und dass Kinder daher auch eigene Rechte brauchen. Die Grundlage für die heutigen Kinderrechte formulierte 1919 Janusz Korczak. Mit seinen Grundrechten des Kindes postulierte er, dass Kinder eine eigenständige Stellung haben und der Umgang mit ihnen im Dialog und auf Augenhöhe erfolgen soll. Korczaks Idee aufgreifend entwickelte die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor nunmehr 30 Jahren das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die sogenannte UNKinderrechtskonvention. In 54 Paragrafen werden darin die Rechte der Kinder beschrieben. Inzwischen haben alle Staaten der Welt dieses Übereinkommen unterzeichnet und alle, bis auf die USA, haben es ratifiziert. Durch die Kinderrechte hat sich unsere Sicht auf die Kinder verändert. Kinder werden heutzutage als eigenständige Subjekte mit spezifischen Bedürfnissen wahrgenommen. Sie sind nicht mehr das Anhängsel ihrer Eltern und somit Objekt, sondern sie sind Träger eigener Rechte. Aus diesem Perspektivwechsel folgt jedoch nicht, dass bestehende Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern aufgehoben sind. Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen. Aufgrund ihrer sich erst entwickelnden körperlichen und geistigen Fähigkeiten brauchen Kinder ein Recht auf Kindheit, auf Schon- und Spielraum, in dem ihre Verantwortlichkeit in Ruhe wachsen und eingeübt werden muss.
Deutschland hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet – ich zitiere –, „alle geeigneten Gesetzgebungs[maßnahmen] […] zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen. Hierzu gehört auch die
Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat wiederholt angemahnt – ich zitiere weiterhin –, „nach wie vor beunruhigt [zu sein], dass das Übereinkommen bislang noch nicht im Grundgesetz verankert ist.“
In Deutschland ist das Grundgesetz von zentraler Bedeutung – nicht nur für Gerichte und die Politik, sondern auch für unsere Gesellschaft. Wenn in einer solchen grundlegenden Vereinbarung Kinder nicht vorkommen oder eben nur im Zusammenhang mit der Erziehung durch die Eltern, dann schließen wir damit einen großen Teil aus. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist Ausdruck einer Wertung von Kindern als Teil unserer Gesellschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde.
Die Rechte der Kinder stehen dabei nicht, wie von der AfD suggeriert, im Widerspruch zu den Rechten der Eltern und Erziehungsberechtigten. Das im Grundgesetz verbürgte Elternrecht ist das einzige Grundrecht, das als fremdnütziges Recht zugunsten eines Dritten, nämlich des Kindes, ausgeübt werden darf. Das Elternrecht ist ausschließlich als pflichtgebundenes, treuhänderisches Recht zu verstehen. Elternrecht heißt daher vor allem Elternverantwortung.
Selbst der Vater der Kinderrechte, Janusz Korczak, war sich als Leiter eines Waisenhauses dieser ihm obliegenden Pflicht und Verantwortung bewusst. Korczak leitete ein Waisenhaus im Warschauer Ghetto bis zum August 1942. Da wurden die 200 Kinder des Waisenhauses von der SS zum Abtransport in das Vernichtungslager Treblinka abgeholt. Obwohl Korczak wusste, was dies bedeutete, bestand er darauf, seine Kinder begleiten zu dürfen. Ein Augenzeuge berichtete: „Diese 200 Kinder schrien nicht, weinten nicht, keines von ihnen lief davon, keines verbarg sich. Sie schmiegten sich nur an ihren Lehrer und Erzieher, an Janusz Korczak, damit er sie behüte und beschütze. Er stand in der ersten Reihe. Er deckte die Kinder mit seinem ausgemergelten Körper. Die Hitlerbestien nahmen keine Rücksicht darauf.“
Das war vor über 75 Jahren. Was bleibt, ist Janusz Korczaks Bild vom Kind als ein Mensch mit einer Würde. Und was bleibt, ist unter anderem ein Zitat von ihm, das eigentlich alles zu dieser Aktuellen Stunde beinhaltet, was es zu sagen gibt: „Je niedriger das geistige Niveau, je farbloser das moralische Antlitz, je größer die Sorge um die eigene Ruhe und Bequemlichkeit ist, desto mehr Weisungen und Verbote gibt es, die nur scheinbar von der Sorge um die Kinder diktiert werden.“ Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich mit zwei Bemerkungen Richtung AfD beginnen, die diese Aktuelle Stunde heute ins Plenum eingebracht hat. Herr Höcke, doch, es geht genau um das Wohl des Kindes und es stimmt nicht, wenn Sie sagen, bei diesem Entwurf geht es nicht um das Wohl des Kindes, und es ist barer Unsinn, wenn Sie sagen, mit diesem Gesetzentwurf sollen Eltern und Kinder voneinander entfernt werden.
Diese zwei Behauptungen sind schlicht und ergreifend falsch und ich werde versuchen, es Ihnen anhand von Fakten zu belegen.
Es ist auch richtig, was die Kollegin der FDP gesagt hat. Wir reden hier nicht über einen fertigen Gesetzentwurf, sondern wir reden über einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, der sich im Moment in der Ressortabstimmung der Bundesministerien befindet. Von daher ist es vielleicht auch ein bisschen früh, um darüber zu entscheiden, ob Thüringen da jetzt vehement dagegen sein soll oder nicht. Da bietet es sich wirklich erst mal an abzuwarten, was dann letztendlich auf dem Tisch liegt.
Aber die Fakten: Dieser Gesetzentwurf plant, nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes einen Absatz 1a einzufügen, in dem klargestellt wird, dass Kinder in Zukunft Grundrechtsträger sind, und kinderspezifische Ergänzungen vorgenommen werden, durch die die Rechte von Kindern im Verfassungstext besser sichtbar gemacht werden. Also zwei Dinge, die sich ausdrücklich am Wohl des Kindes orientieren. Es ist jetzt auch nicht so, dass diese Idee aus dem völlig luftleeren Raum stammt, sondern – es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen – vor 30 Jahren ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet worden, auch eine Konvention, mit der ausdrücklich die Rechte von Kindern gestärkt werden sollten. Diese Kinderrechtskonvention – auch das wurde erwähnt – ist nicht nur von der Bundesrepublik Deutschland, sondern inzwischen von allen Staaten ratifiziert worden. Genau in diese Richtung zielt auch diese Grundgesetzände
rung, nämlich in die Richtung, Kindeswohlaspekte zu stärken. Durch die ausdrückliche Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz soll den Kindern eine Subjektstellung eingeräumt werden und damit allen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern ein Signal gesetzt werden, welche hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt. Dies ist der direkte Weg, um die genau defizitäre Umsetzung der Kinderrechtskonvention auch in Deutschland zu beheben und dem Kindeswohl bei staatlichen Entscheidungen ein stärkeres Gewicht zu geben.
die sie so allein eben gerade oft nicht wahrnehmen können. Man muss auch betonen, dass diesem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums nicht bereits schon eine jahrelange Diskussion vorausgegangen ist. Dieser Gesetzentwurf beruht unter anderem auf einem einstimmigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 16./17. Mai 2019 in Weimar sowie – auch darauf wurde bereits hingewiesen – auf einer intensiven Beratung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Ja, auch unser Ministerium hat sich an dieser Arbeitsgruppe intensiv beteiligt, unter anderem – dafür danke ich Frau Marx noch mal – vor dem Hintergrund, dass genau diese Kinderrechte eben schon in die Thüringer Verfassung aufgenommen wurden. Natürlich war es uns ein Anliegen, in dieser Debatte und in dieser BundLänder-Arbeitsgruppe darauf hinzuweisen, dass wir das, was wir in Thüringen schon haben, auch sehr gern ins Grundgesetz bringen würden. Es war ja geradezu zwingend, dass wir uns, wenn wir etwas in Thüringen haben, von dem wir der Auffassung sind, das ist gut so, natürlich daran beteiligen, dies dann auch auf Bundesebene deutlich zu machen.
Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 14. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt, den Sie auch, wenn es Sie im Detail interessiert, auf den Internetseiten des BMJV nachlesen können. Wer diesen Abschlussbericht liest, weiß auch, dass es innerhalb der Arbeitsgruppe unstreitige Prämisse und wirklich nicht in der Diskussion stehend war, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts austarierte Verhältnis zwischen Kinderrechten und Elternrechten eben gerade nicht zu ändern. Das ergibt sich, wenn man diesen Abschlussbericht liest, völlig eindeutig aus diesem Bericht. Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz – Frau RotheBeinlich hat darauf hingewiesen – geht es uns darum, konsequent Dinge umzusetzen, die tatsächlich noch nicht so sind, wie man sie sich vorstellt, näm
lich gleiche Bildungschancen für alle. Ein Thema, bei dem Sie sicherlich zustimmen werden, dass wir in Deutschland eine Situation haben, dass wir weit davon entfernt sind zu sagen, unabhängig von dem Elternhaus haben Kinder gleiche Bildungschancen. Es geht darum, Kinderarmut – ein wirklicher Skandal in diesem Land, wie ich finde – wirkungsvoll zu bekämpfen, und es geht auch um ein Thema, das natürlich sehr heikel ist, aber von dem ich auch als Justizminister weiß, dass es natürlich ein Drama ist, nämlich um das Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“. Es gibt kaum eine Straftat, die in meinen Augen verwerflicher ist als dieser Missbrauch von teilweise wirklich kleinen Kindern. Wenn man sich dann die Statistik anschaut, weiß man, dass ein Großteil dieser sexuellen Delikte im familiären Umfeld stattfindet. Wenn man das weiß, dann weiß man auch, dass es natürlich notwendig ist, Kinder zu schützen und diese Kinderrechte zu stärken.
Wenn von der AfD vorgebracht wird, dass damit Elternrechte eingeschränkt werden sollen, dann ist das einfach falsch.
Ziel der Grundrechtsänderung ist es, die Grundrechte der Kinder besser sichtbar zu machen. Kinder sind Träger von Grundrechten und gleichzeitig – auch das wissen wir – besonders schutzbedürftig.
Bereits im Jahr 1968 – auch darauf kann man vielleicht mal hinweisen – hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass Kinder selbst Grundrechtsträger sind und Anspruch auf Schutz durch den Staat haben. Seit dieser sehr bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1968 sind die Grundrechte von Kindern im Lichte ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit durch die ständige Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema erlassen hat, immer weiter anerkannt, ausgebaut und auch geschützt worden. Nahezu in allen Landesverfassungen ist die Grundrechtsberechtigung der Kinder anerkannt und führt gerade dort nicht zu der befürchteten Übergewichtung der Kinderrechte gegenüber dem Elternrecht.
Ist das irgendjemandem in Thüringen in den letzten 30 Jahren tatsächlich aufgefallen, dass diese Verfassung zu dem, was Sie jetzt beschreiben, geführt hat? Nein, ich glaube, das ist mit Sicherheit nicht der Fall gewesen. Den Rechten des Kindes Aufmerksamkeit und Geltung zu verschaffen, sie zu beachten und zu schützen setzt voraus, dass diese Kinderrechte auch bekannt sind und nicht übersehen oder missverstanden werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollen durch die Grundrechtsänderung die Grundrechte der Kinder
ausdrücklich verankert werden. Es geht um die Stärkung der Rechte der Kinder, also von denjenigen, die in unserer Gesellschaft auch besonders schutzbedürftig sind.
Lassen Sie es mich zum Schluss wie folgt zusammenfassen: Nicht der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern die Forderung der Fraktion der AfD greift damit in das verfassungsrechtlich wohl austarierte Verhältnis von Eltern, Kind und Staat ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Realisierung der Stellenmehrung für die Thüringer Polizei im Haushaltsjahr 2020“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/70 -
Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Wahlkampf war das Thema „Öffentliche Sicherheit“ ein Thema, was im Prinzip alle Parteien durchweg besetzt haben. Die FDP hatte ein Plakat, auch die CDU hatte ein Plakat. Eigentlich hätte man meinen können, dass das hier die Grundlage ist, um tatsächlich auch wieder etwas Sicherheit in die Sicherheitsdebatte hineinzubringen, und tatsächlich im politischen Betrieb zu erklären, dass man sich möglicherweise auch berechtigten Sorgen von Leuten in dieser Gesellschaft stellt. Aber was erlebten wir im Wahlkampf denn tatsächlich? Wir erlebten eine Aneinanderreihung von Falschbehauptungen und – ich sage auch – in vielen Teilen Lügen. Das fängt an bei Darstellungen zur Personalentwicklung in der Thüringer Polizei, das geht zur Stellenentwicklung und zur Stellenhistorie bei der Thüringer Polizei weiter, es ging um die Frage der Beförderung, es ging um die Frage der tatsächlichen Sicherheitslage, es ging um Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz von Polizeibeamten und es ging beispielsweise auch um Konzepte zur künftigen Fortführung der Kontaktbereichsbeamten.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU steigerte sich dann sogar am 1. Oktober hier im Thüringer Landtag da hinein und sagte: R2G, also die Landesregierung von SPD, Grünen und Linke, gefährde die innere Sicherheit. Also das, was Parteien versucht haben im Wahlkampf für ihre eigenen politischen Ziele zu instrumentalisieren, ging möglicherweise sogar dann, wenn man sich das CDU-Wahlergebnis betrachtet, nach hinten los. Es hat ihr – ganz im Gegenteil – nicht nur nicht genutzt, sondern auch, denke ich, erheblich geschadet. Deswegen ist das eigentliche Ziel, was Sie damit verbunden haben, nicht aufgegangen. Stattdessen ist aber etwas eingetreten, was ich tatsächlich auch heute als Anlass für diese Aktuelle Stunde, die wir beantragt haben, sehe. Sie haben stattdessen Polizeibeamte in diesem Land verunsichert, nämlich ihnen unterstellt, dass sie ihre Arbeit nicht richtig durchführen können und nicht richtig durchführen, weil die Sicherheit der Menschen in Thüringen nicht gegeben ist. Sie haben stattdessen das Unsicherheitsgefühl der Thüringerinnen und Thüringer weiter bestärkt. Sie haben stattdessen eine Partei stark gemacht, die von der Angst und der Unsicherheit lebt, weil sie genau diese immer wieder befördert, und hier gleichzeitig im Landtag beantragt hat, im Jahr 2019 die Anzahl der Polizeianwärter um 130 Stellen zu reduzieren. Sie haben stattdessen auch erreicht, dass das Konzept der faktenfreien Auseinandersetzung, das die AfD in die gesellschaftspolitische Debatte gebracht hat, auch im Thüringer Landtagswahlkampf um sich gegriffen hat, wo nämlich Glaube und die Behauptung das Argument ersetzt haben. Und es ist auch Aufgabe, nach einem solchen Wahlkampf im Bereich der öffentlichen Sicherheitspolitik wieder Glaubwürdigkeit entgegenzusetzen. Wir haben im Rahmen des Wahlkampfes versucht, das mit einem Faktencheck zu tun, indem wir Ihren Behauptungen Fakten entgegengestellt haben. Aber ein Faktencheck allein führt natürlich nicht zur Zurückerlangung von Glaubwürdigkeit, sondern auch das, was wir als rot-rot-grüne Landesregierung die letzten fünf Jahre hier im Landtag versucht haben: Ankündigungen zu tun, zu diskutieren, durch Beschlüsse im Landtag zu untersetzen und dann eben auch in konkretes Regierungshandeln umzusetzen.
Auch das soll die heutige Aktuelle Stunde leisten, dass wir noch einmal in Erinnerung rufen, was wir im Sommer dieses Jahres auf den Weg gebracht haben: nämlich für den Bereich der Polizei 142 neue Stellen, darunter 10 im Bereich der polizeilichen Aus- und Fortbildung, um zu ermöglichen, das, was wir zweitens auch wollen – die Polizeianwärter auf hohem Niveau bis 2025 weiter auszubilden –, realisieren zu können. Natürlich haben wir
auch Stellen im Landeskriminalamt vorgesehen, die ermöglichen, die notwendige Digitalisierung bei der Polizei fortzuschreiben, weil damit erst ermöglicht wird, dass im ländlichen Raum auch Kommunikation und Bürgernähe vorhanden sind, damit wir erreichen, dass Arbeitsverdichtung bei Polizeibeamten zurückgefahren wird, damit diese sich tatsächlich auch ihrer eigentlichen Arbeit draußen auf der Straße widmen können. Das sind Maßnahmen, die diese Landesregierung im letzten Jahr gemeinsam mit den sie tragenden Fraktionen auf den Weg gebracht hat.
Wir möchten heute auch rechtzeitig zum Ende des Haushaltsjahres 2019 der Landesregierung und insbesondere dem Thüringer Innenministerium Gelegenheit geben, diese Debatte zu nutzen, um klarzustellen und deutlich zu machen, welche Schritte inzwischen eingeleitet wurden, welche Maßnahmen angekündigt, geplant sind, um das, was an guten Beschlüssen stattgefunden hat oder hier vollzogen worden ist, im nächsten Jahr dann tatsächlich auf die Füße zu stellen. Weil wir uns davon versprechen – und da lade ich Sie ein, diese sachliche Debatte gemeinsam mit uns zu führen –, dass diese Debatte, die es im Wahlkampf zu diesem Thema gegeben hat, wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird und wir in dieser Darstellung der eigentlichen Sach- und Faktensituation eine gemeinsame Grundlage für die künftige Entwicklung der Sicherheitspolitik in Thüringen finden, die wir dann mit sehr unterschiedlichen Positionen – auch sehr konträr natürlich – führen müssen. Aber wir sollten zumindest anerkennen, dass es eine gemeinsame Grundlage gibt. Vielleicht hören wir heute auch das, was Herr Walk dann nach der Wahl gesagt hat, noch mal. Er sieht jedenfalls viele Schnittmengen seiner Partei mit der Partei Die Linke, zum Beispiel wenn es darum geht, Polizeibeamte einzustellen.